Vorlage-Nr. 12/2290
Begründung:
Als Anlage wird eine Aufstellung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorgelegt, die der Kämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 genehmigt hat und die nach § 82 Abs. 1 Satz 4, letzter Halbsatz GO NRW, in Verbindung mit der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung für die Ausschüsse, dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss bei einer Wertgrenze ab 10.000 EURO bis 100.000 EURO zur Kenntnis zu geben sind.
Im vorgenannten Zeitraum entfallen auf über- und außerplanmäßige Ausgaben, die dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis zu geben sind:
im Verwaltungshaushalt üpl/apl 1.476.736,25 EURO
im Vermögenshaushalt üpl/apl 422.804,31 EURO
Die Deckung ist jeweils bei den Einzelposten in der Anlage angegeben.
In Vertretung
V o i g t s b e r g e r