Antrag-Nr. 12/41
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein fachliches und finanzielles Konzept für die Weiterentwicklung der Konsulentenarbeit in Anlehnung an das niederländische System vorzulegen und einen Vorschlag für die Realisierung in den Haushaltsjahren 2006ff zu machen. Dabei sollen die Ergebnisse der vorliegenden wissenschaftlichen Evaluation und die Erfahrungen aus dem Euregioprojekt mit den Niederlanden sowie die Abgrenzung bzw. die Schnittstellenproblematik zu den Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen und des Medizinisch-Psychosozialen Fachdienstes des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Konsulentenarbeit der HPH ist das Ergebnis einer Informationsreise des Ausschusses für die HPH in die Niederlande im Jahr 1999. Sie dient vor allem dem Aufbrechen festgefahrener Situationen und Strukturen und damit der Entwicklung neuer lebenswerter Perspektiven für Bewohnerinnen und Bewohner.
Die vom Ausschuss gewünschte Evaluation der Konsulentenarbeit durch die Universität zu Köln (Prof. Dr. Seifert) hat die Effektivität des methodischen Ansatzes bewiesen, aber auch Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Antrag stellenden Fraktionen halten eine Verbesserung der Arbeit im Sinne einer Qualifizierung wie auch einer Erweiterung des Nutzerkreises (andere Einrichtungen, allein oder in Familien lebende geistig behinderte Menschen) für erforderlich, so dass die Konsulentenarbeit zu einem Teil des Netzwerkes rheinischer Eingliederungshilfe wird und nicht ein internes Spezialangebot der HPH bleibt.
Voraussetzung und zu prüfen ist daher:
- Eine institutionelle Stabilisierung der Konsulentenarbeit, um den zukünftigen Bedarf abdecken zu können. In den Niederlanden ist die Konsulentenarbeit als Stiftung organisiert.
- Ein Budget zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten, wie zur Unterstützung der Klientinnen und Klienten im Einzelfall.
Die Antragsteller gehen davon aus, dass durch diese Maßnahmen
- dem Haushalt des LVR grundsätzlich keine zusätzlichen Belastungen entstehen, weil vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen genutzt werden und
- die Schnittstellen zu den Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen sowie dem Medizinisch-Psychosozialen-Fachdienst des überörtlichen Kostenträgers eindeutig definiert werden können, so dass sich die einzelnen Maßnahmen im Sinne eines Netzwerkes zum Nutzen der Kundinnen und Kunden ergänzen.