LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Sozialausschusses
am 28.06.2011 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schmitz, Heinz für: Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Herr Zimmermann Abteilungsleitung 72.70
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Herr Deibler Fachbereichsleitung Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
Herr Frielingsdorf Leiter Geschäftsstelle für Anregungen und
Beschwerden
Gäste:
Herr Schmitt-Schäfer Transfer -Unternehmen für soziale Innovation - Wittlich
Herr Bröcker Diakonie Rheinland Westfalen Lippe e.V. - Düsseldorf
Herr Sellner Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 8. Sitzung vom 03.05.2011

 

3.
Zuständigkeiten der Landschaftsverbände für Leistungen nach § 67 SGB XII

 

4.
Erweiterung der Zuständigkeit des Zentralen Beschwerdemanagements des LVR für behinderte Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben

 

5.
Zwischenbericht der Landesregierung zum Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv"

 

6.
UN-Behindertenrechtskonvention und Entwicklung der Eingliederungshilfen zum Wohnen im Rheinland

 

7.
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2009

 

8.
Zwischenbericht zum Projekt der Erprobung eines selbstständigen Wohnens

 

9.
Erfahrungen über durchgeführte Informationsveranstaltungen in den Regionen zu unterstützen Wohnformen von Menschen mit Behinderung

 

10.
Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen (PerSeh)

 

11.
Entwicklung von Kompetenzzentren für geistig behinderte Menschen (Antrag 13/52/1 GRÜNE, FDP, SPD)

 

12.
Auswirkungen der Kostenübernahme der Grundsicherung durch den Bund

 

13.
Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst im Rheinland

 

14.
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

 

15.
Bericht über einen fachlichen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Werkstatträte im Rheinland am 6. Mai 2011

 

16.
NRW-Landesprogramm "Integration unternehmen!"

 

17.
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen durch Bewilligung eines Mietkostenzuschusses

 

18.
STAR - Schule trifft Arbeitswelt

 

19.
"Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn"

 

20.
Haushalt;
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2011 ff
13/1281

 

21.
Hilfen für Querschnittsgelähmte

 

22.
Bericht über die Nutzung und Einsatz von "Anfallshunden"

 

23.
Beschlusskontrolle

 

24.
Mitteilungen der Verwaltung

 

25.
Anfragen und Anträge

 

26.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
27.
Niederschrift über die 8. Sitzung vom 03.05.2011

 

28.
Beschlusskontrolle

 

29.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

30.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:12:15 PM Uhr
Ende der Sitzung:12:30 PM Uhr
Als Tischvorlage wird die Beschlussliste der öffentlich offenen Beschlüsse des Sozialausschusses mit Stand 27.06.2011 verteilt.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Sozialausschusses stimmen zu, dass die Vorlage 13/1255 (TOP 18) in den nicht-öffentlichen Teil verschoben wird.


Punkt 2
Niederschrift über die 8. Sitzung vom 03.05.2011

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Zuständigkeiten der Landschaftsverbände für Leistungen nach § 67 SGB XII
Vorlage 13/1350

Herr Schmitt-Schäfer stellt die Ergebnisse des Projektes „Steuerung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67,68 SGB XII“ vor. Die Powerpoint Präsentation ist als Anlage 1 beigefügt. Frau Lapp erläutert dann ebenfalls anhand einer Powerpoint Präsentation (s. Anlage 2) die Weiterentwicklung der Leistungen nach §§ 67 ff SGB XII in der Zuständigkeit der Landschaftsverbände.

Frau Eckenbach erläutert am Beispiel von Essen, dass es für diesen Personenkreis notwendig sei, sehr niederschwellige Angebote vorzuhalten. Sie sei skeptisch, ob das von Herrn Schmitt-Schäfer und Frau Lapp vorgestellte Verfahren umsetzbar sei.

Frau Janicki sieht dies als Versuch, die Hilfen nach §§ 67ff SGB XII zu strukturieren. Sie bittet, über die Vereinbarungen mit den Mitgliedskörperschaften zu gegebener Zeit den Sozialausschuss zu informieren.

Herr Runkler betont, dass die niederschwelligen Angebote in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers fallen. Er appelliert an die Verwaltung, die Bedarfsfeststellung und Leistungserbringung so unbürokratisch wie möglich zu handhaben. Die Hilfeleistungen seien jedoch deutlich verbessert worden. Er bittet, die Erfahrungen dem Sozialausschuss zeitnah weiterzugeben.

Frau Servos hält es für wichtig, Konzepte für junge Menschen zu entwickeln. Sie schlägt vor, eine Einrichtung für diesen Personenkreis vor Ort in einer der nächsten Sitzungen zu besuchen.

Herr Wörmann plädiert dafür, möglichst die vorhandenen Systeme vor Ort zu nutzen. Da die Bedarfsermittlung mit dem IHP ein anspruchsvolles Verfahren sei, müsse abgewartet werden, ob man den IHP bei diesem Personenkreis anwenden könne. Er bittet um Mitteilung, ob die Gespräche mit der Freien Wohlfahrtspflege auch die Entgeltverhandlungen umfassen.

Frau Zsack-Möllmann gibt zu bedenken, dass eine trägerunabhängige Beratung auch von der Vielfalt der Angebote vor Ort abhänge. Die zeitliche Begrenzung des Ambulant betreuten Wohnens auf 1,5 Jahre hält sie für zu kurz.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass die beiden Landschaftsverbände die Verordnung des Landes NRW umsetzen. Die Verordnung habe neue Schnittstellen geschaffen. Damit sei jedoch die Erwartung verbunden, die Leistungsangebote NRW-weit nach gleichen Standards weiterzuentwickeln. Die Landschaftsverbände verstehen sich als Partner der Kommunen, ihre Leistungen ergänzen das Angebot der Kommunen. Die niederschwelligen Angebote für diesen Personenkreis liegen in der Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers. Die Gespräche mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege beinhalten neben den fachlichen Aspekten auch Entgeltverhandlungen.

Der Sozialausschuss habe den Wunsch geäußert, ein Projekt für diesen Personenkreis vor Ort in Duisburg zu besuchen. Nach internen Beratungen und unter Berücksichtigung der dezentralen Ausgestaltung der Angebote in Duisburg schlägt die Verwaltung den Besuch der Ordensgemeinschaft in Düsseldorf vor. Dort sei es möglich, am Tagungsort selber unterschiedliche Angebote kennen zu lernen. Sie schlägt vor, dass der Sozialausschuss am 15.11.11 dort tagt und dazu auch ein Referent des Diakoniewerks Duisburg, der das dortige Modell vorstellt, eingeladen werde.

Herr Bröcker berichtet, dass bedarfsgerechte Hilfen für ein vielschichtiges Klientel entwickelt werden sollten. Ziel sei, ein differenziertes und bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen. Seit ca. 2 Jahren bestehe eine Verhandlungsgruppe zum Ambulant betreuten Wohnen, die alle wesentlichen Fragen klären solle.

Herr Sellner ergänzt, dass in der Verhandlungsgruppe auch Trägervertreter beteiligt seien. Auch er betont, dass ein bedarfsgerechtes System für diesen Personenkreis geschaffen werden müsse, damit der Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen für die betroffenen Personen gesichert sei. Bei der Forderung nach anbieterneutraler Erstberatung weist er auf die Unterschiede in Landkreisen und Städten hin. Ziel sei es, dass die betroffenen Menschen durch die Hilfeleistungen die besonderen sozialen Schwierigkeiten überwinden.

Herr Zimmermann nimmt Bezug auf das von Frau Eckenbach genannte Beispiel in Essen und macht deutlich, dass sich bei der Zuständigkeit der örtlichen Träger für die niederschwelligen Angebote nichts ändert. Um die Frage der richtigen Hilfeleistung zu klären, sei der Hilfeplan ein wichtiges Instrument. In Essen sei auf vorhandene Angebote aufgesetzt worden, zudem sei wichtig, die Leistungen möglichst schnell zu bewilligen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Essen sei hervorragend.

Die Vorsitzende fasst die Diskussion zusammen und bedankt sich bei den Gästen für ihr Kommen. Dem Vorschlag von Frau Hoffmann-Badache bezüglich der Tagungsmöglichkeit für die November Sitzung wird zugestimmt.

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Leistungen nach § 67 SGB XII zur Kenntnis.


Punkt 4
Erweiterung der Zuständigkeit des Zentralen Beschwerdemanagements des LVR für behinderte Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben
Vorlage 13/1303

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Vorlage auf einen Beschluß des Sozialausschusses vom 22.06.2010 zurückgeht. Zukünftigen Leistungsbescheiden der Eingliederungshilfe wird ein Informationsblatt in leichter Sprache beigefügt. Zudem wird der Briefkopf des LVR um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.

Herr Frielingsdorf ergänzt, dass die Änderungen des Briefkopfs voraussichtlich schon zum 01.07.2011 umgesetzt werden. Er erhofft sich eine rege Ansprache und eine gute Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, sich außerhalb der Einrichtung an Ansprechpartner zu wenden, denen sie vertrauen können.

Frau Servos weist darauf hin, dass dieses Verfahren dem Ombudsverfahren sehr nahe kommt. Sie hofft, dass auch andere Organisationen dem Beispiel des LVR folgen werden.

Herr Wörmann bittet die Verwaltung nach ca. 1 Jahr mitzuteilen, wie viele Menschen sich beim LVR beschwert haben. Das Verwaltungsverfahren solle möglichst unbürokratisch aufgestellt werden.

Frau Hoffmann-Badache sichert einen Bericht nach 1 Jahr zu. Durch den engen Kontakt aller Dezernate im Verwaltungsvorstand werde der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten.

Frau Mangen bittet nach einem Jahr um einen Bericht, ob sich das Verfahren in dieser Form bewährt habe. Sie bittet um Mitteilung, wie der LWL hiermit umgehe.

Frau Janicki lobt die Vorlage und sieht mit diesem Instrument eine Möglichkeit für den betroffenen Personenkreis, besser zu kommunizieren.

Frau Daun betont, dass jede Einrichtung den Bewohnerinnen und Bewohnern auch offizielle Beschwerden ermöglichen müsse. Die Beschwerde beim LVR sei nur eine informelle Möglichkeit, sich formlos und in leichter Sprache an den LVR wenden zu können.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht zu erstellen.


Punkt 5
Zwischenbericht der Landesregierung zum Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv"
Vorlage 13/1300

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der über 210 Seiten umfasst, mit Kabinettsbeschluß vom 15.06.2011 verabschiedet worden sei. Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird die Verwaltung die wesentlichen Aspekte aus Sicht des LVR erläutern.

Zu dem Aktionsplan des Landes NRW teilt Herr Schmitz mit, dass dieser lange auf sich warten ließe. Der LVR hingegen sei dabei vorbildlich.

Auf Nachfrage von Frau Servos und Herrn Schmitz berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass es nach Auskunft des MAIS nur einen Aktionsplan geben werde, der auch den Schulbereich beinhalte. Zurzeit wird noch das Ergebnis eines Gutachtens für den Schulbereich ausgewertet, daher wird es den endgültigen Aktionsplan des Landes NRW erst nach der Sommerpause geben.

Frau Daun hält die Einbindung von Betroffenen und Verbänden bei der Entwicklung des Aktionsplans für sehr wichtig. Das angesprochene Gutachten enthalte sehr wichtige Anregungen, die in dem Aktionsplan berücksichtigt werden sollten. Daher sei es besser, wenn der Aktionsplan nicht auf die Schnelle gefertigt würde.

Herr Nagels bekräftigt, dass ein Aktionsplan ein Prozess sei, der Zeit in Anspruch nimmt. Er weist darauf hin, dass der Aktionsplan der Bundesregierung im Internet schon zur Verfügung steht (www.bmas.de/portal/52000/property=pdf/2011__06__15__nap.pdf). Auf Nachfrage von Herrn Nagels antwortet Frau Hoffmann-Badache, dass dem LVR zurzeit keine Informationen des MAIS vorliegen, welche Gesetze im Rahmen der Inklusion angepasst werden müssen.

Der Zwischenbericht der Landesregierung zum Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" wird gemäß Vorlage 13/1300 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
UN-Behindertenrechtskonvention und Entwicklung der Eingliederungshilfen zum Wohnen im Rheinland
Vorlage 13/1308

Auf Nachfrage von Herrn Wörmann erläutert Frau Hoffmann-Badache, dass nach der Sitzung der Kommission Inklusion am 30.05.2011 mit dem Schwerpunkt „Wohnen“, in der die Vorlage diskutiert wurde, der Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss die Vorlage ebenfalls zur Beratung erhalten habe.

Frau Servos und Frau Beck betonen, dass die Vorlage als Grundlage für einen Diskussionsprozess diene und die wesentlichen Inhalte der Vorlage auch zukünftig Grundlage der Beratung seien.

Frau Eckenbach fragt nach, inwieweit behinderte Menschen und die Verbände bei dem Aktionsplan mit eingebunden sind. Die zum Schluß der Vorlage genannten Fragen sollte man nochmals diskutieren.

Herr Schmitz fragt, weshalb für die Beantwortung der Fragen keine Verwaltungsvorlage für die Politik erstellt wurde.

Frau Servos weist darauf hin, dass die Vorlage bereits in der Kommission Inklusion am 30.05.2011 ausführlich zum Thema „Wohnen“ diskutiert wurde. Die Spiegelstriche weisen auf zentrale Herausforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention hin und müssten nun mit Inhalten gefüllt werden.

Herr Wörmann stellt die Frage, wie es gelingen könnte, Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten und dabei die Reibungsverluste bei den verschiedenen Sozialhilfeträgern zu verringern. Die Verwaltung müsse sich als Kostenträger die Frage stellen, ob sie bei der Gestaltung des Sozialraums vor Ort den Schwerpunkt setzen wolle. Die Beantwortung der Fragen sieht er im Zusammenhang mit dem Aktionsplan des Landes NRW.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass die Fragen als Leitfragen für Perspektiventscheidungen zu verstehen seien. Sie seien zentrale Fragestellungen für die Zukunft. Die Diskussion über die Fragen diene auch der Vorbereitung des Aktionsplans des LVR. Für die Sitzung der Kommission Inklusion am 15.07.2011 ist eine Auswertung der Fachtagung vom 10.03.2011 in Vorbereitung. Die Fachtagung sei ein Beispiel, wie Menschen mit Behinderung in diesen Prozess mit einbezogen werden können.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Entwicklung der Eingliederungshilfen zum Wohnen im Rheinland gemäß Begründung der Vorlage 13/1308 zur Kenntnis.


Punkt 7
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2009
Vorlage 13/1361

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass mit dem vorliegenden mehrjährigen Vergleich wichtige Feststellungen getroffen werden können. Der Trend des Anstiegs der Menschen mit Unterstützungsbedarf sei bundesweit einheitlich. NRW liege bei den Kosten pro Fall im stationären Wohnen im oberen Bereich. Es gebe Unterschiede in der Entwicklung LVR/LWL. Der Kennzahlenvergleich werde zukünftig jährlich erstellt. Die Fraktionen erhalten den vollständigen Bericht in den nächsten Tagen.

Herr Wörmann bemerkt zu den steigenden Fallzahlen, dass der Bund zwingend Finanzverantwortung übernehmen müsse. Zu 3.4 müsse überlegt werden, wie es gelingen könne, auch geistig behinderte Menschen oder Menschen mit einer Körperbehinderung stärker an ambulanten Wohnformen teilnehmen zu lassen, auch wenn dies teurer würde.

"Der Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Benchmarking) 2009 wird gemäß Vorlage 13/1361 zur Kenntnis genommen."


Punkt 8
Zwischenbericht zum Projekt der Erprobung eines selbstständigen Wohnens
Vorlage 13/1364

Herr Wörmann stellt die Frage, ob Probewohnen eine geeignete Form sein könne. Im Abschlußbericht bittet er, die Kosten aufzuführen. Die CDU-Fraktion könne ohne Vorlage des Abschlußberichts keine Entscheidung zur Fortsetzung des Programms treffen.

Frau Servos weist auf das Angebot zum Probewohnen in Mülheim hin, das der Sozialausschuss besichtigt habe. Sie hält es für sehr wichtig, dass es gerade für junge Menschen die Möglichkeit der Erprobung gebe. Sie kündigt für die Sitzung im September einen Antrag an, um das Angebot des Probewohnens dauerhaft zu implementieren.

Herr Pohl spricht sich für eine weitergehende Förderung aus, damit die bis jetzt bestehenden Projekte weiter machen können und es für andere Städte und Kreise die Möglichkeit gibt, dies anzubieten. Er hält es für wichtig, dass junge Menschen ausprobieren können, selbständig zu leben.

Frau Mangen betont, dass für die bestehenden Projekte eine zeitnahe Entscheidung zur Weiterführung erforderlich sei.

Frau Hoffmann-Badache schlägt einen Zwischenbericht für die Sitzung am 15.11.2011 vor. Dabei sollen auch die Ergebnisse des Projekts in Neuss aufgenommen werden.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Punkt 9
Erfahrungen über durchgeführte Informationsveranstaltungen in den Regionen zu unterstützen Wohnformen von Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/1360

Die Mitglieder des Sozialausschusses loben die gelungene Broschüre.

Der Bericht der Verwaltung zu den Erfahrungen über durchgeführte Informationsveranstaltungen zu Wohnformen in der Eingliederungshilfe in den Regionen werden gemäß Vorlage Nr. 13/1360 zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen (PerSeh)
Vorlage 13/1359

Der Ausschuss nimmt die Informationen zum Projekt des LWV Hessen "Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen (PerSeh)" gemäß Begründung der Vorlage 13/1359 zur Kenntnis.


Punkt 11
Entwicklung von Kompetenzzentren für geistig behinderte Menschen (Antrag 13/52/1 GRÜNE, FDP, SPD)
Vorlage 13/1327/1

Frau Daun erläutert, dass auch der Sozialausschuss sich mit der Angebotsstruktur für geistig behinderte Menschen in den Kliniken befassen müsse. Bei allen Vorteilen der Kompetenzzentren für die betroffenen Menschen ist sie jedoch der Auffassung, dass alle Kliniken in der Lage sein sollten, diesem Personenkreis gerecht zu werden.

Frau Berten berichtet, dass von den Krankenhausausschüssen und dem Gesundheitsausschuss vorgeschlagen wurde, dass alle Kliniken das Wissen der Kompetenzzentren in Bedburg Hau und Langenfeld nutzen können beispielsweise durch Schulungen und Hospitationen, um in allen Kliniken für diesen Personenkreis eine adäquate Betreuung zu ermöglichen.

Frau Eckenbach betont, dass es politischer Wille gewesen sei, einzelne Kliniken zu spezialisieren und nur 2 Kompetenzzentren einzurichten.

Frau Servos bittet, die angesprochenen Schulungen und Hospitationen in den einzelnen Kliniken zu nutzen, da möglichst eine wohnortnahe Hilfe anzubieten sei.

Der Bericht zum Stand der Entwicklung der Kompetenzzentren für Menschen mit geistiger Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 13/1327 zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Auswirkungen der Kostenübernahme der Grundsicherung durch den Bund
Vorlage 13/1341

Auf Nachfragen von Herrn Wörmann und Herrn Schmitz berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass der LVR für die Finanzierung der Grundsicherung nur in den Fällen des stationären Wohnens zuständig sei. Sofern das geplante Gesetz in Kraft tritt und dann die in der Vorlage dargestellte Bundesbeteiligung an den Kosten gesetzlich geregelt ist, wird es auch die in der Vorlage aufgezeigte Kostenerstattung geben. Dadurch werde jedoch die grundsätzliche Problematik der steigenden Kostenbelastung aufgrund der Fallzahlsteigerung im Rahmen der Eingliederungshilfe nicht gelöst.

Frau Fankhaenel ergänzt, dass das Gesetz zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, zurzeit liege ein Referentenentwurf vor, der den Kommunalen Spitzenverbände zur Stellungnahme vorliegt.

"Die Auswirkungen der Kostenübernahme der Grundsicherung durch den Bund werden gemäß Vorlage 13/1341 zur Kenntnis genommen."


Punkt 13
Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst im Rheinland
Vorlage 13/1347

Herr Groeneveld bittet um Bestätigung, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht auf das Modell „Übergang 500 plus mit dem LVR Kombilohn“ angerechnet werden.

Herr Pohl bittet nach der Hälfte der Laufzeit um einen Zwischenbericht.

Herr Wörmann bittet um Mitteilung, ob die Zielgruppe Beschäftigte der Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen sei, ob diese dann nicht mehr in LT 24 eingestuft würden.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass dieses Angebot eine Alternative zu den Beschäftigungsangeboten einer WfbM bzw. den tagesstrukturierenden Leistungsangeboten sei. Die Zuverdienstplätze seien keine Arbeitsplätze im Sinne des Kombilohn- Modells. Im 4. Quartal 2011 wird über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens berichtet und eine Vorlage zur weiteren Beschlußfassung erstellt.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Ausführungen zur Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst im Rheinland werden gemäß Vorlage 13/1347 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend zu verfahren.


Punkt 14
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
Vorlage 13/1315

Frau Hoffmann-Badache schlägt aufgrund des externen Sitzungstermins am 15.11.2011 vor, den in der Vorlage angekündigten Erfahrungsbericht auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Mitglieder des Sozialausschuss stimmen dem zu.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen und der geplanten Verfahrensweise zugestimmt.


Punkt 15
Bericht über einen fachlichen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Werkstatträte im Rheinland am 6. Mai 2011
Vorlage 13/1380

Der Vortrag von Frau Hoffmann-Badache in verständlicher Sprache wird sehr gelobt.

Der Bericht über den fachlichen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Werkstatträte im Rheinland am 6. Mai 2011 wird gemäß der Vorlage 13/1380 zur Kenntnis genommen.


Punkt 16
NRW-Landesprogramm "Integration unternehmen!"
Vorlage 13/1389

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass sie und Herr Münning (LWL) sehr begrüßen, dass sich das Land NRW für die Fortsetzung der Förderung der Integrationsprojekte einsetzt.

Frau Dr. Seel teilt in Bezug auf den zum 16.05.2011 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit, dass das Grundanliegen des Gesetzes, mehr Transparenz und Überschaubarkeit bei den Regelungen der Instrumente herzustellen, zu begrüßen sei. Ebenso die Zielrichtung im Sinne der Umsetzung von Inklusion, die behinderten Menschen bei den einzelnen Fördertatbeständen zu berücksichtigen, anstatt immer wieder neue und eigene Fördertatbestände zu schaffen. Allerdings sei dafür Sorge zu tragen, dass die besonderen Bedarfe behinderter Menschen nicht außen vor bleiben.
Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet aber auch Veränderungen, die kritisch zu sehen seien. So etwa die Begrenzung der bisher auf Dauer angelegten Förderleistungen gem. § 16 e SGB III auf nunmehr nur noch 2 Jahre. Das Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll gesetzlich geregelt werden. Derzeit sieht eine Übergangsregelung vor, dass das berufliche Orientierungsverfahren 4- wöchige Praktika in der unterrichtsfreien Zeit umfasst, die ggf. verlängert werden können. Diese Verlängerung soll ab 2013 wegfallen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) tritt jedoch dafür ein, diese Verlängerungsmöglichkeit beizubehalten.
In Bezug auf die öffentliche Ausschreibung von Vermittlungsdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) liege außerdem ein Antrag aus Rheinland-Pfalz vor, auf die Ausschreibungsverpflichtung der Integrationsfachdienste zu verzichten und dieses im Zuge des neue SGB III zu regeln.

Die Stellungnahme der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Fortbestand der Integrationsprojekte wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 17
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen durch Bewilligung eines Mietkostenzuschusses
Vorlage 13/1349

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Den Mietkostenzuschüssen, sowie den Ausstattungszuschüssen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung der Werkstattprojekte der RAPS - gemeinnützige Werkstätten GmbH, sowie der Alexianer Werkstätten GmbH wird entsprechend der Vorlage 13/1349 zugestimmt.


Punkt 18
STAR - Schule trifft Arbeitswelt
Vorlage 13/1348

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“ als einen Baustein der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem schlüssigen Gesamtkonzept, unter Berücksichtigung von fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln und dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Dazu sollen die bestehenden Programme miteinander verknüpft werden. Die aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellten Mittel sollen eingesetzt werden. Ziel ist eine flächendeckende und umfassende Berufsorientierung und kontinuierliche Begleitung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab dem drittletzten Schulbesuchsjahr im Rheinland.


Punkt 19
"Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn"
Vorlage 13/1365

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Den in der Vorlage Nr. 13/1365 beschriebenen Änderungen des "Modells "Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn" wird zugestimmt."


Punkt 20
Haushalt;
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2011 ff
Vorlage 13/1281

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass Frau Ministerin Steffens auf das Schreiben vom 13.04.2011 geantwortet habe. Das Land NRW wird die Vorschläge des LVR ergebnisoffen prüfen. Die Verwaltung sei vorsichtig optimistisch, dass das Land NRW die Vorschläge aufnehmen könnte.

"Das Schreiben des LVR vom 13.04.2011 an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA NRW) zur Frage der Erstattung der Investitionskosten an Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechtes (Kriegsopferfürsorge) wird gemäß Vorlage Nr. 13/1281 zur Kenntnis genommen."


Punkt 21
Hilfen für Querschnittsgelähmte
Antrag 13/115/1 CDU

Entsprechend des Beratungsergebnisses des Ausschusses für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen in der Sitzung am 20.05.2011 wird der Antrag 13/115/1 in eine Anfrage umgewandelt. Die Mitglieder des Sozialausschusses schließen sich dieser Vorgehensweise an.

Die Verwaltung wird um eine Berichtsvorlage gebeten, in der dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen neuartige Hilfsmittel wie der "ReWalk" den von uns betreuten Menschen mit den entsprechenden Behinderungen zur Verfügung gestellt werden können. Die Vorlage soll auch die Finanzierungsmöglichkeiten darstellen, die für die körperbehinderten Menschen bestehen, die dieses neue Hilfsmittel ggfls. in Anspruch nehmen könnten. 


Punkt 22
Bericht über die Nutzung und Einsatz von "Anfallshunden"
Antrag 13/116/1 CDU

Entsprechend des Beratungsergebnisses des Ausschusses für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen in der Sitzung am 20.05.2011 wird der Antrag 13/116/1 in eine Anfrage umgewandelt. Die Mitglieder des Sozialausschusses schließen sich dieser Vorgehensweise an.

Die Verwaltung wird gebeten, in einer Berichtsvorlage aufzuzeigen, wie die Möglichkeit des Einsatzes von "Anfallshunden" bei den Menschen mit entsprechenden Behinderungen beim LVR genutzt werden könnte. Hierbei soll der Bedarf dieser Methodik in unseren Einrichtungen überprüft werden.
Darüber hinaus soll aufgezeigt werden - für den Fall, dass ein solcher Bedarf gegeben ist und von den Menschen mit entsprechenden Behinderungen genutzt werden könnte - , wie eine Finanzierung stattfinden kann.



Punkt 23
Beschlusskontrolle

Frau Hoffmann-Badache weist auf die als Tischvorlage verteilte aktuelle Version der Beschlussliste der öffentlich offenen Beschlüsse des Sozialausschusses mit Stand 27.06.2011 hin.


Punkt 24
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache teilt folgende Termine für Preisverleihungen in 2011 mit, die bereits feststehen:
18.07.2011, 17 Uhr, LVR- Prädikat Behindertenfreundlicher Arbeitgeber, Zoo Duisburg
19.07.2011, 16 Uhr, LVR- Prädikat Behindertenfreundlicher Arbeitgeber, Erftverband
05.12.2011, 18 Uhr, LVR-Ehrenpreis für soziales Engagement.


Punkt 25
Anfragen und Anträge

keine Wortmeldung.


Punkt 26
Verschiedenes

keine Wortmeldung.


Köln, den

Die Vorsitzende




Schmerbach
Köln, den

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

Hoffmann-Badache

Anlagen: