Vorlage-Nr. 12/1589
Begründung der Vorlage Nr. 12/1589:
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverband Rheinland 2006
Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 12.06.2006 die regionale Kulturförderung mit nachstehendem Ergebnis beraten:
zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages
Die Kommission Regionale Kulturförderung empfiehlt eine Förderung folgender in der Anlage 1 aufgeführten Projekte mit den dort aufgeführten Förderbeträgen. Die jeweiligen Projektbeschreibungen sind als Anlage 2 beigefügt.
Die in der Übersicht unter Fortsetzungsprojekte aus Vorjahren aufgelisteten Projekte wurden bereits in der Vergangenheit durch den Landschaftsausschuss am 05.07.2005 dem Grunde und der Höhe (außer Projekt Nr. 10 und 13) nach beschlossen.
Die Projekte Nr. 10 (Preussenmuseum) und 13 (Rheinisches Klosterbuch) werden zusätzlich als Fortsetzungsprojekte erfasst, da sie dem Grunde nach in Vorjahren beschlossen wurden. Eine weitere Förderung wurde jedoch noch nicht beschlossen.
Hinweis zu den Projekten Nr. 16, 20 und 21 im Rahmen der Weltreiterspiele in der Region Aachen und Projekt Nr. 26 (Jubiläumsfeier Burg Boetzlaer):
Damit keine Vermischung mit konsumorientierten Teilen der Veranstaltungen im Rahmen des Kulturprogrammes erfolgt, sollte eine Förderung auf einzeln ausgewählte oder ein einzelnes kulturelles Projekt im Rahmen der Gesamtveranstaltung konkretisiert werden.
Die Gesamtförderung von „bis zu“ ist jedoch der/den konkretisierten Maßnahme/n anzupassen. Das bedeutet, dass wenn das Finanzvolumen der Einzelmaßnahme/n geringer ist als die beantragte Fördersumme, die Förderung des LVR entsprechend abgesenkt wird.
Der Zuwendungsempfänger sollte im Begleitprogramm für die Parallelveranstaltungen im Rahmen der Weltreiterspiele, die ebenfalls von LVR zur Förderung empfohlen werden, werben (vgl. Proj. 16, 20 und 21). Auch sollte im Rahmen der geförderten Veranstaltung auf Veranstaltungen des LVR hingewiesen werden (Beispiel: Huckepackwerbung für Roots).
Die Kommission Regionale Kulturförderung regt an, künftig in den Bescheiden an die Zuwendungsempfänger eindringlich darauf hinzuweisen, dass die Öffentlichkeit deutlich auf Förderung durch den LVR aufmerksam zu machen ist. Dies gilt insbesondere für Einzelprojekte, die miteinander in Bezug stehen (vgl. Projekt Nr. 16, 20, 21), sowie für Vollfinanzierungen durch den LVR.
zu Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages
Im Budget des Kulturamtes und einiger Außenämter des Dezernates 9 ergeben sich durch die Bereitstellung der Mittel über- und außerplanmäßige Aufwendungen. Die genaue Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Produktgruppen und Teilprodukten oder PSP-Elementen erfolgt in Abstimmung mit der Kämmerei. Die Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus den vorhandenen umlageneutralen GFG-Mitteln, die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Zuwendungsschreiben vom 29.05.2006 zum Finanz- und Lastenausgleich der Gemeinden und Gemeindeverbänden, für das Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung gestellt wurden.
zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages
Der Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006, welcher in der Landschaftsversammlung am 31.03.2006 beschlossen wurde, sieht unter Ziffer 9 vor, dass die Kulturpolitik des LVR verstärkt auf die Bildung
von Netzwerken seiner eigenen Einrichtungen durch Kooperationen mit Stiftungen, Einrichtungen und Akteuren in der Region setzt, um inhaltliche und wirtschaftliche Synergien zu bilden und die Kulturlandschaft Rheinland zu profilieren.
In Vertretung
K a r a b a i c