LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Sozialausschusses
am 17.01.2012 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Böll, Thomas für: Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Dr. Schartmann Leiter MPD
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Herr Soethout kommiss. Fachbereichsleitung 21
Herr Bongertmann Fachbereich 41
Frau Esser Fachbereich 71
Gäste:
Herr Oelscher Sprecher des Arbeitskreises der rheinischen WfbM

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 15.11.2011

 

3.
Haushalt 2012

 

3.1.
Haushalt 2012
hier: Zuständigkeiten des Sozialausschusses
13/1736/1

 

3.2.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2012; hier: Produktbereich 05; Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041, 065 und 075

 

3.3.
Haushaltsberatungen 2012
Entbürokratisierung in der Eingliederungshilfe
13/146 CDU

 

3.4.
Haushaltsberatungen 2012
Gescheiterte Modellprojekte einstellen
13/147 CDU

 

3.5.
Haushaltsberatungen 2012
Persönliches Budget stärken
13/148 CDU

 

3.6.
Haushalt 2012;
Kostendämpfende Maßnahmen im Bereich Eingliederungshilfe
13/165 SPD, GRÜNE, FDP

 

3.7.
Haushalt 2012;
Fortbildungen für Anbieter von Ferienmaßnahmen
13/166 SPD, GRÜNE, FDP

 

3.8.
Haushalt 2012;
Inklusive Fortbildungen des Berufskollegs
13/167 SPD, GRÜNE, FDP

 

3.9.
Haushaltsberatungen 2012: Ausweitung freier Eintritt in den LVR-Museen

 

3.10.
Haushaltsberatungen 2012: Ferien- und Freizeitmaßnahmen wieder stärker unterstützen

 

4.
Ergebnisse der bilateralen Zielvereinbarungen mit allen 43 Werkstattträgern im Rheinland und Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Teilhabeangebote von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben vom 28.11.2011

 

4.1.
Zielvereinbarungen mit den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

4.2.
Powerpoint Vortrag zu den bisherigen Ergebnissen und den weiteren Planungen

 

5.
2. Ergänzung zum Zwischenbericht über das Projekt der Erprobung eines selbstständigen Wohnens (Probewohnen)

 

6.
Bundesprogramm "Initiative Inklusion"

 

7.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

8.
Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Schaffung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bei DIMDI - Folgeprojekt

 

9.
Therapeutisches Reiten

 

9.1.
Therapeutisches Reiten
hier: Prüfung einer Initiative durch den LVR zur Erstellung einer wissenschaftlichen Untersuchung
13/130/1 CDU

 

9.2.
Hippotherapie

 

10.
Aufbau der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR

 

11.
Mitteilungen der Verwaltung

 

12.
Anfragen und Anträge

 

12.1.
Freizeit- und Ferienmaßnahmen

 

12.2.
Beantwortung der Anfrage 13/27 "Freizeit- und Ferienmaßnahmen"

 

12.3.
Entwicklung der Behandlungszeiten im Maßregelvollzug entgegenwirken

 

12.4.
Beschäftigung von Hausmeistergehilfen

 

13.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:30 PM Uhr
Die Vorlage 13/1803 wird ersetzt durch die Vorlage 13/1803/1, in der die Beratungsfolge Kommission Inklusion am 02.02.2012 "zur Kenntnis" ergänzt wurde.


Folgende Tischvorlagen werden verteilt:
- Powerpoint Vortrag "Zielvereinbarung mit den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung"
- Flyer Fachtagung 23./24.03.2012 "Verantwortung übernehmen für "die Schwierigsten"!"



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

TOP 3.4 wird zusammen mit TOP 5 und dem Teil des Probewohnens aus TOP 3.6 beraten, TOP 3.10 zusammen mit TOP 12.1 und TOP 12.2.


Punkt 2
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 15.11.2011

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Haushalt 2012


Punkt 3.1
Haushalt 2012
hier: Zuständigkeiten des Sozialausschusses
Vorlage 13/1736/1

Herr Soethout skizziert den vorliegenden Haushaltsplanentwurf. Der Sozialausschuss hat die Entscheidung über den Haushaltsplanentwurf auf die heutige Sitzung vertagt, um auch über mögliche Veränderungsnachweise zu entscheiden. Mit Vorlage 13/1736/1 sind die Veränderungsnachweise bekannt gegeben. Er weist darauf hin, dass es in 3 Produktgruppen Änderungen gibt. Bei Produktgruppe 17 (Leistungen für Menschen mit Behinderung, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) ist eine Ergebnisverbesserung von 1,3 Mio € eingeplant, es werden höhere Investitionskostenzuschüsse des Landes erwartet. In den Produktgruppen Ausgleichsabgabe und Altenpflegeumlage werden höhere Erträge erwartet, die sich allerdings neutralisieren und keine Auswirkungen auf den Haushalt haben.

Herr Wörmann wiederholt seine Frage aus dem Sozialausschuss 15.11.2011.

Herr Soethout und Frau Esser beantworten die Frage von Herr Wörmann. Eine Gegenüberstellung der Zahl der Leistungsberechtigten am 31.12. zum Sozialhilfeaufwand des gesamten Jahres führt zu missverständlichen Ergebnissen, da dabei eine unterjährige Veränderung der Zahl der Leistungsberechtigten nicht hinreichend berücksichtigt wird. Daher wird eine solche Gegenüberstellung monatlich vorgenommen; die so ermittelten Durchschnittswerte/Monat werden zu einem Jahresbetrag addiert und bilden die Kennzahl „durchschnittlicher jährlicher Sozialhilfeaufwand je leistungsberechtigte Person“.

Die Kennzahl "durchschnittlich jährlicher Sozialhilfeaufwand je leistungsberechtigte Person" in der Produktgruppe 017 – Leistungen für Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten lässt sich daher rechnerisch nicht aus den im Haushalt ausgewiesenen Kennzahlen "Sozialhilfeaufwendungen" und "leistungsberechtigte Personen am 31.12." ermitteln. Nach mündlicher Erläuterung zur Ermittlung dieser Kennzahl teilt die Verwaltung mit, die Berechnungsmethode für diese und ähnliche Kennzahlen künftig im Haushaltsdruck zu erläutern.

Der Sozialausschuss fasst bei Enthaltung der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE, gegen die Stimmen der CDU und bei Nicht- Teilnahme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1.) Dem Entwurf des Haushaltes 2012 für die Produktgruppen 016, 034, 035, 040 und 075 wird gem. Vorlage 13/1736/1 zugestimmt.

2.) Dem Entwurf des Haushaltes 2012 einschließlich der Veränderungsnachweise für die Produktgruppen 017 und 041 im Produktbereich 05 und der Produktgruppe 065 im Produktbereich 07 wird gem. Vorlage 13/1736/1 zugestimmt.



Punkt 3.2
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2012; hier: Produktbereich 05; Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041, 065 und 075
Vorlage 13/1690/1

Herr Wörmann erläutert, dass die nachfolgenden Anträge der CDU-Fraktion kostendämpfende Maßnahmen beinhalten, die Veränderungen in der Eingliederungshilfe bewirken würden. Diese Anträge, die er im einzelnen jeweils noch erläutern wird, werden jedoch möglicherweise nicht beschlossen und finden sich im Haushalt nicht wieder. Aus diesem Grund könne seine Fraktion dem Haushaltsplanentwurf nicht zustimmen.

Die Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltes für 2012 für den Produktbereich 05 - Soziales -, Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041, 065 und 075 werden gem. Vorlage 13/1690 zur Kenntnis genommen.


Punkt 3.3
Haushaltsberatungen 2012
Entbürokratisierung in der Eingliederungshilfe
Antrag 13/146 CDU

Herr Wörmann berichtet, dass die CDU-Fraktion aufgrund steigender Kosten der Eingliederungshilfe überlegt habe, an welchen Stellen Kosten reduziert werden können, ohne dass die notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden. Ein zentraler Punkt sind die Hilfeplankonferenzen als Zugangssteuerung in die Eingliederungshilfe. In den Kommunen kommen die Akteure vor Ort in der Regel monatlich zusammen. Grundlage ist der Hilfeplan, der deutschlandweit Vorbild ist und der durch Schulungen mittlerweile problemlos angewendet wird. Daher stelle sich die Frage, ob es notwendig sei, dass jeder Einzelfall, auch Folgeanträge, vor Ort in den Hilfeplankonferenzen besprochen wird. Die Haushaltsberatungen möchte seine Fraktion dazu nutzen, das Verfahren zu optimieren, so dass beispielsweise die Hilfeplankonferenz nur noch in strittigen Fällen genutzt wird.

Frau Hoffmann-Badache erläutert ein Rundschreiben von Ende 2011, mit dem befristete Veränderungen im Bearbeitungsverfahren bei Anträgen auf Wohnleistungen angekündigt wurden. Durch die nach wie vor stark steigenden Antragszahlen in der Eingliederungshilfe entstehen derzeit Verzögerungen bei der Entscheidung über beantragte Leistungen insbesondere zur Finanzierung von ambulant betreutem Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderung muss das Ziel eine deutliche Reduzierung der Bearbeitungsdauer und ein Abbau des bestehenden Antragsstaus sein. Die Verwaltung hat sich für befristete Sofortmaßnahmen entschieden: Die Bearbeitungsschritte innerhalb der Verwaltung sollen gestrafft werden. Auch sollen die Verfahrensabläufe der Hilfeplankonferenzen (HPK) gestrafft werden, es soll für einen befristeten Zeitraum auf eine listenmäßige Vorlage der aus der Sicht der Verwaltung unproblematischen Fälle in der Hilfeplankonferenz im Vorfeld der Bewilligung verzichtet werden. In den Kommunen ist unterschiedlich darauf reagiert worden. Sie betont, dass die Verwaltung nicht auf das Instrument der Hilfeplankonferenz verzichten will. Diese sei ein wichtiges Instrument insbesondere für schwierigere Fälle, mit dem man eine passgenaue Hilfe für Menschen mit Behinderung finden kann. Die Hilfeplankonferenzen sind jedoch zukünftig so zu gestalten, dass sie fachlich sinnvoll und von allen Beteiligten quantitativ zu bewältigen sind. Es gibt eine HPK Begleitgruppe, die über dieses Thema berät. Erste Ergebnisse einer Organisationsberatung zur Optimierung der Organisationsstruktur in den Fachbereichen 72 und 73 werden voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2012 vorliegen.

Frau Berten hält die Hilfeplankonferenzen weiterhin für ein wichtiges Instrument und schließt sich der Auffassung der Verwaltung an.

Frau Daun schließt sich dem an und weist darauf hin, dass eine Hilfeplankonferenz, in der mit den betroffenen Menschen zusammen entschieden wird, auch viel mit Sozialraumgestaltung zu tun habe. Sie appelliert, die Hilfeplankonferenzen beizubehalten und nur bei für alle Beteiligten eindeutigen Fällen zu überlegen, ob auf eine Vorstellung in der Hilfeplankonferenz verzichtet werden könne.

Herr Dr. Grumbach schlägt vor, dieses gestraffte System für einen begrenzten Zeitraum anzuwenden. Sollte sich dieses Verfahren bewähren und nicht zu Qualitätsverlusten führen, könnten sich die Hilfeplankonferenzen auf die Fälle beschränken, bei denen eine Besprechung in der HPK sinnvoll sei.

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag 13/146 CDU mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE ab.


Punkt 3.4
Haushaltsberatungen 2012
Gescheiterte Modellprojekte einstellen
Antrag 13/147 CDU

Herr Wörmann ist trotz der zusätzlichen Ausführungen der Vorlage 13/1364/2 der Auffassung, dass ein großer Teil der Probewohnungen nicht ausreichend genutzt werde und belegt dies durch einen Belegplan von Wohnungen in Duisburg und Oberhausen. Die Lebenshilfe Mülheim sei hingegen mit dem Probewohnen durchaus zufrieden, dort wechseln die Schülerinnen und Schüler der Werk- und Oberstufen, die für dieses Projekt in Frage kommen, allerdings nicht direkt von der Probewohnung ins betreute Wohnen. Man sollte daher überlegen, das Probewohnen anders zu organisieren.

Frau Berten schildert, dass das Probewohnen in Mönchengladbach gut genutzt wird, auch von Menschen, die ein betreutes Wohnen ausprobieren möchten und sich anschließend für eine ambulante Betreuungsform entscheiden.

Herr Dr. Grumbach schlägt vor, nicht genutzte Wohnungen abzugeben und beispielsweise in einer Kommune nur jeweils eine Probewohnung vorzuhalten. Die Probewohnungen sollten nicht abgeschafft, jedoch modifiziert angeboten werden, da es auch für junge Menschen die Möglichkeit geben sollte, selbständiges Wohnen zu erlernen.

Frau Servos hält es für sehr wichtig, so früh wie möglich mit dem Probewohnen anzufangen und mit Klassenkameraden das selbständige Leben in einer Wohnung zu testen. Zudem könne die Wartezeit auf eine barrierefreie Wohnung bis zu 3 Jahre betragen.

Herr Pohl weist darauf hin, dass in Mülheim eine Wohnungsbaugesellschaft die Wohnung kostenlos zur Verfügung stellt. Die guten Beispiele in den Regionen sollten von den Kommunen aufgegriffen werden, in denen es nicht so gut funktioniert.

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag 13/147 CDU mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE ab.


Punkt 3.5
Haushaltsberatungen 2012
Persönliches Budget stärken
Antrag 13/148 CDU

Herr Wörmann führt aus, dass ein in größerem Umfang genutztes Persönliches Budget dazu führen könne, den Kostenträger zu entlasten. Da die Anzahl der Personen, die das Persönliche Budget nutzen, zurück gegangen sei, solle die Verwaltung Anreize schaffen, damit das Persönliche Budget gestärkt werde.

Frau Beck weist auf S. 386 des Haushaltsplanentwurfs 2012 hin. Dort ist als Ziel u.a. angegeben, dass die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets aktiv unterstützt wird.

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag 13/148 CDU mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE ab.


Punkt 3.6
Haushalt 2012;
Kostendämpfende Maßnahmen im Bereich Eingliederungshilfe
Antrag 13/165 SPD, GRÜNE, FDP

Frau Beck begründet die in dem Antrag aufgeführten umfangreichen Maßnahmen zur konzeptionellen Steuerung und zur Kostendämpfung. Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention solle dazu genutzt werden, die Strukturen weiterzuentwickeln und die Kosten zu senken, und zwar für die Themenbereiche Werkstatt für behinderte Menschen, Arbeit für Menschen mit Behinderung, Sozialraum und Leistungssport bei Sportlern mit Behinderung.

Frau Eckenbach sieht die Ziele des Antrags bereits im Haushaltsplan verwirklicht. Außerdem betont sie die gute Arbeit der Verwaltung im Bereich des Übergangs auf den ersten Arbeitsmarkt. Es seien bereits viele Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gewechselt.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE folgenden empfehlenden Beschluss:

Der hohe jährliche Anstieg der Zahl der Menschen, die Leistungen zum Wohnen erhalten, führt im Jahr 2012 wie in den Vorjahren zu einem erheblichen Kostenanstieg. Wir fordern daher die Verwaltung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um kostendämpfende Maßnahmen einzuleiten:
- Die Zugangssteuerung weiter zu optimieren

- Präventive Maßnahmen wie z.B. das „Probewohnen“ für Menschen mit Behinderung, die noch in der Herkunftsfamilie leben, weiter auszubauen
- Die Mitwirkung an der inklusiven Gestaltung des Sozialraumes fortzusetzen
- Bei den Vereinbarungen mit den Werkstätten konsequent den Weg der Kostentransparenz und Kostensteuerung fortzusetzen
- Die Rahmenvereinbarung über Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen zügig umzusetzen
- Die Entgeltverhandlungen über Wohn- und Werkstattleistungen strikt nach dem Prinzip der Kostendämpfung zu führen.


Die Verwaltung wird in Umsetzung der UN-BRK beauftragt, für den Sozialausschuss ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote vorzustellen. Dieses Programm soll wie das zum 31.12.2011 auslaufende Anreizprogramm das Ziel „ambulant vor stationär“ verfolgen. Es soll jedoch nicht nur auf den individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet sein, sondern auch dazu beitragen, den Sozialraum auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung auszurichten und inklusiv zu gestalten. Dabei sind die jeweils besonderen Bedingungen der Einrichtungen und Dienste freier Träger und der des LVR zu berücksichtigen. Das Anreizprogramm soll dazu beitragen, den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzubremsen.

Wir erwarten, dass die Verwaltung Menschen mit Behinderung aktiv dabei unterstützt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Über ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Fachbereiche sollen Alternativen zu einer Beschäftigung in einer WfbM ermöglicht werden.
Mitte des Jahres erwarten wir hierzu einen ersten Zwischenbericht.

Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, möglichst kurzfristig zusammen mit dem Deutschen Behindertensportverband ein Konzept zu erarbeiten, welches Leistungssportlern mit Behinderung ermöglicht, durch individuelle Freistellung von ihrer beruflichen/schulischen Tätigkeit, z.B. in einer WfbM, ausreichende Sportausübungs- und Trainingsmöglichkeiten zu nutzen.


Punkt 3.7
Haushalt 2012;
Fortbildungen für Anbieter von Ferienmaßnahmen
Antrag 13/166 SPD, GRÜNE, FDP

Frau Berten erläutert, dass Fortbildungen für die Anbieter entwickelt werden sollen, damit die Ferienmaßnahmen inklusiver gestaltet werden.

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass das LVR-Dezernat Soziales und Integration nicht Träger des Medienzentrums sei.

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst abweichend zu der Beratungsfolge einen empfehlenden Beschluss.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE folgenden empfehlenden Beschluss:

Das Medienzentrum soll Fortbildungen entwickeln, durch die die Anbieter von Freizeit- und Ferienmaßnahmen in die Lage versetzt werden, den Umgang mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen zu erlernen und die Maßnahmen dem Leitgedanken der Inklusion folgend zu gestalten.


Punkt 3.8
Haushalt 2012;
Inklusive Fortbildungen des Berufskollegs
Antrag 13/167 SPD, GRÜNE, FDP

Frau Berten betont die Notwendigkeit, dass alle Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des LVR- Berufskollegs inklusiver angeboten werden sollen.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Aus- und Fortbildungsangebote des LVR-Berufskollegs im Hinblick auf den Leitgedanken der Inklusion zu konzipieren.



Punkt 3.9
Haushaltsberatungen 2012: Ausweitung freier Eintritt in den LVR-Museen
Antrag 13/169 Die Linke.

Herr Groeneveld erläutert, dass seine Fraktion den Antrag, der schon einmal gestellt wurde, nunmehr bezüglich der Personenkreise spezifiziert habe. Einnahmen dürften dem LVR nicht entgehen, da diese Menschen sich ansonsten den Eintritt in ein Museum nicht leisten können.

Frau Beck weist darauf hin, dass das Gemeindeprüfungsamt den bereits bestehenden freien Eintritt in die LVR-Museen kritisch gesehen habe. Zudem gebe es in den meisten Kommunen einen Sozialpaß oder ähnliches mit entsprechenden Ermäßigungen.

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag 13/169 Die Linke gegen die Stimme der Linken ab.


Punkt 3.10
Haushaltsberatungen 2012: Ferien- und Freizeitmaßnahmen wieder stärker unterstützen
Antrag 13/172 Die Linke.

Frau Berten schlägt vor, dass die Verwaltung bei den Antragstellern mit der Endabrechnung der Ferienmaßnahmen 2012 ergänzend erfragt, wo die Teilnehmer / Teilnehmerinnen Urlaub gemacht haben, z.B. im Hotel, in einer Pension, in einer Jugendherberge.

Frau Beck spricht sich dafür aus, die Vorschläge der Verwaltung aufzugreifen, da die Anträge für 2012 bereits gestellt sein dürften und dann mit Blick auf 2013 das Verfahren zu überdenken.

Frau Eckenbach verweist auf den letzten Absatz der Vorlage, dass Änderungen der Förderrichtlinien erst für 2013 möglich seien und eine Beschlußfassung dazu bereits im 2. Halbjahr 2012 erfolgen müsse.

Herr Dr. Grumbach bittet um Mitteilung, ob für 2012 mehr Menschen mit Behinderung aus dem Betreuten Wohnen einen Antrag gestellt haben. Außerdem fragt er nach der Höhe des Verwaltungsaufwands, der erforderlich sei, um 64€ Förderung pro Person zu bewilligen.

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass die Verwaltung die Anregung von Frau Berten aufgreifen werde. Die Verwaltung werde nach der Abrechnung der Ferienmaßnahmen 2012 die aufgeworfenen Fragen beantworten und über die Maßnahmen nochmals berichten.

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag 13/172 Die Linke gegen die Stimme der Linken ab.


Punkt 4
Ergebnisse der bilateralen Zielvereinbarungen mit allen 43 Werkstattträgern im Rheinland und Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Teilhabeangebote von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben vom 28.11.2011


Punkt 4.1
Zielvereinbarungen mit den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/1850

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Oelscher, Sprecher des Arbeitskreises der rheinischen WfbM, zur Sitzung des Sozialausschusses.

Frau Lapp berichtet über die wesentlichen Ergebnisse des bisherigen Zielvereinbarungsprozesses, über die Themenfelder der neuen Rahmenvereinbarung, die auch als Anlage der Vorlage beigefügt ist, sowie über die Planungen zur Fortsetzung des bilateralen Zielvereinbarungsprozesses. Die Powerpoint Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Frau Schmidt-Zadel spricht insbesondere den Aspekt der Beschäftigung von Menschen mit herausforderndem Verhalten in Werkstätten an. Die Zielvereinbarung solle die Verpflichtung der WfbM beinhalten, auch diesen Personenkreis angemessen zu beschäftigen. Sie berichtet von ihr bekannten Menschen mit herausforderndem Verhalten, die keine Aufnahme in einer WfbM fanden bzw. die aus der WfbM ausgegliedert wurden.

Herr Petrauschke fragt nach, ob die 93 Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt auch die Übergänge in Integrationsunternehmen beinhalten. Er bittet bei einem Wechsel von der WfbM in einen Integrationsbetrieb die Verwaltung um Mitteilung, wieviel die Förderung in einem Integrationsunternehmen und ein Platz in einer WfbM jeweils kosten. Zu der Teilzeitbeschäftigung in einer WfbM bittet er um Mitteilung, wie sich dies auf den Betreuungsschlüssel auswirkt und ob es Auswirkungen auf den Zubringerdienst hat. Da in der Regel leistungsstarke Personen aus der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, sieht er hier die Kosten für die in der WfbM verbleibenden Personen zunehmen.

Herr Wörmann betont zunächst, dass seine Fraktion mit den Fragen in keiner Weise das System der WfbM in Frage stellen möchte. Seiner Fraktion sei vielmehr an einer grundsätzlichen Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten zur Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung gelegen. Er bezieht sich auf ein Urteil des BSG vom 30.11.2011 zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für den Bereich Arbeit und fragt nach den Auswirkungen des Urteils auf die Zusammenarbeit mit den WfbM. Außerdem bittet er, den Begriff der Struktur unterhalb der WfbM zu erläutern. Er bittet um Mitteilung, was geschieht, wenn die vereinbarten Ziele seitens einer WfbM nicht erreicht werden.

Frau Daun sieht bei dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf weiterhin Handlungsbedarf, da es immer noch nicht selbstverständlich sei, dass diese Menschen Aufnahme in einer WfbM finden. Sie bittet, die Konzeption der WfbM für diesen Personenkreis darzustellen, auch im Hinblick auf die Finanzierung. Sie hält es für sehr wichtig, dass auch zukünftig dieser Personenkreis nicht vergessen wird. Ebenso sei für Menschen, die in diesem System nur schwer einen Platz finden, das Persönliche Budget eine echte Perspektive.

Frau Beck schlägt vor, Beispiele gut gelungener Praxis sowie gute Konzepte einzelner WfbM öffentlichkeitswirksam darzustellen. Dies kann Impuls gebend für andere WfbM sein. Ziel solle sein, den Inklusionsgedanken auch verstärkt in WfbM zu verankern und die Beschäftigungsangebote der WfbM entsprechend auszugestalten.

Frau Berten bittet, in einer der nächsten Sitzungen um ausführlicheren Bericht zu den in der Vorlage unter Punkt 2 aufgeführten Handlungsfeldern.

Frau Lapp berichtet für die Verwaltung, dass es Ziel sei, auch dem Personenkreis mit herausforderndem Verhalten eine Beschäftigung in einer WfbM zu ermöglichen. Sollte dies in Einzelfällen nicht gelingen, bittet sie, der Verwaltung die konkreten Einzelfälle zu benennen. Die eingereichten Konzeptionen zur Beschäftigung von Menschen mit herausforderndem Verhalten werden Gegenstand der bilateralen Gespräche zu den Zielvereinbarungen mit jeder WfbM sein. Gleiches gilt für die Konzepte zur Förderung des Übergangs, zur Beschäftigung vom Menschen mit einer psychischen Behinderung, älter werdenden Menschen sowie Menschen mit Autismus. Je nach Ausgestaltung der vorliegenden Konzepte werden hierzu im Teil 2 der Vereinbarungen werkstattspezifische Ziele abgestimmt.
Mit dem Begriff Übergänge sind Übergänge aus einer WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gemeint; diese erfolgen in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, zu denen auch die Integrationsunternehmen gehören. Sofern dem Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder nicht mehr möglich ist, soll eine Beschäftigung in einer WfbM ermöglicht werden. In diesem Kontext sind mit Angebotsstrukturen unterhalb einer WfbM solche Angebote gemeint, die z.B. eine tagesstrukturierende Ausrichtung haben.
Zur Frage der Teilzeitbeschäftigung teilt sie mit, dass in 2011 mit den WfbM eine Vereinbarung zur Finanzierung der Teilzeitbeschäftigung erfolgt sei.

Zu dem Urteil des BSG (Bundessozialgericht) vom 30.11.2011 erläutert sie, dass es um einen Jugendlichen in Schleswig Holstein geht, der in einer Gärtnerei der Lebenshilfe beschäftigt ist und hierzu ein Persönliches Budget beantragt hat. Das LSG (Landessozialgericht) hatte den Teilhabeanspruch verneint mit der Begründung, dass es sich bei der Gärtnerei nicht um eine anerkannte WfbM handele. Das BSG hat keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern den Fall zurückverwiesen ans LSG. Die schriftliche Urteilsbegründung des BSG liegt noch nicht vor, sodass derzeit nur die Pressemitteilung des BSG hierzu bekannt ist. Dieser ist nicht zu entnehmen, dass das BSG die Auffassung vertritt, dass im Rahmen des Persönlichen Budgets ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb einer Werkstatt besteht. Das Urteil trifft keine Aussagen zu den weiteren Anforderungen, die hierfür erfüllt sein müssen. Das BSG hat den Fall ausschließlich an des LSG zurückverwiesen, weil aufgrund der vom LSG getroffenen Feststellungen nicht abschließend beurteilt werden kann, welchen Grundanspruch der Kläger überhaupt hat. Das LSG hat im Rahmen seiner erneuten Prüfung den Hinweis des BSG zu beachten, dass das persönliche Budget den behinderten Menschen ein selbständiges Leben ermöglichen soll. Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, wird die Verwaltung diese auswerten und prüfen, ob sich hieraus neue Erkenntnisse zur Umsetzung der Teilhabeleistung zur Arbeit in Form des Persönlichen Budgets ergeben.
Frau Lapp betont jedoch, dass auf Basis der Rechtslage auch derzeit Möglichkeiten der Realisierung dieser Teilhabeleistung als Persönliches Budget bestehen, Voraussetzung hierzu sei eine Kooperation mit einer anerkannten WfbM.

Herr Oelscher weist auf die Entwicklungen hin, die innerhalb des Zielvereinbarungszeitraumes deutlich wurden. Der LVR sei hier mit den WfbM auf einem guten Weg. Das Instrument der Zielvereinbarungen und der damit verbundenen Prozess, der mit dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen beginnt, deren Inhalte in bilaterale Einzelzielvereinbarungen einfließen, die wiederum nach einer Auswertung Folgezielvereinbarungen zur Folge haben, sei ideal und habe auch zu Veränderungen geführt. In diesem Kontext begrüßt er ausdrücklich die Dauer der Zielvereinbarungen von 3 Jahren.
Herr Oelscher führt weiter aus, dass Menschen mit herausforderndem Verhalten eine Beschäftigung in einer WfbM erhalten sollen. Es dürfe nicht sein, dass diese Personen aus der WfbM entlassen werden. Er berichtet aus der WfbM des Franz-Sales-Hauses und unterstreicht, dass dort alles getan wird, um diesen Personenkreis in der WfbM zu beschäftigen. Das Franz-Sales-Haus erarbeitet hierzu zurzeit ein Konzept mit der Universität Halle. Er betont, dass das Rheinland aus seiner Sicht bundesweit vorne steht und befürwortet, diesen Weg weiterzugehen. Die Mitglieder des Sozialausschusses sind eingeladen, von der Arbeit der WfbM insbesondere auch mit Menschen mit herausforderndem Verhalten am Beispiel des Franz-Sales-Haus einen persönlichen Eindruck zu gewinnen. Herr Oelscher lädt hierzu gerne den Ausschuss nach Essen ein.

Frau Lapp teilt zur Laufzeit der Zielvereinbarungen mit, dass beabsichtigt sei, eine halbjährliche Dokumentation zu den wesentlichen Kennzahlen mit den WfbM zu vereinbaren, um so auch innerhalb des Vereinbarungszeitraums Entwicklungen zu erkennen und ggf. Möglichkeiten der Nachsteuerung ergreifen zu können.

Die Vorsitzende schlägt vor, dass der Sozialausschuss in einer der nächsten Sitzungen in den Räumen der Return Freizeit GmbH, einem Integrationsunternehmen in Mönchengladbach, tagt. Herr Wörmann bittet darum, bei auswärtigen Sitzungen den Schwerpunkt der Tagesordnung auf den Besuch zu legen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der LVR-Verwaltung gemäß Vorlage 13/1850 zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung diesen Prozess entsprechend fortzuführen und nach Abschluss der Folgezielvereinbarungen erneut zum Sachstand zu berichten.


Punkt 4.2
Powerpoint Vortrag zu den bisherigen Ergebnissen und den weiteren Planungen

s. TOP 4.1

Der Sozialausschuss nimmt den Powerpoint Vortrag zur Kenntnis.


Punkt 5
2. Ergänzung zum Zwischenbericht über das Projekt der Erprobung eines selbstständigen Wohnens (Probewohnen)
Vorlage 13/1364/2

Der Ausschuss nimmt die Vorlage 13/1364/2 zur Kenntnis.


Punkt 6
Bundesprogramm "Initiative Inklusion"
Vorlage 13/1803/1

Frau Dr. Seel erläutert den nunmehr aktuellen Stand ergänzend zur Vorlage. Am 17.01. tagt die Steuerungsgruppe, um zum einen eine Rahmenvereinbarung auszugestalten und zum anderen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Landschaftsverbänden und dem Ministerium abzustimmen.

Frau Beck zeigt sich erfreut, dass das Land die beiden Landschaftsverbände mit der Aufgabe betraut.

Frau Servos fragt nach, wieviel Mitarbeiter in der Projektstelle Koordinierung und Steuerung (S. 10 d. Vorlage) arbeiten.

Herr Wörmann begrüßt, dass der Bund Geld zur Verfügung stellt und fragt nach der Zusammenarbeit des LVR mit dem Schulministerium NRW.

Frau Eckenbach fragt nach der Zusammenarbeit mit den kommunalen Trägern von Förderschulen und deren Angeboten.

Frau Dr. Seel berichtet, dass dieses Projekt einen hohen Koordinierungsaufwand erfordere, da viele Stellen beteiligt sind. Dies könne nur mit einer guten Koordinierung und Steuerung gelingen. Die Verwaltung hat daher zu diesem Zweck die Einrichtung einer Projektstelle vorgeschlagen. Das Schulministerium sei ein zwingend erforderlicher Partner, der sich aktiv beteiligen muss. Das Projekt beinhaltet alle Schulen, unabhängig vom Träger und unabhängig von Schulformen, also auch Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Regelschule befinden.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt die Umsetzung der Handlungsfelder 1 und 2 Initiative Inklusion durch das LVR-Integrationsamt wie in der Vorlage Nr. 13/1803 dargestellt.


Punkt 7
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/1796

Frau Dr. Seel berichtet, dass der Integrationsbetrieb Ratskeller in Duisburg Hamborn geschlossen hat. Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass das Integrationsunternehmen das ursprüngliche Geschäftskonzept nicht in allen Teilen umgesetzt habe. Für das Personal wird versucht, alternative Stellen zu finden. Die seitens des LVR gezahlten Fördergelder werden zurückgezahlt.

Zukünftig wird die Verwaltung zur weiteren Unterstützung der Integrationsunternehmen nach deren Start eine Abfrage durchführen und die Umsetzung der Geschäftskonzepte abfragen, auch, um die Firmen bei eventuell aufkommenden Schwierigkeiten frühzeitig zu unterstützen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/1796 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 8
Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Schaffung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bei DIMDI - Folgeprojekt
Vorlage 13/1845

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einen Investitionskostenzuschuss nach § 15 SchwbAV in Höhe von bis zu 36.800 € sowie einen einkommensabhängigen, pauschalierten Personalkostenzuschuss nach § 27 SchwbAV unter Berechnung der in der Vorlage 13/287 dargestellten Form in Höhe von maximal 60% des Arbeitnehmerbruttoeinkommens zu gewähren.


Punkt 9
Therapeutisches Reiten


Punkt 9.1
Therapeutisches Reiten
hier: Prüfung einer Initiative durch den LVR zur Erstellung einer wissenschaftlichen Untersuchung
Antrag 13/130/1 CDU

TOP 9.1 wird zusammen mit TOP 9.2 diskutiert.


Punkt 9.2
Hippotherapie
Vorlage 13/1848

Herr Wörmann bedankt sich für die Vorlage der Verwaltung. Er sieht allerdings lediglich Punkt 4 der Anfrage beantwortet, insbesondere werde nicht deutlich, warum eine Abstimmung mit dem LWL nicht erfolgt sei. Er betont nochmals, wie wichtig es sei, vorrangige Kostenträger dafür zu gewinnen und weist dabei auch auf das Urteil in Rheinland Pfalz hin.

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend zu der Vorlage mit, dass die Schätzungen für die Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung am unteren Ende liegen.

Herr Dr. Schartmann teilt zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 15.6.2011, Az. 7 A 10420/1 mit, dass dies zunächst nicht die Hippotherapie, sondern das heilpädagogische Reiten betraf. Zudem handelte es sich um den Fall eines seelisch behinderten Kindes. Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind die Jugendhilfe- und nicht die Sozialhilfeträger finanziell zuständig (§§ 10, 35 a SGB VIII). Das OVG ordnete die streitige Maßnahme nicht als medizinische Rehabilitationsleistung, sondern als soziale Teilhabeleistung ein. Andere Gerichte haben in aktuellen Entscheidungen – anders als das OVG – einen Eingliederungshilfeanspruch in vergleichbaren Fällen verneint.

Frau Servos weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der Hippotherapie bereits vielfach untersucht wurde und es auch wissenschaftliche Untersuchungen hierzu gibt. Sofern es sich um eine neue Therapieform handelt, die von einem anderen Kostenträger zu übernehmen ist, sollte dies in den gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht werden.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Über den Antrag 13/130/1 CDU wurde nicht abgestimmt.


Punkt 10
Aufbau der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR
Vorlage 13/1859

Herr Bongertmann berichtet ergänzend, dass die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landschaftsverband Rheinland zum 02.01.2012 ihre Tätigkeit in den Räumen des Landeshauses in Köln-Deutz aufgenommen hat. Eine Fachberaterin und ein Fachberater stehen den Ratsuchenden sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung. In den ersten Tagen/Wochen waren täglich zwischen 15 und 20 Anfragen zu verzeichnen. Darüber hinaus erreichen die Anlaufstelle des LVR auch Kontaktnachfragen über die Zentrale Geschäftsstelle des Fonds beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln. Dort werden über ein Kontaktformular auf der Internetseite des Fonds für Heimerziehung Anfragen von Betroffenen aus den Regionen gesammelt und an die jeweils zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen weitergeleitet.

Zu diesem Thema gibt es relevante Internetseiten, und zwar zum einen
http://www.fonds-heimerziehung.de/
und die Internetseite beim LVR:
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/hilfezurerziehung/anlaufundberatungsstellefrehemaligeheimkinder/anlaufundberatungsstellefrehemaligeheimkinder_1.html

Das Ministerium hat sich dahingehend positioniert, dass die Personal- und Sachkosten der beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe im notwendigen Umfang, maximal aber 10 % der Fondsanteile der beiden Landschaftsverbände, abgerechnet werden können.

"Der Bericht über den Aufbau der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR wird gemäß Vorlage Nr. 13/1859 zur Kenntnis genommen."


Punkt 11
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache informiert, dass die in der Landschaftsversammlung am 14.12.2011 gezeigten Filme im Internet abzurufen sind, und zwar unter:
www.nrw.de/vorbeugung
und dort unter der Rubrik “Videos“.

Herr Dr. Schartmann weist auf die Fachtagung am 07.03.2012, 10-15.30h, in Köln-Deutz "Teilhabe und Pflege zwischen Lebenslauf und Sozialraum" hin, die auf Anregung des Sozialausschusses stattfindet. Der Flyer mit ausführlichem Programm wird in den nächsten Tagen verschickt.

Herr Flemming weist auf eine Veranstaltung am 23. und 24.03.2012 in Köln-Deutz "Verantwortung übernehmen für "die Schwierigsten"!" hin. Der Flyer hierzu ist ausgelegt.


Punkt 12
Anfragen und Anträge


Punkt 12.1
Freizeit- und Ferienmaßnahmen
Anfrage 13/27 SPD, GRÜNE, FDP

Die Anfrage wird zusammen mit TOP 3.10 und TOP 12.2 beraten.



Punkt 12.2
Beantwortung der Anfrage 13/27 "Freizeit- und Ferienmaßnahmen"
Vorlage 13/1827

s. TOP 3.10

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung gemäß Begründung zur Vorlage 13/1827 zur Kenntnis.


Punkt 12.3
Entwicklung der Behandlungszeiten im Maßregelvollzug entgegenwirken
Antrag 13/160 SPD, GRÜNE, FDP

Frau Eckenbach macht darauf aufmerksam, dass das Land NRW die Verantwortung für die Nachsorge forensischer Patienten habe und auch für die Finanzierung aufkommen müsse. Die Finanzierung sei bisher nicht gesichert, es bestehe die Gefahr, dass die Kosten auf die kommunale Familie verlagert würden.

Frau Beck weist darauf hin, dass das Land NRW nur solange für die Kosten zuständig sei, wie sich ein Patient im Maßregelvollzug befindet. Nach der Entlassung sei die weitere Betreuung im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen. Die Verwaltung solle gebeten werden, zusammen mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege geeignete neu Modellprojekte für eine Betreuung außerhalb des stationären Maßregelvollzugs zu entwickeln und die Finanzierung mit den zuständigen Kostenträgern zu klären.

Herr Runkler betont, dass es ein Anliegen des Landes und auch des LVR sei, die Verweildauer im Maßregelvollzug zu senken. Darüber liege auch ein Beschluss des Gesundheitsausschuss vor.

Frau Eckenbach kündigt für die CDU- Fraktion eine Anfrage zu den zuständigen Kostenträgern an.

Der Sozialausschuss nimmt den Antrag 13/160 zur Kenntnis.


Punkt 12.4
Beschäftigung von Hausmeistergehilfen
Antrag 13/171 Die Linke.

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass das MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) für den 24.01.2012 zu diesem Thema die beiden Landschaftsverbände zu einem Gespräch eingeladen hat und schlägt daher vor, die Beratungen im MAIS abzuwarten.

Der Antrag wird in die nächste Sitzung verschoben.


Punkt 13
Verschiedenes

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, einen Vorschlag für eine Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg zum Thema "Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung" zu erstellen.


Köln, den 22.02.2012

Die Vorsitzende




Schmerbach
Köln, den 15.02.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

Hoffmann-Badache

Anlagen: