LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die Sondersitzung als Workshop des Landesjugendhilfeausschusses
am 03.09.2013 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Ibe, Peter
Kühme, Karl-Friedrich
Stricker, Günter für Natus-Can M.A., Astrid
Tondorf, Bernd
SPD
Prof. Dr. Rolle, Jürgen Vorsitzender
Schnitzler, Stephan
Weiden-Luffy, Nicole-Susanne bis 11 Uhr
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Schmitt-Promny M.A., Karin
FDP
Müller-Rech, Franziska für Stachelhaus, Sebastian Thomas
Die Linke.
Meurer, Dieter
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Scholz, Tobias beratendes Mitglied
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Immer, Nikolaus
Stieler, Anita
beratende Mitglieder
Dr. Drubel, Stefan
Goldberg, Gabriel
Dr. Lange, Rudolf
Sen, Enver
Verwaltung:
LVR-Dezernent Herr Elzer
Leiter Steuerungsdienst Herr Bruchhaus
Steuerungsdienst Frau Muth-Imgrund
LVR-Fachbereich Kinder und Familie Frau Knebel-Ittenbach
Steuerungsdienst Frau Fischer-Gehlen (Protokoll)
Moderation
Carola Feller
Vertretungen der Spitzenverbände
Herr Künstler Paritätischer Wohlfahrtsverband
Frau Dr. Komp Diözesan-Caritasverband Köln
Herr Sobolewski Diözesan-Caritasverband Essen
Frau Teeuwen Diözesan-Caritasverband Aachen
Herr Meier Diakonie Rheinland und Westfalen-Lippe
Herr Walter Diakonie Rheinland und Westfalen-Lippe
Frau Moers Landeselternbeirat
Frau Krauel Stadt Köln
Herr Horn Stadt Düsseldorf
Herr Limbach Landkreistag NRW
Herr Menzel Kommunen in NRW

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Neues Förderverfahren für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (Kindpauschalen)

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:01:30 PM Uhr
Ende nichtöffentlicher Teil:01:30 PM Uhr
Ende der Sitzung:01:30 PM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Neues Förderverfahren für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (Kindpauschalen)

Der Vorsitzende begrüßt die Gäste der Sondersitzung und stellt in seiner kurzen Ansprache die Grundaussagen zur Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung vor, über die der Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2013 Einvernehmen erzielt hat. Diese Grundaussagen werden als Anlage beigefügt. Ziel des Workshops sei eine Klärung der grundlegenden Strukturen der Förderung.
Anschließend begrüßt er Frau Carola Feller, die die Sondersitzung moderieren wird.

Frau Feller stellt sich kurz vor und erläutert, dass sie aufgrund der Komplexität und evtl. unterschiedlicher Sichtweisen zu diesem Thema als externe Moderatorin eingesetzt wird.
Zu Beginn des Workshops benennt sie die einzelnen Themen, die an diesem Tag diskutiert werden sollen:
1. Grundausrichtung und Grundstruktur einer bedarfsgerechten Förderung von Kindern mit Behinderung
2. Wirkfaktoren (Gruppengröße, Personalausstattung, Personalqualifizierung, Vernetzung und Beratung sowie Ausstattung und Materialien)
3. Ergänzende Finanzierung durch den LVR über das KiBiz hinaus
4. Zur Gegenfinanzierung geeignete bisherige Förderbestandteile
5. Zeitplan

Im Anschluss stellt LVR-Dezernent Elzer die Überlegungen der Verwaltung zum neuen Förderverfahren vor. Er führt aus, dass der Landschaftsausschuss im Februar 2012 den Einstieg in die neue Fördersystematik beschlossen habe und dass dadurch der Gedanke der Inklusion anstelle der bisherigen Integration vorangebracht werden soll. Zur Umsetzung der inhaltlichen Gestaltung der Kindpauschalen wurden in den letzten eineinhalb Jahren Gespräche mit Vertretern der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände
(sog. "Regelkommunikation") geführt. Parallel dazu wurden auch Gespräche mit den in der Landschaftsversammlung vertretenen Fraktionen geführt.
Ziel der neuen Fördersystematik sei, eine qualifizierte Betreuung von Kindern mit Behinderung in jeder Kindertagesstätte zu ermöglichen.
Hierzu seien bestimmte Grundstrukturen nötig.
Elemente dieser Grundstruktur seien eine Platzzahlreduzierung und zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden. Weiterhin habe die Verwaltung im Rahmen der Diskussion eine einheitliche Kindpauschale ohne Differenzierung nach Trägerarten vorgeschlagen.
Als Berechnungsgröße werde zudem der Einsatz einer halben Fachkraftstelle bei der Aufnahme von fünf Kindern mit Behinderung in der Einrichtung zugrunde gelegt.
Weiter wurde in den bisherigen Gesprächen über Wirkfaktoren diskutiert, die für die Kindpauschale von Bedeutung sind: eine Reduzierung der Gruppengröße ist erforderlich, ebenso müssen Personalqualifizierung, Vernetzung und regelmäßige Elternberatung gewährleistet sein. Die Kindertagesstätten, die sich für die Betreuung von Kindern mit Behinderung öffnen, benötigen darüber hinaus eine Finanzierung für Erstausstattung und Materialien.
Seit 30 Jahren stellt der LVR für die Förderung von Kindern mit Behinderung zusätzlich - in Ergänzung der Landesmittel - eigene Mittel als freiwillige Leistung für Gruppenpauschale, Leitungsfreistellung, Einzelintegration, Elternbeiträge, Einzelfallhilfen, therapeutische Leistungen sowie Einzelfallhilfen zur Verfügung. In den LVR-Haushalt 2014 müssen dafür 76,3 Mio Euro eingestellt werden. Als Diskussionspunkt schlägt Herr Elzer daher vor, zur Finanzierung der künftigen Kindpauschale in jedem Fall die Mittel der Gruppenpauschale, Leitungsfreistellung, Einzelintegration und Elternbeiträge einzubringen und umzuwidmen. Weiter stellt er den Zeitplan bis zum Beschluss des neuen Förderverfahrens im Landschaftsausschuss am 06.12.2013 vor. In der Sitzung am 26.09.2013 sollen die Ergebnisse des Workshops besprochen und präsentiert werden, in der Sitzung am 14.11.2013 soll bereits die Empfehlung an den Landschaftsausschuss formuliert werden.
Dieser Zeitplan habe den Vorteil, dass die Mittel noch in die Haushalte der Träger und Kommunen mit eingeplant werden könnten, so dass für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine Ausgangsbasis vorliegen würde.
Abschließend weist er noch auf die gemeinsame Sitzung der beiden Landesjugendhilfeausschüsse am 04.12.2013 in Münster zum Thema Harmonisierung zwischen LVR und LWL hin.

Auf die Frage von Herrn Horn von der Stadt Düsseldorf, warum die Einzelfallhilfen nicht in die Gegenfinanzierung mit hineingenommen und die therapeutischen Leistungen zumindest anteilig mit aufgenommen wurden, antwortet LVR-Dezernent Elzer, dass die Einzelfallhilfen rechtlich zu den Sozialhilfeansprüchen zählen und er deshalb nur aufgeführt habe, was disponibel zur Gegenfinanzierung geeignet sei.
Frau Moers vom Landeselternbeirat und Herr Meurer fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Inklusionsgedanken, wenn therapeutischen Leistungen z.B. in interdisziplinäre Frühförderstellen und medizinisch-therapeutische Praxen ausgegliedert werden sollen. Darauf antwortet LVR-Dezernent Elzer, dass Umstellung nicht Abschaffung bedeute, sondern Veränderung. Aus diesem Grund würden mit den Krankenkassen Gespräche geführt, die sich jedoch schwierig gestalten. Er weist darauf hin, dass therapeutische Leistungen in erster Linie durch die Krankenkassen zu finanzieren seien, macht dennoch deutlich, dass kein Träger in die Situation gestellt werden soll, aufgrund der Umwidmung vorhandenes therapeutisches Personal kündigen zu müssen.
Herr Künstler vom Paritätischen Wohlfahrtsverband bittet, noch einmal deutlich zu den Begriffen "Inklusion" und "Integration" Stellung zu beziehen. LVR-Dezernent Elzer beantwortet die Frage wie folgt: Integration sei die Schaffung von behindertengerechten Bedingungen, die notwendig sind, damit eine Teilnahme am alltäglichen Leben ermöglicht werde. Inklusion dagegen beziehe sich auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für alle Menschen, damit diese selbständig und aktiv am Leben teilnehmen können. Dies sei jedoch ein Prozess, der jetzt eingeleitet werde und über viele Jahre andauere.
Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass der finanzielle Aspekt, nämlich die Entlastung des LVR-Haushalts nicht ausschlaggebend für den Beschluss des Landschaftsausschusses im Februar 2012 gewesen sei. Hintergrund sei vielmehr gewesen, dass der LVR seit 1983 für Kinder mit Behinderungen freiwillige Leistungen erbringe. Inzwischen sei die Landesförderung erhöht worden und das habe die Frage aufgeworfen, ob dann die freiwilligen Leistungen in der bisher erbrachten Höhe noch notwendig seien, zumal in vielen Kommunen eine Überfinanzierung festgestellt wurde. Daraufhin habe der Landesjugendhilfeausschuss Veränderungen beschlossen.
Frau Dr. Komp vom Diözesan-Caritasverband Köln fragt nach der Chancengerechtigkeit bei der Finanzierung über eine einheitliche Kindpauschale und bittet zu prüfen, ob die jetzt umzusetzenden Überlegungen mit der KiBiz-Reform in Einklang zu bringen seien. Darauf erwidert LVR-Dezernent Elzer, dass es keine eindeutige Aussage des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW zur zeitlichen Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens gebe.

Frau Feller fasst den bisherigen Verlauf der Diskussion zusammen, Schwerpunkt sei das Gelingen von Inklusion. Dabei müsse auch die Finanzierung mit berücksichtigt werden, die Veränderungen im KiBiz sind bekannt, sollen aber nicht die heutige Diskussion bestimmen.
Sie bittet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich nun auf die Diskussion über die Strukturelemente (Grundausrichtung und Grundstruktur einer bedarfsgerechten Förderung von Kindern mit Behinderung) zu konzentrieren.

Herr Horn fragt, ob die heilpädagogischen Gruppen bei der Weiterentwicklung und Öffnung der bestehenden Systeme für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen noch Bestand haben. Weiter regt er an, auch die U3-Förderung in das System mit einzubeziehen. LVR-Dezernent Elzer teilt mit, dass die heilpädagogischen Gruppen nicht Gegenstand der heutigen Überlegungen sind, da hier eine andere Finanzierungsstruktur über Sozialhilfemittel gegeben sei. Prinzipiell strebe der LVR aber dort Veränderungsprozesse in Richtung inklusiver Betreuung an.

Frau Feller geht zum nächsten Diskussionspunkt über: "Platzzahlreduzierung und zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden".

Frau Knebel-Ittenbach antwortet auf die Frage von Frau Moers, wie die Berechnung der Bezugsgröße (Finanzierung einer halben Stelle bei Aufnahme von fünf Kindern mit Behinderung in einer Einrichtung) zustande gekommen sei. Es handelt sich um einen rein rechnerischen Richtwert für eine Stelle (0,5 Stelle bei 5 Kindern). Ziel solle die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle sein. Frau Schmitt-Promny ergänzt, dass die Anforderungen unterschiedlich sein können und der Träger deshalb selbst entscheiden solle, wie der Anteil der Förderung von Kindern mit Behinderung zu bemessen sei.
Herr Künstler und Herr Meurer fragen, wie eine ausreichende Fachkraftversorgung sichergestellt werden solle, wenn in einer Einrichtung weniger als fünf Kinder betreut werden.
LVR-Dezernent Elzer erklärt, dass bei einer Bezugsgröße von unter fünf Kindern die Pauschale entsprechend geringer ausfalle und dementsprechend weniger zusätzliche Fachkraftstunden darüber finanzierbar seien. Es handele sich hierbei um eine Rechengröße, die auf Erfahrungswerten basiere.
Im weiteren Verlauf der Diskussion werden erste Hinweise auf die Berechnung gegeben. Es wurde Konsens erzielt, dass der Träger selbst entscheiden solle, wie und mit welcher Qualifikation die Fachkraftstunden belegt werden. Auch Therapiekosten könnten darüber refinanziert werden. LVR-Dezernent Elzer weist darauf hin, dass die LVR-Berechnung im Zweifel zum Vorteil von Trägern/Einrichtungen erfolgt sei.
Frau Teeuwen vom Caritasverband Aachen möchte wissen, ob auch besondere Härtefälle in der Berechnung der Kindpauschale mit berücksichtigt würden. Frau Knebel-Ittenbach antwortet, dass es dazu noch keine abschließende Regelung gebe.
Frau Muth-Imgrund erklärt zur Befristung der Kostenanerkenntnisse, dass dies entfallen kann, wenn mit Einführung der neuen Fördersystematik Klarheit zur Finanzierung bestehe. Dann könne der Eingliederungsbedarf wieder bis zur Schulreife anerkannt werden.
Herr Bahr gibt den Hinweis, dass alle Ansprüche von Kindern mit Behinderung in Richtung auf den örtlichen Sozialhilfeträger und die Pflegekassen im Rahmen der Einzelfallhilfe unberührt blieben. Bei der Finanzierung der Kindpauschale gehe es um eine zusätzliche Förderung. LVR-Dezernent Elzer macht deutlich, dass in der Finanzierung einer Kindpauschale durch den LVR alle Kosten, auch die der Fachkräfte, berücksichtigt seien.

Frau Feller fasst den Diskussionspunkt zusammen: Es gibt pro Kind eine Pauschale, die der Einrichtung/dem Träger zur Verfügung gestellt wird. Diese Pauschale ist so bemessen, dass pro fünf Kinder eine halbe Fachkraft finanziert wird.

Sie kündigt den nächsten Diskussionspunkt an: Keine Differenzierung nach Trägerarten.

Herr Künstler möchte zu diesem Punkt wissen, ob aus der Pauschale auch die Trägeranteile finanziert werden können. Frau Knebel-Ittenbach erläutert, dass die Pauschale für das Kind sein solle und nicht für den Träger. Es sollen nur kindbezogene Faktoren Berücksichtigung finden.

Der nächste Diskussionspunkt beschäftigt sich mit den "Wirkfaktoren".

Herr Horn sieht noch Beratungsbedarf zur Vernetzung mit interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen und zur zusätzlichen Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderung vor Ort. Frau Knebel-Ittenbach erläutert, dass von einem erhöhten Beratungsbedarf der Eltern von Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten ausgegangen werden müsse. Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass derzeit im LVR-Dezernat Schulen ein Modellprojekt durchgeführt werde, in dem es um ein sich fortsetzendes System von Beratung, beginnend in der Kindertagesstätte, über Schule bis hin zur Orientierung in den Beruf hinein gehe. Sie geht davon aus, dass sich Beratung entwickeln werde.
Die Diskussion wirft immer wieder die Frage auf, welche Kosten denn in der Kindpauschale enthalten seien. Der Vorsitzende macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass die Pauschale dem Träger für die Arbeit mit den Kindern mit Behinderung zur Verfügung gestellt werde. Die Wirkfaktoren seien Elemente, die in die Berechnung der Pauschale mit einfließen müssen. Ergänzend dazu werden Richtlinien erlassen, die jedoch Entscheidungsspielraum für die Träger/Einrichtungen lassen. Herr Horn stimmt zu, bittet aber zu beachten, dass auch die örtliche Jugendhilfeplanung in den Prozess mit einbezogen wird und deren Gestaltungsspielraum erhalten bleibt.

Herr Walter und Herr Meier von der Diakonie Rheinland und Westfalen-Lippe und Herr Künstler merken an, dass der Diskussion um die Wirkfaktoren Grenzen in der Umsetzung durch die zur Verfügung stehenden Mittel gesetzt werden.
Herr Bahr erklärt, dass dies noch konkretisiert werde und merkt an, dass die kindbezogene Qualifizierung des Fachpersonals dem Träger obliegen werde. Es müsse auch darüber nachgedacht werden, ob den Eltern vor Ort ein "Lotse" durch die Vielzahl der Möglichkeiten der Behindertenhilfe (SGB XII, SGB IIIIV, SGB V, SGB XI und der Jugendhilfe) als spezielle Beratung vermittelt werden solle.
Herr Dr. Drubel sieht die Wirkfaktoren als richtigen Weg von der Integration zur Inklusion, weil das System als Ganzes in den Blick genommen wird und somit für Verbesserung bei den Betroffenen sorgt.
Frau Teeuwen regt an, einen Schwerpunkt auch bei der Vernetzung im Übergang vom Kindergarten zur Schule zu setzen.

Es folgt der Diskussionspunkt "Ergänzende Finanzierung durch den LVR über KiBiz hinaus".

Frau Knebel-Ittenbach stellt im Verlauf der Diskussion klar, dass die Gewährung der Kindpauschale durch LVR-eigene Mittel nur für Kindertagesstätten und nicht für die Tagespflege gedacht sei.
Herr Sobolewski vom Diözesan-Caritasverband Essen merkt an, dass die Mittel, die in der Vergangenheit im System waren (Jugendamtsanteil) auch im System bleiben müssten, um eine optimale Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. LVR-Dezernent Elzer stellt klar, dass es zu keiner Zeit eine Aussage über die Einbeziehung des Jugendamtsanteils in die Finanzierung gegeben habe, da dieser ursprünglich als Anreiz für die Bildung integrativer Gruppen gedacht war und nicht als kindbezogene Leistung. Herr Schnitzler ergänzt, dass sich die Rechtslage inzwischen durch die Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention geändert habe. Die Kommunen hätten nun die Pflicht, sich um Inklusion zu kümmern.
Der Vorsitzende stellt klar, dass die Mittel, die der LVR für die Förderung von Kindern mit Behinderung seit dem Jahr 1983 zur Verfügung gestellt habe, freiwillige Ausgaben waren. Durch die veränderte Landesgesetzgebung sei dies nun nicht mehr erforderlich, da eine auskömmliche Finanzierung vorliege.
Herr Immer und Frau Feller fassen zusammen, wenn der Übergang sensibel gestaltet und die Mittel nicht dort gekürzt werden, wo Lücken entstehen können, sei man auf dem richtigen Weg. Die Sorgen, die die Träger beschäftigen, sollten aufgenommen werden, um das im Blick zu behalten, was notwendig ist, um eine gute Betreuung zu gewährleisten.

Frau Feller leitet in den nächsten Diskussionspunkt, der sich mit "zur Gegenfinanzierung geeignete bisherige Förderbestandteile" beschäftigt.

Auf die Frage von Herr Limbach vom Landkreistag NRW, welchen Anteil die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung der therapeutischen Leistung erbringen, antwortet LVR-Dezernent Elzer, dass dies mit den Krankenkassen verhandelt werden müsse, die Leistung für vorhandene Therapeuten bis zur Klärung weiter ein Finanzierungsbestandteil sei. Frau Schmitt-Promny bittet die Verwaltung zu klären, welcher Prozentsatz bei einer Abrechnung über die Krankenkassen abgedeckt sein könnte.
Herr Künstler bietet eine Gesprächsbeteiligung der freien Wohlfahrtspflege an den Verhandlungen mit den Krankenkassen an.

Es wird einvernehmlich vereinbart, dass weitergehende Regelungen und Detailfragen in Kürze in einem Interfraktionellen Arbeitskreis beraten werden.


Pulheim, 26.09.2013
Der Vorsitzende




P r o f. D r. R o l l e
Köln, 21.09.2013
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung


E l z e r