LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 25. Sitzung des Sozialausschusses
am 24.03.2014 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Schavier, Karl für: Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Zepuntke, Klaudia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Fankhaenel LVR- Dezernentin
Herr Büder Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Frau Krause Leitung Stabsstelle 70.10
Frau Lenzen Abteilungsleitung 73.50
Frau Stenzel Protokoll
Herr Woltmann-Zingsheim LVR-Anlauf- und Koordinierungsstelle nach
Artikel 33 UN-BRK
Herr Perscheid GPR
Frau Franke PR 7
Frau Kramer Stabstelle 70.10
Herr Sita 72.70
Herr Schlangen 70.10
Herr Rohde Abteilungsleitung 61.30
Herr Ladatsch Stabstelle 73.01
Herr Wagner Stabstelle 73.01
Frau Landorff 03
Frau Kirchhofs-Leuker Abteilungsleitung 84.30
Frau Ebeling 84.30
Herr Bräuning 21.10
Herr Schmitz 21.10
Herr Bruns Abteilungsleitung 61.75
Herr Rommerskirchen Abteilungsleitung 61.80
Herr Klein 71.31
Gäste:
Herr Freibert-Ihns Kokobe Düsseldorf
Herr Fackeldey BFW Düren
Frau Jansen BFW Düren
Herr Ladenberger ZsL Köln

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 24. Sitzung vom 03.02.14

 

3.
Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) beim LVR

 

4.
Das Fallmanagement im OEG - Neue Wege in der Opferbetreuung

 

5.
Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen

 

6.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

7.
Abschlussbericht des regionalen Arbeitsmarktprogramms "aktion5" für den Zeitraum 2008 bis 2012

 

8.
Förderung innovativer Projekte aus Mitteln der aktion5: Integrationscoaching für Menschen mit Sehschädigung im Rheinland

 

9.
Förderung innovativer Projekte aus Mitteln der aktion5: Technische Hilfsmittelberatung, -Versorgung und -Begleitung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen

 

10.
Förderung innovativer Projekte aus Mitteln der aktion5: Berufliche Integration von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung

 

11.
Offenlegung der Arbeitsergebnisse 2012 der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

12.
LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung; Fördervorschläge

 

13.
Peer Counseling ermöglichen - Umsetzung des Antrages 13/227 der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP

 

14.
Erarbeitung eines Fach- und Finanzierungskonzeptes für eine Partnerschafts-, Elternschafts- und Sexualberatung für Menschen mit Behinderung im Rheinland

 

15.
Qualifizierung und Fortbildung im Bereich der Eingliederungshilfe auch unter Bezug auf die Ergebnisse der Evaluation des Modellprojektes im Rhein-Kreis-Neuss

 

16.
Projekt LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
13/3448

 

17.
Anträge der Fraktionen

 

17.1.
Bericht zum Persönlichen Budget

 

18.
Mitteilungen der Verwaltung

 

19.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:11:00 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:30 PM Uhr






Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 24. Sitzung vom 03.02.14

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) beim LVR
Vorlage 13/3524

s. TOP 4

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zur Entwicklung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) beim LVR zur Kenntnis.


Punkt 4
Das Fallmanagement im OEG - Neue Wege in der Opferbetreuung
Vorlage 13/3489

Frau Fankhaenel berichtet kurz zu den wichtigsten Inhalten der Vorlagen. Die Opferentschädigung unterliegt einem ständigen Wandel, die Erkrankungen der Opfer haben sich geändert hin zu längeren und stärkeren psychischen Erkrankungen. Daher müsste das OEG überarbeitet und geändert werden, damit die betroffenen Personen schneller die ihnen zustehenden Hilfen erhalten können. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält einen Passus zur Modernisierung des Sozialen Entschädigungsrechts, den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Gewalt soll Rechnung getragen werden. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens ist abzuwarten. Wunsch aller Beteiligten wäre ein eigenes Leistungsgesetz für Opfer von Gewalttaten. Auf Nachfrage von Frau Janicki begrüßt Frau Fankhaenel hierbei die Unterstützung der Politik.

Der Bericht der Verwaltung über die Einführung eines Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht wird gemäß Vorlage 13/3489 zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/3476

Auf Nachfrage von Frau Berten, Frau Wöber-Servaes und Frau Servos ergänzt Frau Fankhaenel, dass an den 171 Veranstaltungen in 2013 (25 davon ausschließlich für Arbeitgeber) 700 Arbeitgebervertretungen teilgenommen haben. Insgesamt haben ca. 2.500/2.600 Personen an den Veranstaltungen teilgenommen. Die Veranstaltungen haben flächendeckend im Rheinland stattgefunden. Die Anregung, die Veranstaltungen zukünftig regional auszuwerten, nimmt die Verwaltung auf.

Der Sozialausschuss nimmt das Angebot des LVR-Integrationsamtes für das Jahr 2014 zur Kenntnis.


Punkt 6
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/3542

Frau Wöber-Servaes nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Auf Anfrage von Herrn Pohl zu dem Antrag der Euskirchener Lager- und Logistik-Service gGmbH (EuLog) erläutert Frau Fankhaenel, dass aufgrund der Bewertung von Thierhoff Consulting das Vorhaben erneut seitens der Verwaltung geprüft wurde. Bei dem zukünftigen CAP-Markt handelt es sich um einen derzeit aktiven Edeka – Markt, der von der EuLog übernommen wird, weil der jetzige Inhaber keinen Nachfolger gefunden hat. Es gibt in dieser Region kein weiteres Angebot, die Geschäftsaussichten sind gut. Die EuLog ist ein tragfähiges Unternehmen, dessen Konzept ausführlich geprüft wurde. Die Verwaltung empfiehlt, der Einrichtung des CAP-Marktes zuzustimmen, damit auch zukünftig in der Region ein Lebensmittelmarkt vorgehalten werden kann. Zudem sind die CAP-Märkte als tragfähiges Konzept bundesweit gerade sehr hoch bewertet worden.

Herr Wörmann bezieht sich auf die Tabelle auf S. 4 der Vorlage mit dem Stand der Bewilligungen neu geschaffener Arbeitsplätze 2014 und bittet um Mitteilung, wie hoch der Mitteleinsatz durchschnittlich pro gefördertem Beschäftigten ist. Die Information wird dem Protokoll beigefügt.

Zusätzliche Information:
Bei einer unterstellten Vollzeitbeschäftigung beläuft sich der durchschnittliche Mitteleinsatz für die in 2014 neu geschaffenen Arbeitsplätze für die Regelförderungen nach § 134 SGB IX (2.520 €) und § 27 SchwbAV (5.241 €) auf jährlich insgesamt 7.761€ je Beschäftigtem.

Zusätzlich wird, verbunden mit einer fünfjährigen Bindungsfrist für die Besetzung des Arbeitsplatzes, ein einmaliger Investitionszuschuss von durchschnittlich 19.351 € je Arbeitsplatz gezahlt.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage 13/3542 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 7
Abschlussbericht des regionalen Arbeitsmarktprogramms "aktion5" für den Zeitraum 2008 bis 2012
Vorlage 13/3525

Der Sozialausschuss nimmt die Ergebnisse des regionalen Arbeitsmarktprogramms "aktion5" für den Projektzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2012 zur Kenntnis.


Punkt 8
Förderung innovativer Projekte aus Mitteln der aktion5: Integrationscoaching für Menschen mit Sehschädigung im Rheinland
Vorlage 13/3540

Frau Fankhaenel teilt mit, dass in der Vorlage die Förderung aus Mitteln der aktion5 vorgesehen war. Die geänderten Richtlinien der aktion5 sehen jedoch in § 7 vor, dass die Förderung innovativer Projekte grundsätzlich auf einen Förderhöchstbetrag von 100.000,- € begrenzt ist. Da dieser Höchstbetrag bei der vorliegenden Förderung überschritten wird, erfolgt die Förderung auf der Basis des § 14 Abs. 1 Ziff. 4 SchwbAV aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Integrationsamtes. Der Beschluss ist entsprechend zu ändern.

Der Sozialausschuss fasst anschließend einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt die Förderung des Modellvorhabens "Integrationscoaching für Menschen mit Sehschädigung im Rheinland" (IcoSiR) aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Integrationsamtes wie in der Vorlage 13/3540 dargestellt.


Punkt 9
Förderung innovativer Projekte aus Mitteln der aktion5: Technische Hilfsmittelberatung, -Versorgung und -Begleitung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Vorlage 13/3541

Frau Fankhaenel teilt mit, dass in der Vorlage die Förderung aus Mitteln der aktion5 vorgesehen war. Die geänderten Richtlinien der aktion5 sehen jedoch in § 7 vor, dass die Förderung innovativer Projekte grundsätzlich auf einen Förderhöchstbetrag von 100.000,- € begrenzt ist. Da dieser Höchstbetrag bei der vorliegenden Förderung überschritten wird, erfolgt die Förderung auf der Basis des § 14 Abs. 1 Ziff. 4 SchwbAV aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Integrationsamtes. Der Beschluss ist entsprechend zu ändern.

Der Sozialausschuss fasst anschließend einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Förderung des Modellvorhabens "Technische Hilfsmittelberatung, -Versorgung und -Begleitung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen" (SchülerPool) aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Integrationsamtes wie in der Vorlage 13/3541 dargestellt.


Punkt 10
Förderung innovativer Projekte aus Mitteln der aktion5: Berufliche Integration von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung
Vorlage 13/3539

Frau Fankhaenel teilt mit, dass in der Vorlage die Förderung aus Mitteln der aktion5 vorgesehen war. Die geänderten Richtlinien der aktion5 sehen jedoch in § 7 vor, dass die Förderung innovativer Projekte grundsätzlich auf einen Förderhöchstbetrag von 100.000,- € begrenzt ist. Da dieser Höchstbetrag bei der vorliegenden Förderung überschritten wird, erfolgt die Förderung auf der Basis des § 14 Abs. 1 Ziff. 4 SchwbAV aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Integrationsamtes. Der Beschluss ist entsprechend zu ändern.

Frau Berten bittet um Mitteilung, wie hoch die Anzahl der Personen ist, die für das Modellprojekt in Frage kommen und welche Arbeitsplätze genau zur Verfügung stehen. Außerdem bittet sie um einen Zwischenbericht nach einem Jahr.

Frau Fankhaenel berichtet, dass 50 Personen gefördert werden sollen. Schwerpunkt der Arbeitsplätze beim LVR ist InfoKom, bei der Uniklinik unterschiedliche Arbeitsplätze und darüber hinaus eventuell Arbeitsplätze durch Vermittlung von Füngeling Router. Die Erstellung eines Zwischenberichts nach einem Jahr wird zugesagt.

Der Sozialausschuss fasst anschließend einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt die Förderung des Modellvorhabens "Berufliche Integration von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen" aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LVR-Integrationsamtes wie in der Vorlage 13/3539 dargestellt.


Punkt 11
Offenlegung der Arbeitsergebnisse 2012 der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/3492

Herr Wörmann stellt fest, dass die Erlöse, die die WfbM aus Handel, Produktion oder Dienstleistungen erwirtschaftet haben, gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Außerdem gebe es einen deutlichen Zuwachs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er fragt nach, ob es aufgrund dessen neue Werkstätten gibt oder sich die bestehenden Werkstätten vergrößern.

Frau Lapp berichtet, dass die Entwicklung in den einzelnen Werkstätten sehr unterschiedlich sei. Nach Informationen aus bilateralen Gesprächen mit einzelnen Geschäftsführungen der Werkstätten ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend in 2013 voraussichtlich fortsetzen wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, Faktoren für die unterschiedliche Entwicklung gemeinsam mit den Werkstätten zu untersuchen. Dazu sollen in einem ersten Schritt Eckpunkte zusammen mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege erarbeiten werden.

Neue Werkstätten werden zurzeit nicht gebaut. Einmal jährlich werden dem Sozialausschuss Vorschläge für einen notwendigen Ausbau bzw. Erweiterung gemacht, wenn trotz betriebsintegrierter Arbeitsplätze, Teilzeitangeboten und sonstigen Maßnahmen eine Ausweitung an einem Standort erforderlich oder eine neue Betriebsstätte unter regionalen Gesichtspunkten geschaffen werden muss.

Frau Servos fragt nach, ob es zukünftig möglich wäre, zusätzlich anzugeben, welcher Prozentsatz an WfbM – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den niedrigsten Werkstattlohn und welcher den höchsten erhält. Im Rahmen der Inklusion schlägt sie vor, bei der Untersuchung auch die Beschäftigten der Werkstätten einzubeziehen (z.B. die Werkstatträte).

Frau Lapp teilt hierzu mit, dass eine weitere differenziertere Darstellung der Entgelte aufgrund der mit den Werkstätten vereinbarten Standards zurzeit nicht möglich sei, sagt jedoch zu, zu prüfen, ob die Frage in die geplante Untersuchung mit aufgenommen werden kann.

Frau Daun bittet, den Zusammenhang der Entgelte mit der Beschäftigtenstruktur näher zu beleuchten und dabei anzugeben, was der LVR für die unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen zahlt (z.B. bei den ABC Pauschalen).

Frau Janicki regt an, zusätzlich zu untersuchen, welche Qualifikation die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten haben und wie hoch die Abgangsquote aus den Werkstätten ist.

Herr Runkler begrüßt den Weg, gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege die Untersuchung in Auftrag zu geben.

Frau Lapp bedankt sich für die Hinweise, weist aber darauf hin, dass bei der Offenlegung für 2013 auch nur die Daten einfließen können, die derzeit über die vereinbarten Standards abgerufen werden. Der Verwaltung geht es bei dem Beschlussvorschlag darum, das Vorgehen vorab mit dem Sozialausschuss abzustimmen. Über die dann vereinbarten Eckpunkte wird dem Sozialausschuss berichtet und ein Ausschreibungsdesign einschließlich einer Kostenkalkulation zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Hinweise wird sie in die Gespräche mit der Freien Wohlfahrtspflege einbeziehen.

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung, in einer der ersten Sitzungen der nächsten Wahlperiode einen ersten Sachstandsbericht zur externen Untersuchung vorzulegen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung über die Arbeitsergebnisse der rheinischen Werkstätten wird gemäß Vorlage 13/3492 zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Vertretern der rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Eckpunkte für eine externe Untersuchung zu erarbeiten. Zielsetzung dieser Untersuchung soll sein, Faktoren, die die wirtschaftliche Situation einer Werkstatt maßgeblich beeinflussen, zu eruieren und genauer zu analysieren.



Punkt 12
LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung; Fördervorschläge
Vorlage 13/3538

Herr Flemming erläutert die beiden zur Förderung vorgeschlagenen Projekte.

Herr Wörmann betont nochmals, dass die CDU-Fraktion inhaltlich nicht gegen inklusive Projekte sei, sondern sie für so selbstverständlich halte, dass aus finanzwirtschaftlichen Gründen nicht noch zusätzliche Mittel dafür aufgebracht werden müssen. Dies gelte auch für die Förderungen zu TOP 13.

Herr Dr. Grumbach teilt mit, dass die Fraktion Freie Wähler / Deine Freunde sich grundsätzlich der Haltung der CDU-Fraktion anschließe und die Förderungen aus finanzpolitischen Gründen ablehne. Bei den beiden jetzt vorliegenden speziellen Anträgen jedoch werde er zustimmen, da es sich um außergewöhnliche Projekte handele, die es zuvor in dieser Form noch nicht gegeben habe.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Sozialausschuss stimmt - vorbehaltlich der Genehmigung des HH 2014 - der Förderung der Anträge

-„Ruhrort: inklusiv!“ des Diakoniewerks Duisburg GmbH in Höhe von 292.500 €

-„Konversion: Abbau 23 stationärer Plätze des Rheinischen Blindenheims; Ausbau der ambulanten Unterstützung für mehr Menschen mit Behinderung im Quartier“ des Rheinischen Blindenfürsorgevereins 1886 Düren in Höhe von 341.000 €

zu.



Punkt 13
Peer Counseling ermöglichen - Umsetzung des Antrages 13/227 der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP
Vorlage 13/3527

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Freien Wähler / Deine Freunde folgenden empfehlenden Beschluss:


Der Vorlage Nr. 13/3527 wird entsprechend der Begründung vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 zugestimmt.


Punkt 14
Erarbeitung eines Fach- und Finanzierungskonzeptes für eine Partnerschafts-, Elternschafts- und Sexualberatung für Menschen mit Behinderung im Rheinland
Vorlage 13/3509

Auf Nachfrage von Herr Wörmann berichtet Frau Fankhaenel, dass die Schwangerschaftskonfliktberatungen gestärkt bzw. die bestehenden Angebote genutzt und sie für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden sollen.

Frau Servos weist darauf hin, dass damit auch die räumliche Situation und die Ausstattung entsprechend angepasst werden müssten.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 15
Qualifizierung und Fortbildung im Bereich der Eingliederungshilfe auch unter Bezug auf die Ergebnisse der Evaluation des Modellprojektes im Rhein-Kreis-Neuss
Vorlage 13/3513

Herr Wörmann weist darauf hin, dass zurzeit die Zielvereinbarungen mit den KoKoBe fortgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang gibt es eine Auswertung der letzten 3 Jahre, was die KoKoBe an Beratungen u.a. mit dem IHP 3 gemacht haben. Er bittet darum, eine Zusammenfassung dieser Auswertung der letzten 3 Jahre den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung sagt dies zu.

Der Sozialausschuss nimmt das vorgelegte Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept zur Kenntnis.


Punkt 16
Projekt LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Vorlage 13/3448

Herr Woltmann-Zingsheim erläutert anhand einer Powerpoint Präsentation die Entstehung des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention speziell aus Sicht des Sozialausschusses. Die Präsentation ist als Anlage 1 beigefügt.

Frau Daun berichtet aus Sicht der Kommission Inklusion zu den wichtigsten Aspekten des Aktionsplans. Sie berichtet über die Partizipation derjenigen, um die es in dem Aktionsplan geht und dass sie mit ihrem Fachwissen die Kommission Inklusion weiterhin begleiten sollen. Weiterhin spricht sie über die umfassende Betrachtungsweise aller Bereiche, in denen der LVR Verantwortung trägt, um eine inklusive Haltung zu entwickeln. Sie unterstreicht, dass Inklusion ein Prozess ist, der kontinuierlich fortgeführt werden muss. Dabei sind Kooperationen mit den Kommunen und Behindertenverbänden unerlässlich.

Herr Klein plädiert für einen barrierefreien Zugang nicht nur aller Gebäude der LVR Zentralverwaltung, sondern auch des DB Bahnhofs in Köln-Deutz.

Frau Servos hält es für wichtig, dass der LVR dieses Thema in die Kommunen einbringt und die Prozesse vor Ort noch besser vernetzt werden.

Herr Wörmann dankt der Verwaltung dafür, dass sie den Aktionsplan verständlich dargestellt hat und unterstützt fachlich das Konzept. Es wird eine Herausforderung sein, die aufgeführten Spannungsfelder umzusetzen.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Aktionsplan in der Fachtagung am 29.04.2014 ausführlich diskutiert werden kann.

Herr Nagels berichtet von einem Antrag im Ausschuss für den LVR-Verbund
Heilpädagogischer Hilfen vom 18.03.2011, der von allen Fraktionen einstimmig beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, darzustellen, welche Gebäude nicht barrierefrei sind, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit geplant sind sowie Aussagen zu ihrer möglichen Finanzierung zu treffen, damit der Ausschuss die Herstellung der Barrierefreiheit weiter verfolgen kann.


Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 13/3448 zur Kenntnis.


Punkt 17
Anträge der Fraktionen

Herr Flemming berichtet zum aktuellen Sachstand zum Persönlichen Budget. Der Sprechzettel ist als Anlage 2 beigefügt.

Herr Groeneveld zieht darauf hin den Antrag zurück.

Frau Daun zeigt das Spannungsfeld zwischen eigenverantwortlichem Handeln und der Zielerreichung auf. Dabei hält sie es für wichtig, dass der LVR zuverlässig und einheitlich auftritt.

Auf Nachfrage von Herrn Nagels und Frau Servos berichtet Herr Büder, dass es folgende Urteile zum Persönlichen Budget gegeben hat:

Bayrisches Landessozialgericht, 18. Senat, Az: L 18 SO 74/12 vom 16.05.2013
Landessozialgericht NRW, 9. Senat, Az: L 9 SO 448/12 B ER vom 28.01.2013
Hessisches Landessozialgericht, 4. Senat, Az: L 4 SO 121/12 B ER, L 4 SO 122/12 B vom 22.06.2012

Bei allen 3 Urteilen hat jeweils der Leistungsberechtigte geklagt.

Herr Flemming ergänzt, das das Landessozialgericht NRW in seinem Urteil festgestellt hat, dass das Persönliche Budget keinen Anspruch auf neue Formen der Teilhabeleistung begründet, sondern lediglich die Möglichkeit bietet, anstelle der Inanspruchnahme der durch den Rehabilitationsträger bereitgestellten Sachleistung sich selbst die erforderlichen Hilfen zu organisieren. Am Charakter und der Zielrichtung der zugrundeliegenden Teilhabeleistung ändern sich durch das Persönliche Budget nichts, auch bei dessen Gewährung muss es sich um eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Leistung handeln. Das bedeutet, dass die selbstbeschafften Hilfen den allgemeinen Anforderungen an Teilhabeleistungen in gleicher Weise entsprechen müssen wie die von Seiten der Rehabilitationsträger erbrachten Leistungen. Zu diesen grundlegenden allgemeinen Anforderungen an Teilhabeleistungen gehört auch, dass diese durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal erbracht werden.


Punkt 17.1
Bericht zum Persönlichen Budget
Antrag 13/314 Die Linke.

Nach den Ausführungen der Verwaltung zum Persönlichen Budget zieht Herr Groeneveld den Antrag zurück.


Punkt 18
Mitteilungen der Verwaltung

Benchmarking-Bericht 2012
Frau Krause berichtet über die zentralen Ergebnisse des Benchmarking-Berichts 2012. Das Memo ist als Anlage 3 beigefügt.

Herr Nagels bedankt sich für den Bericht und weist darauf hin, dass aus den vorgelegten Zahlen Konsequenzen für die Zukunft möglich sein sollten, beispielsweise Schätzungen zu den Platzzahlen. Er berichtet über einen Antrag im Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen vom 18.03.2011 (13/19), der von allen Fraktionen einstimmig beschlossen und in dem die Verwaltung gebeten wurde, die aktuelle Nachfrage nach Wohnheimplätzen in den Gebietskörperschaften des Rheinland zu ermitteln und dabei aufzuzeigen, wie das Angebot der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung qualitativ und quantitativ weiterentwickelt werden muss, um der nach wie vor steigenden Nachfrage im Rheinland gerecht zu werden.


CAP- Markt Issum
Frau Fankhaenel berichtet, dass der Caritasverband Geldern erneut Kontakt zum Bürgermeister von Issum aufgenommen hat. Derzeitiger Stand ist, dass es einen Investor für den Bau eines Vollversorgers mit rd. 1.200 m² im Einzugsgebiet des CAP-Marktes gibt, jedoch noch kein Pächter für den neu zu bauenden Markt gefunden wurde. Die Suche nach einem Pächter muss bis zum 30.04. erfolgreich abgeschlossen sein, sonst erlischt die vertragliche Verpflichtung des Investors. Große Anbieter wie Edeka und Rewe sind bislang nicht interessiert. Der Bürgermeister hat der Caritas zugesagt, sie bis zum 15.05. über Erfolg oder Nicht-Erfolg der Pächtersuche zu informieren.
Sollte ein Pächter gefunden werden, muss zunächst der Bebauungsplan erstellt und verabschiedet werden, erst dann kann mit dem Bau begonnen werden. Dies wird sich wohl bis Ende 2017 hinziehen, der Fortbestand des CAP-Marktes ist also auch im „worst-case“ für die nächsten drei Jahre voraussichtlich gesichert. Der Caritas ist es ein großes Anliegen, die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Behinderung auch im Falle der Ansiedlung eines Vollsortimenters zu sichern und würde sich bemühen, eine
Übernahme / Kooperation zu erreichen.


Nagelbombenattentat in der Keupstrasse
Zu der Beratungsstelle für die Betroffenen des Nagelbombenattentats in der Keupstrasse berichtet Frau Fankhaenel über den Sachstand. Der LVR hat zusammen mit der Stadt Köln die Beratungsstelle in der Keupstrasse unterstützt, die 9 Betroffene beraten hat, 7 direkte Opfer, 2 Familienangehörige. Die Förderung des LVR ist am 31.12.2013 ausgelaufen, weitere Mittel sind beim LVR darüber hinaus nicht beantragt worden.


FiFo Köln
Bei Rückfragen zum Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs NRW durch das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut Köln (FiFo Köln), welches den Fraktionen vorliegt, steht die Verwaltung für Nachfragen zur Verfügung.


Frau Fankhaenel bedankt sich bei den Mitgliedern des Sozialausschusses für die Unterstützung, die sie während ihrer Zeit als kommissarische Leitung des Dezernats erfahren durfte.


Punkt 19
Verschiedenes

Frau Servos dankt der Verwaltung für das umfangreiche Kursangebot im Schwerbehindertenrecht.

Die Vorsitzende bedankt sich bei der Verwaltung und den Mitgliedern des Sozialausschusses für die gute Zusammenarbeit in der abgelaufenen Wahlperiode und wünscht für die Zukunft alles Gute.


Köln, den 19.04.2014

Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende



S c h m e r b a c h
Köln, den 04.04.2014

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

F a n k h a e n e l