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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/218
öffentlich
Datum:
11/13/2012
Antragsteller:
Die Linke.
Sozialausschuss27.11.2012empfehlender Beschluss
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen12.12.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung19.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushaltsberatungen 2013: Ferien- und Freizeitmaßnahmen wieder stärker unterstützen
Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen soll wieder erhöht werden. Gleichzeitig erweitert der LVR sein Informationsangebot über beide Zuschussarten und stellt in Kooperation mit den KoKoBe eine Auflistung mit Anbietern von preiswerten inklusiven Ferienreisen zur Verfügung. Die Antragsfrist für Ferienmaßnahmenzuschüsse wird wieder bis mindestens Ende Mai verlängert. Schwer- und mehrfach behinderten Menschen wird ein höherer Zuschuss gewährt, um die Mitreise von Betreuern oder Betreuerinnen der eigenen Gruppe sicherzustellen.

Begründung:

Mit der Vorlage 13/2420 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand der Inanspruchnahme des Zuschusses zu Ferienmaßnahmen berichtet und eine weitere Verfahrensänderung vorgeschlagen. Dem Bericht zufolge ist der Kreis der Personen, die einen solchen Zuschuss beantragt haben, im Jahr 2012 zurückgegangen. Die mit dem letzten Haushalt beschlossenen Kürzungen der Zuschüsse zu Ferien- und Freizeitmaßnahmen hatten demnach einen abschreckenden Effekt und führen keineswegs dazu, dass Menschen aus dem ambulant betreuten Wohnen zu einer Beantragung ermutigt werden. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, informiert der LVR mit Flyern und Online über beide Zuschussarten und erstellt mit Unterstützung der KoKoBe eine Datenbank über die Anbieter von preiswerten inklusiven Ferienreisen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die stark verkürzte Antragsfrist eine Hürde für mögliche Antragsteller und Antragstellerinnen darstellt und somit wieder verlängert werden sollte.

Der inklusive Wert einer Ferienmaßnahme ergibt sich bereits durch die Ferien an sich, die auch für Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Urlaub und darauf, sich einmal im Jahr freier zu fühlen und zu entspannen. Die Förderung der Ferienmaßnahme hatte sich im Laufe von Jahren bewährt und vielen Menschen überhaupt erst die Teilnahme an einer Ferienfreizeit ermöglicht. Eine Urlaubsreise können sie sich mit den geringen Einnahmen aus der Arbeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, die zudem mit der Eingliederungshilfe verrechnet werden, nicht leisten. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, zusätzliche Zuschüsse für Menschen mit Schwer- und Mehrfachbehinderungen zu gewährleisten, die auf die Mitreise von Betreuern oder Betreuerinnen der eigenen Gruppe angewiesen sind, wodurch wesentlich höhere Kosten entstehen.

Der Beitrag des LVR zum Zwischenbericht der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ (Vorlage 13/1300), steht der vollzogenen Kürzung der Zuschüsse zu Freizeitmaßnahmen diametral entgegen. Die Förderung „Ambulant vor stationär im Freizeitbereich“ setzte nach Einschätzung des LVR und des Landes wichtige Impulse und ermöglich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Freizeitangeboten, die auch von nicht behinderten Menschen genutzt werden, so heißt es darin (S.42 im Zwischenbericht). In Zukunft soll dieser Aussage und der erfolgreich gelebten Inklusion auch wieder gebührend Rechnung getragen werden.

 

 

 

Unterschrift:
Felix Schulte

(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden