Antrag-Nr. 12/40
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Vorlage die Organisation der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland darzustellen. Dabei sind die aktuellen Mitwirkungsansätze der geplanten HPH-Netze und des Konsulentenprojektes ausdrücklich einzubeziehen.
Begründung:
Die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung orientiert sich an dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Zur Realisierung dieses Grundsatzes und zur stärkeren Ausrichtung an regionalen und individuellen Bedürfnissen der behinderten Menschen hat der überörtliche Sozialhilfeträger eine neue Struktur von Konferenzen und Diensten geschaffen. Beispielhaft seien erwähnt die Regionalkonferenzen, Hilfeplankonferenzen, Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen sowie den Medizinisch psychosozialen Fachdienst. gleichzeitig wird die Eingliederungshilfe über die individuelle Hilfeplanung individualisiert. Beratung und ambulante Angebote werden forciert.
Die CDU-Fraktion hält daher eine konkrete Berichterstattung der Verwaltung zur Organisation der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung unter besonderer Berückschtigung der geplanten HPH-Netze und des Konsulentenprojektes für erforderlich, um das Zusammenwirken der verschiedenen neu geschaffenen Dienste und Konferenzen zu verdeutlichen.