Vorlage-Nr. 12/1815
Begründung:
Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 117 GO NRW zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes verpflichtet.
Mit dem vorgelegten Beteiligungsbericht soll der politischen Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein umfassender und kontinuierlicher Überblick über die bestehenden Beteiligungen und ihre wirtschaftliche Entwicklung gegeben werden.
Der Beteiligungsbericht 2006 des Landschaftsverbandes Rheinland liefert unter anderem Informationen über die
Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
Beteiligungsverhältnisse,
Gremienbesetzung bei den Beteiligungsgesellschaften und
wirtschaftliche Lage 2005.
Er bildet somit eine Basis für zukünftige Entscheidungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird vor allem anhand der abgebildeten Vorjahreswerte deutlich. Die Auswirkungen auf den Haushalt 2006 werden in entsprechender Weise erläutert.
Der Beteiligungsbericht 2006 erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen des § 52 GemHVO in vollem Umfang. Die Darstellung des Engagements, das der LVR für Stiftungen aufbringt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, trägt jedoch zu einer erhöhten Transparenz bei und soll der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden.
Der Beteiligungsbericht wird mit gesonderter Post zugestellt.
In Vertretung
V o i g t s b e r g e r