LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 5. Sitzung des Sozialausschusses
am 09.11.2010 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Feilen, Hans-Peter
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Verweyen, Inge für: Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Weiden-Luffy, Nicole für: von Grünberg, Bernhard (MdL)
Lüngen, Ilse für: Kiehlmann, Peter
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin für: Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 62
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Frau Brusis Fachbereichsleitung 71
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Gäste:
Herr Sieben Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Stallmeyer GmbH, Köln
Herr Mohr Vorsitzender der LAG der Werkstätten für behinderte Menschen in NRW

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 4. Sitzung vom 14.09.2010

 

2.
Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse im Arbeitsbereich der WfbM

 

3.
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;
hier: Neubau, Ausstattung und Umbau von Werkstätten für behinderte Menschen - Förderprojekte des Jahres 2010

 

4.
"Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn"

 

5.
Arbeitsbegleitende Betreuung in Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

6.
Förderung von Integrationsprojekten gemäß § 132 ff. SGB IX

 

7.
Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für den behinderungsgerechten Umbau des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bonn
13/548

 

8.
Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für den behinderungsgerechten Umbau des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, Bonn
13/563

 

9.
Sicherung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuschüssen an Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

 

10.
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2011 (Ausgleichsabgabesatzung 2011)

 

11.
Verlängerung des Modellprojektes zur Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien

 

12.
Umsetzungskonzeption zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungsystem der stationären und der ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen (Erst-)beratung von leistungssuchenden Personen

 

13.
Externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung

 

14.
Leistungen des LVR an Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz

 

15.
Ratgeber für Opfer von Gewalttaten

 

16.
Gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidentin und der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen

 

17.
Mitteilungen der Verwaltung

 

18.
Beschlusskontrolle

 

19.
Anfragen und Anträge

 

19.1.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

19.2.
Inklusionsprojekt

 

20.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
21.
Abbau von Zwei- und Mehrbettzimmern in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
13/760

 

22.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:35 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:40 AM Uhr
Als Tischvorlagen werden verteilt:


zu TOP 2:
Powerpoint Präsentation „Standards in der Offenlegung der Arbeitsergebnisse“
Broschüre: Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse im Arbeitsbereich der WfbM

zu TOP 12:
Schreiben des Rhein-Kreises Neuss vom 03.11.2010

zu TOP 19:
Antrag der CDU-Fraktion 13/62


Herr Wörmann weist auf den Antrag 13/62 der CDU-Fraktion hin, den er hiermit zu TOP 19 einbringt.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Niederschrift über die 4. Sitzung vom 14.09.2010

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 2
Offenlegung der Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse im Arbeitsbereich der WfbM
Vorlage 13/764

Herr Sieben erläutert anhand einer Powerpoint Präsentation die Standards zur Offenlegung der Arbeitsergebnisse. Die Powerpoint Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Frau Lapp teilt mit, dass dem Sozialausschuss jährlich über die Offenlegung der Arbeitsergebnisse berichtet wurde. Das Ergebnis war bisher jedoch unbefriedigend, da die WfbM die Arbeitsergebnisse nicht auf gleicher Grundlage ermittelt haben und ihre Verwendung nicht einheitlich nachgewiesen wurde. Daher hat der LVR gemeinsam mit den Vertretern der Rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege eine Handlungsgrundlage zur Ermittlung und Darstellung der Verwendung des Arbeitsergebnisses erarbeitet und Standards gebildet, die ab 2010 für alle Werkstätten verpflichtend sind. Dies bedeutet für die Zukunft eine wesentlich bessere Datenlage und aussagekräftigere Ergebnisse, mit denen Vergleiche möglich sein werden.

Herr Mohr ergänzt, dass die Teilnehmer der Arbeitsgruppe stolz darauf sein können, dass sie einen schwierigen Spagat zwischen den Unbestimmtheiten der Rechtslage und den steuerrechtlichen, gemeinnützigen und kaufmännischen Anforderungen bewältigt hätten. Ein solches Standardpapier gebe es nur im Rheinland. Es diene der Transparenz und Vergleichbarkeit und trägt zur Sicherheit auf Seiten der Trägerlandschaft bezüglich der sachgerechten Ermittlung der Arbeitsergebnisse bei.

Frau Berten sieht dies als Schritt in die richtige Richtung. Es sei wichtig gewesen, diese Standards im Konsens mit allen Beteiligten zu erarbeiten. Sie bittet um Mitteilung, ob es WfbM gebe, die weniger als 70% des Arbeitsergebnisses in Form von Arbeitsentgelten ausgezahlt hätten. Herr Sieben verneint dies. In der Regel sei deutlich über 70% ausgezahlt worden.

Frau Janicki begrüßt das Ergebnis und sieht die Standards als notwendig an. Sie fragt nach, in welcher Spanne sich die monatlichen Entgelte bewegen und was der Mindestanteil des auszuzahlenden Arbeitsentgelts von 70% des Arbeitsergebnisses für einen einzelnen behinderten Menschen monatlich in Euro bedeuten würde.

Herr Pohl bedankt sich für die fundierte Arbeit sowie die ergänzenden Erläuterungen von Herrn Sieben und begrüßt die einheitliche Datenlage. Er hofft, dass sich die Standards auch relativ schnell umsetzen lassen. Wichtig seien auch die Querverweise zu den testierten Abschlüssen.

Herr Wörmann bittet Herrn Sieben um eine Einschätzung zu der Frage, ob davon auszugehen sei, dass der Mittelwert von 70% nunmehr ansteigen wird, weil jetzt alle WfbM dieses Verfahren anwenden und weil möglicherweise mit Blick auf BilMoG die Frage der Gestaltung von Rücklagen nicht mehr so möglich sei wie vorher. Außerdem bittet er um Mitteilung, ob sich alle 43 WfbM im Rheinland an diesem Verfahren beteiligen.

Frau Lapp erläutert, dass es eine Auszahlung unter 70% bisher im Rheinland noch nicht gegeben habe. Alle 43 WfbM im Rheinland seien verpflichtet, ab 2010 auf Basis dieser Standards die Arbeitsergebnisse zu ermitteln.

Herr Mohr ergänzt, dass es Bestandteil der Vergütungsvereinbarung sei, dass diese Standards zur Anwendung kommen. Der Durchschnitt in NRW bei den Entgelten liege bei 190 € pro Person pro Monat. Die Entgelte der Beschäftigten werden, zumindest aus seiner Erfahrung, nicht ständig geändert. Dafür gebe es die Ertragsschwankungs-rücklage, aus der ein ertragsschwaches Jahr ausgeglichen werden könne.

Herr Sieben bestätigt die Größenordnung von 190 € pro Monat bei den Entgelten. Die Mindestausschüttung von 70% des Arbeitsergebnisses ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Unterschreitung ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Höhe der Entgelte hängt vom Arbeitsergebnis ab. Durch die Festlegung der Standards kann nicht grundsätzlich eine Steigerung erwartet werden. Zu BilMoG teilt er mit, dass die Rückstellungsbildung eingeschränkt worden sei. Im Rahmen des Standardpapiers sind Regelungen getroffen, dass Kosten nicht vor und nach BilMoG doppelt berücksichtigt werden können, daher sei keine unzulässige Minderung des Arbeitsentgelts möglich.

Frau Janicki merkt an, dass 190 € monatlich ein Obolus seien und man nicht von einem Leistungsentgelt sprechen könne. Zudem sei es selbstverständlich, dass auch schwerst mehrfach behinderte Menschen in einem geschützten Umfeld in einer WfbM arbeiten können.

Frau Lapp antwortet auf die Frage von Herrn Wörmann zum Zusammenhang Werkstattentgelt und Höhe der Grundsicherung, dass die WfbM das Arbeitsentgelt ausschließlich aus dem Arbeitsergebnis ermittelt, unabhängig von der Zahlung der Grundsicherung des örtlichen Sozialamtes. Das Sozialamt hingegen muß bestimmte Teile des Werkstattentgelts auf die Grundsicherung anrechnen.

Die Vorsitzende bedankt sich abschließend bei den Herren Sieben und Mohr.

Der Bericht über die Erarbeitung des Standardpapiers: Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses in rheinischen WfbM wird gemäß Vorlage Nr. 13/764 zur Kenntnis genommen.


Punkt 3
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;
hier: Neubau, Ausstattung und Umbau von Werkstätten für behinderte Menschen - Förderprojekte des Jahres 2010
Vorlage 13/763

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Grumbach antwortet Frau Lapp zu der Bedarfsermittlung in den WfbM, dass in der Regel die Zahl der tatsächlich Beschäftigten höher sei als die vorhandenen Plätze. Dabei wird berücksichtigt, dass Menschen betriebsintegriert beschäftigt seien und es auch Arbeitsplätze außerhalb des Werkstattgebäudes, beispielsweise beim Garten- und Landschaftsbau, gebe.

Die unter Ziffer 5 genannten Projekte sind vom finanziellen Bedarf her so gering, dass es sich um laufende Geschäfte der Verwaltung handelt, die nicht der Zustimmung des Sozialausschusses bedürfen. Es sei jedoch üblich, den Ausschuß über diese Projekte zu informieren.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Förderung der Werkstattneubauten in Köln und im Kreis Kleve aus Mitteln der Ausgleichsabgabe wird gemäß Vorlage 13/763 zugestimmt."


Punkt 4
"Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn"
Vorlage 13/759

Herr Pohl bittet um Mitteilung, wie die Vermittlungszahl von 100 Personen pro Jahr zustande kommt und bittet nach 2,5 Jahren um einen aktuellen Zwischenbericht. Das Ziel von 100 Vermittlungen schlägt er vor, als Kennzahl im Haushalt aufzunehmen.

Frau Berten betont, dass die Rückkehrgarantie sehr wichtig für die behinderten Menschen sei. Sie bittet um Mitteilung, in welche Bereiche die Personen bisher vermittelt wurden und wie hoch dann das Entgelt sei.

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass das Ziel von 100 Vermittlungen pro Jahr ein sehr ehrgeiziges sei. Daher habe man auch die finanzielle Ausstattung des Modellprojekts verbessert. Der Wunsch nach einem Zwischenbericht zur Zielerreichung wird aufgegriffen, ebenso der Vorschlag, diese als Kennzahl im Haushalt festzuschreiben.

Die Information, in welche Bereiche die Personen bisher vermittelt wurden, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Bedingung für eine Förderung sei eine tarifliche oder im Einzelfall eine ortsübliche Entlohnung. Dies werde auch vor einer Förderung überprüft.

Herr Wörmann bittet ergänzend um Mitteilung, ob es notwendig sei, den Werkstattbonus von 10.000,- € auf 15.000,- € zu erhöhen, da die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt eine originäre Aufgabe der WfbM sei, auch ohne dafür eine Prämie zu erhalten.

Frau Janicki gibt zu bedenken, dass die Statistik der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt der letzten Jahre für das Rheinland gezeigt habe, dass Anreize geschaffen werden müssen.

Die Vorsitzende bittet um Mitteilung, was mit den Personen geschieht, die eine Zuweisung zu einem Integrationsfachdienst erhalten, aber dann keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen haben.

Frau Dr. Seel erläutert zu der Differenz der Zuweisungen zum IFD und den tatsächlichen Vermittlungen, dass es bei der Zuweisung an den IFD zunächst darum geht, zu überprüfen, ob ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt für diese Person überhaupt in Frage kommen könnte. In diesem Prozess wird in der Regel bei einigen Personen festgestellt, dass sie zumindest zu diesem Zeitpunkt noch nicht für eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt in Betracht kommen. Sie bleiben dann weiter Beschäftigte der WfbM.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass mit diesen 15.000 € der Werkstatt der zusätzliche Aufwand für die gezielte personenbezogene Vermittlungsarbeit, die durch die WfbM zu leisten sei, vergütet werden solle. Der Betrag wird nur nach erfolgreicher Vermittlung gezahlt. Andere überörtliche Sozialhilfeträger bezahlen zusätzliche Stellen in den WfbM für diese Vermittlungstätigkeit. Der LVR geht den Weg, dass er das Geld nur bei erfolgreicher Vermittlung zahlt und hofft, dass damit auch die Vermittlungszahlen ansteigen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluß:

"Der Fortsetzung des Modells „LVR- Kombilohn“ („Kombinierte finanzielle und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes“) bis zum 31.12.2015 mit den in der Vorlage Nr. 13/759 beschriebenen Förderleistungen wird zugestimmt."


Punkt 5
Arbeitsbegleitende Betreuung in Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/386

Herr Wörmann verweist darauf, dass ein Großteil der behinderten Menschen, die auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, in ein Integrationsprojekt gehen. Daher sei es interessant, zu erfahren, wie die arbeitsbegleitende Betreuung aussieht. Er bedankt sich dafür, dass der Antrag 12/353, der seinerzeit von der CDU-Fraktion eingebracht wurde, umgesetzt werde.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird beauftragt, eine qualitative Untersuchung zum Umfang und zu den Inhalten der arbeitsbegleitenden Betreuung in Integrationsprojekten gemäß Vorlage Nr. 13/386 durchzuführen und eine eventuelle Übertragbarkeit dieses Förderinstruments auf andere Unternehmen zu prüfen."


Punkt 6
Förderung von Integrationsprojekten gemäß § 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/735

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluß:

Die Förderung der Gründung, Erweiterung und Sicherung von Integrationsprojekten wird gemäß Vorlage Nr. 13/735 beschlossen.


Punkt 7
Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für den behinderungsgerechten Umbau des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bonn
Vorlage 13/548

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass diese sowie die nachfolgende Vorlage als nicht-öffentlich gekennzeichnet seien, obwohl sie im öffentlichen Teil der Tagesordnung stehen. Bei den beiden Förderungen gehe es um die Ausstattung von Arbeitsplätzen für einzelne Personen mit Behinderung. Diese haben auch ihre Zustimmung gegeben, dass die personenbezogenen Daten veröffentlicht werden können. Sollte es jedoch weitergehende Fragen geben, müßten diese Vorlagen in den nicht-öffentlichen Teil verschoben werden.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluß:

Der behinderungsgerechte Umbau des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß § 102 Abs. 3 Ziffer 2a SGB IX in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Ziffer 1 SchwbAV in Höhe von 172.195,- Euro wird gemäß der Vorlage Nr. 13/548 gefördert.


Punkt 8
Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für den behinderungsgerechten Umbau des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, Bonn
Vorlage 13/563

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluß:

Der Sozialausschuss beschließt, der Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von 216.800,- Euro an das Bundesinstitut für Sportwissenschaft gemäß Vorlage Nr. 13/563 zuzustimmen.


Punkt 9
Sicherung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuschüssen an Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Vorlage 13/777

Die Bezuschussung der Gebühren für Bürgschaften, der Kosten für den Notar bei der Grundschuld und – wie bisher – der Gebühren bei Leasing oder anderen Finanzierungsarten durch das LVR-Integrationsamt bis zur jeweiligen Förderobergrenze im Rahmen der Verwendung der Ausgleichabgabe wird gemäß Vorlage Nr. 13/777 zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2011 (Ausgleichsabgabesatzung 2011)
Vorlage 13/713

Frau Dr. Seel teilt mit, dass die Summe der bereitzustellenden Mittel, die den örtlichen Fürsorgestellen im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt wurden, um 1 Mio. € aufgrund eines Rückgangs des Aufkommens an Ausgleichsabgabe reduziert wurde. Es besteht jedoch keine Sorge, dass Leistungen an behinderte Menschen nicht erbracht werden können. Weiterhin kann sichergestellt werden, dass Nachforderungen der örtlichen Fürsorgestellen bedient werden können, alleine schon aus dem Grund, dass es Fürsorgestellen gibt, die ihre Gelder nicht voll ausschöpfen. Daraus können dann Nachforderungen befriedigt werden.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluß:

Der Ausgleichsabgabesatzung gemäß Anlage 1 zur Vorlage 13/713 wird zugestimmt.


Punkt 11
Verlängerung des Modellprojektes zur Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien
Vorlage 13/761

Frau Berten begrüßt die Verlängerung des Modellprojekts, das es Kindern ermögliche, individuell in einer Pflegefamilie betreut zu werden. Frau Janicki stimmt dem zu.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluß:

"Der Verlängerung des Modellprojekts zur Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien bis zum 30.06.2013 wird gemäß Vorlage Nr. 13/761 zugestimmt."


Punkt 12
Umsetzungskonzeption zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungsystem der stationären und der ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen (Erst-)beratung von leistungssuchenden Personen
Vorlage 13/662

Das Schreiben des Rhein-Kreises Neuss vom 03.11.2010 wird an die Mitglieder des Sozialausschusses verteilt.

Herr Flemming erläutert, dass mit Beschluss vom 12.05.2010 die Verwaltung beauftragt wurde, ein Konzept zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungssystem der stationären und der ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen (Erst-) Beratung in einer Region des Rheinlandes unter Angabe der damit verbundenen Kosten vorzulegen. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich bereit erklärt, an dem Modellprojekt teilzunehmen. Darauf hin habe die Verwaltung ein Umsetzungskonzept erarbeitet, dass nunmehr zur Beschlussfassung vorliege.

Mit der hier vorgelegten Konzeption werden im Wesentlichen zwei mit einander verbundene Ziele verfolgt. Zum einen wird das bisherige Bedarfsermittlungsverfahren weiterentwickelt: KoKoBe und SPZ werden in der Modellregion zu zentralen Anlaufstellen für das System der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Hier soll die individuelle Hilfeplanung auf Grundlage des IHP 3 für alle Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in Anspruch nehmen wollen, anbieterneutral erfolgen. Hierzu werden die personellen Kapazitäten der KoKoBe und SPZ für den Modellzeitraum um zusammen 3 Vollkraftstellen aufgestockt. Die Berater/innen wurden so ausgewählt, dass sie Menschen mit allen Behinderungsbildern (auch infolge einer Suchterkrankung) beraten können bzw. kompetent die Unterstützung z.B. des Suchtberatungssystems einbeziehen. Nach Auswertung der Ergebnisse des veränderten Bedarfsermittlungsverfahrens soll im zweiten Schritt das Finanzierungssystem im Bereich Wohnen vereinheitlicht werden im Sinne des personenzentrierten Ansatzes. Auch hierzu wird eine Erprobung mit den Leistungserbringern der stationären Eingliederungshilfe angestrebt.

Der Rhein-Kreis Neuss wurde bisher immer wieder über die Zwischenstände informiert. Konkretere Absprachen zur Umsetzung können jedoch erst dann erfolgen, wenn der endgültige Beschluß des LA vorliegt.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass die Personalmenge von 3 zusätzlichen Beratern recht großzügig bemessen sei. Der Gesundheitsausschuss habe sich am 05.11.10 ebenfalls mit dem Thema befasst. Dort ist in der gleichen Weise berichtet worden wie hier im Sozialausschuss. Der Gesundheitsausschuss hat sich einstimmig für das Modellprojekt ausgesprochen und darum gebeten, in der 2. Hälfte 2011 mit einem ersten Bericht informiert zu werden.

Frau Eckenbach ergänzt zu der Beratung im Gesundheitsausschuss, dass das Schreiben des Rhein-Kreises Neuss keine Auswirkungen auf dieses zu beschließende Projekt haben werde und der Kreis sich trotzdem bereit erklärt hat, an diesem Projekt mitzuwirken.

Herr Wörmann betont, dass der personenzentrierte Ansatz in der Behindertenhilfe für die CDU-Fraktion handlungsleitend und logische Konsequenz aus der UN-Behindertenkonvention sei. Dies wird auch dazu führen, dass die starre Trennung zwischen ambulanten und stationären Wohnformen aufgehoben wird hin zu bedarfsorientierten Wohnformen. Es müsse gelingen, verlässliche und stabile Finanzierungssysteme auch für Menschen mit einer schweren Behinderung zu finden und verweist hierbei auf einen Zeitungsartikel in der Welt am Sonntag (s. Anlage). Er bittet darum, diese Überlegungen in das Modellprojekt einzubringen. Er fragt nach, ob die Rahmenvereinbarungen zwischen dem LVR und den KoKoBe weiterhin bestand haben. Der Brief des Rhein-Kreises Neuss zeige, dass man den personenzentrierten Ansatz nur umsetzen könne, wenn Leistungen aus einer Hand gewährt werden.

Frau Servos berichtet aus den Diskussionen im Rhein-Kreis Neuss zu diesem Thema. Es sei dort mehrfach über dieses Modell berichtet und diskutiert worden. Bei der Suchtversorgung sei der Kreis Neuss gut aufgestellt durch die Fachkrankenhäuser. Auf diese Experten zurückzugreifen sei der richtige Weg. Sie bittet außerdem, den Aspekt der Beratung durch Männer und Frauen sicherzustellen.

Herr Flemming berichtet, dass sich die Vereinbarung mit den KoKoBe nicht geändert hätte. Es gehöre zu den Aufgaben der KoKoBe, Beratungen durchzuführen und Hilfepläne zu erstellen. Die Zielvereinbarungen mit den KoKoBe werden fortgeschrieben und der Aspekt der Bedarfsermittlung präzise beschrieben. Wichtig sei die Erfassung und Finanzierung individueller Bedarfe unabhängig davon, wo die Person sich aufhält. Mit dem IHP 3 sei ein geeignetes Instrument zur Darstellung der Lebenssituation vorhanden, bei dem erst am Ende nach der Zuständigkeit gefragt werde.

In Bezug auf den Zeitungsartikel in der Welt am Sonntag schließt er nicht aus, dass Menschen mit Behinderung auch im Rheinland in Pflegeeinrichtungen betreut werden. Allerdings liegen aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten keine systematischen Erkenntnisse darüber vor, ob es sich um "Fehlplazierungen" handelt. Wenn im Einzelfall Informationen eingehen, dass ein Mensch mit Behinderung im Altenpflegeheim lebt, aber einen Bedarf an Eingliederungshilfe hat, wird die Verwaltung im Sinne eines Einrichtungswechsels tätig.

Zu den möglichen Kosten betont Herr Wörmann, dass deutlich werden müsse, dass es hierbei nicht primär um Kostenersparnisse gehen könnte. Weiterhin regt er an, den Personenkreis, für den die KoKoBe zuständig sind, auszuweiten auf alle Behinderungsarten außer psychischer Behinderung (für die die SPZ zuständig seien), also auch auf Körper- und Mehrfachbehinderungen.

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass eine generelle Erweiterung des "Kundenkreises" der KoKoBe eine neue Beschlussfassung im Sozialausschuss erfordern würde. Für das Modellprojekt sei geplant, 3 BeraterInnen als Team für alle Personen behinderungsübergreifend im Rahmen der Bedarfsermittlung und Erstellung des IHP einzusetzen.

Herr Kresse sieht die 3 Berater im Sozialraum des Kreisgebietes Neuss unterwegs, was auch bedeuten würde, dass der gesamte Hilfebedarf eines Menschen gesehen werden müsse.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass in der 2. Jahreshälfte 2011 der politischen Vertretung ein Bericht über die Entwicklungen des Modellprojektes, unter Berücksichtigung der im Sozialausschuss gestellten Fragen, vorgelegt werden soll.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluß:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungssystem der stationären und der ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen (Erst-) Beratung von leistungsuchenden Personen in der Region Rhein-Kreis Neuss gem. der Vorlage 13/662 umzusetzen.


Punkt 13
Externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung
Vorlage 13/805

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluß:

"Alle Menschen mit seelischer Behinderung, die in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 erstmalig einen Antrag auf ambulante Eingliederungshilfen zum selbständigen Wohnen stellen, werden nach den in der Vorlage Nr. 13/805 beschriebenen Modalitäten fachärztlich begutachtet."


Punkt 14
Leistungen des LVR an Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Vorlage 13/743

Frau Berten bezieht sich auf die auf S. 2 der Vorlage geschilderten langen Laufzeiten bis zur Entscheidung von ca. 9 Monaten und fragt nach, wer in der Zwischenzeit den Betroffenen hilft, wenn die Bundeswehr nicht mehr zuständig sei.

Frau Fankhaenel berichtet, dass die langen Laufzeiten der Wehrdienstverwaltung geschuldet seien und seitens des LVR nicht verkürzt werden können. In der Zwischenzeit leistet der örtliche Sozialhilfeträger in Einzelfällen bis zur Entscheidung vor, meistens jedoch erhalten die Soldaten Rente, Sold oder andere Einkünfte.

Auf Nachfrage von Frau Zsack- Möllmann zu der Notwendigkeit einer sofortigen Traumabehandlung und deren Finanzierung erläutert Frau Fankhaenel, dass diese sehr unterschiedlich sei. Der überwiegende Teil der Soldaten ist krankenversichert, einige erhalten Krankenhilfe. Ein großer Teil von Ihnen werde von Bundeswehrkrankenhäusern in eine Traumambulanz verwiesen und die Krankenversicherung zahlt die weitere Behandlung.

Auf Nachfrage von Frau Eckenbach und Herrn Nagels bestätigt Frau Fankhaenel, dass der Fachbereich 62 keine Leistungen zu Lasten des LVR- Haushalts erbringt, sondern die entstehenden Aufwendungen unmittelbar vom Bundeshaushalt abbucht.

Der Bericht über die Leistungen des LVR an Soldatinnen und Soldaten wird gemäß Vorlage Nr. 13/743 zur Kenntnis genommen.


Punkt 15
Ratgeber für Opfer von Gewalttaten
Vorlage 13/744

Frau Fankhaenel berichtet auf Hinweis von Frau Janicki, dass eine Neuauflage der Broschüren Anfang 2011 erforderlich wird und dass dabei auch die neue Landesdirektorin berücksichtigt werde.

Der Ratgeber für Opfer von Gewalttaten liegt nunmehr auch in englischer, türkischer und niederländischer Sprache vor. Ein Exemplar in niederländischer Sprache ist zur Information beigefügt. Der Sozialausschuss nimmt dies zur Kenntnis.


Punkt 16
Gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidentin und der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen
Vorlage 13/734

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass in dem der Vorlage beigefügten Schreiben die Ministerpräsidentin gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erklärt, dass ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz für behinderte Menschen erforderlich und damit auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes gemeint sei.

Die gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidentin und der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2010 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 17
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass in der Jahreshauptversammlung der BIH vom 27.-29.10.10 in Weimar Frau Dr. Seel zur neuen Vorsitzenden der BIH gewählt wurde.


Punkt 18
Beschlusskontrolle

Zur Förderung von DIMDI erläutert Frau Dr. Seel die in der Beschlußliste aufgeführte rote Ampel. Die fehlenden Unterlagen wurden von DIMDI zwischenzeitlich nachgereicht und die Förderbescheide konnten verschickt werden. Für die Förderung des LVR hat sich das Institut zudem sehr herzlich bedankt.

Frau Dr. Seel teilt ergänzend mit, dass das Bundesministeriums für Gesundheit zu diesem Thema eine Broschüre mit dem Titel "Integration von schwerbehinderten Menschen" herausgegeben habe. Diese wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Broschüre zeigt, wie in den verschiedenen Instituten des Bundesministeriums schwerbehinderte Menschen gefördert werden und wie auch in schwierigen Zeiten noch Neueinstellungen behinderter Menschen möglich gemacht wird. Hierbei wird deutlich, dass die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sehr fruchtbar sein könne.

Herr Nagels bittet darum, das Schreiben des Verwaltungsvorstands zur Handhabung der Ampelschaltung bei der Bearbeitung der Beschlußkontrolle dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben. Dieses Schreiben wird als Anlage beigefügt.


Punkt 19
Anfragen und Anträge

Herr Pohl bittet die Verwaltung um einen Erfahrungsbericht zu den beiden Messen „REHACARE“ und „Zukunft Personal“.

Frau Dr. Seel berichtet, dass die beiden Messen sehr unterschiedliche Personenkreise besucht hätten. Bei der „REHACARE“ waren dies hauptsächlich die betroffenen Menschen selber, darunter viele Jugendliche und ihre Eltern. Die Besucherzahlen seien höher als im letzten Jahr, auch der Informationsstand der beiden Integrationsämter hatte einen sehr hohen Zulauf. Entscheidend dabei sei, welche Gespräche geführt und wie die Beratungen nachgefragt wurden. Der LVR habe mit dieser Messe viele Menschen erreichen und ihnen wichtige Informationen weitergeben können.

Die Messe „Zukunft Personal“ werde hauptsächlich von Unternehmern und Arbeitgebern besucht, die sich über Personalentwicklungsfragen informieren. Während der drei Messetage sind am Stand des LVR insgesamt 61 Informationsgespräche und 107 intensive Beratungsgespräche durchgeführt worden. Vielfach wurden Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gestellt, da dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Darüber sei es oft möglich, mit den Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen und insgesamt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen anzusprechen. Damit dies in Zukunft noch offensiver möglich sein wird, besuchen zurzeit 2 Mitarbeiter, die die Messestände betreuen, eine Qualifizierungsmaßnahme in Düsseldorf (Lehrgang zum PR-Manager beim IST- Studieninstitut für Kommunikation).


Punkt 19.1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Frau Janicki berichtet über einen Artikel in der Frankfurter Rundschau (s. Anlage). Der Artikel besagt, dass aufgrund eines Gesetzentwurfs zur Änderung des SGB II behinderte Menschen zukünftig jeden Monat 68 € weniger Geld zur Verfügung hätten. Sie bittet die Verwaltung, falls die Aussagen zutreffend seien, den Gesetzentwurf auf geeignete Weise öffentlich zu kritisieren, da er eine Benachteiligung behinderter Menschen darstelle.


Punkt 19.2
Inklusionsprojekt
Antrag 13/62 CDU

Herr Wörmann erläutert den Antrag 13/62. Zur Umsetzung der UN- Behindertenkonvention hat die CDU-Fraktion zunächst 6 Punkte entwickelt, die es Wert wären, weiter diskutiert zu werden. Er hofft, dass es gelinge, sich im Interesse der behinderten Menschen über die Parteigrenzen hinweg zu verständigen. Es sei notwendig, einige Punkte noch deutlicher als bisher zu verwirklichen, insbesondere, dass in einer inklusiven Gesellschaft auch der behinderte Mensch ein uneingeschränktes Wahlrecht habe.


Punkt 20
Verschiedenes

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Ältestenrat nunmehr Vorgaben für Informationsfahrten der Fachausschüsse beschlossen habe. Die Planung für eine Fahrt des Sozialausschusses könne beginnen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluß:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg zu den Themen "Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt", "Werkstattprojekte" sowie "personenzentrierter Ansatz" zu erarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beschlußfassung vorzulegen.


Köln, den 6.1.2011

Die Vorsitzende




S c h m e r b a c h
Köln, den 27.12.2010

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden