Antrag-Nr. 12/103
Beschlussvorschlag:
Beim ambulanten betreuten Wohnen treffen wir auf vielfältige verschiedene Lebensformen und unterschiedliche Hilfebedarfe. Nicht immer stehen dazu angemessene Freizeithilfen für behinderte Menschen zur Verfügung. Was im Rahmen der Vollversorgung im Wohnheim vorgehalten wird, fehlt im ambulanten Bereich. Um diese Benachteiligung zu überwinden, den Vorrang ambulanter Hilfen im Bereich Wohnen zu unterstützen und ambulante Hilfen auszubauen, beantragen wir eine Modellförderung "Ambulant vor Stationär im Freizeitbereich."
Es werden modellhaft bis 2010 Aktivitäten gefördert, die
1. Ansätze der Selbsthilfe, der Selbstbefähigung und des Peer Counseling umsetzen, um ambulante vor stationären Hilfen abzusichern.
2. im Sport-, Freizeit- und/oder Kulturbereich die Integration behinderter Menschen aus ambulanten oder stationären Wohnhilfen in besonderer Weise fördern,
3. mit "guten Beispielen" für die behinderten Menschen aus den stationären Hilfen den Vorteil und den Vorrang ambulanter Wohnangebote und ihrer flankierenden Hilfen besonders für Menschen mit geistiger Behinderung aufzeigen,
4. behinderte und nicht behinderte Menschen durch sportliche und/oder kulturelle Aktivitäten in der Freizeit in besonderer Weise zusammen bringen,
In jedem Haushaltsjahr werden bis 2010 jeweils 400.000 € in ein neues Teilprodukt des Produkts "Ambulantes Betreutes Wohnen" eingestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Sozialausschuss Förderrichtlinien und vorgesehene Modelle zur Beschlussfassung vorzulegen.