Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das folgende Maßnahmen sicherstellt:
- Die Förderung von Ferienmaßnahmen für Heimbewohnerinnen und –bewohner wird aufrecht erhalten.
- Auch Personen, die ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen erhalten, sollen die Möglichkeit bekommen bei Bedarf Hilfen für Ferienmaßnahmen zu erhalten.
- Die entsprechenden Mittel sind dafür im Haushalt einzustellen.