Anfrage-Nr. 13/38
Fragen/Begründung:
Im Zuge der Umsetzung der Inklusion werden zahlreiche Gebäude, die investiv über die Sozialhilfe gefördert wurden, in ihren bestehenden Formen nicht oder überhaupt nicht mehr genutzt. Hierbei handelt es sich um Gebäude, die im Bereich der Behindertenhilfe für die unterschiedlichsten Altersgruppen - von der Kita bis zum Wohnheim für schwerst-mehrfach-behinderte Erwachsene genutzt werden.
Für viele dieser Bauten gilt eine 50-jährige Zweckbindungen aufgrund gewährter Fördermittel.
Was geschieht in Fällen des Abrisses oder Totalumbaus der Gebäude hinsichtlich der gewährten Zuschüssen? Müssen diese ggf. zurückgezahlt werden?
Die Verwaltung wird zur Beantwortung dieser Thematik gebeten, eine Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege einzuholen.