Für alle psychiatrischen LVR-Kliniken wurde in den Jahren 2010 und 2011 jeweils ein Zuwachs nach § 6 Abs. 4 BPflV für Psych-PV-Personal vereinbart. Je nach Ausgangssituation der jeweiligen LVR-Klinik bewegen sich die aktuellen Vereinbarungen mit den Krankenkassen innerhalb einer Bandbreite von 90% bis 98,6% Psych-PV Erfüllungsquote für 2011. Mit der LVR-Klinik Langenfeld wurde für 2011 eine Psych-PV-Erfüllungsquote von 90% vereinbart.
Die zweckentsprechende Verwendung der zusätzlich erhaltenen Psych-PV-Mittel ist den Kostenträgern jeweils zum Jahresende darzustellen. Ansonsten besteht die Verpflichtung der Rückzahlung nicht verwendeter Beträge an die Krankenkassen.
Die mit den Kostenträgern vereinbarten Psych-PV-Erfüllungsquoten konnten von den LVR-Kliniken teilweise nicht ganz erreicht werden und wurden im Fall der Klinik Langenfeld mit 80% deutlich unterschritten. Daher fragen wir die Verwaltung:
In welchem Umfang müssen die einzelnen LVR-Kliniken, die 2011 die vereinbarte Psych-PV-Erfüllungsquote nicht erreicht haben, Mittel zurückzahlen?
LVR-Klinik Bonn?
LVR-Klinik Düsseldorf?
LVR-Klinik Langenfeld?
LVR-Klinik Mönchengladbach?