Die Verwaltung wird beauftragt, Selbsthilfeorganisationen und –initiativen ehemaliger Heimkinder, einschließlich ehemaliger Heimkinder, die in Einrichtungen der Psychiatrie und der Behindertenhilfe untergebracht waren, zu unterstützen. Diese Unterstützung soll dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung dienen. Darüber hinaus sollen Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder, die in unterschiedlichem Grad die Belange ihrer Mitglieder nach außen vertreten, unterstützt werden. Das reicht von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur politischen Interessenvertretung. Die Förderung umfasst gerechtfertigte und in Art und Umfang transparent beantragte Sachkosten. Es handelt sich nicht um eine dauerhafte Regelfinanzierung.