Mit Beschluss vom 30.03.2012 (Vorlage 13/1924) hat der Landschaftsausschuss die Verwaltung beauftragt, Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst im Rheinland modellhaft umzusetzen. Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung einen Zwischenbericht vor und informiert über die ersten Ergebnisse der Evaluation. Aufgrund der hieraus gewonnenen Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, folgende Eckpunkte des Modellprojektes zu verändern:
1. Laufzeit des Modellprojektes
Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass die Etablierung des Angebots „Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst“ deutlich mehr Zeit benötigt als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Laufzeit (bisher 01.01.2012 bis 31.12.2014) um insgesamt vier Jahre und damit bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
2. Zahl der Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst
Der LA hat mit Beschluss über die Vorlagen 13/1694 und 13/1924 der Realisierung von insgesamt 193 Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst bei insgesamt 29 Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zugestimmt. Diese Beschäftigungsmöglichkeiten verteilen sich auf 16 Regionen im Rheinland. Es wird vorgeschlagen, die Zahl der Beschäftigungsmöglichkeiten auf bis zu 500 auszuweiten. Um eine personenzentrierte Steuerung zu ermöglichen, wird die Beschränkung der Beschäftigungsmöglichkeiten auf die bisher anerkannten Arbeitgeber/ Arbeitgeberinnen aufgehoben und weiteren potentiellen Arbeitgebern/ Arbeitgeberinnen Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst grundsätzlich ermöglicht.
3. Prüfung der Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst vor Förderzusage
Es wird vorgeschlagen, das Prüfverfahren deutlich zu verschlanken. Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen reichen wie im bisherigen Verfahren Konzepte und geeignete Unterlagen zu ihrer wirtschaftlichen Situation ein. Eine umfängliche Prüfung erfolgt aber nur dann, wenn sich aus den Unterlagen oder sonstigen Informationen Hinweise dafür ergeben, dass die Umsetzung des Konzeptes aus wirtschaftlichen Gründen kritisch sein könnte. Eine Förderzusage ist nach Abschluss dieser Prüfung dann ohne erneute Beschlussfassung durch die politischen Gremien im Rahmen des unter Ziffer 2 dargestellten Kontingents möglich.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst sind deutlich kostengünstiger als die alternativen Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe (Tagesstrukturierende Leistungen - Leistungstyp (LT) 23/24, Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung - LT 25, Besuch einer Tagesstätte - LT 22). Es wird vorgeschlagen, das Integrationsamt in die Projektdurchführung einzubeziehen. Damit sollen insbesondere kleinere Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes besser erreicht werden. Der Aufwand für das Modellprojekt soll ab dem Haushaltsjahr 2014 aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden.