Bereits mit Verabschiedung des Haushalts 2011 beschließt die Landschaftsversammlung die Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2011 für den Fall, dass durch Neuverteilung im Gemeindefinanzierungsgesetz dem LVR zusätzliche Mittel zufließen.
Im Nachtragshaushalt werden diese dem LVR zufließenden Mittel durch Senkung der Landschaftsverbandsumlage den Gebietskörperschaften in vollem Umfang zurückgegeben.