Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1219
öffentlich
Datum: | 02/10/2006 |
Dienststelle: | Amt 43 |
Bearbeitung: | Fr. Tintner/Fr.Clever/Fr. Lensing-Peters |
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Unterausschuss Struktur und Planung der Jugendhilfe | 14.02.2006 | empfehlender Beschluss |
Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder | 17.02.2006 | empfehlender Beschluss |
Landesjugendhilfeausschuss | 02.03.2006 | empfehlender Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Zuständigkeitslockerungsgesetz
hier: Änderungen des SGB VIII durch Art. 6
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufsicht nach §§ 85 i.V.m. 45 ff. SGB VIII muss aus Kostengründen sowie unter fachlichen Gesichtspunkten beim überörtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger verbleiben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den kommunalen Spitzenverbänden und der freien Wohlfahrtspflege für den Verbleib der Heimaufsicht beim überörtlichen Träger der Jugendhilfe einzusetzen.
3. Das Landesjugendamt Rheinland spricht sich eindeutig für die Beibehaltung der bundesrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme: | keine |
Im Haushaltsplan veranschlagt: | Nein |
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Im Wirtschaftsplan veranschlagt: | Nein |
Mittel stehen zur Verfügung: | Nein |
Jährliche Folgekosten: | keine |
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Unterschrift:
M o l s b e r g e r