Vorlage-Nr. 12/1129
Begründung:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat einen ersten Diskussionentwurf zu den Kapazitätsplanungen der Gebiete Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie übermittelt. Danach soll die Bedarfsplanung zukünftig nicht mehr anhand von Bettenmessziffern, sondern auf der Grundlage prognostizierter Bedarfsdeterminanten (Krankenhaushäufigkeit, Verweildauer und Bettennutzung) durchgeführt werden.
Im Diskussionsentwurf enthalten sind Vorschläge für
- die Eckwerte Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettennutzung,
- Richtgrößen und die Definition für die Wohnortnähe,
- eine Differenzierung der Kapazitätsplanungen getrennt nach vollstationären und teilstationären Kapazitäten sowie Vorschläge für
- das künftige Vorgehen bei der Planung des Fachgebietes Psychotherapeutische Medizin/ Psychosomatik.
Das MAGS hat die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung um eine Stellung-nahme gebeten. Ein entsprechendes Schreiben des Fachdezernates zu den Vorschlägen und Eckwerteempfehlungen ist in der Anlage 1 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist das Schreiben des MAGS an die Mitglieder des Landesausschusses (Anlage 2- aufgrund des umfangreichen Materials ohne Anfragen und Stellungnahmen der Fachgesellschaften).
Zusammenfassend ergeben sich danach folgende Diskussionsschwerpunkte für die Entscheidungsfindung:
1. Eine getrennte Festlegung für vollstationäre und teilstationäre Kapazitäten, wird als nicht sinnvoll angesehen; sie steht der gebotenen Dynamik und Flexibilisierung der Entwicklung voll- und teilstationärer Kapazitäten entgegen.
2. Die Bestimmung der Planungsregion sollte sich in der Erwachsenenpsychiatrie nicht ausschließlich an den kommunalen Grenzen orientieren, sondern die topografischen, sozialräumlichen und verkehrlichen Kriterien berücksichtigen.
3. Es bedarf insgesamt einer Berücksichtigung vorhandener Schwerpunktbehandlungen und Spezialisierungen in den jeweiligen Fachgebieten.
4. Für das Fachgebiet der Psychotherapeutischen Medizin/Psychosomatik wurden bislang keine quantitativen Eckwerte definiert. Hier sollten geeignete Planungskriterien entwickelt werden.
5. Die Planungseckwerte Krankenhaushäufigkeit und Bettennutzung sind zu überarbeiten. Die statistisch abgeleiteten Prognosewerte sind nicht ausreichend transparent und durch tatsächliche Entwicklungen belegt. Die vorgeschlagenen Bettennutzungen sind nicht nachvollziehbar und zum Teil deutlich zu hoch.
6. Es bedarf einer Grundsatzdiskussion zu Fragen der zukünftigen Struktur der psychiatrischen Krankenhausversorgung in NRW.
Zu den Ausführungen im Einzelnen wird auf die beigefügte Stellungnahme verwiesen.
In Vertretung
K u k l a