Antrag-Nr. 12/82
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussempfehlung zur Neufassung der Betriebssatzung für die Rhein. Heilpädagogischen Heime wird wie folgt geändert:
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1. Es wird neu eingefügt als § 9 Abs. 4: Die Betriebsleitung legt dem Betriebsausschuss vierteljährlich eine Übersicht über getätigte Vergaben ab einer Summe von 10.000 € vor.
2. § 9 Abs. 4 wird Abs. 5 und lautet neu: Die Mitglieder des Betriebsausschusses haften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.