Antrag-Nr. 12/267
Begründung:
zu 1: Das BDO-Gutachten zur Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken hat einen Betrag von über 200 Mio. Euro für Investitions- und Sanierungsmaßnahmen der Rheinischen Kliniken aufgezeigt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt, weil andererseits die Rheinischen Kliniken ihre Marktposition nicht mehr halten und erst recht nicht weiter ausbauen können. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze, sondern in letzter Konsequenz auch den Bestand der Kliniken in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland.
Zudem hat die Verwaltung bereits in der Vergangenheit mehrfach dargelegt (vergleiche z. B. Vorlage Nr. 12/2017 oder Nr. 12/943), dass mit dem inzwischen abgeschlossenen 80-Mio-DM-Sanierungsprogramm bei weitem nicht alle bestehenden Mängel beseitigt werden konnten.
Daher sollen als "Sofortmaßnahme" insgesamt 25 Mio. Euro für 2008 und 2009 in den Haushalt eingestellt werden mit der Maßgabe, dass damit vorrangig zunächst die tagesklinischen Projekte in Düsseldorf, Köln und Viersen finanziert werden, für die ursprünglich eine Landesförderung in 2008 vorgesehen war. Für weitere Projekte im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Restmittel ist der Politik von der Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage unter Darlegung der Prioritätskriterien vorzulegen.
zu 2: Da nach Aussage der Verwaltung in der letzten Gesundheitsausschuss-Sitzung am 23.11.2007 nach wie vor nicht absehbar ist, wann und in welcher Höhe die Rheinischen Kliniken erstmals Fördermittel in Form der Krankenhausbaupauschale des Landes erhalten, bedarf es der Entwicklung eines Gesamtfinanzierungskonzepts für den Fall, dass Kliniken mit einer hohen Förderkennziffer erst ab 2012 in die Landesförderung kommen sollten. Das Gesamtfinazierungskonzept muss Aussagen dazu enthalten, in welchem Umfang eine finanzielle Eigenbeteiligung der Rheinischen Kliniken an Investitions- und Sanierungsmaßnahmen möglich ist.