LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 2. Sitzung des Schulausschusses
am 30.04.2010 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Hemkens, Wolfgang
Hupperth, Klaus
Ibe, Peter
Kuckelkorn, Günter für Tondorf, Bernd
Kühme, Karl-Friedrich
Natus-Can M.A., Astrid (ab 10.00 h)
Rohde, Klaus
Dr. Schoser, Martin für Tschepe, Heidemarie (bis 11.00 h)
Solf, Michael-Ezzo (MdL)
SPD
Brink, Martin
Daun, Dorothee
Hergarten, Winfried
Lüngen, Ilse
Ott, Jochen
Pohle, Sylvia
Weiden-Luffy, Nicole-Susanne
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Deussen-Dopstadt, Gabi
Janicki, Doris
Peters, Anna Vorsitzende
Schmitt-Promny M.A., Karin
FDP
Effertz, Lars für Roßbach, Ludwig
Stachelhaus, Sebastian Thomas
Dr. Strack-Zimmermann, Marie-Agnes
Die Linke.
Fink, Margareta für Busche, Roland
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dipl.-Ing Schreinemacher, Walter Leo
Verwaltung:
LVR-Dezernat 5 Schulen Herr Mertens, LVR-Dezernent
LVR-Fachbereich Schulen und Frau Wildanger, Abteilungsleiterin
Serviceleistungen Herr Härtner, Abteilungsleiter
Herr Kölzer
Steuerungsdienst Frau Collet (Protokoll)
LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Frau Mäckle
Gender Mainstreaming
LVR-Fachbereich Kommunikation Herr Göller
Vertreter der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf mit beratender Stimme
Bezirksregierung Köln Herr Höhne
Bezirksregierung Düsseldorf Herr Dr. Saueressig

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 08.03.2010

 

3.
Haushalt 2010 einschließlich der Veränderungsnachweise für die Produktgruppen 054 bis 057 des Produktbereiches 03

 

4.
Darstellen des AOSF-Verfahrens in der Praxis

 

5.
Bericht der LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming 2007-2009

 

6.
LVR-Förderschule Euskirchen
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
hier: Änderung der Bezeichnung
13/165

 

7.
LVR-Förderschule Rösrath
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
hier: Änderung der Bezeichnung
13/167

 

8.
Besetzung der Schulleiterstellen gem. § 61 Schulgesetz NRW

 

9.
Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK)
hier: Unterstützende Maßnahmen

 

10.
Gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NW (MAGS) zur UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

11.
Weiterführung der Aufgaben von Schulmanagement NRW im LVR-Zentrum für Medien und Bildung

 

12.
Anträge der Fraktionen

 

13.
Anfragen der Fraktionen

 

13.1.
Anfragen
hier: GU-Lehrer und Therapeuten des LVR an Regelschulen mit GU
13/2/1 Die Linke.

 

13.2.
GU-Lehrer und Therapeuten des LVR an allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Unterricht (GU)

 

13.3.
Anfragen der Fraktionen: Personalentwicklung im Bereich der Produktgruppen 054, 055, 056, 057

 

14.
Beschlusskontrolle

 

15.
Mitteilungen der Verwaltung

 

16.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
17.
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 08.03.2010

 

18.
Anträge der Fraktionen

 

19.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:20 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:30 AM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Vorsitzende des Schulausschusses, Frau Peters, begrüßt die Mitglieder des Schulausschusses, die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, insbesondere Frau Mäckle, Leiterin der LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming sowie die Gäste.

Vor Sitzungsbeginn wird Frau Fink, stellvertretendes Mitglied der Fraktion Die Linke., von Frau Peters als sachkundige Bürgerin verpflichtet.

Der Schulausschuss erklärt sich damit einverstanden, dass die nachträglich eingereichte Anfrage 13/3 Die Linke. als eingebracht gilt.


Punkt 2
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 08.03.2010

Anmerkungen ergeben sich nicht.


Punkt 3
Haushalt 2010 einschließlich der Veränderungsnachweise für die Produktgruppen 054 bis 057 des Produktbereiches 03
Vorlage 13/79/1

Herr Hupperth teilt mit, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Sollten die anderen Fraktionen über die Vorlage 13/79/1 beschließen können, werde sich seine Fraktion der Stimme enthalten. Herr Dipl.-Ing. Schreinemacher äußert sich für die Fraktion FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE in gleicher Weise.

Frau Weiden-Luffy zeigt sich erfreut darüber, dass in den Haushalt 2010 für die neuen Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung zusätzliche Mittel bei den Personalaufwendungen eingestellt sind.

Frau Schmitt-Promny, M. A., begrüßt insbesondere die Aufstockung der Haushaltsmittel für den Geräte- und Finanzpool und das Anreizprogramm.

Herr Effertz signalisiert ebenfalls Zustimmung.

Der Schulausschuss fasst einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen CDU und FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE - folgenden Beschluss:

1. Dem Entwurf des Haushaltes 2010 für die Produktgruppen 056 bis 057 des Produktbereiches 03 wird gemäß Vorlage 13/79/1 zugestimmt.

2. Dem Entwurf des Haushaltes 2010 inkl. Veränderungsnachweise für die Produktgruppen 054 bis 055 des Produktbereiches 03 wird gemäß Vorlage 13/79/1 zugestimmt.



Punkt 4
Darstellen des AOSF-Verfahrens in der Praxis

Herr Höhne stellt umfassend das AOSF-Verfahren (Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke) in der Praxis vor. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheide über den Förderbedarf/die Förderbedarfe und - davon losgelöst - über den Förderort (Gemeinsamer Unterricht, integrative Lerngruppe, Förderschule) und berate die betroffenen Eltern und die Schulträger. An der Erstellung des Gutachtens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs würden laut Herrn Dr. Saueressig auf Nachfrage von Herrn Hergarten, je eine Lehrerin/ein Lehrer einer Förderschule und einer Regelschule mitwirken.
Wie Herr Höhne angibt, wurden in der Vergangenheit 17 % der AOSF-Verfahren von der zuständigen Schulaufsicht nicht eröffnet, da kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorgelegen habe.
Herr Dr. Saueressig teilt Frau Weiden-Luffy und Frau Daun mit, dass im Regierungsbezirk Düsseldorf den betroffenen Eltern generell das Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ausgehändigt würde. Dieses müsse transparent und ausreichend begründet sein. Im Regierungsbezirk Köln erhielten die Eltern nach Aussage von Herrn Höhne auf Wunsch Einsicht in das Gutachten und die zu Grunde liegenden Unterlagen. Er sichert zu, den von Frau Weiden-Luffy genannten Fällen, wonach Eltern die Einsichtnahme verweigert worden sei, nachzugehen. Auf Nachfrage von Frau Schmitt-Promny, M.A., teilt Herr Höhne mit, dass die Schulaufsicht den Elternwillen nach Möglichkeit in ihre Entscheidung einbeziehen würde. Könne jedoch kein Konsens erzielt werden, so werde nach Aktenlage entschieden.

Laut Herrn Höhne sei die Schülerschaft bei den Förderschwerpunkten "Geistige Entwicklung" und "Körperliche und motorische Entwicklung" in den letzten Jahren gestiegen, da auf Wunsch vieler betroffener Eltern die Kinder bzw. Jugendlichen in einer entsprechenden Förderschule beschult würden. Auch bei der Frühförderung im Bereich der Sinnesschädigung seien Zuwächse zu verzeichnen. An der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule, Köln, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, würden an der Stammschule nur 35,5 % der Schülerschaft unterrichtet - der Rest verteile sich auf den Gemeinsamen Unterricht und die Frühförderung. Herrn Mertens zu Folge würden steigende Schülerzahlen bei den LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" zu Schulbauerweiterungen und Neubauten führen, um der Verpflichtung nach einer optimalen Förderung und Beschulung nachkommen zu können. Dies unterlaufe allerdings den Inklusions-Gedanken.

Herr Höhne teilt Frau Daun mit, dass bei Vorliegen mehrerer Förderbedarfe die Entscheidung nach dem vorrangigen Förderbedarf getroffen werde oder welche der in Frage kommenden Schulformen die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllen würde. Insbesondere bei komplexen Behinderungsformen kämen Regelschulen daher oftmals nicht in Betracht. Teilweise wollten - gerade im Bereich der Sekundarstufe I - kommunale Schulträger aber auch keinen Gemeinsamen Unterricht anbieten bzw. die personellen Voraussetzungen lägen nicht vor. Er merkt auf Hinweis von Frau Weiden-Luffy an, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage private Ersatzschulen im Sekundarbereich I keinen Gemeinsamen Unterricht anbieten können. Frau Schmitt-Promny, M.A., regt an, in der Kommission Inklusion darüber nachzudenken, wie die vorhandenen Schulsysteme zusammengeführt werden können, um im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler Synergieeffekte zu erzielen.

Herr Höhne erklärt sich auf Wunsch von Frau Schmitt-Promny, M.A., und Herrn Ott bereit, für eine der nächsten Sitzungen Zahlenmaterial für 2009 vorzulegen über

- Anzahl der Anträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im
Rahmen eines AOSF-Verfahrens

- unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulform

- und Anteil an Schüler/-innen mit Migrationshintergrund

- Anzahl der abgelehnten Anträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfes

Herr Mertens sichert auf Bitte von Herrn Ott zu, gemeinsam mit der Stadt Köln die Unterschiede zwischen den Frühförderstellen an den LVR-Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunikation und den kommunalen Frühförderzentren auszuarbeiten und dem Schulausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Der mündliche Vortrag von Herrn Höhne, Bezirksregierung Köln, zur Darstellung des AOSF-Verfahrens wird zur Kenntnis genommen.
Seine Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt - die Hinweise von Herrn Dr. Saueressig zum Verfahrensablauf des Feststellungsverfahrens als Anlage 2.


Punkt 5
Bericht der LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming 2007-2009
Vorlage 13/215

Frau Mäckle, Leiterin der LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming, erläutert ausführlich den Bericht ihrer Dienststelle - insbesondere bezogen auf die LVR-Schulen. Sie weist darauf hin, dass die Verwaltung mit Zustimmung des Ausschusses für Personal und Allgemeine Verwaltung vom 19.04.2010 den Eltern- und Seniorenservice AWO Mittelrhein gGmbH beauftragen werde, ab 01.05.2010 für die LVR-Mitarbeiterinnen/ -Mitarbeiter LVR-weit das Angebot der Beratung und Vermittlung von Betreuung und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereitzustellen.
Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit einen entsprechenden Erfahrungsbericht vorlegen.

Der Bericht der LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming 2007-2009 wird gemäß Vorlage Nr. 13/215 zur Kenntnis genommen.
Die mündlichen Ausführungen von Frau Mäckle sind als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.


Punkt 6
LVR-Förderschule Euskirchen
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
hier: Änderung der Bezeichnung
Vorlage 13/165

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.

Der Schulausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die LVR-Förderschule Euskirchen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung erhält ab sofort die Bezeichnung:
LVR-Irena-Sendler-Schule, Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.



Punkt 7
LVR-Förderschule Rösrath
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
hier: Änderung der Bezeichnung
Vorlage 13/167

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.

Der Schulausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die LVR-Förderschule Rösrath, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung erhält ab sofort die Bezeichnung:
LVR-Schule am Königsforst, Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.



Punkt 8
Besetzung der Schulleiterstellen gem. § 61 Schulgesetz NRW
Vorlage 13/226

Die Fraktionen können die stimmberechtigten bzw. beratenden (Stell-)Vertretungen für die Entsendung in die Schulkonferenzen der LVR-Schulen noch nicht abschließend benennen. (Anmerkung der Verwaltung: Die fehlenden Angaben wurden nachgereicht.)

Der Schulausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Landschaftsausschuss beschließt (für die Schulen in der Zuständigkeit des Schulausschusses),

1. dass als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der LVR- Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen LVR-Schulen für Kranke gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW ein Mitglied der im Schulausschuss vertretenen Fraktionen entsandt wird.








Benannt werden als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Dipl. Ing. Schreinemacher

Die Entsendung der stimmberechtigten Vertreterin bzw. des stimmberechtigten Vertreters in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion.
Die stimmberechtigte Vertreterin bzw. der stimmberechtigte Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Schulausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wird durch die Fraktion festgelegt.

Benannt werden als stimmberechtigte Stellvertreterin bzw. stimmberechtigter Stellvertreter:
für Frau/Herrn Tondorf: Frau Pantel
für Frau Weiden-Luffy: alle ordentlichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Schulausschuss

für Frau Peters: Frau Janicki
für Herrn Stachelhaus: Frau Dr. Strack-Zimmermann, FDP-Fraktionsmitglieder im Schulausschuss
für Herrn Busche: Frau Fink, Frau Mohr-Simeonidis
für Herrn Dipl. Ing. Schreinemacher: Herr Scholz

1.2. dass als beratende Vertreterinnen bzw. als beratende Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen LVR-Schule für Kranke gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW drei Mitglieder der im Schulausschuss vertretenen anderen Fraktionen – je Fraktion nur ein Mitglied - entsandt werden, d.h. der Fraktionen, für die aufgrund des Rotationsprinzips keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. kein stimmberechtigter Vertreter in die jeweilige Schulkonferenz, entsandt wird. Die Entsendung der drei beratenden Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion, die keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. keinen stimmberechtigten Vertreter entsendet.

Benannt werden als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus

für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Bayer

Die beratende Vertreterin bzw. der beratende Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Schulausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wird durch die Fraktion festgelegt.










Benannt werden als beratende Stellvertreterin bzw. als beratender Stellvertreter:
für Herrn Kühme : Frau Tschepe

für Frau Weiden-Luffy: alle ordentlichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Schulausschuss
für Frau Peters: Frau Janicki
für Herrn Stachelhaus: Frau Dr. Strack-Zimmermann, FDP-Fraktionsmitglieder im Schulausschuss
für Herrn Busche: Frau Fink, Frau Mohr-Simeonidis
für Herrn Bayer: Herr Scholz


1.3 dass der Wechsel in den Rotationsverfahren zu jedem neuen Besetzungsverfahren einer Schulleiterin/eines Schulleiters stattfindet.



Punkt 9
Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK)
hier: Unterstützende Maßnahmen
Vorlage 13/232

Alle Fraktionen zeigen sich erfreut über den detaillierten Bericht der Verwaltung, der insbesondere die wesentlichen Aspekte des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention beleuchten würde. Übereinstimmend wird dargelegt, dass die Bundes- und Landesregierung NRW ebenfalls verpflichtet seien, die UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Herr Hupperth weist darauf hin, dass die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt sei. Daher habe seine Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Allgemeine Verwaltung am 19.04.2010 der von der Verwaltung beantragten Stellenaufstockung von 25 Personen für den Aufgabenbereich "Inklusion" nicht zugestimmt. Herr Hupperth erinnert daran, dass für die CDU-Fraktion generell der Elternwille maßgebend sei - das Kindeswohl müsse aber mit berücksichtigt werden.
Frau Schmitt-Promny, M.A., und Frau Weiden-Luffy sind der Ansicht, dass der Schulträger LVR dennoch schon erste Maßnahmen durchführen solle.
Für Frau Dr. Strack-Zimmermann ist das Vorhaben der Verwaltung ebenfalls richtungsweisend. Sie teilt jedoch die Ansicht von Herrn Hupperth, dass die Frage der Finanzierung abschließend geklärt werden müsse.

Der Schulausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Landschaftsausschuss unterstützt die Maßnahmen entsprechend der Vorlage 13/232 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


Punkt 10
Gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NW (MAGS) zur UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/208

Herr Hupperth begrüßt die gemeinsame Stellungnahme des LVR und LWL ausdrücklich. Besonders wichtig sei die Aussage, dass die Förderschulen ebenfalls einen Beitrag zur Inklusion leisten würden.

Der Bericht zur gemeinsamen Stellungnahme beider Landschaftsverbände gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NW (MAGS) zur UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird gemäß der Vorlage Nr. 13/208 zur Kenntnis genommen.





Punkt 11
Weiterführung der Aufgaben von Schulmanagement NRW im LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Vorlage 13/210

Frau Schmitt-Promny, M.A., merkt an, dass die Schließung des Landesinstitutes für Qualifizierung NRW in Soest kritisch zu sehen sei, da ein Zentrales Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung wichtig sei. Ihrer Ansicht nach falle die Weiterbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern in den Tätigkeitsbereich der Landesregierung NRW.
Herr Hupperth ist der Meinung, diese Aufgabe solle weiterhin vom LVR-Zentrum für Medien und Bildung in Düsseldorf wahr genommen werden. Herr Rohde weist darauf hin, dass die Ausstattung dieser Einrichtung vom Land NRW finanziert werde.

Der Abschluss des Folgevertrages zu Entwicklungen des Landeszentrums 'Schulmanagement NRW' in das Angebot einer geplanten Führungskräfteakademie des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Vorlage Nr. 13/210 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Anträge der Fraktionen

Es liegen keine Anträge vor.


Punkt 13
Anfragen der Fraktionen


Punkt 13.1
Anfragen
hier: GU-Lehrer und Therapeuten des LVR an Regelschulen mit GU
Anfrage 13/2/1 Die Linke.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.

Die Ergänzungsanfrage 13/2/1 die Linke. zu GU-Lehrer/-innen und Therapeut/-innen des LVR an Regelschulen mit GU wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 13.2
GU-Lehrer und Therapeuten des LVR an allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Unterricht (GU)
Vorlage 13/261

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.

Die Beantwortung der Ergänzungsanfrage-Nr. 13/2/1 wird gemäß der Vorlage 13/261 zur Kenntnis genommen.


Punkt 13.3
Anfragen der Fraktionen: Personalentwicklung im Bereich der Produktgruppen 054, 055, 056, 057
Anfrage 13/3 Die Linke.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.

Die Anfrage 13/3 Die Linke. zur Personalentwicklung im Bereich der Produktgruppen 054 - 057 wird zur Kenntnis genommen. Herr Mertens sichert eine Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen zu.


Punkt 14
Beschlusskontrolle

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.

Die Beschlusskontrolle wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 15
Mitteilungen der Verwaltung

Herr Mertens informiert über folgende Themenbereiche

1. Schwimmbäder an den LVR-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen
sowie Hören und Kommunikation

Die Verwaltung habe einen erheblichen Sanierungsbedarf bei den
Schwimmbädern an den Schulstandorten Duisburg und Düsseldorf festgestellt.
Im Zuge der Haushaltskollidierung müssten diese geschlossen werden.
Frau Dr. Strack-Zimmermann fragt an, weshalb der Schulträger LVR im Vorfeld
dieser Entscheidung nicht versucht habe, gemeinsam mit den betroffenen
Kommunen eine andere Lösung zu finden.

2. Lohndumping im Bereich der Schülerbeförderung beim LWL

Der LWL habe festgestellt, dass Schulbusunternehmen ihren Angestellten offensichtlich Löhne zahlen würden, die unter einem bestimmten Satz liegen
würden. Die Angelegenheit werde derzeit geprüft.

3. Kunstausstellung der LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin
4. Änderung der Zuständigkeits- und Verfahrenordnung im Hinblick auf das
LVR-Berufskolleg - Fachschulen des Sozialwesens


Punkt 16
Verschiedenes

Es ergeben sich keine Wortmeldungen.


Goch, den 27.05.2010

Die Vorsitzende



P e t e r s
Köln, den 12.05.2010

Der LVR-Direktor
In Vertretung


M e r t e n s

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden