Antrag-Nr. 13/290
Begründung:
Die Etablierung von Frauenbeauftragten für die Belange von Frauen mit Behinderung als Expertin in eigener Sache an vom LVR finanzierten und/oder getragenen Institutionen ist zu begrüßen.
Derzeit gibt es nur zwei ausgebildete Frauenbeauftragte an WfbM in NRW; ein zeitlich befristetes Modellprojekt ist kein adäquates Mittel, um die Situation zu verbessern. Damit die Anzahl von Frauenbeauftragten sich langfristig erhöht, müssen Frauenbeauftragte in die Vereinbarungen mit den Trägern aufgenommen werden.
Werkstätten sollten sich dabei am Bundesgleichstellungsgesetz orientieren, nach dem in jeder Dienststelle mit mindestens 100 Beschäftigten aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten, nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat die Gleichstellungsbeauftragte einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Entlastung von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten. Die Entlastung soll mindestens die Hälfte der allgemeinen regelmäßigen Arbeitszeit betragen.
Damit die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte die Funktion eines gesetzlichen Kontroll- und Überwachungsorgans ihrer Werkstatt sowie eines Beratungs- und Unterstützungsorgans ihrer Kolleginnen und Kollegen ausüben kann, ist ein Ausbildungsangebot im Konzept unbedingt vorzusehen. Ein solches Ausbildungsangebot ist auch für die Frauenbeauftragten in Wohnheimen unentbehrlich.