Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2271
öffentlich
Datum: | 04/03/2007 |
Dienststelle: | Amt 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
18. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2007" des Städte- und Gemeindebundes NRW am 24.10.2007 in Münster
hier: Benennung eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW Frau / Herrn ______________________ als Vertreterin / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der 18. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am 24.10.2007 in Münster.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme: | gem. Entschädigungssatzung |
Erträge der Maßnahme: | keine
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Im Haushaltsplan veranschlagt: | Ja |
Im Wirtschaftsplan veranschlagt: | Nein |
Mittel stehen zur Verfügung: | Ja |
Jährliche Folgekosten: | keine |
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Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung zur Vorlage-Nr. 12/2271:
Gemäß § 8 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW muss die ordentliche Mitgliederversammlung im Rahmen einer Wahlperiode der Gemeindevertretungen des Landes Nordrhein-Westfalen zweimal zusammentreten.
Die 18. Mitgliederversammlung "Gemeindekongress 2007" des Städte- und Gemeindebundes NRW findet am 24.10.2007 in Münster statt. Das Thema zu dieser Mitgliederversammlung steht noch nicht fest.
Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung außerordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung hat jedes außerordentliche Mitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Für die Benennung des Delegierten ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste zur Mitgliederversammlung zu entsenden.
Im Auftrag
P ü t z