LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 10. Sitzung des Ausschusses für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
am 23.09.2011 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium: | | CDU | |
Donix, Michael | |
Ensmann, Bernhard | |
Hohl, Peter | |
Kühme, Karl-Friedrich | |
Dr. Leonards-Schippers, Christiane | |
Nabbefeld, Michael | |
Nagels, Hans-Jürgen | |
Rohde, Klaus | Vorsitzender |
Verweyen, Inge | |
Wörmann, Josef | |
SPD | |
Hergarten, Winfried | |
Kaiser, Manfred | |
Klein, Wilfried | |
Nottebohm, Doris | |
Pohle, Sylvia | |
Schulz, Margret | |
Servos, Gertrud | |
Weiden-Luffy, Nicole-Susanne | für Recki, Gerda |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Beck, Corinna | |
Johlke, Gisela | |
FDP | |
Dors, Gerda | |
Feiter, Stefan | |
Haupt, Stephan | |
Die Linke. | |
Detjen, Ulrike | |
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE | |
Hagenbruch, Detlef | |
Verwaltung: | | Wenzel-Jankowski | LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund |
| Heilpädagogischer Hilfen |
Hoffmann-Badache | LVR-Dezernentin Soziales und Integration |
Heister | Fachbereichsleitung LVR-Fachbereich Personelle |
| und organisatorische Steuerung des |
| Klinikverbundes und des Verbundes |
| Heilpädagogischer Hilfen |
Kirchhofs-Leuker | LVR-Fachbereich Qualitäts- und |
| Innovationsmanagement des Klinikverbundes |
| und des Verbundes Heilpädagogischer Hilfen |
Klein | LVR-Fachbereich personelle und organisatorische Steuerung des Klinikverbundes und des |
| Verbundes Heilpädagogischer Hilfen |
Thewes | LVR-Fachbereich Wirtschaftliche Steuerung des |
| Klinikverbundes und des Verbundes |
| Heilpädagogischer Hilfen |
Kepser | Stellvertretende Fachliche Direktorin |
| LVR-HPH-Netz Niederrhein |
Peerenboom | Kaufmännischer Direktor LVR-HPH-Netz Niederrhein |
Schueler | Fachlicher Direktor LVR-HPH-Netz Ost |
Nottelmann | Fachliche Direktorin LVR-HPH-Netz West |
Schürmanns | Kaufmännischer Direktor LVR-HPH-Netz Ost und |
| LVR-HPH-Netz West |
Breidenbach | Strategische Steuerungsuntersützung (Protokoll) |
Gäste: | |
Nöthen | DPHG Dr. Harzem & Partner KG Wirtschafts- |
| prüfungsgesellschaft |
Knobloch | DPHG Dr. Harzem & Partner KG Wirtschafts- |
| prüfungsgesellschaft |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
2.
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 01.07.2011
3.
Lageberichte 2010 der LVR-HPH-Netze
3.1.
Lagebericht 2010 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
13/1467
3.2.
Lagebericht 2010 des LVR-HPH-Netzes Ost
13/1468
3.3.
Lagebericht 2010 des LVR-HPH-Netzes West
13/1469
4.
Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte 2010 der LVR-HPH-Netze
4.1.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
13/1470
4.2.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010 des LVR-HPH-Netzes Ost
13/1471
4.3.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010 des LVR-HPH-Netzes West
13/1472
5.
Bestellung der Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 der LVR-HPH-Netze Niederrhein, Ost und West
13/1498
6.
Allgemeine Vertrags- und Anstellungsbedingungen für Fachliche Direktorinnen bzw. Direktoren und Kaufmännische Direktorinnen bzw. Direktoren in der Betriebsleitung des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen
13/1352/1
7.
Aufwands- und Ertragsentwicklung im II. Quartal 2011
7.1.
II. Quartalsbericht 2011 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
13/1539
7.2.
II. Quartalsbericht 2011 des LVR-HPH-Netzes Ost
13/1540
7.3.
II. Quartalsbericht 2011 des LVR-HPH-Netzes West
13/1541
8.
Übersicht über die Vergaben der LVR-HPH-Netze im II. Quartal 2011 mit einer Vergabesumme ab 10.000 €
8.1.
Vergabeübersicht über das II. Quartal 2011 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
13/1567
8.2.
Vergaberübersicht über das II.Quartal 2011 des LVR-HPH-Netzes West
13/1596
10.
Mitteilungen der Verwaltung
10.2.
LVR-HPH-Netz Niederrhein
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
12.
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 01.07.2011
13.
Jahresabschlüsse der LVR-HPH-Netze
13.1.
Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
13.2.
Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Ost
13.3.
Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes West
14.
Beantwortung der Anfrage 13/19
15.
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
16.
Nutzung und Einsatz von "Anfallshunden"
17.
Hilfen für Querschnittsgelähmte
18.
"einfach machen". Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
19.
Bericht über die Fachveranstaltung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen „Inklusives Wohnen – leicht gemacht?!“ am 14. Juli 2011 in Gelsenkirchen
20.
Sachstand des Projektes "Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Einrichtungen des LVR seit 1945"
21.
Anfragen und Anträge der Fraktionen
22.
Mitteilungen der Verwaltung
22.2.
LVR-HPH-Netz Niederrhein
Beginn der Sitzung: | 09:30 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 11:30 AM Uhr |
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung
Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet Herr Rohde über das Gespräch der Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen mit den Bewohnerbeiräten der LVR-HPH-Netze. Dies habe in einer angenehmen Atmosphäre stattgefunden und sei sehr informativ gewesen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Organisation der Veranstaltung.
Im Jahr 2010 haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Befürchtung geäußert, dass mit der Beendigung der Förderung der Ferienmaßnahmen keine Reisen mehr durchgeführt werden können. Erfreulich sei nun zu hören, dass Ferienmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden, auch wenn die eigenen Beträge etwas höher ausfallen.
Herr Rohde informiert zudem, dass an diesem Gespräch auch ein gehörloser junger Mann mit 2 Dolmetschern teilgenommen habe, der in einer Werkstatt in Kuchenheim arbeitet, sich dort aber nicht verständigen kann, weil die Mitarbeiter die Gebärdenspräche nicht beherrschen. Auch die technische Ausrüstung sei nicht den Bedürfnissen eines gehörlosen Menschen angepasst, so fehlen z.B.: Lichter, die auf Gefahren hinweisen. Dieses Problem sei schon im letzten Jahr thematisiert worden, ohne dass bisher etwas geschehen sei.
Herr Nagels, Herr Feiter und Frau Beck machen die Betroffenheit der Politik deutlich und erwarten eine sofortige Reaktion seitens des Kostenträgers. Die Zustände in der Werkstatt seien unzumutbar und die Tatsache, dass auch die technische Ausrüstung fehlt, könne sogar dazu führen, dass ein Leben gefährdet wird. Wenn nicht kurzfristig Abhilfe geschaffen werde, müsse man der Werkstatt die Qualifikation aberkennen.
Frau Weiden-Luffy ergänzt, dass es überall Kurse in Gebärdensprache gebe und sich die Mitarbeiter entsprechend fortbilden können.
Frau Johlke erinnert daran, dass der LVR sich für Inklusion und Barrierefreiheit stark mache und dies in diesem Fall nicht gewährleistet sei.
Frau Hoffmann-Badache nimmt Bezug auf die Forderungen der politischen Vertretung und teilt mit, dass die dargestellte Problematik im Rahmen der nun anstehenden Zielvereinbarungsgespräche mit der Werkstatt aufgegriffen werde. Dem LVR als Kostenträger sei es wichtig, dass die Beschäftigten der Werkstatt entsprechend ihrer Behinderung eine angemessene Unterstützung und Förderung erhalten. Der Träger der Werkstatt verfügt über Mitarbeiter, die die Gebärdensprache beherrschen, wohl aber an einem anderen Standort eingesetzt sind. Ergänzend weist Frau Hoffmann-Badache darauf hin, dass der LVR nicht Träger der Werkstatt sei und sich somit eine andere Rechtslage ergibt. In diesem Fall könne man nur auf dem Vereinbarungswege mit der Werkstatt verhandeln. Eine Anordnung wie bei eigenen Einrichtungen sei nicht möglich.
Herr Nagels beantragt, den Ausschuss in der nächsten Sitzung über das Ergebnis zu informieren. Frau Hoffmann-Badache sagt dieses zu.
Im Anschluss liest Herr Rohde den Brief einer Bewohnerbeirätin vor, der zum Protokoll hinzugefügt wird (Anlage 1). Herr Rohde regt zudem an, dass die Bewohnerbeiräte in einer der nächsten Ausschusssitzungen über ihre Arbeit berichten sollen.
Zur Tagesordnung teilt Herr Rohde mit, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen an ihn mit der Frage herangetreten seien, warum denn die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung erfolge, wenn doch die Berichterstattung der Wirtschaftsprüfer dazu in nicht-öffentlicher Sitzung stattfindet. Frau Wenzel-Jankowski weist darauf hin, dass im nicht-öffentlichen Teil über schützenswerte Betriebsdaten insbesondere aus den Lageberichten gesprochen werde. Die Daten des Jahresabschlusses hingegen werden veröffentlicht. Daher ist diese Trennung in der Berichterstattung beizubehalten.
Die Tagesordnung wird anerkannt.
Punkt 12
Niederschrift über die 9. Sitzung vom 01.07.2011
Keine Anmerkungen.
Punkt 13
Jahresabschlüsse der LVR-HPH-Netze
Punkt 13.1
Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
Vorlage 13/1449
Der Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Der Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nimmt den Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein nach § 26 Absatz 1 EigVO entsprechend der Vorlage 13/1449 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Landschaftsausschuss, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein fest.
2. Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag in Höhe von 34.585,80 €, entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das aus Gewinnrücklagen finanzierte Anlagevermögen, entnommen sowie aus dem im Jahr 2010 ausgewiesenen Jahresüberschuss und des Gewinnvortrages des Vorjahres ein Betrag in Höhe von 1.400.000,00 € zur Dotierung der Investitionsrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2010 in Höhe von 57.636,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Niederrhein wird gemäß § 9 Abs. 1, Ziffer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt.
Punkt 13.2
Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Ost
Vorlage 13/1451
Herr Haupt weist darauf hin, dass sein Name bei der Auflistung der Ausschussmitglieder vergessen worden sein. Dies gelte ebenfalls für das LVR-HPH-Netz West.
Der Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nimmt den Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Ost nach § 26 Absatz 1 EigVO entsprechend der Vorlage 13/1451 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Landschaftsausschuss, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes Ost fest.
2. Aus dem im Jahr 2010 ausgewiesenen Jahresüberschuss und des Gewinnvortrages des Vorjahres wird ein Betrag von 345.000,00 € zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 110.667,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Ost wird gemäß § 9, Abs. 1, Ziffer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt.
Punkt 13.3
Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes West
Vorlage 13/1452
Der Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Der Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nimmt den Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes West nach § 26 Absatz 1 EigVO entsprechend der Vorlage 13/1452 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Landschaftsausschuss, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2010 des LVR-HPH-Netzes West fest.
2. Nach der Entnahme eines Betrages von 2.639,74 € zur Anpassung der Versorgungsrücklage (EFOG) an das entsprechende Deckungskapital, wird aus dem im Jahr 2010 ausgewiesenen Jahresüberschuss und dem verbleibenden Gewinnvortrag des Vorjahres ein Betrag von 810.000,00 zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2010 in Höhe von 42.472,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes West wird gemäß § 9 Abs. 1, Ziffer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt.
Punkt 14
Beantwortung der Anfrage 13/19
Vorlage 13/1551
Herr Nagels macht den großen Stellenwert der Anfrage, die von allen Fraktionen gemeinsam gestellt worden ist, deutlich. Die Antwort der Verwaltung sei nicht zufriedenstellend. Die gestellten Fragen seien aus Sicht der CDU-Fraktion nicht beantwortet worden und den Ausführungen der Verwaltung fehle eine perspektivische Denkweise. Das Ziel der Anfrage, vorausschauende Zahlen für die Bedarfe zu bekommen, sei nicht erreicht worden.
Die Sichtweise von Herrn Nagels kann Frau Beck nicht teilen. Aus ihrer Sicht werde in der Antwort der Verwaltung sehr wohl dargestellt, welche Schwierigkeiten es mit den Wartelisten gebe und das diese keineswegs ein valides Instrument seien. Sie begrüßt den Weg der Verwaltung, sich in Workshops mit der Problematik intensiv zu befassen. Die Ausrichtung, das Wohnheim als Etappe und nicht als Ziel auf dem Lebensweg zu sehen, wird von ihr ausdrücklich befürwortet.
Herr Feiter gibt zu Bedenken, dass der Aufbau einer Struktur für verlässliche Zahlen, um dann die richtigen Entscheidungen für die Bedarfe treffen zu können, Zeit brauche und man sich diese Zeit auch nehmen sollte. Der aufgezeigte Lösungsweg wird von ihm ebenfalls positiv bewertet.
Herr Rohde berichtet über die Warteliste im Kreis Mettmann, die mittlerweile 100 Personen umfasse. Obwohl die Situation in den Hilfeplankonferenzen bekannt sei, würden keine Schritte zur Lösung dieser Notlage unternommen.
Herr Wörmann erinnert an eine Broschüre des LVR "Leben so wie ich es will". Wenn man dieses Motto ernst nehme, müsse man alles dafür tun, dass den Menschen mit Behinderung, die nach einer Betreuungsmöglichkeit suchen, auch alle Betreuungsformen, die sie suchen, angeboten werden. Natürlich setze man gemäß dem Grundsatz "ambulant vor stationär" auf die Ambulantisierung, es gebe aber Menschen, für die aufgrund ihrer Behinderungsart die Ambulantisierung nicht oder noch nicht der richtige Weg sei. Es gebe rund 20.000 Menschen die im ambulant betreuten Wohnen leben. Der Anteil der Menschen mit einer geistigen und körperlichen Behinderung, die im ambulant betreuten Wohnen leben, liege gerade einmal bei 12 - 13%. Vor diesem Hintergrund sei die politische Vertretung aufgefordert darauf zu achten, dass den Menschen alle Möglichkeiten der Betreuung angeboten werden, die sie auch benötigen. Die Nachfrage nach stationären Plätzen sei nach wie vor vorhanden. Die politische Vertretung müsse aufpassen, dass man ihr nicht den Vorwurf macht, dass nicht alle Möglichkeiten der Betreuung angeboten werden, die notwendig sind und man dadurch auf Kosten alter Eltern Sozialhilfeleistungen einspart. Die Eltern betreuen ihre behinderten erwachsenen Kinder oft lieber zu Hause, als sie aus ihrer subjektiven Sicht in eine unsichere ambulante Betreuung zu geben, da kein stationäres Angebot in Sicht sei. Die politische Vertretung müsse darüber nachdenken, ob der Ansatz immer mehr stationäre Plätze zugunsten der Ambulantisierung abzubauen vor dem Hintergrund "Leben so wie ich es will" noch richtig sei.
Frau Wenzel-Jankowski und Frau Hoffmann-Badache erläutern die wesentlichen Inhalte der Vorlage. Frau Wenzel-Jankowski betont, dass es schlimm wäre, wenn es Menschen gibt, die einen Anspruch auf Hilfen haben und man diesem Bedarf nicht nachgehen würde. Der Auftrag der politischen Vertretung werde sehr ernst genommen. In den LVR-HPH-Netzen gebe es Anfragen und auch solche, die nicht befriedigt werden können. Der Bedarf, der hinter diesen Anfragen stehe, lasse sich jedoch nicht genau ermitteln, vor allem wisse man nicht, ob die Anfragenden auch auf Listen anderer Träger stünden. Gemeinsam mit dem Kostenträger werde man sich dieser Problematik stellen und nach Lösungswegen suchen. In einem ersten Schritt werde man die eigenen Anfragen analysieren. Dies solle im Rahmen eines gemeinsamen Workshops geschehen. Darüber hinaus sollen die gemeinsamen Prozesse auf den Prüfstand gestellt werden, um dann schneller und pass genauer Hilfen auf Anfragen, die in den eigenen Einrichtungen ankommen, bieten zu können. Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass das Ziel
ambulant vor stationär weiter verfolgt werde, man sich dennoch mit der steigenden Nachfrage von Menschen mit hohem Hilfebedarf vor allem nach stationären Angeboten intensiv auseinandersetzen werde. Dazu werde man mehrere Wege verfolgen. Ein Weg werde sein, Menschen, die noch in stationären Einrichtungen leben, konsequent zu ermutigen und zu unterstützen, um in eine selbstständige Wohnform zu wechseln. Die dadurch freiwerdenden stationären Plätze werden den Menschen angeboten, die eine stationäre Wohnform benötigen. Wesentliches Ziel der Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt sei es, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf den Weg in selbstbestimmte Wohnformen zu ermöglichen, in dem zwei neue Leistungsmodule vereinbart werden sollen, um diesen Menschen auch die Sicherheit und Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um den Schritt ins ambulant betreute Wohnen zu wagen. Dies sei auch die entscheidende Herausforderung der UN-Konvention. Hierzu müssen sich Kosten- und Leistungsträger auf den gemeinsamen Weg begeben.
Ein anderer Weg beziehe sich auf die Menschen, die die Werkstatt für behinderte Menschen besuchen und keine Unterstützungsleistung des Sozialhilfeträgers in Anspruch nehmen. Der Kostenträger habe damit begonnen, in den Regionen Informationsveranstaltungen vor allem in den Werkstätten für die Eltern und die Betroffenen durchzuführen. Ziel sei es, frühzeitig an die Familien heranzutreten und sie zu ermutigen, die notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Somit soll vermieden werden, dass erwachsende behinderte Kinder plötzlich in die Situation kommen, in eine Einrichtung wechseln zu müssen, wenn ihre Eltern sie wegen ihres Alters nicht mehr versorgen können.
Frau Beck merkt an, dass es schwierig sei, den Bedarf zu befriedigen. Dennoch sei man mit der Vereinbarung der zwei neuen Leistungsmodule und der frühzeitigen Information der Eltern, welche Unterstützungsleistungen möglich sind, auf dem richtigen Weg.
Frau Johlke ist erfreut, dass nunmehr doch freiwerdende stationäre Plätze denjenigen, die Bedarf haben, zur Verfügung gestellt werden sollen.
Herr Nagels bittet um Information, wann die konkreten Zahlen vorgelegt werden. Er berichtet zudem von einer Person, die im ambulant betreuten Wohnen lebt und sich dort nicht wohl fühlt. Sie möchte gerne in eine größere Einrichtung zurückkehren, weil sie dort mehr soziale Kontakte habe. Hier stelle sich die Frage, ob dieser Wunsch erfüllt werden könne.
Frau Hoffmann-Badache bittet darum, ihr diesen Fall vorzulegen. Zur Frage, wann konkrete Zahlen vorliegen, erläutert sie, dass jetzt die Workshops vorbereitet würden. Über das Ergebnis werde dem Ausschuss zu gegebener Zeit berichtet.
Herr Rohde schildert einen Problemfall aus den Werkstätten, der mittlerweile vier Personen betreffe. Es gebe Menschen, die plötzlich keine verwertbare Arbeit mehr leisten können, weil sie aufgrund ihrer Behinderung nicht auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Die Werkstatt nehme diese Personen aber nicht auf, da diese Leistungen nicht von der Arbeitsverwaltung finanziert werden. Der LVR finanziere zwar die Eingliederung, dies sei aber für die Versorgung in der Werkstatt nicht ausreichend.
Frau Hoffmann-Badache macht deutlich, dass der LVR in der Phase, in der sich die Arbeitsagentur nicht in der Lage sehe, den Berufsbildungsbereich zu finanzieren, nur im Rahmen seines eigenen Leistungsspektrums eintreten könne. Der LVR könne daher nur das Angebot machen, diese Leute direkt in den Arbeitsbereich einzugliedern. Nur über diesen Bereich gebe es einen Vertrag mit der Werkstatt. Es sei aber ein Anliegen des LVR, auch Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen den Zugang zur Werkstatt zu ermöglichen. Frau Hoffmann-Badache bittet um Übermittlung der Einzelfälle, um zu klären, wo möglicherweise der Dissenz zwischen dem Träger der Werkstatt und dem LVR liegt.
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 13/19 wird mit der Vorlage 13/1551 zur Kenntnis genommen.
Punkt 15
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Vorlage 13/1535
Frau Hoffmann-Badache stellt die Eckpunkte der Rahmenvereinbarung vor. Es wurde folgendes beschlossen:
- die Lebenssituation von Menschen mit höherem Hilfebedarf im ambulanten Bereich soll durch eine Ausdifferenzierung der ambulanten Unterstützungsleistung verbessert werden
- alt gewordene Menschen mit Behinderung sollen unter Einbeziehung der Pflegeversicherungsleistungen bedarfsgerecht versorgt werden
- die Leistungen der Krankenversicherung sollen in die bedarfsgerechte Versorgung einbezogen werden
Die Landschaftsverbände und der Sprecher der LAG haben die Gespräche mit den zuständigen Ministerien aufgenommen und um Unterstützung gebeten, insbesondere was den Beitrag der vorrangigen Leistungsträger betreffe. Es habe erste positive Signale gegeben.
Zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit höherem Hilfebedarf im ambulanten Bereich, habe man zwei Leistungsmodule definiert, die bis Ende 2011 verpreislicht und dann im Jahr 2012 erprobt werden sollen.
Herr Wörmann nimmt Bezug auf die Beispielrechnung. Diese sei auf Basis des LT 9 HBG 1 gemacht worden, also für Menschen mit geringerem Hilfebedarf. Er fragt, ob daraus zu schließen sei, dass ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit höherem Hilfebedarf nicht in Frage komme. Frau Hoffmann-Badache macht deutlich, dass es sich nur um eine Beispielrechnung handele, die konkrete Kostenstruktur werde erst in den Entgeltverhandlungen ermittelt.
Herr Nagels bedankt sich für die heutigen ausführlichen und konkreten Informationen, die er in der Informationsveranstaltung vom 14.09.2011 vermisst habe.
Über die weiteren Ergebnisse wird im Ausschuss zu gegebener Zeit berichtet.
Die Rahmenvereinbarung "Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern" zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW wird mit der Vorlage 13/1535 zur Kenntnis genommen.
Punkt 16
Nutzung und Einsatz von "Anfallshunden"
Vorlage 13/1554
Herr Nagels geht auf die restriktive Handhabung der Krankenkasse bei der Hilfsmittelversorgung ein. Er regt an, dass mit neueren Entwicklungen, wie sie in den Vorlagen 13/1554 und 13/1558 dargestellt werden, offensiver umgegangen werden sollte. Diese könnten in der Zukunft hilfreich sein. Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass in den Vorlagen die aktuelle Rechtslage nach der letzten Gesetzesänderung dargestellt sei. Der Bundesgesetzgeber habe damit klargestellt, dass der Kostenträger lediglich dieselbe Leistungspflicht habe wie die Krankenkassen. Daher gebe es aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Leistungsverpflichtung für diese Hilfsmittel. Dennoch werde man versuchen, auch wenn der Sozialhilfeträger auf Bundesebene nur das schwächste Glied in der Kette sei, sich dafür einzusetzen, dass solche modernen Hilfsmittel auch von den Krankenkassen unterstützt werden.
Die Ausführungen der Verwaltung zum möglichen Einsatz von "Anfallshunden" werden zur Kenntnis genommen.
Punkt 17
Hilfen für Querschnittsgelähmte
Vorlage 13/1558
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Hilfen für Querschnittsgelähmte zur Kenntnis.
Punkt 18
"einfach machen". Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/1548
Keine Anmerkungen.
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung (Kabinettbeschluss 15.06.2011) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 19
Bericht über die Fachveranstaltung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen „Inklusives Wohnen – leicht gemacht?!“ am 14. Juli 2011 in Gelsenkirchen
Vorlage 13/1555
Keine Anmerkungen.
Der Bericht über die Fachveranstaltung wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 20
Sachstand des Projektes "Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Einrichtungen des LVR seit 1945"
Vorlage 13/1292
Keine Anmerkungen.
Der Sachverhalt wird gemäß Vorlage Nr. 13/1292 zur Kenntnis genommen.
Punkt 21
Anfragen und Anträge der Fraktionen
Keine Anmerkungen.
Punkt 22
Mitteilungen der Verwaltung
Punkt 22.1
LVR-Verbundzentrale
Keine Anmerkungen.
Punkt 22.2
LVR-HPH-Netz Niederrhein
Keine Anmerkungen.
Punkt 22.3
LVR-HPH-Netz Ost
Keine Anmerkungen.
Punkt 22.4
LVR-HPH-Netz West
Keine Anmerkungen.
Punkt 23
Verschiedenes
Herr Rohde berichtet über eine Anfrage von Herrn Dr. Ammermann. In einem Artikel der FAZ sei über einen jungen Mann berichtet worden, der hochintelligent, aber blind und gehörlos sei und in einer Einrichtung für geistige behinderte Menschen lebe. Herr Dr. Ammermann fragt nach, ob es solche Unterbringungen auch in den LVR-HPH-Netzen gebe. Frau Kirchhofs-Leuker führt hierzu aus, dass für eine Unterbringung in den LVR-HPH-Netzen das zwingende Merkmal der geistigen Behinderung zwingend vorliegen müsse.
Langenfeld, den 19.10.2011
Der Vorsitzende
R o h d e
Köln, den 06.10.2011
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung
W e n z e l - J a n k o w s k i