Ergänzungsantrag-Nr. 13/145/2
Begründung des 2. Ergänzungsantrages:
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2012 beschlossen, den Antrag 13/145/1 auf die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 08.03.2012 zu vertagen.
Begründung des 1. Ergänzungsantrages:
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossen, den Antrag 13/145 auf die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 20.01.2012 zu vertagen.
Begründung des Ursprungsantrages:
Unter der Vorlage 13/1640 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass im Sinne der UN-Behinderten-Konvention 1.000.000,- € neu in den Kinder-und Jugendförderplans (KJP) des Landes NRW eingestellt wurden. Von diesen Finanzmitten sind bisher aber lediglich 49.000,- € für sieben Projekte gebunden.
Mit Bedauern stellt die CDU-Fraktion fest, dass diese zur Förderung der voll umfänglichen gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorgesehenen Geldmittel offensichtlich nicht in dem gewünschten Umfang in Anspruch genommen werden.
Die Verwaltung des Landesjugendamtes wird daher aufgefordert, die örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rheinland dahingehenden zu beraten, die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in ihren Jugendhilfeplanungsprozessen nachhaltiger zu berücksichtigen. Im Ergebnis sollen die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit gebeten werden, in Kooperation mit Förderschulen und insbesondere mit den Förderschulen des Landschaftsverbandes außerschulische Lernorte für diese Zielgruppe inklusiv zu öffnen bzw. neu zu konzipieren. Hierbei ist es aus Sicht der CDU-Fraktion besonders wichtig, Ferienaktionen und Ferienreisen auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wie selbstverständlich zugänglich zu machen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, nach etwa einem halben Jahr über ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit zu berichten