LVIS Recherche - Anfrage
Logo: Fraktion FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Anfrage-Nr. 13/44
öffentlich
Datum:
03/05/2013
Anfragesteller:
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schulausschuss24.04.2013zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen06.05.2013zur Kenntnis
Bauausschuss07.06.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Anfrage: Brandschutz in Behinderteneinrichtungen des LVR
Fragen/Begründung:

Bedingt durch das tragische Unglück in einer Caritas Einrichtung in Titisee-Neustadt ergeben sich mehrere Fragen zu Einrichtungen, in denen Menschen mit teilweise auch Mehrfach-behinderungen leben oder arbeiten. Auch wenn es in diesem Fall zu einer Katastrophe durch ein eklatantes Fehlverhalten gekommen ist, werden doch in Einzelfällen erschreckende Sachverhalte öffentlich.

Grundsätzlich werden für derartige Gebäude individuelle Brandschutzkonzepte, die nicht nur aus Bauvorschriften bestehen, zwischen Betreibern und Feuerwehr erarbeitet. (Anmerkung: Am 3. Dezember 2012 trat die Neuregelung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Kraft.  Sie nimmt Arbeitgeber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden stärker in die Pflicht.) Menschen mit Behinderungen haben in Fluchtsituationen große Nachteile. So müssen Betreuer extrem gut auf einen Brandfall und eine Evakuierung des Gebäudes „wie im Schlaf“  vorbereitet sein. Die Betreuer sollen den Brandfall häufiger mit Menschen mit Behinderungen trainieren, da deren Selbstrettung stark eingeschränkt ist. Auch müssen Feuerwehrleute ausreichend und frühzeitig geschult sein im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die vor einem Feuerwehrmann mit Atemmaske aus Angst sich ggfl. zurück in Feuer oder Rauch „retten“ könnten.

Brandschutzanweisungen (Notfallpläne) in leichter Sprache, Rettungsweganzeigen, Brandschutz-türen, Alarmsysteme für u.a. Seh- oder Hörgeschädigte müssen Bestandteil einer jeden Einrichtung sein. Denn es reicht nicht zu wissen, wo der Feuerlöscher platziert ist, sondern man muss ihn auch ggfl. bedienen können.

Natürlich hätten stets ebenerdige Bauweise, Sprinkleranlagen oder auch im Brandfall bedienbare Aufzüge zur Verbesserung im jeweils nachvollziehbaren Brandfall theoretisch geholfen. Eine der wichtigsten Einrichtungen in Werkstätten dürfte stets eine Entrauchungsanlage sein, da in den meisten Fällen Menschen ersticken und nicht verbrennen.

Daher ergeben  sich folgende Fragen:

  1. Wie ist der Brandschutz auch in den kooperativen Einrichtungen geregelt?

  2. Welche brandschutztechnischen Vorkehrungen sind Bestandteil in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Heimen, Wohnungen und Werkstätten des LVR?

  3. Wie werden z.B. hörgeschädigte Menschen mit geringeren Behinderungen in ein Selbstrettungskonzept der Einrichtungen des LVR eingebunden?

  4. Wie werden Betreuer und Ausbilder auf einen Brandfall mit Evakuierung vorbereitet?

  5. In welchen zeitlichen Zyklen werden brandschutztechnische Trainings mit und ohne Feuerwehr absolviert und werden auch Optimierungsmaßnahmen dokumentiert?

  6. Wie werden brandgefährdete Produkte gelagert?

Unterschrift:
gez. Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender



Heinz Schmitz
Fraktionsgeschäftsführer gez. Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender



Heinz Schmitz
Fraktionsgeschäftsführer

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden