Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/1103/1
öffentlich
Datum: | 02/16/2006 |
Dienststelle: | Amt 41 |
Bearbeitung: | Herr Stoppel |
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Tagesordnungspunkt:
Die Verantwortung von Jugend- und Landesjugendämtern im Minderjährigenschutz
Beschlussvorschlag:
1. Den "Grundsätzen des Landesjugendamtes Rheinland zur Einrichtungsaufsicht nach § 45 SGB VIII" entsprechend der Vorlage 12/1103/1 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Jugendämtern die für sie relevanten Inhalte des Minderjährigenschutzes durch Beratung und Fortbildung zu vermitteln. Die in diesem Zusammenhang beschriebene "Position des Landesjugendamts Rheinland zur Wahrnehmung des Minderjährigenschutzes in den Jugendämtern" wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme: | |
Im Haushaltsplan veranschlagt: | Nein |
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Im Wirtschaftsplan veranschlagt: | Nein |
Mittel stehen zur Verfügung: | Nein |
Jährliche Folgekosten: | |
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Unterschrift:
In Vetretung
M e r t e n s