LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 14. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses
am 08.03.2012 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Ibe, Peter
Kühme, Karl-Friedrich
Natus-Can M.A., Astrid
Tondorf, Bernd
SPD
Benninghaus, Walburga
Prof. Dr. Rolle, Jürgen Vorsitzender
Schnitzler, Stephan
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Schmitt-Promny M.A., Karin
FDP
Stachelhaus, Sebastian Thomas
Die Linke.
Meurer, Dieter
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Scholz, Tobias beratendes Mitglied
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Dr. Bernhauser, Johannes
Ewers, Stefan
Horster, Alexandra
Immer, Nikolaus
Lemken, Volker
Dr. Sauer, Heike
Stieler, Anita
beratende Mitglieder
Dr. Drubel, Stefan
Goldberg, Gabriel
Dr. Lange, Rudolf
Clemens, Ulrike für Sütterlin-Müsse, Maren
Verwaltung:
LVR-Dezernent Herr Elzer
Leiter Steuerungsdienst Herr Bruchhaus
Leiterin LVR-Fachbereich
Kinder und Familie Frau Dr. Schneider
Leiter LVR-Fachbereich Jugend Herr Göbel
Betriebsleiterin
LVR-Jugendhilfe Rheinland Frau Dr. Lambertz
Steuerungsdienst Frau Fischer-Gehlen (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschriften

 

2.1.
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 20.01.2012

 

2.2.
Niederschrift über die 13. Sitzung am 31.01.2012

 

3.
Gespräch mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, Frau Ute Schäfer oder Vertretung im Amt zu aktuellen Entwicklungen im Bereich U 3

 

4.
Vorstellung des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen in NRW

 

5.
Inklusive Kinder- und Jugendarbeit

 

5.1.
Entwicklung inklusiver Jugendarbeit
hier: Stellungnahme zum Antrag Nr. 13/145/2 der CDU-Fraktion

 

5.2.
Außerschulische Lernorte für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen inklusiv öffnen

 

6.
Empfehlungen Juleica-Schulungen

 

7.
Aufbau der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR

 

8.
Bericht aus dem Interfraktionellen AK LJHA vom 01.03.2012 zur 2. Stufe der KiBiz-Reform

 

9.
Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen

 

10.
Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013

 

11.
Bericht aus der Sitzung des Betriebsausschusses "LVR-Jugendhilfe Rheinland" vom 23.01.2012
- öffentlicher Teil -

 

12.
Mitteilungen der Verwaltung

 

13.
Anfragen und Anträge der Fraktionen

 

14.
Beschlusskontrolle

 

15.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
16.
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 20.01.2012

 

17.
Bericht aus der Sitzung des Betriebsausschusses "LVR-Jugendhilfe Rheinland" vom 23.01.2012
- nichtöffentlicher Teil -

 

18.
Ein Jahr Ombudschaft in der LVR-Jugendhilfe Rheinland
hier: Bericht der Ombudspersonen
13/1982

 

19.
Anfragen und Anträge der Fraktionen

 

20.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:12:20 PM Uhr
Ende der Sitzung:12:30 PM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Zu Beginn der Sitzung begrüßt der Vorsitzende die Herren Walhorn und Dr. Warnke vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und Frau Moers und Herrn Rauhe vom Landeselternbeirat der Kindertagesstätten.
Auf Vorschlag von Herrn Stachelhaus wird TOP 5.2 vor TOP 5.1 behandelt.
Herr Meurer bittet darum, in der nächsten Sitzung gemäß dem Antrag 13/170 der Fraktion Die Linke dem Ausschuss die Planung zum Stellenplanentwurf 2013 vorzulegen.

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschriften


Punkt 2.1
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 20.01.2012

Die Niederschrift wird ohne Anmerkungen anerkannt.


Punkt 2.2
Niederschrift über die 13. Sitzung am 31.01.2012

Frau Schmitt-Promny bittet die Niederschrift unter TOP 2.8 (Erstattung der Fahrtkosten) wie folgt zu ergänzen: Über die in der Vorlage benannte Personengruppe hinaus, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung schätzungsweise 10 % ausmachen, sollen auch diejenigen berücksichtigt werden, die aufgrund besonderer sozialer Härten von dem Besuch einer integrativen Kindertagesstätte ausgeschlossen würden. Für diese Personengruppe sollte eine Möglichkeit gefunden werden, um auch zukünftig - nach Inkrafttreten der neuen Regelung - den Besuch einer integrativen Kindertagesstätte zu sichern.
Nach einer längeren Beratung, an der sich Frau Natus-Can, Frau Benninghaus, Frau Schmitt-Promny, der Vorsitzende und die Herren Tondorf, Bahr und Meurer beteiligen, werden die Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses vom 31.01.2012 in Bezug auf ihre Außenwirkung diskutiert. LVR-Dezernent Elzer weist in diesem Zusammenhang auf die beiden Rundschreiben Nr. 41/1/2012 vom 15.02.2012 und Nr. 41/2/2012 vom 24.02.2012 hin, die an die Kommunen, Kommunalen Spitzenverbände und an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege versandt wurden. In diesen Rundschreiben wurden die Beschlüsse erläutert. Abschließend fasst der Vorsitzende zusammen, dass dringend eine Erläuterung der Beschlüsse benötigt wird, die an den Personenkreis der Landschaftsversammlung und der Kommunen weitergereicht werden kann. Er bittet die Verwaltung ferner, in der Sitzung am 10.05.2012 den Entwurf eines Strategiepapiers vorzulegen.


Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Gespräch mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, Frau Ute Schäfer oder Vertretung im Amt zu aktuellen Entwicklungen im Bereich U 3

Herr Walhorn vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich U 3. Anlass des Gesprächs ist die Einrichtung der Task Force im Ministerium. Er stellt den Stand der Planungen und die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern zum U 3 Ausbau dar.
Der Bericht von Herrn Walhorn ist als Wortprotokoll aufgeführt:
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
schönen Dank zunächst für die Gelegenheit, heute Morgen besonders zum Thema U3-Ausbau die Arbeit, die Planung, den Stand darzustellen und auch die Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern auf diesem Feld.

Es ist notwendig, auch in dem Sinne Ihrer vorherigen Diskussion, dass wir im Hinblick auf den U3-Ausbau miteinander kommunizieren, das jetzt in den nächsten Monaten und Jahren vielleicht auch noch intensiver tun, denn mit dem individuell einklagbaren Rechtsanspruch, der ab 01. August 2013 gilt und sich dann gegen die Kommunen bzw. die Jugendamtskommunen richtet, stehen wir mit allen Beteiligten vor einer Riesenherausforderung.

Der Rechtsanspruch, der, so wie ich das beurteilen kann, engagiert über den ganzen politischen Farbenkreis gemeinsam getragen wird, ist ein für den Alltag der Menschen wichtiges Versprechen, das Politik gegeben hat für die Familien und für die Eltern und ich glaube, das macht uns allen deutlich, in welch großer Verantwortung wir da sind, diese Erwartungen nicht zu enttäuschen.

Sie als Fachpolitiker kennen die wesentlichen Grundlagen, die mit dem Kinderförderungsgesetz KiFöG für die ein- und zweijährigen Kinder als individueller Rechtsanspruch eingeführt worden sind. Für die Kinder unter einem Jahr besteht weiterhin die objektiv-rechtliche Gewährleistung, wie das jetzt ja auch bei den etwas älteren Kindern der Fall ist, und diese Verpflichtung setzt auf auf dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, dem TAG, mit dem angestrebt war, ebenfalls auf der Grundlage der Verpflichtung der Kommunen durch das TAG ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereit zu stellen. Da war für die westdeutschen Länder eigentlich eine Quote von 17 % verabredet als Erfüllung dieses Gewährleistungsanspruches. Darauf setzte das KiFöG auf, in der Annahme von 35 % Versorgungsquote bundesweit auf der Grundlage einer Studie des Deutschen Jugendinstituts. Dieser Durchschnitt setzt sich zusammen aus den ja sehr viel höheren Betreuungsquoten in den ostdeutschen Ländern und den westdeutschen Bedarfsabschätzungen und ergibt eigentlich immer mit plus/minus 1 % für die westdeutschen Flächenländer eine Bedarfsquote in Höhe von 32 %; das bedeutet für Nordrhein-Westfalen 144 000 Plätze.

Wir haben 100 000 Plätze in diesem Kindergartenjahr, d. h. wir müssen die Zahl der Plätze jetzt in zwei Kindergartenjahren, vor denen wir noch stehen, um 50 % steigern. Das Problem ist, dass das TAG sozusagen eine Regelung unmittelbar zwischen Bund und Kommunen war, ohne Einbeziehung der Länder. So war damals die Konstruktion, über die man trefflich diskutieren kann, wie realistisch sie war und ob die Gelder wirklich dort angekommen sind, wo sie für den Ausbau bis auf 17 % benötigt wurden. Durch eine Entlastung bei Sozialkosten sollten die Kommunen in die Lage versetzt werden, dieses Ziel zu erreichen.

In Wirklichkeit haben wir mit den Investitionsprogrammen des Bundes, wie auch dann seit 2010 mit den zusätzlichen Landesprogrammen, weit unterhalb der 17 % aufgesetzt. Die Landesregierung ist dafür auch vom Landesrechnungshof scharf kritisiert worden, bis hin zu der Forderung, dass wir die Landesmittel nur als Abschlag auf spätere Konnexitätsverpflichtungen zahlen sollten und nur die Gemeinden an den Landesmitteln partizipieren sollten, die bereit waren, sich auf diese Abschlagszahlungen einzulassen.

Frau Ministerin Schäfer hat sich dann, nach reiflicher Überlegung diese Kritik und diese Empfehlung des Landesrechnungshofes ausdrücklich nicht zu eigen gemacht, weil sie dazu beigetragen hätte, dass das Ziel überhaupt nicht mehr zu erreichen gewesen wäre. Denn es ist lebensfern, einer Kommune, die erst 7 oder 8 % Versorgungsquote hat, zu sagen, wir fangen erst bei 17 % zu fördern an. Das hätte dazu geführt, dass man das Ziel nicht erreichen kann.

Ich habe Ihnen das deshalb nochmals vorgetragen, weil das wichtig ist zum Verständnis, auch der finanziellen Voraussetzungen.

Und dann beginne ich auch mit den Finanzen, weil man überhaupt nicht davon absehen kann, dass gerade für finanziell notleidende Kommunen die Finanzierung dieser Maßnahmen eine außerordentlich große Herausforderung darstellt, noch größer als eigentlich für alle Kommunen.

Nordrhein-Westfalen erhält knapp 482 Mio Euro Fördermittel aus dem Bundessonderprogramm an Investitionsmitteln. Diese Mittel sind gebunden in Höhe von ca. 405 Millionen. Das Antragsvolumen bei den Landesjugendämtern überschreitet dieses Volumen bei weitem - das ist eigentlich seit 2009 absehbar - und mit den noch verfügbaren 75 Millionen wäre die große Mehrheit der Anträge abzulehnen gewesen, ungefähr drei von vier Anträgen. Ich sage das deshalb, weil wir häufig jetzt noch mit Fragen konfrontiert werden, man habe ja Anträge gestellt, die noch nicht bewilligt seien und wo denn das Geld bleibe und es sei doch versprochen worden, dass alles, was beantragt wird, bewilligt wird. Es ist jedenfalls von dieser Landesregierung nicht versprochen, sondern von Anfang an klar gesagt worden, dass das Programm überbucht ist.

Die Kalkulation beruhte darauf, auch das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Investitions- und Betriebskosten für den bedarfsgerechten Ausbau zu je einem Drittel von Bund, vom Land und von den Kommunen getragen werden. Das ist mit dem kommunalen Anteil ja noch mal eine besondere Problematik. Das Land hat dann 2010 mit einer großen Anstrengung, weil in der mittelfristigen Finanzplanung, die man ja immer im Voraus macht für die kommenden Jahre bis 2013/14 noch kein Euro eingeplant war, ein Landesprogramm aufgelegt in Höhe von 400 Millionen, von denen den Jugendämtern im Land bereits 310 Millionen zur Verfügung stehen und weitere 85 Millionen werden ihnen zugewiesen zur Disposition, wenn der Landeshaushalt für das Haushaltsjahr 2012 im März im Landtag eine Mehrheit findet und verabschiedet wird.

Wir haben diese Mittel aufgeteilt auf die Jugendämter nach der Zahl der Kinder und einem weiteren Kriterium, was wir als Indiz werten können für den regional unterschiedlichen Betreuungsbedarf und haben jetzt auch die 75 Millionen Euro Landesmittel kontingentiert für die Jugendämter. Die Jugendämter entscheiden, welche Anträge sie in diesem Kontingent stellen beim Landesjugendamt und übernehmen damit - und ich glaube, das geht nur vor Ort - die Kompetenz und die Verantwortung für die Auswahlentscheidung, welche Maßnahme sie mit welchen Mitteln fördern. Damit hat das Land bis dahin schon eine riesige Kraftanstrengung gemacht, und es gibt jetzt in der Perspektive, daran arbeiten wir gegenwärtig, ein weiteres Feld, was zentral ist für den U3-Ausbau, auch für die weitere Beschleunigung und Ausbaudynamik, das ist das Zauberwort der Konnexität. Abschließend hat Frau Ministerin Schäfer für diese Arbeitsphase sich am Dienstagabend mit den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände auf Eckpunkte für einen sog. Konnexitätsausgleich zum KiFöG verständigt.

Wir erarbeiten auf dieser Grundlage jetzt einen Referentenentwurf, mit dem sie die Ergebnisse umsetzt und dann dem Landeskabinett zur Entscheidung und zur Beratung vorlegt. Auf dieser Grundlage des Referentenentwurfs werden die Gremien der kommunalen Spitzenverbände sich vertieft damit beschäftigen.

Hintergrund ist, dass vor 2010 vom Land die Konnexitätsrelevanz des U3-Ausbaus zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs nicht anerkannt worden ist und dass der Landesverfassungsgerichtshof im Oktober 2010 aber einwandfrei festgestellt hat, dass das Land hier ausgleichspflichtig ist. Diese Ausgleichspflicht beginnt, und da gibt es gegenwärtig ein gewisses Missverständnis, auch mit kommunalen Diskussionen. Der Theorie nach, setzt man auf einem Landesdurchschnitt von 17 % Versorgungsquote nach dem TAG auf. Jetzt erhalten wir natürlich - ich kann das auch verstehen - aus den Kommunen, die erste Bundes- und Landesmittel eingesetzt haben, bei einer Ausgangslage von 5 % Versorgungsquote, die Rückmeldung "Die Landesmittel reichen nicht." Die Vorstellung nach dem Verfassungsgerichtsurteil ist, das Land (oder Land und Bund) müssten jetzt alles bezahlen. Das ist nicht so. Die Landesregierung erkennt ihre Konnexitätspflicht in vollem Umfang an, aufsetzend auf einem Landesdurchschnitt von 17 %, auch nicht nur bis 32 %. Wenn der Bedarf größer ist, sind wir ausgleichpflichtig für die unmittelbaren Kosten des U3-Ausbaus in den Kommunen nach dem Bedarf und der Nachfrage der Eltern, auch wenn das über die 32 % nach oben hinaus geht.

Man kann jetzt noch keine genauen Zahlen nennen, zur Höhe des Ausgleichs, außer folgender Angabe als Größenordnung. Das ist eine überschlägige Rechnung, die durch die Presse gegangen ist. Sie bekommen jetzt in den Kommunen über die Investitionsprogramme des Bundes und des Landes hinaus dann jährlich zu den Betriebskosten und zu den weiteren Investitionskosten Ausgleichszahlungen des Landes. Nach überschlägiger Rechnung, die wir angestellt haben mit den Kommunalen Spitzenverbänden, werden die sich bis 2018 auf ungefähr 1,4 Milliarden Euro addieren. Sie überschreiten damit auch deutlich und zeigen, dass das nicht ausreicht im Finanzvolumen, die Neuregelung der Umsatzsteuer für den U 3-Ausbau. Ich darf nochmal in Erinnerung rufen, dass es zusammen mit dem KiFöG eine Umschichtung eines Umsatzsteuerpunktes zugunsten der Länder gab, mit der klaren Verabredung und Regelung, dass die Länder das an die Kommunen durchreichen. Das ist in der Vergangenheit nicht geschehen in Nordrhein-Westfalen, das werden wir jetzt machen und diese Gelder gehen voll in den Konnexitätsausgleich rein, aber sie reichen nicht, um dieses Volumen, was ich angesprochen habe, zu finanzieren, sondern das Land muss dafür noch erheblich eigenes oder frisches Geld drauflegen, um die Konnexitätsverpflichtung zu erfüllen.

Nun möchte ich auch hier die Gelegenheit nutzen, Sie im Hinblick, auch auf die kommunalpolitischen Diskussionen, auf die Bedeutung dieser Konnexitätsfrage aufmerksam zu machen für den quantitativen, aber auch für den qualitativen Ausbau der U3-Plätze. Jetzt kann ich Ihnen noch nicht genau sagen, was denn auf eine Kommune entfällt, weil das ja noch in den Beratungen ist und insofern noch nicht etatreif ist. Wir haben aber das Ziel, wenn wir positiv jetzt die weiteren Entscheidungen bekommen in der Landesregierung und auch in den weiteren Beratungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden das entsprechende Gesetz, das notwendig ist, dass das im Landtag noch vor der Sommerpause verabschiedet wird und dass wir dann auch im nächsten Kindergartenjahr die Zahlung aufnehmen. Nach gegenwärtigem Gesprächsstand wollen wir einen ganz unbürokratischen Verteilmechanismus machen, der sich in vorhandene Strukturen einfügt und nicht neue Verwaltungsarbeitsplätze oder Verwaltungskosten verursacht.

Wir wollen nämlich den Landesteil entsprechend dieser Ausgleichsmasse, den Landesanteil an der Kindpauschale, für die U3-Kinder entsprechend erhöhen. Und um das für Sie etwas anschaulicher und praxisrelevanter zu machen, wage ich mal eine Aussage zur Größenordnung nach gegenwärtigem Beratungsstand. Gegenwärtig beträgt der Landesanteil an den Kindpauschalen für die U3-Kinder rd. 35 % und der kommunale Anteil auch. Das ist eine ungefähre Angabe, weil das nach Trägern auch etwas unterschiedlich ist.

In zwei Jahren, das baut sich in 2012 auf, alles zusammen genommen, würde sich der Landesanteil in Richtung 50 % bewegen und der kommunale Anteil sich entsprechend in Richtung 20 % verringern. Das ist eine erhebliche Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung des U3-Ausbaus. Und ich hoffe, darum habe ich das heute Morgen etwas ausführlicher erzählt, obwohl das noch im Fluss ist, dass das Ihre Position auch als Jugendpolitiker und Kinder- und Jugendpolitiker in den kommunalpolitischen Diskussionen stärkt. Dies hat uns übrigens auch bewogen, die Kindpauschale zu verteilen, weil wir die Hoffnung haben, dass das die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das Geld auch dem elementaren Bildungssystem nutzt und dient. Denn es gehört gerade zum Charakter des Verfassungsgrundsatzes der Konnexität, dass wir das mit keiner Zweckbindung versehen dürfen.

Das ist Geld, das das Land den Kommunen nach dem Grundsatz „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ ausgleichen muss für Standards, für gesetzlich übertragene Verpflichtungen und das also die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten soll und was sozusagen damit völlig in der Verantwortung und dem Entscheidungsbereich der kommunalen Ebene liegt. Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung der Kommune, dieses Geld in den Elementarbereich zu stecken, sondern das muss vor Ort entschieden werden. Darauf möchte ich Sie rechtzeitig aufmerksam machen, dass das der Fall ist.
Auch im Hinblick auf die Zeit würde ich es dann mit den Finanzen bei meiner Einführung dabei bewenden lassen mit Ausnahme des Punktes „Planungssicherheit bei den Finanzen“:

Ministerin Schäfer hatte ja für Dezember die erste nordrhein-westfälische Krippenkonferenz einberufen mit allen Beteiligten, bei der erfreulicherweise alle Beteiligten aus den Kommunen, aus dem Land, aus den Landesjugendämtern Farbe bekannt haben, dass sie am Ausbauziel festhalten und ihre Kräfte darauf konzentrieren, auszubauen. Da ist insbesondere schon bei der Vorbereitung, das war auch keine völlig überraschende Erkenntnis, vorgetragen worden, dass die Beschränkungen aus der Jährlichkeit des Haushaltsrechtes, die ja alle an sich und für sich sinnvoll sind, nicht förderlich waren für die Abwicklung und die Planung des U3-Ausbaus im Haushalt.

Wir haben jetzt erreicht, dass, wenn der Haushalt verabschiedet wird, eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung für die Landesmittel im Haushaltsentwurf für dieses Jahr zur Verfügung steht mit der eine Verwendung sämtlicher Investitionsmittel des Landes bis Ende 2013 und nicht bis Ende 2012 zugelassen wird, weil die entsprechenden Baumaßnahmen vom Beschluss bis zur Abrechnung innerhalb eines Jahres gar nicht zu realisieren sind.

Also diese Forderung von der Krippenkonferenz haben wir dann realisiert, das gilt auch für die Bundesmittel. Wir werden - und auch da bitte ich um Ihre Mithilfe - vor der Aufgabe stehen, natürlich sicherzustellen, gemeinsam alle, dass kein Euro Bundesmittel in Berlin bleibt oder in andere Länder geht, sondern dass wir die 482 Millionen Euro voll abrufen. Von daher überlegen wir im Augenblick, ob wir mit den Landesjugendämtern verabreden, das habe ich mit Herrn Elzer und mit Frau Dr. Schneider noch nicht besprochen, dass wir verabreden, jedenfalls für die Bundesmittel bei den Bewilligungen der noch verbleibenden 75 Millionen zu sagen, die müssen zunächst mal verausgabt sein bis zum 30.06.2013 mit der Möglichkeit der Verlängerung und dass dann am 30. Juni geprüft und berichtet wird, ob plausibel ist, dass die Mittel noch vergeben werden und, wenn man aber irgendwo feststellt, die haben noch gar nicht begonnen und auch noch gar keine Baugenehmigung, dann müssten die zurückzahlen und dann würden wir die Mittel woanders hingeben. Auch für die kontingentierten Bundesmittel erhalten die Landesjugendämter den Bewirtschaftungserlass mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr.

Dann kann auch, wenn es überhaupt noch Fälle gibt, wo das notwendig ist, wieder vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt werden, das ist Ihren Jugendämtern alles auch seit Januar kommuniziert über die Landesjugendämter. Anders als bei den Bundesmitteln gibt es bei den Landesmitteln, die wir als fachbezogene Pauschale ausgegeben haben, ohnehin die Problematik des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht. Das können die Jugendämter in eigener Entscheidung machen, so dass wir da eine große Flexibilität vorgesehen haben.

Auf der Krippenkonferenz, wenn der Vorsitzende mir erlaubt, dass ich die Zeit überziehe, die wir verabredet haben, auf der Krippenkonferenz sind weitere Gründe und Hemmnisse für den U3-Ausbau und im U3-Ausbau thematisiert worden. Die betrafen ganz unterschiedliche Ebenen, neben den Punkten, die ich jetzt zu den Finanzen vorgetragen habe. Sie betreffen z. B. den Brandschutz. Damit kann man nicht leichtfertig umgehen und Auflagen zum Brandschutz kann man nicht umgehen. Gleichwohl haben wir jetzt schon mit der Task-Force in den ersten Wochen viele Indizien dafür, dass der Brandschutz vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert wird. Das sind Beispiele für konkrete Fragen, weshalb diese Task-Force gebildet worden ist.

Es gibt einen zweiten Grund, ein zweites Beispiel auf dieser Ebene, die gehen dann stärker in den Verwaltungsbezug, das sind Fragen des Baurechtes. Ich nenne ein Beispiel: Ich bekomme Briefe, einzelne, das sind nicht die Massen, mit Beschwerden über das Jugendamt oder das Landesjugendamt, weshalb eine Maßnahme nicht weitergehen kann, nicht begonnen werden kann. Dann geht man dem nach und stellt fest, das bestätigt dann auch der Jugendamtsleiter, ich habe seit einem halben Jahr den Antrag auf Baugenehmigung oder der Träger hat seit einem halben Jahr den Antrag auf Baugenehmigung bei uns im Bauamt oder im Bauordnungsamt gestellt, die haben so viel zu tun und andere Prioritäten, der ist noch nicht bearbeitet worden. Das sind auch solche konkreten Fälle und die spielen im Augenblick eine große Rolle in der Arbeit der Task-Force, die schon eine Unmenge solcher Anfragen hat und bearbeitet hat.

Wir haben übrigens in dieser Task-Force auch die Landesjugendämter informiert und die Landesjugendämter gebeten, dass sie sich beteiligen an der Arbeit der Task-Force mit ihrer Kompetenz und ihrer Expertise und ich bin dankbar dafür und will das hier auch ausdrücklich sagen, dass insbesondere das Landesjugendamt Rheinland nicht nur seine Bereitschaft erklärt hat, sondern uns auch entsprechende Kompetenz zur Verfügung stellt und uns mit Personal bereit ist zu unterstützen.

Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Frage der Betriebsgenehmigung und in Verbindung damit der Abläufe bei der Erteilung der Betriebsgenehmigungen und der Raumempfehlungen. Da gibt es eine Debatte, auch im kritisch-konstruktiven Austausch und Dialog zwischen den Landesjugendämtern und uns.

Wir haben bisher einen beträchtlichen Anteil U3-Plätze geschaffen oder eingerichtet in der vorhandenen Kita-Substanz. Da gibt es sicher auch in dem einen oder anderen Fall kritikwürdige Zustände, wo zu lange nichts gemacht worden ist. Aber es gibt auch Kitas, die von ihren Trägern und von den Kommunen eigentlich in Schuss gehalten worden sind. Hier sind nun Maßstäbe, die man bei Neubauten, jedenfalls als Beratung, anlegen würde, vernünftiger weise im Bestand nicht wirtschaftlich vertretbar zu realisieren. Wir kennen eine Reihe von Fällen, wo die Träger oder die Kommunen uns sagen, so würden wir U3-Plätze schaffen. Wenn wir jedoch diese und jene Auflagen erfüllen müssen, nicht.

Uns geht es jetzt darum, dass wir diese Fragen nicht emotional aufladen und auch nicht fachlich überhöhen, dazu werde ich gleich noch einen Satz sagen, sondern, dass wir versuchen, sie konkret mit den Beteiligten abzuarbeiten, im Einzelfall dann vielleicht auch mal streitig. Aber wir möchten und können nicht fachlich zum Schiedsrichter werden. Von daher müssen wir da andere Strukturen finden und die bisherige Praxis überprüfen.

Mittlerweile, das ist eine Erkenntnis, die haben wir unmittelbar zusammen mit der Krippenkonferenz gewonnen - haben wir aber, glaube ich, auch Anlass, sozusagen an dieser Schnittmenge über Anwendung und Festlegung oder Inhalt von Raumempfehlungen, uns mit Ihnen über einzelne Punkte auseinanderzusetzen. Trotzdem glaube ich, muss man da auch auf Dauer für Klarheit sorgen, auch in Empfehlungen oder Vorgaben.

In der Stadt Köln, ich weiß die Zahl jetzt gar nicht genau, ich könnte auch ein anderes Beispiel nehmen, wird, über den Bau einer großen Anzahl neuer Kindergärten nachgedacht, weil Umbaumaßnahmen und die Möglichkeit, Plätze in vorhandenen Einrichtungen zu schaffen, begrenzt sind, auch mit einer verstärkten Beteiligung ja noch der Dreijährigen. Das gibt es an anderen Orten auch. Ich bekomme aber keine Außenflächen mehr, auch z. T. in den Verdichtungsgebieten nicht. Und da komme ich in ein Spannungsverhältnis zwischen der wünschenswerten Anforderung an Außenflächen und auch eigentlich dem Ziel, wohnortnahe Kitas anzubieten. Wir haben das jetzt mal verglichen, und das gilt für andere Punkte neben den Außenflächen auch, hinsichtlich der Vorgaben für den U3-Bereich, ich beschränke meine Aussagen jetzt ausdrücklich auf den U3-Bereich, mit denen wir bundesweit nicht nur an der Spitze, sondern mit großem Abstand an der Spitze sind. Und zwischen unserer Position bei der Versorgungsquote und solchen Aspekten, ist ein gewisses Missverhältnis. Damit muss man sich einfach auseinandersetzen.

Es geht darum, dass wir Vorgaben überprüfen müssen, mit der Frage, sind die wirklich qualitätsrelevant und in welchem Umfang sind sie qualitätsrelevant, wenn sie auch im Hinblick auf den U3-Ausbau im Spannungsverhältnis zu anderen Zielen wie z. B. wohnortnahen Kitas stehen.

In Westfalen gibt es eine Reihe von hitzigen Diskussionen zwischen Kommunen und Landesjugendamt, die aber auch jetzt auf einem guten Weg sind, um die Zahl der Schlafplätze, die man vorhalten muss, da hat sich einfach auch was geändert, weil z. B. die U3-Kinder nicht alle gleichzeitig da sind, selbst wenn sie lange Betreuungszeiten haben. Einige Kinder werden morgens sehr früh gebracht, werden dann auch sehr früh schlafen gelegt, gerade in Kitas, die sehr frühe Öffnungszeiten haben, und die Kindergartenleitungen haben uns - wir haben mit vielen, unabhängig voneinander gesprochen - haben uns gesagt, sie haben noch nie erlebt, dass alle Betten gleichzeitig belegt waren von den U3-Kindern, weil sie auch nicht gleichzeitig da sind. Da gibt es einfach eine veränderte Situation und da muss man sich mit der Frage auseinandersetzen, reichen die Schlafkapazitäten oder müssen sie jetzt zwingend ausgeweitet werden, wenn mehr U3-Kinder kommen. Wenn die Einrichtung selbst sagt, und das auch gut belegen kann, wir haben noch genug Schlafplätze ohne vorläufig neue zu schaffen. Um diese Beispiele geht es dabei.

Wenn das dann in der öffentlichen Kommunikation zu Missverständnissen gekommen ist über unser Verhältnis zu den Landesjugendämtern, bedauere ich das. Wir haben auch darüber gesprochen, auch mit Frau Lubek, die sich eingeschaltet hatte. Und wir werden daraus die Konsequenz ziehen, uns zu bemühen, uns noch sorgfältiger abzustimmen. Ich sehe das aber, auch wenn es mal kontrovers ist, eigentlich als einen Dialog, in dem man arbeitet, weil beide Seiten alle Kräfte mobilisieren, unseren Beitrag zu leisten, um das Ziel zu verwirklichen.

Die Landesjugendämter haben hier eine Riesenarbeit geleistet, beide, unter Riesenbelastungen auch, und ich kann nicht versprechen und sehe auch nicht, dass das schon in den nächsten anderthalb Jahren vorbei ist. Die Landesjugendämter haben noch vor sich weitere Bewilligungen, Betriebsgenehmigungen, Beratungen, hinterher die Abwicklung, den Verwendungsnachweis und aber auch die Begleitung mit ihrer fachlichen Kompetenz unter qualitativen Gesichtspunkten. Und im übrigen, möchte ich nochmal sagen, dass trotz des überbordenden Arbeitsdruckes in diesem Bereich auch für die Landesjugendämter es ja nur ein kleiner Ausschnitt im der Tätigkeitsfelder ist, auf denen wir kooperieren. In den ganzen Bereichen der Heimaufsicht, der Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit, das darf ich auch sagen, ist aus unserer Sicht jedenfalls, bei allen Diskussionen sowohl die Atmosphäre als auch die Wertschätzung für die Landesjugendämtern sehr positiv.

Wir arbeiten auch gerne mit den Landesjugendämtern zusammen, was ja nichts an einzelnen Diskussionen ändert und wir wissen, dass wir zentral in der Qualität der Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen auf die Fachkompetenz der Landesjugendämter angewiesen sind. Ich sage das jetzt nicht als Pflichtübung, genauso, wie ich meine Kritik äußere und damit nicht hinterm Berg halte. Ich finde, man darf aber beides sagen.
Ich entschuldige mich, dass ich so gnadenlos überzogen habe und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vorsitzender: Herzlichen Dank Herr Walhorn, ich denke, da ist vieles geklärt worden, von den Fragen, die wir in den letzten Wochen hatten. Ich möchte aber nicht versäumen, auch noch Herrn Dr. Warnke zu begrüßen, den Leiter der Task Force. Das ist mir jetzt eben zugeleitet worden. Danke, dass sie da sind. Ich habe noch eine Anmerkung und eine Frage. Wir sprechen vom Rechtsanspruch auf Plätze U 3 ab dem nächsten Jahr. Ich sage es jetzt einmal etwas vorsichtig, Frau Benninghaus, die älteren von uns erinnern sich noch an den Rechtsanspruch, der für die 3- bis 6-jährigen Kinder eingerichtet wurde. Damals wurde heftig diskutiert, was ist eigentlich ein Kindergartenplatz? Ist das ein Halbtagesplatz? Ist das ein Ganztagesplatz?

Gibt es so eine Diskussion, was den Rechtsanspruch anbelangt, jetzt auch? Wir haben damals, ich bin ja auch noch beruflich tätig, noch Nachmittagsplätze geschaffen, ich bin kein Befürworter davon, nur für eine bestimmte Übergangszeit, um überhaupt Quoten zu erfüllen. Deswegen die Frage, gibt es so etwas?

Und dann möchte ich noch zu Ihren letzten, durchaus kritischen Anmerkungen, bezogen auf die Qualitätsanforderungen etwas sagen. Auf der heutigen Tagesordnung steht noch die Überarbeitung des Raumprogramms und d. h. das Landesjugendamt hat sich da kräftig ein Stück bewegt. Aber ich muss dazu sagen, die Empfehlungen im Wesentlichen, die wir in den letzten Jahren als Empfehlungen erarbeitet haben, die Standards, richteten sich weniger auf das jetzt zu errichtende Ausbauprogramm, sondern auf den Wildwuchs, den es in dem Bereich gegeben hat, was die privat-gewerblichen Träger anbelangt.

Und das war ja unsere große Sorge, wenn wir gesagt haben, wenn Einrichtungen eingerichtet werden, die eine Betriebserlaubnis für 30 Kinder bekommen und das Landesjugendamt überprüft und es sind dann 60 Kinder da, weil 20 auf dem Dachboden sind, so dass Sie auf einmal das Gefühl haben, Sie haben hier eine Massenkindhaltung und diese Geschichten. Da ging es eigentlich nur darum zu sagen, wir müssen da streng vorgehen. Das ist ganz wichtig.

Frau Natus-Can: Herr Walhorn, zunächst einmal bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie die Zeit überschritten haben, denn ich schließe mich dem an, was Herr Prof. Dr. Rolle gesagt hat. Sie haben damit einige Dinge nicht nur klarstellen können, sondern auch, wie ich finde, nochmal Irritationen rund um das Thema der Task Force und der Diktion, mit der die Task Force auch in der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ausgeräumt. Ich gehe davon aus, dass das, was Sie hier sagen, im Sinne des Ministeriums und auch die Sichtweise Ihrer Ministerin ist.

Herr Walhorn: Mit Sicherheit

Ja, das freut mich sehr, das auch nochmal versichert zu bekommen. Von daher ist es gut, dass sie heute da sind und so ausgiebig berichtet haben.

Ich habe eine ganz konkrete Frage. Sie haben, wie ich finde, auch zu Recht noch einmal unser Raumprogramm angesprochen, das wir als Empfehlung sehen und auch nur hier als Empfehlung beschlossen haben. Aber die konkrete Frage ist: Hat das Land an uns die Erwartung, dass wir noch einmal bestimmte Dinge konkret herausnehmen, bestimmte Abstriche nachher noch konkret beschließen? Können Sie das noch einmal deutlicher formulieren, wie die Erwartungshaltung des Landes ist?

Frau Schmidt-Promny:
Das ist eine schöne Frage der Kollegin, Herr Walhorn, auch von unserer Seite, danke für die Ausführungen. Ich denke, die Kommunen stehen, genau wie das Land, unter einem immensen Erwartungsdruck, weil wir in vielen Kommunen die Debatte haben, dass wir mit
32 % oder 35 % in den Großstädten bei weitem nicht auskommen werden und der Druck für die Kommunen verbleibt. Ich glaube, dass auch manches an Vorwürfen einfach diesem Druck geschuldet ist. Wenn man eine konkretere Analyse vornimmt, relativieren sich manche Vorwürfe. Ich möchte das auch aus eigener Erfahrung sagen, weil ich Teile der Beratung des Landesjugendamtes kenne und auch die Flexibilität in der Suche nach Lösungen des jeweiligen Trägers. Aber es ist auch richtig, dass es Grenzsetzungen gibt und da sind wir bei der Frage der Qualität.

Wir haben immer noch Räumlichkeiten z. B., die aus den 60er Jahren sind. Ich sage das an einem Beispiel aus Aachen. Da ist ein katholischer Kindergarten dreigruppig gewesen mit Räumen von etwa 20 qm pro Gruppe, mit einer Kinderzahl in den 60er Jahren von über 30 Kindern. Dann hört der kommunale Ausschuss, da ist eine Gruppe weggefallen. Das ist aber auch richtig so, weil diese Gruppe keinen Nebenraum hatte, nichts dazu. Also von daher gibt es bestimmte Qualitätsstandards, die in dieser Stufe, wo das Land, der Bund und die Kommunen Geld in die Hand nehmen, immanent dazugehören.

Von daher finde ich es auch gut, wenn Sie sagen, das Land, auch die Landesjugendämter und die Fachleute vor Ort werden darin unterstützt, Qualität nach vorne zu bringen und nicht nur die Quantität zu suchen. Da gehören für mich auch kleine kritische Anmerkungen dazu, dass ich kein „Schichtschlafen“ haben möchte in der Kita.

Es gibt Modelle, wie man auch mit wenig Raum mehr Plätze unterbringen kann, man hat heute Schlafburgen. Das gibt es in älteren Kitas selbstgebaut, das gibt es inzwischen als Angebot von den Herstellern. Ein Kind hat seinen Platz, es hat seine Schmusetiere dabei, seine Schmusedecke usw. Es braucht seinen Platz zum Schlafen. Das Schlafen hat was mit Individualität zu tun und da kann ich nicht nur die quantitative Abwicklung in der Einrichtung sehen. Da ist mir auch lieb, wenn das Landesjugendamt oder die Fachberater des Landesjugendamtes auch Grenzen setzen, bei allem Verständnis für die Belange der Träger.

Herr Schnitzler: Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich werde mich bemühen, am Ende meines Statements eine einfache Frage zu stellen, es war ja eben die Rede von einfachen Fragen und einfachen Antworten. Ich will aufsetzen an der Problematik, dass wir zur Zeit, was den U3-Ausbau angeht, mit einer Fülle von Provisorien arbeiten, d. h. es gibt vorläufige Betriebsgenehmigungen, die Räumlichkeiten sind noch nicht in dem Maße hergestellt, wie sie eigentlich sein sollten. Es gibt eine ganze Reihe von Anträgen in der Pipeline, Herr Elzer hat es ja nochmal für den Bereich des Landesjugendamtes Rheinland dargestellt, die im Prinzip nur darauf warten, beschieden zu werden, damit man entsprechend loslegen kann.

Jetzt kommt die einfache Frage. Der Hintergrund ist natürlich, auch in der Gemeinde, wo ich herkomme, gibt es eine ganze Reihe von diesen Anträgen, und ich dann jetzt zu hören bekomme, dass eine Vielzahl dieser Anträge z. Z. nicht beschieden werden können, weil schlicht und ergreifend das Geld nicht reicht. Wird das Geld am Ende reichen, um den Ausbau mit den 32 % zumindest dann auch tatsächlich erreichen zu können?

Frau Benninghaus: Können wir noch kurz auf das Raumprogramm eingehen, weil wir das in einer kleinen Kommission sehr konsequent und sehr nachhaltig erarbeitet haben mit dem Ziel, auch Standards festzulegen, sicherlich für die privat-gewerblichen Träger, aber darüberhinaus auch für alle Einrichtungen. Dass es natürlich Korrekturen gibt, Abweichungen oder Kompromisse an manchen Stellen, das ist selbstverständlich. Die Zielkonflikte in den Kommunen sind klar und die haben Sie ja auch gut formuliert, wie die aussehen könnten. Wichtig war es, insgesamt einen Rahmen zu haben, eine Orientierung, um die Qualitätsstandards auch zu erhalten. Wir finden das begrüßenswert, dass wir dieses Raumprogramm für uns haben.

Herr Meurer: Sie hatten u. a. im Rahmen der Task Force die Problematik des Brandschutzes. Vielleicht können Sie mal zwei oder drei Sätze sagen, wie Sie sich das vorstellen. Ohne dass man doch ganz klar Grenzen aufzeigt, funktioniert das nicht. Die Kreativität der Brandschützer, was ich auch verstehen kann, die ist wahnsinnig groß. Es hängt dann im Zweifelsfall immer von dem ab, was morgens in der Zeitung gestanden hat, was man nachmittags entscheidet.

Vorsitzender: Also, Herr Meurer, ich sage nur, vielleicht auch, um Herrn Walhorn zu entlasten: Wir haben ja im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit eine Reihe von Modellen gehabt, z. B. zum Thema Schulkinderhaus, Hort und Schule unter einem Dach. Ist 15 Jahre her, war aber der Vorläufer der offenen Ganztagsschule. Was ich da an Brandschutzgeschichten erlebt habe, in Westfalen, im Rheinland. Es gab Lösungen, da war der Brandschutz teurer als die ganze Schule. Da haben die Büros sich ausgearbeitet in den Kommunen und es gab vernünftige Lösungen, also das ist ein Riesenspektrum.

Wenn Sie eine Gruppe für 20 Kinder schaffen, und haben eine Brandschutzgeschichte, damit eine Brandschutztreppe gebaut wird für 3,5 Millionen DM, damals, dann kann die Kommune das nicht umsetzen. Dann gibt es andere Modelle, die kosten dann nicht einmal ein Zehntel und haben den gleichen Effekt. Das Spektrum ist auf dem Sektor wirklich riesig.

Das weiß ich aus leidvoller Erfahrung, also das geht nur mit ganz klaren Richtlinien. Sobald das also Ermessensspielraum ist, funktioniert das in dem Bereich nicht, da ja auch immer Menschenleben damit verbunden sind. Die Sorge, die jemand hat, ich sehe das den Brandschützern und Brandschützerinnen durchaus nach, nachher in der Verantwortung zu sein.

Okay, ich bin da etwas anderer Meinung, weil alle Sachen, die ich kennengelernt habe, waren richtliniengemäß, alle. Ich denke, wir haben Herrn Walhorn, der Task Force, jetzt einige Fragen gestellt, und er sollte sie, wenn es geht, noch beantworten und dann sollten wir diesen Punkt auch schließen, weil wir uns schon 11.00 Uhr nähern und wir sind beim Tagesordnungspunkt 3.

Herr Walhorn: Ich versuche mal prägnant und kurz zu antworten und Sie können dann eventuell noch einmal nachfragen.

Zu der Frage, die Sie gestellt haben, Herr Rolle, halbtags/ganztags. Wir gehen davon aus, dass der Rechtsanspruch eigentlich heißt „bedarfsgerecht“. Wenn eine Familie wegen Berufstätigkeit einen Ganztagesplatz braucht, dass dann der Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz besteht und beraten gegenwärtig so. Ich weiß, dass wir da noch Schwachpunkte haben. Mal sehen, wie die Diskussion sich entwickelt, ob wir das dann präziser regeln müssen. Das ist es, wie wir auch in der Praxis vorgehen und beraten. Abhängig von der Lebenssituation der Familie ist der Rechtsanspruch nicht halbtags mit 25 Std. oder 35 St. abgearbeitet.

Wir brauchen hier noch einmal eine pädagogische Diskussion. Sie haben das indirekt angesprochen. Ich war am am 02.03.2012 auf einer Tagung in Berlin, die der Deutsche Städtetag veranstaltet hat gemeinsam mit dem Institut für Urbanistik als Ländervertreter. Da hat Frau Fuchs-Rechlin, vom Deutschen Jugendinstitut und der Arbeitsstelle in Dortmund, die Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt. Die werden demnächst veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die Ergebnisse einer bundesweiten und wohl repräsentativen Bedarfsbefragung bei Eltern nach dem zeitlichen Betreuungsumfang. Das Ergebnis ist, dass für unter 3-jährige Kinder, die Zahlen habe ich mir aus den Folien gemerkt, der zeitliche Betreuungsbedarf, was Eltern wünschen - über die Hälfte möchte weniger als 25 Stunden - ein erheblicher Teil im Bereich von 15 Stunden liegt. Das steht in einem eklatanten Gegensatz zu den realen Betreuungsverträgen, die wir im U 3 Bereich haben. Wir haben nämlich über die Hälfte 45 Stunden. Ich glaube, das wird, wenn das vorliegt, einer differenzierten Diskussion bedürfen unter kommunalpolitischen, unter fachpolitischen, aber auch unter pädagogischen Gesichtspunkten. Das geht jetzt nicht in so einer kurzen Antwort.

Zu der Frage der Erwartungshaltung des Landes – Das ist immer schwierig, wenn man als Land Erwartungshaltungen formuliert. Ich sage mal, welche ich habe. Ich habe die Bitte, dass wir gemeinsam - die beiden Landesjugendämter und das Land, auch möglicherweise unter Einbeziehung von kommunalen Praktikern - uns verständigen und Klarheit schaffen über den Charakter der Empfehlungen, dass es Empfehlungen sind und dass sie nicht beliebig sind, das will ich auch dazu sagen und das im Hinblick auf eine Anwendung bei Maßnahmen in der bestehenden Substanz.

Wir müssen auch nüchtern sehen, dass es Einrichtungen gibt, bei denen seit den 60er, Anfang der 70er Jahre, nichts gemacht worden ist. Ich glaube aber, dass wir die Kommunen und Träger völlig überfordern würden, wenn wir den U3-Ausbau zum Hebel machen, alle auf den Stand zu bringen, der optimal der Empfehlung entspricht.

Zweitens geht es mir darum zu prüfen, ob es aufgrund veränderter Anforderungen Reformbedarf gibt, unter Berücksichtigung der Fragestellung, ob wir Vorgaben haben, die in dieser Weise nicht sein müssen, weil sie nicht in dieser Weise qualitätsrelevant sind.

Der dritte Gesichtspunkt wäre für mich zu schauen, ob man sich und wie weit man sich bei der Detailliertheit der Vorschriften damit auseinandersetzt im Hinblick auf die pädagogische Entwicklung in den Einrichtungen. Sie wissen ja, dass auch die Arbeit in den Einrichtungen, welche Anteile in Gruppenform gemacht werden, entwicklungsoffen ist.

Das wären für mich die eigentlich entscheidenden Punkte und dass wir gleichzeitig, das sage ich aber auch so klar, unserer Verpflichtungen bewusst sind, die Verantwortung gegenüber den Eltern mit dem Ausbauziel einzuhalten.

Ich glaube nicht, dass es uns irgendwie helfen würde, ich würde es auch nicht mittragen wollen, jetzt mit dem Ziel des Ausbaus einfach nur unreflektierte Positionen zu beziehen, "Qualität kann später wiederkommen". Man muss das zusammen sehen, da teile ich Ihre Auffassung. Sie haben ja auch alle kommunalpolitische Erfahrung und wissen, wie sich die Fragen konkret vor Ort stellen. Da möchte ich, dass wir dem angemessen gemeinsam gerecht werden und eine Lösung entwickeln. Ich würde nie in Frage stellen, was Sie gesagt haben.

Zu der Frage: Wird das Geld reichen? Das Geld, Bundesprogramm, Landesanteil Nordrhein-Westfalen mit den 400 Millionen, die wir mobilisiert haben. Das reicht, um Plätze von 17 %, jetzt rechnerisch, landesweite Versorgungsquote, bis über 32 % zu schaffen und die Kommunen zu bezuschussen. Und dann kommt jetzt als weitere Hilfe die Summe von 1,4 Mrd. Euro. Ich hoffe, dass wir mit dieser Konnexitätszahlung, weitere entlastende Unterstützung für diese Herkulesaufgabe der Kommunen leisten können.

Das Land ist bis an die Grenze gegangen es hat ja auch eine Schuldenbremse und kann im Landesprogramm, im Landeshaushalt nicht zusätzliche Mittel in Aussicht stellen. Der Bund sagt uns klipp und klar, wir haben verhandelt, er wird nichts drauflegen. Für die Investitionsprogramme sei vereinbart gewesen, ein Drittel, ein Drittel, ein Drittel. Dann muss vor Ort überlegt werden, ob die Kommune noch Möglichkeiten hat bzw. ihren Teil schon abgearbeitet hat. Ich weiß, dass das jetzt eine schwierige Aussage ist, gerade für Kommunen, die in Haushaltssicherungskonzepten sind. Das ist mir alles voll bewusst.

Die Frage mit den Anträgen, die dargelegt und bewilligt werden sollen, will ich noch einmal versuchen, klar zu machen. Nach 2008 sind die Bundesmittel nach dem "Windhundprinzip" vergeben worden. Nach dem Motto – es ist genug Geld da, jeder, der einen Antrag stellt bekommt Geld. Allerspätestens im Frühjahr 2010, in Wirklichkeit schon eher, war klar, dass die Bundesmittel durch Anträge weit überbucht waren. Die Anträge, die letztes Jahr noch da lagen, noch vor dem Regierungswechsel, sind gestoppt worden. Ich bin ja oft auf Jugendamtsleitertagungen angegriffen worden, wir sollen doch endlich alles bewilligen, weil das zugesagt war. Was macht man, wenn nur 75 Millionen Euro bereitstehen und ein Antragsvolumen von über 300 Millionen vorliegt? Dann wäre die Konsequenz gewesen, drei von vier Anträgen abzulehnen. Das war auch das falsche Signal.

Wie soll jetzt das Landesjugendamt entscheiden, wem und in welchem Jugendamt Anträge bewilligt werden oder nicht. Deshalb gibt es jetzt folgenden Sachstand: Ich setzte mal voraus, der Haushalt wird verabschiedet. Alle Jugendämter kennen ihren Anteil an den Landesmitteln bis 2013 und alle Jugendämter kennen, das haben wir im Januar mitgeteilt, aufgeteilt nach den gleichen Kriterien, ihren Anteil an den noch verbleibenden Bundesmitteln. Wir hoffen, so gut wie das überhaupt geht nach einem halbwegs bedarfsgerechten Schlüssel auf die Jugendämter aufgeteilt zu haben.

Und jetzt müssen die Jugendämter sagen und entscheiden, sie können das auch entscheiden: Diese Maßnahme finanziere ich aus der fachbezogenen Pauschale(Landesgeld). Für mein Kontingent an Bundesmitteln stelle ich jetzt die und die Anträge beim Landesjugendamt bzw. sage dem Landesjugendamt von den aus unserem Bereich vorliegenden Anträgen möchte ich, dass aus diesem Kontingent mir vorrangig die Anträge 1 und 3 und 6 genehmigt werden. Die anderen mache ich mit der fachbezogenen Pauschale geltend oder wie auch immer oder die kann ich jetzt nicht realisieren. Das ist der Sachstand.

Das wissen alle Jugendämter! Das ist auch glaube ich von den Landesjugendämtern, was wir mitgeteilt und besprochen haben, klipp und klar den Jugendämtern kommuniziert worden. Jetzt muss das Landesjugendamt - die können das irgendwann machen, wenn eine Kommune darauf besteht - nicht formal ablehnen. Eigentlich muss jetzt vor Ort, im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden werden, das machen wir. Ich hoffe, dass wir darüber hinaus vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres so weit sind, dass sie alle als Jugendpolitiker und die entsprechenden Fachleute in den Jugendämtern der Verwaltung, auch ihrem Kämmerer und Oberbürgermeister sagen können, da musst Du keine Sorge haben. Das ist jetzt klar, da kommen dann die Mittel im Konnexitätsausgleich hinzu. Dann kann man sich dafür einsetzen, dass diese in den weiteren U3-Ausbau in der Quantität und in der Qualität gehen.

Soll ich noch was zum Brandschutz sagen?

Beim Brandschutz – da darf man jetzt kein Populist sein. Wenn irgendwo etwas passiert, kippt ohnehin die Stimmung und jedes Unglück wäre ja auch fürchterlich. Es geht darum, von Anfang an Klarheit zu schaffen! Beispiele: Bei einer Nutzungsänderung tritt der Brandschutz auf den Plan. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Nutzungsänderung vor? Grundsätzlilch ist die Aufnahme unter Dreijähriger in eine Kita eine Nutzungsänderung. In bestimmten Bereichen, in denen nur zweijährige Kinder aufgenommen werden oder in bestimmten Konstellationen, wo es nur um das Erdgeschoss geht, stellt sich die Frage anders.

Es gibt unterschiedliche Auffassungen, mit welchen technischen Mitteln man den Brandschutz realisiert. Muss man einen Aufzug haben aus brandschutzrechtlichen Gründen, wenn man in der ersten Etage U3-Kinder betreut? Muss man zwei Ausgänge haben bei der Betreuung von U3-Kindern, nur wenn die Räume in der ersten Etage liegen oder braucht man zwei Ausgänge auch, wenn die Räume im Erdgeschoss liegen und ebenerdige Fenster haben? Da gibt es durchaus, ich sage das jetzt mal ganz vorsichtig, ich sage noch nicht einmal Indizien, aus der bisherigen Arbeit der Task Force, Hinweise, dass es eine stark divergierende Praxis des Brandschutzes vor Ort gibt. In diesen Fällen kann Herr Dr. Warnke auch nicht dahingehen und dem Brandschutzingenieur sagen, das wird anders gemacht.

Wir können aber dann versuchen, uns mit dem Wirtschafts- und Bauministerium, das für Nutzungs- und Baurecht zuständig ist, rückzukoppeln und sie bitten zu unterstützen, zu informieren und zu beraten. Das ist sozusagen ein typisch gutes Beispiel, was die Bescheidenheit der Task Force deutlich macht, und was deutlich macht, dass es keine Task Force ist, die gegen die Landesjugendämter gegründet worden ist.

Vorsitzender: Noch einmal vielen Dank, Herr Walhorn, ich habe nur noch eine Frage, weil Sie eben in den Prognosen auf den Ausbau der Plätze auch die Kommunen angesprochen haben, die im Ausgleichsstock sind. Nun gab es in den letzten Monaten Gerüchte oder Überlegungen, dass man für bestimmte Aufgaben, das sind ja freiwillige Leistungen, dass man in bestimmten Bereichen, Kommunen, die in dieser finanziell desolaten Situation sind, es dennoch ermöglicht, in Bildung zu investieren. Die Frage ist, hat sich etwas entwickelt, wird da etwas kommen? Sonst läuft ja für diese Kommunen das Ausbauprogramm ins Leere.

Herr Walhorn: Also, wir haben eine Teilklärung, auch mit Unterstützung des Innenministeriums, weil auch die Praxis der Kommunalaufsicht unterschiedlich war.
Das Investitionsvolumen, das bei Ausgleichsgemeinden zulässig ist, ist ja gedeckelt im Hinblick auf die Kreditaufnahme. Sie dürfen nicht mehr Kredite aufnehmen. Erstens ist geklärt, das war in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, war aber notwendig, dass die Bundes- und Landesmittel, die kommenden, den Investitionsspielraum erweitern. Das muss ja nicht durch Kredite gegenfinanziert werden.

Jetzt haben wir erst einmal geklärt, man begegnet Sachen, die glaubt man gar nicht, dass die Ausgaben für den U3-Ausbau nicht erst im Haushaltsjahr 2013 pflichtig sind für die Kommunen, sondern bereits jetzt. Das ist geklärt. Dann gibt es die Problematik, dass die Kommunalaufsicht genehmigen kann, dass Kommunen diesen Kreditdeckel für Investitionen überziehen können, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die keine freiwillige Investition machen. Der Innenminister hält allerdings am Grundsatz fest, dass er einer Überschreitung der Kreditaufnahme und des Investitionsrahmens so ohne weiteres nicht zustimmt. Da muss man sich dann im Einzelfall auseinandersetzen, was das im Hinblick auf die Möglichkeit der Realisierung des U3-Ausbaus bedeutet. Da bleibt eine Begrenzung und Restriktion für diese Kommunen. Unser Ziel ist, dass auch Kommunen in der haushaltssicherung die Möglichkeit eingeräumt wird, die Mittel aus dem Konnexitätsausgleich, wenn eine Kommune das beschließt, während der Ausbauphase voll in den U3-Ausbau oder in den Elementarbereich investieren kann.

Da glaube ich auch, Herr Rolle, dass wir dies eigentlich nur gut und möglichst fraktionsübergreifend auf allen Ebenen in enger Kooperation Land, Kommunen und Landschaftsverband voranbringen können.

Herr Dr. Drubel: Herr Vorsitzender, Herr Walhorn, nun sitzen hier ja neben den Jugendpolitikerinnen und -politikern auch die Freien und kirchlichen Träger mit am Tisch und Sie hatten uns ja damals auch, die Frau Ministerin, zum Krippengipfel eingeladen. Wir hatten auch da gesagt, dass wir versuchen wollen, im Rahmen unserer Möglichkeiten und das tun wir auch, den U3-Ausbau voranzutreiben. Nun beschleicht mich allerdings, gerade nach den Ausführungen, die Sie uns hier gemacht haben, noch einmal ein ungutes Gefühl. Im Moment sind viele der Träger, so ist die Rückmeldung, doch etwas hin- und hergeworfen zwischen Kommune und Land, weil ihnen gesagt wird, ja wir würden ja gerne, wir haben auch mit euch vereinbart und ihr seid auch in unserer Jugendhilfeplanung und ihr habt auch schon mal, aber das Geld kommt eben nicht.

Für die Träger ist es egal, von wem das Geld nicht gezahlt wird. Sie sind da wirklich in Vorleistung gegangen. Nun kommt auch nochmal wieder eine neue Variante, nämlich auf den 17 % aufsetzen. Ich befürchte, und höre das heute auch zum ersten Mal, ich weiß nicht, ob das den anderen schon so bekannt war, dass es eine weitere Möglichkeit gibt, da auch noch mal eben die Finanzierung des U3-Ausbaus für die freien Träger zu erschweren. Man beruft sich dann darauf, man könnte das jetzt nicht aus den Mitteln machen, weil das Land gesagt hat, sie finanzieren nur das von 17 – 32 %. Da kommen weitere Fallstricke auf, und da wäre ich ganz froh, wenn Sie uns in dieser Hinsicht beruhigen könnten oder die Problematik nochmal mitnehmen.

Herr Walhorn: Das, was wir an Botschaften gehört haben, nehmen wir selbstverständlich mit. Aber ich möchte nochmal klarstellen, vielleicht habe ich mich sehr missverständlich ausgedrückt: Wir haben gerade nicht gesagt, nicht vom Land und auch nicht mit den Bundesmitteln, dass wir erst ab 17 % fördern. Das ist nur ein Landesdurchschnittswert. Ich habe nur gesagt, die Konnexitätsausgleichspflicht des Landes besteht oberhalb dieser Grenze.

Ich bitte um Verständnis, da würden wir uns auch überheben, wenn wir in die Entscheidungen der Jugendhilfeplanung vor Ort eingreifen. Die Jugendhilfeplanung ist völlig frei, sie kann alle Investitionsmittel freien Trägern geben, wenn sie das so entscheidet, wobei wir nur gesagt haben, das Pluralitätsgebot ist zu berücksichtigen. Da erwarte ich eigentlich keine Erschwernisse und nach meiner Wahrnehmung werden auch Kommunen intensiv auf kirchliche und freie Träger zugehen und genauso, wie sie das ohne Förderung durch Bund und Land nicht machen können, auch ohne aktive Mitwirkung einschließlich des materiellen Engagements der Träger keine Chance haben, den Rechtsanspruch zu verwirklichen. Die Jugendämter und die Kommunen sind in der Gestaltung völlig frei und haben von uns keine Auflagen und sie können auch, wenn eine konkrete Kommune bisher nur 10 % Versorgungsquote hat, massiv Investitionen auch für einen freien Träger aus den Mitteln fördern. Wir verlangen nicht einen Durchschnittswert, das gilt auch für die 32 %, weil das hier angesprochen war. Der kann zustande kommen, weil in Köln der Bedarf bei 50 % ist und im Kreis Coesfeld vielleicht irgendwo bei 23 %. Wir haben versucht, so pragmatisch und großzügig wie nur möglich damit umzugehen und werden das auch weiter tun.

Vorsitzender: Danke Herr Walhorn, gibt es weitere Fragen? Das ist nicht der Fall. Ich denke, wir sollten uns bedanken, dass das Ministerium sich 1 ½ Stunden Zeit für uns genommen hat, die uns ein Stück weiter gebracht haben und ich hoffe, das wir weiterhin gut zusammenarbeiten.

Der Bericht von Herrn Walhorn wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Vorstellung des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen in NRW

Herr Rauhe stellt zu Beginn Frau Susanne Moers als künftige Kontaktperson für den LVR und den Landesjugendhilfeausschuss vor. Danach erläutert er die Arbeit des Landeselternbeirates der Kindertagesstätten. Er betont, dass der Landeselternbeirat die Interessen von 482 000 Kindern und Eltern vertritt und referiert über die zukünftigen Schwerpunkte der Arbeit. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Frau Benninghaus fragt nach der Rolle des Landeselternbeirates im Hinblick auf Kompetenzen, Aufgabenspektrum und Vermittler zur Politik. Herr Dr. Drubel möchte wissen, ob sich im Elternbeirat auch Eltern mit Migrationshintergrund engagieren.
Frau Schmitt-Promny erkundigt sich nach der Position des LEB zu landesweit einheitlichen Elternbeiträgen und ob eine Verankerung des Landeselternbeirates - wie in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen - auch im Landesjugendhilfeausschuss möglich sei. Der Vorsitzende verneint dies und lädt den Landeselternbeirat ein, auf Wunsch künftig als Gast an den öffentlichen Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses teilzunehmen.

Der Vortrag von Herrn Rauhe wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Inklusive Kinder- und Jugendarbeit


Punkt 5.1
Entwicklung inklusiver Jugendarbeit
hier: Stellungnahme zum Antrag Nr. 13/145/2 der CDU-Fraktion
Vorlage 13/1962

Her Göbel informiert über das Gespräch mit den Jugendverbänden und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport am 07.03.2012. Die Umsetzung erster Schritte zu einer inklusiven Jugendarbeit soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Nach der Sommerpause wird die Verwaltung den Ausschuss über erste Schritte zur inklusiven Jugendarbeit und über die Antragstellung dazu im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans informieren.
Herr Tondorf bedankt sich für die Ausführungen und die laufenden Hilfestellungen durch Beratungen des LVR-Landesjugendamtes. Herr Bahr regt an, das Thema Inklusion auch für den Bereich der offenen Jugendarbeit zu diskutieren. Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen mit einem Förderanteil über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW beteiligt werden.
Die Vorlage Nr. 13/1962 wird zur Kenntnis genommen.

In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende darauf hin, dass aus dem Beirat der Sozial- und Kulturstiftung zwei Anträge des Behindertensportbundes NRW mit den Projekttiteln "Challenge" über 6 000 EUR und "Inspiration" über 9 000 EUR vorliegen. Mit diesen Projekten soll Kindern und Jugendlichen mit Behinderung - auch aus den LVR-Förderschulen - die Möglichkeit eingeräumt werden, in sportlicher Form an den Paralympics in London teilzunehmen. Er bittet um einen Beschluss, diese beiden Anträge über die Modell- oder Initialförderung fördern zu können.

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt bei 5 Enthaltungen und 1 Gegenstimme:

Dem Antrag, die beiden Anträge des Behindertensportbundes NRW "Challenge" und "Inspiration" in Höhe von insgesamt 15 0000 EUR mit Mitteln der Modell- oder Initialförderung zu fördern, wird mehrheitlich zugestimmt.


Punkt 5.2
Außerschulische Lernorte für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen inklusiv öffnen
Antrag 13/145/2 CDU

Nach einer kurzen Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und begrüßt das Bemühen der Verwaltung, die Inklusion weiter voranzubringen.

Der Antrag Nr. 13/145/2 der CDU-Fraktion wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Empfehlungen Juleica-Schulungen
Vorlage 13/1943

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt einstimmig:

Die Empfehlungen der Juleica-Schulungen werden gemäß Vorlage Nr. 13/1943 beschlossen.


Punkt 7
Aufbau der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR
Vorlage 13/1859/2

LVR-Dezernent Elzer gibt dem Ausschuss einen aktuellen Zwischenbericht. Er teilt mit, dass es inzwischen 380 Kontaktaufnahmen gegeben hat, wovon 270 intensivere Beratungsgespräche waren. Mit Vor- und Nachbereitung können täglich pro Fachkraft nur ca. 2 Beratungsgespräche geleistet werden. 70 % der Hilfesuchenden haben Fragen und Beratungsbedarf zu Rentenersatzleistungen. Abschließend teilt er mit, dass am 01.03.2012 die erste Tagung des Begleitenden Arbeitskreises zur Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder stattgefunden hat. Auf Nachfrage informiert er darüber, dass für den Berater und die Beraterin zwei separate Büroräume hergerichtet worden sind und für die Beratung zur Verfügung stehen. Um die Akzeptanz der Beratungsstelle zu erhöhen, regt Herr Bahr an, in der Anfangsphase der Beratungsstelle mit einem höheren Personalschlüssel die "Bugwelle" zeitnah abzuarbeiten. Herr Dr. Bernhauser erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach der Verfahrensweise der Verwaltung.
Der Vorsitzende bittet um weitere Berichterstattung im Ausschuss.

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt den Beschluss des Landschaftsausschusses vom 03.02.2012 zur Kenntnis:

"1. Das derzeitige Personalkostenbudget des LVR-Dezernats Jugend wird ab 2012 für die Dauer der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR um 110.000 Euro jährlich aufgestockt.

2. Der Stellenplan des LVR-Dezernats Jugend wird ab 2012 für die Dauer der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR um eine Stelle Fachkraft (Pädagogin/Pädagoge bzw. Psychologin/Psychologe) sowie eine Stelle Verwaltungskraft aufgestockt."



Punkt 8
Bericht aus dem Interfraktionellen AK LJHA vom 01.03.2012 zur 2. Stufe der KiBiz-Reform

Herr Tondorf berichtet aus dem Interfraktionellen AK Landesjugendhilfeausschuss. Zur Revision des KiBiz ist bislang noch kein Eckpunktepapier des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) erstellt worden. Die detaillierte Auswertung des Gutachtens von Dr. Riedel (Prognos) durch das MFKJKS bleibt abzuwarten. Herr Tondorf teilt mit, dass die Verwaltung einen Überblick über den aktuellen Sachstand des U 3 Investitionsprogramms gegeben habe, über die Bedeutung von Tagespflege, Privatgewerbliche Plätze und Spielgruppenplätze diskutiert wurde und die Verwaltung die Erarbeitung einer Orientierungshilfe zu Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Systemen Kita-Pflege und Tageseinrichtungen angekündigt habe.

Der Bericht von Herrn Tondorf wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen
Vorlage 13/1981

LVR-Dezernent Elzer schlägt vor, das Raumprogramm auch zu einem Thema der gemeinsamen Sitzung der beiden Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe zu machen. Es sollte möglichst eine landeseinheitliche Regelung getroffen werden. Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die übersichtliche und verständliche Vorlage.

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die veränderte Darstellung der Empfehlungen des Landesjugendamts Rheinland zum Raumprogramm sowie die Erläuterungen hierzu gemäß Vorlage Nr. 13/1981 zustimmend zur Kenntnis.


Punkt 10
Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013
Vorlage 13/1994

Die Mitglieder regen an, eine Evaluation über die Wirksamkeit der Neuausrichtung der Familienzentren vorzunehmen zu lassen. Die Verwaltung wird den Vorschlag an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW weiterleiten.

Die Vorlage Nr. 13/1994 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 11
Bericht aus der Sitzung des Betriebsausschusses "LVR-Jugendhilfe Rheinland" vom 23.01.2012
- öffentlicher Teil -

Herr Ibe berichtet, dass der Wirtschaftsplan beschlossen worden sei und im Jahresbericht der LVR-Jugendhilfe Rheinland die Arbeit der einzelnen Abteilungen vorgestellt wurde.

Der Bericht von Herrn Ibe wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Mitteilungen der Verwaltung

LVR-Dezernent Elzer stellt den Flyer "fit für die Zukunft - Einführungskurs für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" vom 02. bis 04. Mai 2012 am Gustav-Stresemann-Institut, Bonn vor. Jährlich finden vier solcher Veranstaltungen statt.

Er teilt außerdem mit, dass die LVR-interne Arbeitsgruppe zur PG 074 die Bearbeitung der Anträge zu den Betriebskosten und integrativen Einrichtungen aufgenommen habe.

Die Mitteilungen werden zur Kenntnis genommen.


Punkt 13
Anfragen und Anträge der Fraktionen

Frau Schmitt-Promny bittet, die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts zum Thema "Betreuungsangebot" dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.


Punkt 14
Beschlusskontrolle

Die Beschlusskontrolle wird ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


Punkt 15
Verschiedenes

Der Vorsitzende verpflichtet Frau Clemens, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss, auf gewissenhafte und gesetzmäßige Wahrnehmung der Aufgaben im Landesjugendhilfeausschuss.


Pulheim, den 03.05.2012
Der Vorsitzende



P r o f. D r. R o l l e
Köln, den 03.04.2012
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung


E l z e r

Anlagen: