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Antrag-Nr. 12/242
öffentlich
Datum:
12/05/2007
Antragsteller:
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP
Landschaftsausschuss07.12.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Bettenzahlen und Strukturen der Rheinischen Kliniken für das Jahr 2008 (TOP 11)
hier: Resolution zum Krankenhausgestaltungsgesetz
Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Landesregierung, die Krankenhausbauförderung zu vereinfachen und das aufwändige und intransparente Verfahren der Einzelförderung durch eine sog. Baupauschale zu ersetzen.

Der bisher veranschlagte Haushaltsansatz von jährlich rund 190-210 Mio. € wird allerdings bei weitem nicht ausreichen, um den dringenden Investitionsbedarf der Krankenhäuser zu decken und die bisherige Versorgungsqualität zu sichern.

Verschärft wird die Situation durch die erneute Aussetzung der Investitionsförderung für neue Bauprojekte im Jahr 2007.

Wir fordern daher

  1. eine deutliche Erhöhung des jährlichen Mittelansatzes;

  2. für die Übergangsphase Ausgleichsregelungen, durch die sichergestellt wird, dass unabhängig von der Förderkennziffer auf jeden Fall solche Bauvorhaben realisiert werden können, die in den bisherigen Prioritätenlisten der Bezirksregierungen als bewilligungsreif enthalten waren. Gerade für Krankenhäuser mit ungünstigen Förderkennziffern bedeutet der Verfahrenswechsel, dass sie unter Umständen bis zum Jahre 2012 keinerlei staatliche Bauförderung erhalten. Dies steht insbesondere für die Psychiatrie im Widerspruch zu den Ergebnissen der Landtagsanhörung im Frühjahr 2007 zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen;

  3. die grundlegenden Strukturentscheidungen über die Ausgestaltung der Baupauschale nicht dem Verordnungsgeber zu überlassen. Im Sinne einer - auch für die Kreditaufnahme - unabdingbaren Planungssicherheit und aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es zwingend erforderlich, die wesentlichen Voraussetzungen für die Fördermittelvergabe unmittelbar in dem Gesetz festzuschreiben;

  4. die in dem bisherigen Entwurf der Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung angesetzten Förderwerte für die psychiatrischen Krankenhäuser stärker auf den psychiatriepolitisch wünschenswerten Umbau von einer überwiegend stationären Psychiatrie zu einer gemeindenahen dezentralen Versorgungsstruktur auszurichten. Die derzeit vorgesehene 60 % höhere Förderquote für vollstationäre Betten im Vergleich zu tagesklinischen Plätzen stellt sowohl unter fachlichen als auch wirtschaftlichen Aspekten keinen Anreiz zur Weiterentwicklung der dezentralen psychiatrischen Krankenhausversorgung dar.
Begründung:
erfolgt mündlich
Unterschriften:
Thomas Böll
Ulrike Kessing
Hans-Otto-Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden