Vorlage-Nr. 12/1408
Begründung:
Der Landschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 29.03.2006 mit der Einführung von Integrationsbeauftragten (Migrationsbeauftragte) in den Rheinischen Kliniken beauftragt. Zwischenzeitlich haben die Rheinischen Kliniken der Verwaltung Integrationsbeauftragte benannt (siehe Anlage).
Ferner wurden mit den Rheinischen Kliniken folgende Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Integrationsbeauftragten abgestimmt:
1. Die Rheinischen Kliniken benennen mindestens eine/einen Integrationsbeauftragte(n) für die Belange von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund bzw. fremder Muttersprache, Kultur und Religion. Die/der Integrationsbeauftragte ist in dieser Eigenschaft unmittelbar der ärztlichen Direktion unterstellt. Die Funktion kann ggfs. auf mehrere Personen übertragen werden.
2. Die Aufgaben der Integrationsbeauftragten bestehen im Wesentlichen in der Beratung der Betriebsleitung und der Abteilungsärztinnen bzw. Abteilungsärzte in allen interkulturellen Belangen durch:
- Förderung des Kontaktes zwischen der Klinik und den kommunalen Stellen des Versorgungsgebietes, inbesondere den Ausländerbeauftragten, Sozialdiensten sowie den kulturellen und gesellschaftlichen Vereinigungen der Migrantinnen und Migranten, den sozialen und gemeindepsychiatrischen Diensten, den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und der Altenhilfe, Beratungsstellen für Familien, Selbsthilfeverbänden etc.
- Vertretung der Klinik nach Absprache mit der Betriebsleitung in allen Belangen der Integration von Migrantinnen und Migranten in kommunalen Gremien, Arbeitsgruppen etc.
- Förderung des Informations- und Gedankenaustausches in allen integrationsspezifischen Belangen zwischen den Rheinischen Kliniken und weiteren Trägern.
- Vertretung der Klinik in Arbeitskreisen auf Trägerebene.
- Entwicklung eines Klinikkonzeptes für die Integration von Migrantinnen und Migranten.
- Vorschlag und Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Qualitätsmanagements.
- Ermittlung des Bedarfs an fremdensprachigen Materialien, inbesondere Informationsmaterial für Patientinnen, Patienten und Angehörige, diagnostische und therapeutische Materialien, Verfügbarkeit von qualifizierten Dometscherdiensten.
- Ermittlung des klinikinternen Bedarfs an gezielter Fort- und Weiterbildung für die Fachkräfte.
3. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten werden die Aufgaben jeweils individuell zwischen der Betriebsleitung und den Integrationsbeauftragten im Rahmen einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgelegt.
4. Bei der Tätigkeit der Integrationsbeauftragten handelt es sich nicht um eine zusätzliche neue Leistung, sondern um eine spezifische Darstellung von Leistungen, die im Hinblick auf die Integration von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund von den Kliniken im Rahmen der Regelversorgung zu erbringen sind.
In Vertretung
K u k l a