Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das gemäß dem Beschluss des Bauausschusses einen behindertengerechten Zugang zur Veranstaltungsetage (mit durchgängigem Aufzug) beinhaltet, oder ein neues Nutzungskonzept vorzulegen unter Verzicht auf einen nicht barrierefreien Veranstaltungsraum.
Die jeweiligen Mehr- oder Minderkosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln.