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Antrag-Nr. 13/163
öffentlich
Datum:
12/14/2011
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP, Die Linke.
Landschaftsversammlung14.12.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Inklusion – Leitziel der Landschaftsversammlung Rheinland
Beschlussvorschlag:

Inklusion, d.h. die Einbeziehung von Anfang an, benötigt als Voraussetzung eine umfassende Barrierefreiheit, die die unterschiedlichen Bedarfe aller Menschen respektiert.

Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) hat der Grundsatz der Inklusion im Sinne der vollständigen und gleichberechtigten gesellschaftlichen Einbeziehung aller Menschen nationale Gesetzeskraft bekommen. Inklusion geht dabei über das allgemeine Verständnis von „Integration“ hinaus und meint die voraussetzungslose und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen von Anfang an. Inklusion ist somit als eine umfassende Gesamtstrategie zu verstehen, mit der das Ziel einer „Gesellschaft für alle“ erreicht werden kann.
In Deutschland sind damit auf allen staatlichen Ebenen Vorkehrungen zu treffen, die in der Konvention formulierten Rechte aller, insbesondere aber der Menschen mit Behinderungen zu wahren und weiterzuentwickeln.


Die 13. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und engagiert sich aktiv für deren Umsetzung. Sie ist von dem „Leitziel Inklusion“ überzeugt und wird den Weg in inklusive Lebensverhältnisse im Rheinland aktiv mitgestalten.

Die Landschaftsversammlung erklärt, dass der Landschaftsverband Rheinland in der gesamten Vielfalt seiner komplexen Aufgabenfelder die Inklusion als handlungsleitende Gesamtstrategie in seiner Arbeit für die Menschen im Rheinland versteht und sein Handeln daran ausrichtet.

Inklusion ist somit ein strategisches Querschnittsziel  für den gesamten LVR:

  • Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland  gestaltet der Landschaftsverband Rheinland seine  Leistungen inklusiv und setzt sich auf allen Ebenen für das Ziel der Inklusion ein. Dies reicht von der inklusiven Betreuung in Kindertageseinrichtungen über selbstbestimmte und inklusive unterstützte  Wohnformen bis hin zur inklusiven Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung.

  • Als Träger von 41 Förderschulen für Menschen mit Behinderungen im Rheinland bekennen wir uns ausdrücklich zu dem Ziel, Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und Teilhabe auf der Grundlage von Chancengleichheit zu sichern. Für alle Schülerinnen und Schüler im Rheinland soll die Beschulung an einer allgemeinen Schule vorrangiges Ziel sein. Dieses Ziel unterstützen wir mit speziellen Förderleistungen auf dem Weg zur schulischen Inklusion.
    Solange eine therapeutisch gesicherte Beschulung für alle Kinder an den Regelschulen noch nicht möglich ist, entscheiden die Eltern über den Förderort für ihre Kinder.
    Wir verbessern darüber hinaus  den Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine Optimierung der Berufswegeplanung.

  • Als Träger  des LVR-Klinikverbundes stehen wir für eine patientenorientierte, die subjektiven Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten beachtende Grundhaltung. Wir  g estalten eng vernetzt mit anderen Trägern eine psychiatrische Versorgungslandschaft, die insbesondere auch die Bedürfnisse, Teilhabe und Rechte der Patientinnen und Patienten mit Behinderungen berücksichtigt. Das bedeutet für uns gleichsam ein aktives Hinwirken auf eine gesellschaftliche Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und Behinderungen.

  • Als Träger von Wohneinrichtungen im Rheinland entwickeln wir unsere Angebote für Menschen mit Behinderung im Rheinland konsequent weiter, um so inklusives Leben in der Kommune zu ermöglichen.

  • Im Rahmen unseres kulturellen Engagements sowie unserer Verantwortung für Kulturlandschaften, Natur und Umwelt gestalten wir unsere Angebote inklusiv und barrierefrei.

  • Für den LVR ist es selbstverständlich, dass seine Verwaltungen, seine Einrichtungen und Dienste für alle Menschen barrierefrei  zugänglich sind.

  • Zur Verwirklichung der Inklusion in den Sozialräumen im Rheinland verknüpfen wir unsere Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung  mit der Teilhabeplanung in den Kommunen und bringen damit die Fachkompetenz des LVR vor Ort ein.

  • Als Arbeitgeber beschäftigt der Landschaftsverband Rheinland bereits mehr schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als die gesetzliche Beschäftigungsquote vorsieht. Er trägt Sorge dafür, dass sein Fachpersonal an der inklusiven Gesamtstrategie des LVR mitwirkt.

Wir appellieren an Bund, Land und Kommunen, alle Anstrengungen zu unternehmen, Menschen mit Behinderung in der Ausübung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen. Mit Sorge betrachten wir die Entwicklung der Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung. 

Der LVR fordert alle Beteiligten auf, in der Arbeitsmarktpolitik stärker inkludierende zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln.

Die Landschaftsversammlung erklärt, dass die Menschen mit Behinderungen  in die prozesshafte Gestaltung der beschriebenen Entwicklungslinien systematisch als „Experten in eigener Sache“ einbezogen werden. Im Sinne der Partizipation wird nicht über sie, sondern mit ihnen in ihren Angelegenheiten gesprochen.

Mit seiner Erfahrung und besonderen Verantwortung für Menschen mit Behinderung bietet sich der LVR dem Land, der Wohlfahrtspflege, Organisationen und Verbänden als Partner auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft an.

Wir erwarten, dass auch Bund und Land sich zu ihrer Verantwortung in diesem Prozess der Umgestaltung unserer Gesellschaft bekennen und ihren Beitrag leisten.






In diesem Sinne bekräftigt die 13. Landschaftsversammlung Rheinland heute ausdrücklich den Willen und die Bereitschaft zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Alle Mitglieder der Landschaftsversammlung verstehen sich dabei als Botschafterinnen und Botschafter dieser Resolution in den rheinischen Kommunen.

Begründung:
Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Felix Schulte
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden