Der Landschaftsverband Rheinland führt einen Frauenkulturpreis für Bildende Künste ein.
Durch den Frauenkulturpreis des LVR sollen Künstlerinnen gefördert werden, die ihren Lebensmittelpunkt im Rheinland haben.
Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kulturausschuss nach Empfehlung einer Jury.
Bewerbungsberechtigt sind Künstlerinnen, die über eine künstlerische Ausbildung verfügen und/oder Ausstellungserfahrung nachweisen können.
Der Frauenkulturpreis des LVR wird erstmalig im Jahr 2013 ausgeschrieben.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieses Antrags bis zur Sitzung des Kulturausschusses am 14.3.2013 Richtlinien für die Ausschreibung, die Ausgestaltung und die Vergabe des Frauenkulturpreises des LVR vorzulegen.
Bestandteile des Preises sollen dabei auf alle Fälle sein: Eine Ausstellung, ein Katalog und eine Aufwandsentschädigung für die Preisträgerin.