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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/290
öffentlich
Datum:
11/05/2013
Antragsteller:
Die Linke.
Gesundheitsausschuss08.11.2013empfehlender Beschluss
Sozialausschuss11.11.2013empfehlender Beschluss
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen15.11.2013empfehlender Beschluss
Kommission Inklusion28.11.2013zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung16.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Ergänzungsantrag zum Antrag Nr.13/278: Haushalt 2014;
"Modellprojekt zur Schaffung von Frauenbeauftragten als Expertinnen in eigener Sache im Rheinland"
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modellprojekt Konzept zur Erprobung der Funktion einer ehrenamtlichen Frauenbeauftragten für die Belange von Frauen mit Behinderung als Expertin in eigener Sache zu entwickeln und dem Landschaftsausschuss spätestens Anfang 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hierzu sollen unterschiedliche Modelle in Anbindung an vom LVR finanzierte und/oder getragene Institutionen erprobt werden, z.B. in Anbindung an eine KoKoBe bzw. ein SPZ oder an Einrichtungen wie z. B. den Werkstattrat einer WfbM oder den Heimbeirat einer Wohneinrichtung.

Die Konzeption für das Modellprojekt soll eine Kalkulation des entstehenden finanziellen Aufwandes im Modellzeitraum umfassen und aufzeigen, welche Projektpartner und –partnerinnen gewonnen werden könnten. Auch Perspektiven für eine dauerhafte finanzielle Absicherung dieser Projekte sollen im Modellzeitraum entwickelt werden.

Das Modellprojekt soll in den LVR-Aktionsplan Inklusion aufgenommen werden.

Begründung:

Die Etablierung von Frauenbeauftragten für die Belange von Frauen mit Behinderung als Expertin in eigener Sache an vom LVR finanzierten und/oder getragenen Institutionen ist zu begrüßen.

Derzeit gibt es nur zwei ausgebildete Frauenbeauftragte an WfbM in NRW; ein zeitlich befristetes Modellprojekt ist kein adäquates Mittel, um die Situation zu verbessern. Damit die Anzahl von Frauenbeauftragten sich langfristig erhöht, müssen Frauenbeauftragte in die Vereinbarungen mit den Trägern aufgenommen werden. 

Werkstätten sollten sich dabei am Bundesgleichstellungsgesetz orientieren, nach dem in jeder Dienststelle mit mindestens 100 Beschäftigten aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten, nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat die Gleichstellungsbeauftragte einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Entlastung von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten. Die Entlastung soll mindestens die Hälfte der allgemeinen regelmäßigen Arbeitszeit betragen.

Damit die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte die Funktion eines gesetzlichen Kontroll- und Überwachungsorgans ihrer Werkstatt sowie eines Beratungs- und Unterstützungsorgans ihrer Kolleginnen und Kollegen ausüben kann, ist ein Ausbildungsangebot im Konzept unbedingt vorzusehen. Ein solches Ausbildungsangebot ist auch für die Frauenbeauftragten in Wohnheimen unentbehrlich.  

Unterschrift:

Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)

Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden