in der Landschaftsversammlung Rheinland
Anfrage-Nr. 13/13
öffentlich
Datum: | 01/31/2011 |
Anfragesteller: | Die Linke. |
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung | 14.02.2011 | Beratung |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 16.02.2011 | Beratung |
Landschaftsausschuss | 18.02.2011 | Beratung |
Tagesordnungspunkt:
Anfragen: Kosten Balanced Scorecard
Fragen/Begründung:
Seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen auch öffentliche Verwaltungen wie Unternehmen der privaten Wirtschaft zu führen. Die Rede ist vom „Unternehmen Stadt“, öffentliche Einrichtungen sollen „schlanker“ werden und „kundenorientierter“. Rechenschaftsberichte heißen mitunter Geschäftsbericht, Sachverhalte und Probleme werden jetzt gemanagt und nicht mehr organisiert bzw. gelöst.
Es bleibt aber die Frage, inwieweit Verfahren und Instrumente der betrieblichen Wirtschaft auch in demokratisch kontrollierten Prozessen bei Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Erfolg eingesetzt werden können.
Beim LVR läuft seit mehr als einem Jahr die Einführung der Balanced Scorecard als zentrales Steuerungs- und Kommunikationsinstrument.
Begründet wird der Einsatz dieses Instrumentes damit, dass es „eine ausgewogene Steuerung des LVR mittels Berücksichtigung der Mitarbeiter-, Kunden-, Finanz-,Prozess- und der Kommunalen Perspektive ermöglicht“ und „dass Konsolidierungsmaßnahmen zwingend sind; das Steuern mit Hilfe von Zielen, aber auch und gerade bei den derzeitig sehr schwierigen Rahmenbedingungen alternativlos ist“ außerdem „können aus der BSC für den LOB-Prozess konkrete Zielvereinbarungen für die Mitarbeiterschaft abgeleitet werden“ (alle Zitate aus der Broschüre „Balanced Scorecard im LVR“ hrsg. von der LVR-Stabsstelle Strategisches Controlling, Netzwerkkoordination)
Das Konzept der Balanced Scorecard ist ein sogenannter Top-down-Ansatz. Die Ziele werden von der Unternehmensführung festgelegt. Das „Herunterbrechen“ vollzieht sich dann bis auf die Individualebene. Die Anwendung und Einführung des Ansatzes ist nicht einfach, die Realisierung ist mit enormem Aufwand verbunden. Ein gutes Jahr Einführung verdient eine Prüfung von Kosten und Nutzen.
Deshalb stellen wir folgende Fragen:
1. Auf welcher (Beratungs-) Grundlage und auf wessen Beschluss beruht die Einführung von BSC? Ist der Personalrat frühzeitig mit einbezogen worden?
2. Wie ist der Stand der Einführung von BSC und welche Kosten sind mit der Einführung von BSC bisher verbunden?
- Berücksichtig werden sollen bei der Aufstellung sämtliche Kosten:
Dazu gehören Kosten für Planung, Beratung und Begleitung des Projektes. Kosten für Seminare, Schulungen und Tagungen inklusive ggf. entstandener Kosten für die Anmiete von externen Räumlichkeiten, Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Beköstigung, sowie Kosten für Arbeitszeiten, die dem Projekt zugeordnet sind.
3. Wie hoch sind nach derzeitigem Stand die noch zu tätigenden Investitionen für das Projekt?
5. Hat die Einführung zu nachweisbaren Verbesserungen in der Verwaltung geführt?
6. Welche Resonanz gibt es seitens des LVR-Personals zur Einführung von BSC?
7. Konnten Verbesserungen für die „Kundinnen und Kunden“ des LVR erreicht werden? Falls ja, was für Verbesserungen sind das?
8. Wie wird der BSC-Prozess verwaltungsintern ausgewertet und welche Konsequenzen werden aus diesen Erfahrungen gezogen?
Unterschrift:
Felix Schulte (Fraktionsgeschäftsführer)
Felix Schulte (Fraktionsgeschäftsführer)