in der Landschaftsversammlung Rheinland
Antrag-Nr. 13/225
öffentlich
Datum: | 11/15/2012 |
Antragsteller: | Die Linke. |
Schulausschuss | 26.11.2012 | empfehlender Beschluss |
Landesjugendhilfeausschuss | 29.11.2012 | empfehlender Beschluss |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 14.12.2012 | empfehlender Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Fahrtkostenübernahme für Kinder in integrativen Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass kein Kind durch die Handhabung der Fahrtkostenübernahme einer integrativen Kindertagesstätte fern bleibt.
Begründung:
Mit dem Beschluss zur Vorlage 13/1907 wurden die Fahrtkosten für die Fahrt zu einer integrativen Kindertagesstätte fast völlig gestrichen. Begründung: „Inzwischen ist von einer fast flächendeckenden, wohnortnahen Betreuung der Kinder in integrativen Kindertagesstätten auszugehen.“ Dies ist zumindest auf dem Land nicht so. Zudem können betroffene Eltern nicht immer den nächstgelegenen integrativen Kindergarten aussuchen. Aus dem Bericht der Verwaltung zur Neuregelung der Fahrtkosten zu integrativen Kindertagesstätten (Vorlage 13/2456) geht nicht hervor, welche Auswirkung das offensichtlich sehr restriktive Verfahren der Verwaltung auf die Anmeldungen in den Kitas hat. So könnten beispielsweise Eltern durch ihre Arbeitszeiten gezwungen sein auf andere Lösungen auszuweichen, da sie nicht unter die Klausel „besondere Härte“ fallen. In der Diskussion der Vorlage waren fraktionsübergreifend alle Mitglieder des LJHA der Meinung, dass die in der Vorlage genannte „besondere soziale Härte“ den Beschluss des LA vom 03.02.2012 nicht wiedergibt und deshalb dieser Punkt bei der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses noch einmal behandelt werden soll.
Unterschrift:
Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)
Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)