Ergänzungsantrag-Nr. 12/143/1
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsverband Rheinland setzt in seinen Einrichtungen die Rahmenzielvereinbarung zwischen der freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden zur Weiterentwicklung in der Eingliederungshilfe beispielhaft um. Die Verwaltung wird beauftragt, den Krankenhausausschüssen und dem Gesundheitsausschuss Konzeptionen für die Reha-Einrichtungen vorzulegen, die die fachlichen und finanziellen Aspekte der Rahmenzielvereinbarung besonders gut realisieren. Deutlichen Handlungsbedarf gibt es bei den noch großen Reha-Bereichen oder bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern auf dem Zentralgelände.
Begründung:
Der Krankenhausausschuss 4 hat in seiner Sitzung am 27.09.2006 den Antrag Nr. 12/143 auf die Sitzung am 15.11.2006 vertagt.
Begründung des Antrages Nr. 12/143:
Die beiden Landschaftsverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW haben sich darauf geeinigt, dass bis Ende 2008 9% der heute im stationären Wohnen betreuten behinderten Menschen in das ambulante betreute Wohnen wechseln. Gleichzeitig sollen 5 % der stationären Plätze abgebaut werden. Der angestrebte Abbau der stationären Wohnhilfen kann regional und zielgruppenspezifisch unterschiedlich ausfallen. Er soll sich am regionalen Bedarf orientieren. Dies gilt besonders für die Reha-Bereiche Bedburg-Hau und Viersen. So sollen die durchschnittlichen Fallkosten in der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen perspektivisch und nachhaltig gesenkt werden, bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nach dem SGB XII bedarfsgerechten Qualität in der Betreuung von Menschen mit Behinderung.
Der LVR als Einrichtungsträger unterstützt die Anstrengungen des Kostenträgers, in seinen Einrichtungen diese bundesweit beispielhaften Vereinbarungen qualitativ und quantitativ überdurchschnittlich umzusetzen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.