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12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 25. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses
am 19.06.2008 in Essen (gemeinsame Sitzung mit dem Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe)
Anwesend vom Gremium:
CDU
Fenninger, Georg für Dünner, Johannes
Hilsenbeck, Hans-Josef
Ibe, Peter
Natus-Can M.A., Astrid
Stricker, Günter für Tondorf, Bernd
SPD
Benninghaus, Walburga
Rötters, Hans-Gerhard
Dr. Rolle, Jürgen Vorsitzender
Schmerbach, Cornelia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
FDP
Hafke, Marcel
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Dr. Bernhauser, Johannes
Heimlich, Gunder
Immer, Nikolaus
Jüntgen, Rolf
Lemken, Volker
Werthmanns-Reppekus, Ulrike
Wonik, Martin
beratende Mitglieder
Foerster, Sibrand
Bokemeyer, Walter
Anwesend vom Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe:
CDU
Geuecke, Josef für Dargel, Karl-Heinz
Hörnemann, Josef
Seifert, Maria Vorsitzende
SPD
Duffe, Ulrich für Wellmann, Norbert
Steininger-Bludau, Eva
Westkamp, Petra
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kronshage, Rainer
FDP
Pabst, Petra
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände und beratende Mitglieder LJHA
Bredthauer, Agnes
Brodesser, Christoph
Eichler, Kurt
Frieling, Irmgard
Loheide, Maria
Schmidt, Matthias
Stadler, Wolfgang
Bußmann, Udo
Dr. Guggenmos, Jürgen
Stahl, Karl-Heinz
Verwaltung des Landesjugendamtes Rheinland:
Herr Landesrat Mertens
Herr Hastenrath, Leiter Steuerungsdienst
Frau Dr. Schneider, Leiterin Fachbereich Kinder und Familie
Herr Göbel, Leiter Fachbereich Jugend
Frau Clever, Fachbereich Kinder und Familie
Frau Fischer-Gehlen (Protokoll)
Verwaltung des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe
Herr Landesrat Meyer
Frau Traud
Herr Dreyer
Herr Lehmkuhl
Frau Niederhäuser, Büro Landschaftsversammlung
Frau Uphues
Frau Weischer

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Begrüßung durch den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland

 

3.
"Ohne Jugendämter kein Kinderschutz - Zur Bedeutung der Jugendämter am Beispiel des Kinderschutzes"

 

3.1.
"Strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz"

 

3.2.
"Wertschätzung und Hilfsbereitschaft als Grundvoraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz"

 

3.3.
"Was bedeutet pädagogische Qualität?"

 

3.4.
Diskussion

 

4.
Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung der beiden Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe zum Thema "Ohne Jugendämter kein Kinderschutz - Zur Bedeutung der Jugendämter am Beispiel des Kinderschutzes"

 

5.
Schlusswort durch die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen-Lippe

 

6.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:03:30 PM Uhr
Ende der Sitzung:04:55 PM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Anmerkungen anerkannt.


Punkt 2
Begrüßung durch den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland

Der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland, Herr Dr. Rolle begrüßt die Mitglieder der beiden Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe, die teilnehmenden Zuhörer und die Referenten zur gemeinsamen Sitzung.
Frau Seifert, Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen-Lippe, bittet die Anwesenden in einer Schweigeminute der verstorbenen Frau Susanne Jendral, Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen-Lippe, zu gedenken.
Herr Dr. Rolle führt in das Thema "Ohne Jugendämter kein Kinderschutz" ein und merkt an, dass in dieser Sitzung einige Anregungen und Argumente dafür geliefert werden sollen, warum es ohne Jugendämter keinen wirksamen Kinderschutz gibt.


Punkt 3
"Ohne Jugendämter kein Kinderschutz - Zur Bedeutung der Jugendämter am Beispiel des Kinderschutzes"


Punkt 3.1
"Strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz"

Herr Meyer referiert über die notwendigen Rahmenbedingungen, die zu einem wirksamen Kinderschutz gehören. Dazu zählt insbesondere auch die einheitliche Aufgabenwahrnehmung, die Erkennbarkeit der verantwortlichen Organisationseinheit, die fachliche Qualifizierung der Verantwortlichen und die institutionelle Einbeziehung der fachlich Beteiligten.
Der Vortrag wird der Niederschrift als Anlage (Anlage 1) beigefügt.


Punkt 3.2
"Wertschätzung und Hilfsbereitschaft als Grundvoraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz"

Herr Hilgers weist einführend in seinem Vortrag darauf hin, dass die Anzahl der Kinder rückläufig ist, gleichzeitig aber deren Armutsrisiko ansteigt. Er geht in seinem Referat insbesondere auf die Prävention als wichtigen Faktor für einen wirksamen Kinderschutz ein und weist besonders auf § 1 SGB VIII hin, der als Schlüsselparagraph für Prävention und frühe Unterstützung gilt. Abschließend erläutert er die Präventionskette der Stadt Dormagen, die der Niederschrift als Anlage (Anlage 2) beigefügt wird.


Punkt 3.3
"Was bedeutet pädagogische Qualität?"

Herr Dr. Strätz referiert über die 5 Komponenten pädagogischer Qualität (Orientierungsqualität, Strukturqualität, Prozessqualität, Ergebnisqualität und Entwicklungsqualität).
Der Vortrag wird der Niederschrift ebenfalls als Anlage (Anlage 3) beigefügt.


Punkt 3.4
Diskussion

Der Vorsitzende Herr Dr. Rolle bedankt sich bei den Referenten für die Vorträge.
Herr Schmidt, Vertreter des Landesjugendrings, weist darauf hin, dass die freien Träger der Jugendarbeit die Thematik Kindeswohlgefährdung bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Blickpunkt gerückt haben.


Punkt 4
Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung der beiden Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe zum Thema "Ohne Jugendämter kein Kinderschutz - Zur Bedeutung der Jugendämter am Beispiel des Kinderschutzes"
Vorlage 12/3338

Der Vorsitzende Herr Dr. Rolle erläutert eingangs, dass es Probleme mit einigen privat-gewerblichen Trägern gegeben habe. Aus diesem Grund sei die Einführung eines Siegels, wie z. B. das Siegel "Pädagogischer TÜV" sinnvoll.
Die gemeinsame Erklärung wird unter Punkt 3 um den folgenden Satz ergänzt:
"Dies kann z. B. durch ein gemeinsam erarbeitetes Konzept zur Erteilung eines Prüfsiegels (sog. "Pädagogischer TÜV") sichergestellt werden.
Herr Hörnemann unterstützt die Ergänzung.
Frau Natus-Can teilt mit, dass ihre Fraktion die Resolution einschließlich der Ergänzung mittragen wird. Sie fragt, wer dieses Prüfsiegel finanziert, wer die Prüfung durchführen wird und welche Zertifizierungen es bereits gibt.
Herr Meyer führt aus, dass die Landesjugendämter ein Konzept erstellen werden, das die Frage der Finanzierung und Prüfungsdurchführung darstellt.
Herr Kronshage plädiert dafür, bei Einführung des Prüfsiegels privat-gewerbliche sowie privat-gemeinnützige Träger zu überprüfen.
Herr Förster fragt, mit welchen Rechten die Landesjugendämter als Aufsicht in Bezug auf die Begleitung des Prüfverfahrens ausgestattet sind.
Herr Dr. Rolle weist darauf hin, dass im Landesjugendhilfeausschuss Rheinland bereits zwischen allen Trägern Mindeststandards für die Bildung, Betreuung und Versorgung der unter Dreijährigen verabschiedet wurden.
Herr Rötters bittet, den Verwaltungen der beiden Landesjugendämter den Auftrag zu erteilen, Konzepte zu erstellen, die die Voraussetzungen für den Ausbau der vielfältigen präventiven Angebote weiter voranbringen.
Herr Immer schließt sich den Ausführungen von Herrn Rötters an und dankt den drei Referenten für ihre Vorträge.
Herr Dr. Rolle teilt abschließend mit, dass die beiden Landesjugendhilfeausschüsse keinen gemeinsamen Beschluss fassen, jedoch aber eine gemeinsame Erklärung verabschieden können.

Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland beschließt die nachfolgende gemeinsame Erklärung, die der Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe als gleichlautenden Beschluss ebenfalls fasst, einstimmig:

1. Die Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe unterstreichen die Kompetenz und Unverzichtbarkeit der Jugendämter/Landesjugendämter bei der Sicherstellung des Kinderschutzes.

2. Die Verantwortlichen vor Ort werden aufgefordert, die vielfältigen präventiven Angebote ("Frühe Hlfen"; "NeFF - Netzwerk Frühe Förderung", "Soziale Frühwarnsysteme" u.a.) weiter auszubauen. Im Rahmen der kommunalen Verantwortung für Planung und Steuerung sollen die Jugendämter als zentrale Koordinationsstellen eines örtlichen Netzwerkes zum Kinderschutz ein Gesamtkonzept von Prävention und Risikomanagement mit anderen Institutionen und Trägern entwickeln und verbindlich vereinbaren.

Die Landesjungendämter werden die örtliche Jugendhilfe dabei mit ihren Fortbildungs- und Beratungsangeboten unterstützen. Sie werden die bestehenden vielfältigen Ansätze fördern und einen Wissenstransfer hinsichtlich "best-practice"-Beispielen sicherstellen.

Das Land wird aufgefordert, Kinderschutz bei der Erarbeitung von Programmen und der Bereitstellung von finanziellen Mitteln stärker zu berücksichtigen.

Die Landesjugendhilfeausschüsse fordern das Land NRW auf, die bisherige vorgesehene Anzahl und die bisherige Förderung für die Familienzentren auszuweiten.

3. Die Landesjugendhilfeausschüsse stellen fest, dass neben den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und den Kommunen auch die privat-gewerblichen Träger einen wichtigen Beitrag in der Tagesbetreuung leisten können. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote der privat-gewerblichen Träger dieselbe Qualität wie die der kommunalen und freien Träger haben. Die Landesjugendämter werden aufgefordert, den zuständigen Gremien Qualitätskriterien vorzulegen die nach außen zu dokumentieren sind. Dies kann z. B. durch ein gemeinsam erarbeitetes Konzept zur Erteilung eines Prüfsiegels (sog. "Pädagogischer TÜV") sichergestellt werden.



Punkt 5
Schlusswort durch die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen-Lippe

Die Vorsitzende Frau Seifert merkt in Ihrem Schlusswort an, dass Kinderschutz nicht erst bei der Intervention beginnen kann, sondern dass die Prävention einen hohen Stellenwert haben muss. Kinderschutz bedeutet aber auch, Kinder in der Gesellschaft wertzuschätzen, auch dann, wenn damit ein finanzieller Aufwand verbunden ist. Die beiden Landesjugendhilfeausschüsse haben bewiesen, dass sie sich dem Thema "Kinderschutz" stellen, die Resultate sollen jetzt weiter bearbeitet werden.
Sie bedankt sich bei den Mitgliedern und den Zuhörern der Sitzung für deren Interesse und Aufmerksamkeit.


Punkt 6
Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.


Pulheim, 16.08.2008
Der Vorsitzende des Landes-

jugendhilfeausschusses
Rheinland



D r. R o l l e
Münster, 15.08.2008
Die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses
Westfalen-Lippe




S e i f e r t










Köln, 10.07.2008 Münster, 08.08.2008
Der Direktor des Der Direktor des
Landschaftsverbandes Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Rheinland In Vertretung



M e r t e n s M e y e r
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden