Antrag-Nr. 12/346
Begründung:
Mit den SPZ für Menschen mit einer psychischen Behinderung und den KoKoBe für Menschen mit einer geistigen Behinderung bestehen für zwei Zielgruppen der Eingliederungshilfe niederschwellige Beratungs- und Anlaufpunkte im Rheinland. Im Fall der SPZ bestehen zusätzliche Angebote im Bereich Betreuung und Tagesstruktur.
Den SPZ und den KoKoBe vergleichbare Strukturen für Menschen mit einer Suchterkrankung bestehen dagegen nicht. Dies wird bspw. im Psychiatriebericht im Rhein-Kreis Neuss als Problem beschrieben, da in diesem Bereich eine Unterversorgung behauptet wird. Daher wird die Einrichtung einer an den SPZ orientierten Struktur für Menschen mit Suchterkrankungen angeregt.
Offenbar gibt es aber durchaus SPZ, die in der Vergangenheit auch Angebote für Menschen mit einer Suchterkrankung bzw. Doppeldiagnose Sucht / psychische Behinderung erfolgreich etabliert haben. In diesen Regionen wird keine Unterversorgung behauptet.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass bevor neue Strukturen aufgebaut werden, die bestehenden ggf. anzupassen sind. Die Aufgabenstruktur der SPZ ist auch Gegenstand eines Antrags, der im wesentlichen das Dezernat 8 betrifft, das die Personalkosten der SPZ-Koordinatoren finanziert. Ferner soll die Arbeit der SPZ im Zuge der Überprüfung der Gründe für die stark gestiegenen Fallzahlen im Betreuten Wohnen im Bereich der Menschen mit einer psychischen Behinderung durch die APK mit untersucht werden.
Eine Erstberatung bzw. die Vermittlung in die Unterstützungsstrukturen der Suchthilfe sollte daher mindestens von den SPZ rheinlandweit einheitlich geleistet werden.