Ergänzungsvorlage-Nr. 12/1632/1
Begründung der Ergänzungsvorlage Nr. 12/1632/1
A) Aktuelle Beratungslage
Die Krankenhausausschüsse 2 und 3 haben in ihren letzten Sitzungen darum gebeten, die Vorlage Nr. 12/1632 in ihren nächsten Sitzungen zu beraten.
B) Text der Ursprungsvorlage Nr. 12/1632
I. Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006
Die Regierungskoalition hat am 4. Juli 2006 die Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006 beschlossen. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte verständigt, mit denen die Strukturen des deutschen Gesundheitswesens modernisiert und neu geordnet werden sollen.
- Die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern und Patienten sollen transparenter, flexibler und stärker wettbewerblich ausgestaltet werden, indem z. B. Wahltarife, größere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues ärztliches Honorierungswesen, die Kosten-Nutzen-Analysen von neuen Arzneimitteln, eine bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors, der Ausbau der integrierten Versorgung und die Straffung der Verbandstrukturen eingeführt bzw. optimiert werden sollen.
- Mit der Einrichtung eines neuen Gesundheitsfonds sollen die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Verwendung der Einnahmen und mehr innovative Angebote geschaffen bzw. erhöht werden.
- Es soll der Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Bundeshaushalt geschaffen werden, um die Finanzierung auf eine lanfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis zu stellen.
- Die Wechselmöglichkeit von gesetzlicher zur privater Krankenversicherung soll verändert werden. Das spezifische Geschäftsmodell der PKV bleibt erhalten. Durch die Portabilität der Altersrückstellungen und die Schaffung eines Basistarifs für alle freiwillig Versicherten soll der Wettbewerb innerhalb der PKV und der GKV intensiviert werden.
II. Auswirkungen auf die Krankenhäuser
Nach einer ersten Durchsicht ergeben sich für alle Krankenhäuser gravierende Auswirkungen:
- Die Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung soll bis zum Inkrafttreten eines neuen ärztlichen Vergütungssystems verlängert werden. Ein neues Vergütungssysstem soll spätestens zum 01.01.2009 in Kraft treten. Auch Leistungen der Pflegeversicherungen sollen in die integrierte Versorgung einbezogen werden.
- Zur Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen an Krankenhäusern soll eine eigene Anschubfinanzierung eingeführt werden. Diese soll 0,5 % aller Krankenhausbudgets betragen. Die andere Hälfte soll von den Krankenkassen finanziert werden.
- Ambulante Leistungen, die sowohl im Krankenhaus aber auch in den niedergelassenen Praxen erbracht werden können, sollen mit vergleichbaren Honoraren vergütet werden. Dies kann in der Folge Auswirkungen auf der Vergütung der psychiatrischen Institutsambulanzen haben. Geplant sind hier nach unterschiedlichen Systematiken ausgestaltete Pauschalvergütungen in überschaubarer Zahl kombiniert mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen sowie Abstaffelungsregelungen.
Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Tätigkeit ist nicht vorgesehen.
- Rechtzeitig vor Abschluss der Konvergenzphase zwischen altem und neuem Finanzierungssystem sollen im Jahr 2007 im Rahmen einer Sonder-Gesundheitsministerienkonferenz (GMK) Vorschläge für die Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens im Anschluss an die im Jahr 2009 auslaufende Konvergenzphase erarbeitet werden. Hier soll u. a. auch die Frage des Umstieges von einer dualen zur monistischen Krankenhausfinanzierung geklärt werden, was eine Übernahme der Investitionskosten durch die GKV zur Folge hätte.
- Alle Krankenhäuser werden zu einem pauschalen Sanierungsbeitrag in Höhe von 1 % der Budgets bzw. Landesbasisfallwerte herangezogen. Begründet wird dies damit, dass die Krankenhäuser als größter Ausgabenfaktor der gesetzlichen Kranken versicherung angemessen an den finanzielle
n Stabilisierungsmaßnahmen zu beteiligen seien.
- Bei den Fahrtkosten sollen Ausgabeabschläge in Höhe von 3 % vorgenommen werden, um die überproportionalen Ausgabensteigerungen zu kompensieren. Dies kann sich bei Tagesklinik- und Ambulanzpatienten auswirken.
- Nach dem Willen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen sollen die Schnittstellen zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege verbessert werden. Insbesondere soll bei der Entlassung aus Krankenhäusern eine sachgerechte Anschlussversorgung sichergestellt werden. Hierzu soll die Vernetzung der Leistungsangebote verbessert werden und es soll ein verbessertes Entlassungsmanagement geben. Der Haushaltsbegriff zur Gewährung häuslicher Krankenpflege soll so erweitert werden, dass diese auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen (z. B. Betreutes Wohnen) und in besonderen Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht werden kann.
- Die freie Arzt- und Krankenhauswahl bleibt erhalten.
- Es sollen Änderungen und Einschränkungen bei den chronisch Kranken im Zusammenhang mit der Überforderungsregelung bei Zuzahlungen erfolgen. Dies kann in besonderem Maße chronisch psychisch Kranke treffen.
In dem beigefügten Rundschreiben Nr. 209/2006 der KGNW zu den Eckpunkten zur Gesundheitsreform 2006 (Anlage 1) sind die wesentlichen Punkte zusammenfassend dargestellt.
Gleichfalls beigefügt ist die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 11. Juli 2006 zu den Eckpunkten der Gesundheitsreform 2006 (Anlage 2).
III. Finanzielle Auswirkungen auf die Rheinischen Kliniken
Die Rheinischen Kliniken sind als psychiatrische Fachkrankenhäuser nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens sowohl zur Leistung des 1-%-igen Sanierungsbeitrages verpflichtet als auch an der geplanten Anschubfinanzierung für die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen an Krankenhäusern in Höhe von 0,5 % beteiligt.
Für die Rheinischen Kliniken bedeutet dies bei einer (KHG)-Bugetsumme von rd. 265 Mio. Euro. zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 3,9 Mio. Euro, die aus den gedeckelten Budgets erwirtschaftet werden müssten. In der Konsequenz wären die Rheinischen Kliniken bei ca. 80 % Personalkosten im psychiatrischen Krankenhaus dazu verpflichtet, weiteres Personal abbauen zu müssen.
Bezieht man die erwarteten Mehrkosten aus der Erhöhung des Beitragssatzes der Krankenkassen, die voraussichtliche Tariferhöhung sowie die ab 01.01.2007 geltenden Umsatzsteuererhöhungen in die Betrachtung mit ein, werden die Rheinischen Kliniken in der Summe mit ca. 11 Mio. Euro zusätzlich belastet werden. Dem werden allenfalls leichte entlastende Effekte aus den gedeckelten Budgetsteigerungen im Rahmen der geltenden Verändungsrate und ggf. die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entgegenstehen.
Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung der Überlegungen zur Gesundheitsreform sowie der finanziellen Auswirkungen auf die Rheinischen Kliniken weiter berichten.
In Vertretung
K u k l a