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13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 17. Sitzung des Landschaftsausschusses
am 07.10.2011 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Einmahl, Rolf
Pantel, Sylvia
Prof. Patt, Dieter
Schittges, Winfried (MdL)
Simon, Bernhard
Verweyen, Inge
SPD
Kösling, Klaus
Recki, Gerda
Prof. Dr. Rolle, Jürgen
Schmerbach, Cornelia
Prof. Dr. Wilhelm, Jürgen Vorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fliß, Rolf für Beck, Corinna
Peil, Stefan
FDP
Effertz, Lars Oliver
Paßmann, Bernd
Die Linke.
Detjen, Ulrike
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Rehse, Henning beratendes Mitglied
Von den Fraktionsgeschäftsstellen
Boss, Frank CDU
Böll, Thomas SPD
Klemm, Ralf Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Runkler, Hans-Otto FDP
Schulte, Felix Die Linke.
Schmitz, Heinz Freie Wähler/Deine Freunde
Verwaltung:
LVR-Direktorin Lubek, Ulrike
Erste Landesrätin Hötte, Renate
LVR-Dezernent Elzer, Reinhard
LVR-Dezernent Mertens, Michael
LVR-Dezernentin Hoffmann-Badache, Martina
LVR-Dezernentin Wenzel-Jankowski, Martina
LVR-Dezernentin Karabaic, Milena
Pressereferentin Krause, Martina
Leiterin LVR-Fachbereich Landschaftsversammlung, Repräsentation und Beschwerden
LVR-Fachbereich Recht, Versicherungen und Innenrevision Oebel, Heinz-Rainer
LVR-Fachbereich Landschaftsversammlung, Repräsentation und Beschwerden Pleus, Alfred (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Änderung des § 35 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland und ihrer Ausschüsse

 

3.
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 von LVR-InfoKom und Beschluss über die Gewinnverwendung sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses

 

4.
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der LVR-Jugendhilfe Rheinland und Beschluss über die Gewinnverwendung und den Verlustausgleich aus Vorjahren sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses

 

5.
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 der LVR-Kliniken, des LVR-Servicebetriebes Viersen und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sowie die Entlastung der Krankenhausausschüsse

 

6.
Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 der LVR-HPH-Netze und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sowie die Entlastung des Betriebsausschusses

 

7.
Tagesordnung für die 7. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 12.10.2011

 

8.
Vorgesehene Tagesordnungspunkte für die 8. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 14.12.2011

 

9.
Erstellung eines Konzeptes "Sicherstellung eines permanenten Innovationsprozesses innerhalb der Verwaltung"

 

10.
Investitionsprogramm 2011 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen

 

11.
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken

 

11.1.
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess

 

11.2.
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess
hier: Änderungsantrag zu Antrag-Nr. 13/125 der CDU-Fraktion

 

11.3.
Investitions- und Sanierungssprogramm in den Kliniken;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung

 

12.
Finanzielle Beteiligung des LVR am Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder

 

13.
"einfach machen". Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

14.
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

 

15.
Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

16.
Finanzierung weiterer ambulanter Wohnangebote gemäß § 67 SGB XII

 

17.
Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen;
Gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2011
hier: Schreiben des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011
hier: Schulträgerstruktur für die verbleibenden Förderschulen rechtzeitig klären!

 

18.
Archäologische Zone und Jüdisches Museum Köln

 

19.
LVR-Archäologischer Park Xanten/LVR-RömerMuseum
Maßnahmen 2011 aus der Entwicklungskonzeption
- Anpassung des Zeit- und Kostenplanes

 

20.
LVR-Freilichtmuseum Kommern,
Beseitigung von Brandschutzmängeln und museale Anpassung der Ausstellungspavillons I-III;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
13/1418

 

21.
Das Stiftungsengagement des LVR im Überblick

 

22.
Haushalt 2011

 

22.1.
Haushaltserlass 2011

 

22.2.
Haushalt 2011
hier: Bewirtschaftungsverfügung der Ersten Landesrätin und Kämmerin zum Haushalt 2011 des LVR
13/1664

 

23.
Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 auf den LVR

 

24.
Nachhaltigkeitsfonds

 

25.
Rheinland Kultur GmbH (RKG)
hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages
13/1628

 

26.
Stiftung Zollverein
hier: Einvernehmliche Bestellung von Kuratoriumsmitgliedern zwischen Land NRW, Stadt Essen und LVR
13/1414

 

27.
Berufung von LVR-Direktorin Ulrike Lubek in den Beirat der NRW.BANK zum 01. August 2011

 

28.
Anfragen und Anträge

 

29.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

30.
Besondere Vorkommnisse

 

31.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
32.
Personalmaßnahmen

 

32.1.
Personalmaßnahmen;
hier: Zuständigkeit des Landschaftsausschusses
13/1593

 

32.2.
Bestellung zur Prüferin des LVR-Fachbereiches Rechnungsprüfung des Landschaftsverbandes Rheinland
13/1444

 

33.
Grundstücksangelegenheiten

 

33.1.
Erwerb eines Teilgrundstücks zur Einrichtung eines Ganztagsbetriebs an der LVR-Förderschule Essen, Hören und Kommunikation, Primarbereich und Sekundarstufe 1
13/1571

 

33.2.
Ermächtigung zur Abgabe eines notariellen Kaufangebotes über den Nordteil der LVR-Klinik Bedburg-Hau
13/1665

 

34.
WestLB AG

 

34.1.
Ergebnis der Expertenprüfung zur Übertragung des Hauptportfolios von der WestLB AG auf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
13/1600

 

34.2.
Anzeige des LVR zur geplanten Aufgabe der Aktienbeteiligung an der WestLB AG sowie der Änderung der Haftung bei der Ersten Abwicklungsanstalt an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
13/1610

 

35.
Vogelsang ip gGmbH
hier: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens durch den LVR
13/1629

 

36.
Anfragen und Anträge

 

37.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

38.
Besondere Vorkommnisse

 

39.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:10:15 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:45 AM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Der Vorsitzende erklärt, der Ältestenrat empfehle, folgende Tagesordnungspunkte zu vertagen:
TOP 17: "Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen",
TOP 25: "Anpassung des Gesellschaftsvertrages Rheinland Kultur GmbH" und
TOP 33.1: "Erwerb eines Teilgrundstückes zur Einrichtung eines Ganztagsbetriebs an
der LVR-Förderschule Essen"


"Die Mitglieder des Landschaftsausschusses erklären sich mit der so geänderten aktualisierten Tagesordnung einverstanden."


Punkt 2
Änderung des § 35 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland und ihrer Ausschüsse
Vorlage 13/1605

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"§ 35 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland und ihrer Ausschüsse wird wie folgt ergänzt:
Unterausschüsse und Kommissionen tagen grundsätzlich nichtöffentlich. Das gilt nicht für die Unterausschüsse des Landesjugendhilfeausschusses und die Kommission Inklusion."



Punkt 3
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 von LVR-InfoKom und Beschluss über die Gewinnverwendung sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses
Vorlage 13/1585

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"1. Der Jahresabschluss 2010 von LVR-InfoKom wird entsprechend den als Anlagen zur Vorlage Nr. 13/1585 beigefügten Bilanz zum 31.12.2010 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2010 festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zuzüglich Entnahme aus der Gewinnrücklage) des Eigenbetriebes LVR-InfoKom zum 31.12.2010 in Höhe von 30.991,05 Euro wird in eine allgemeine Gewinnrücklage eingestellt.
3. Dem Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung wird in seiner Funktion als Betriebsausschuss für LVR-InfoKom gemäß § 5 (1) c der Betriebssatzung Entlastung erteilt."



Punkt 4
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der LVR-Jugendhilfe Rheinland und Beschluss über die Gewinnverwendung und den Verlustausgleich aus Vorjahren sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses
Vorlage 13/1625

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"1. Der Jahresabschluss 2010 des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland wird entsprechend der als Anlage zur Vorlage Nr. 13/1625 beigefügten Bilanz zum 31.12.2010 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2010 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.982,88 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 183.869,99 € verrechnet. Der verbleibende Verlustvortrag wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgebucht.
3. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt."



Punkt 5
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 der LVR-Kliniken, des LVR-Servicebetriebes Viersen und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sowie die Entlastung der Krankenhausausschüsse
Vorlage 13/1591

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der LVR-Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen, der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen, des LVR-Servicebetriebes Viersen und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei wird entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2010 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2010 festgestellt.



2. Gewinnverwendung und Verlustbehandlung
Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sieht – ausgehend von den nachfolgend aufgeführten LVR-Kliniken und dem LVR-Servicebetrieb Viersen sowie der LVR-Krankenhauszentralwäscherei – wie folgt aus:

2.1 LVR-Klinik Bedburg-Hau
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von € 960.907,23, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 580.638,37 und einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 191.957,63, ergibt sich ein Betrag in Höhe von € 1.733.503,23. Davon wird ein Betrag in Höhe von € 924.000,00 in die Betriebsmittelrücklage eingestellt. Des Weiteren erfolgen Zuführungen in die zweckgebundene Rücklage zur Durchführung von Instandhaltungsleistungen in Höhe von € 405.000,00. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 404.503,23 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 LVR-Klinik Bonn
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 344.947,01 und die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 116.636,08 werden in Höhe von € 201.000,00 der Betriebsmittelrücklage zugeführt. In Höhe von € 260.583,09 erfolgt eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung der Kosten für die Brandschutz- und Asbestmaßnahmen sowie die Umbaumaßnahmen im Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie.

2.3 LVR-Klinik Düren
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 2.321.137,48, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 10.640,65 und der Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 114.680,94, wird ein Betrag in Höhe von € 150.000,00 der Betriebsmittelzulage zugeführt. In Höhe von € 100.000,00 erfolgt eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage zur finanziellen Absicherung der Weiterentwicklung und Umstrukturierung des sozialen Rehabilitationsbereiches. Des Weiteren erfolgen Zuführungen in die zweckgebundene Rücklage zur Durchführung von Instandhaltungsleistungen in Höhe von € 1.330.000,00, in Höhe von € 750.000,00 zur Finanzierung von Maßnahmen lt. dem genehmigten Gesamtinvestitionsplan der LVR-Kliniken. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 116.459,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4 LVR-Klinikum Düsseldorf
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.472.743,96, zuzüglich der Entnahme aus zweckgebundener Rücklage in Höhe von € 75.084,00, wird in Höhe von € 812.827,96 in eine zweckgebundene Gewinnrücklage zur Durchführung von Instandhaltungen sowie in Höhe von € 735.000,00 in eine zweckgebunden Gewinnrücklage zur Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung des Gesamtinvestitionsplanes eingestellt.

2.5 LVR-Klinikum Essen
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 266.829,68, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 203.098,46, wird ein Betrag in Höhe von € 250.000,00 der Betriebsmittelrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 219.928,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.6 LVR-Klinik Köln
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 630.202,40, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 354.094,44 sowie der Entnahme aus zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von € 80.338,96, wird ein Gesamtbetrag in Höhe von € 1.064.635,80 in die zweckgebundene Rücklage, davon € 536.154,53 für die Betriebsmittelrücklage und € 528.481,27 für die Durchführung von Instandhaltungsleistungen, eingestellt.

2.7 LVR-Klinik Langenfeld
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.731.342,05, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 449.165,40, wird ein Betrag in Höhe von € 565.158,00 der Betriebsmittelrücklage zugeführt. In Höhe von € 1.160.000,00 erfolgt eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage zur finanziellen Absicherung der Weiterentwicklung und Umstrukturierung der LVR-Klinik Langenfeld gem. Zielplanung. Der Bilanzgewinn in Höhe von € 455.349,45 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.8 LVR-Klinik Mönchengladbach
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 705.169,00 wird ein Betrag in Höhe von € 115.694,65 der Betriebsmittelrücklage, ein Betrag in Höhe von € 437.265,09 zur Finanzierung von Maßnahmen lt. dem genehmigten Gesamtinvestitionsplan der LVR-Kliniken sowie ein Betrag von € 152.209,26 für Eigenmittel für den schlussabgerechneten Bettenneubau Haus A in die zweckgebundene Rücklage zugeführt.

2.9 LVR-Klinik Viersen
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 2.054.372,61 wird ein Verlustvortrag in Höhe von € 1.528.343,82 abgedeckt. Des Weiteren erfolgt eine Einstellung in die zweckgebundene Rücklage in Höhe von € 526.028,79. Davon wird ein Betrag in Höhe von € 226.028,79 der Betriebsmittelrücklage sowie ein Betrag in Höhe von € 300.000,00 der zweckgebundenen Rücklage zur Durchführung von Instandhaltungsleistungen zugeführt.

2.10 LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 42.272,14, zuzüglich der Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 79.149,21, erfolgt eine Einstellung in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von € 80.500,00. Der verbleibende Verlustvortrag, abzüglich des Verlustausgleichs des Trägers aus Vorjahren in Höhe von € 973.767,52, wird als Bilanzverlust in Höhe von € 2.809.373,66 auf neue Rechnung vorgetragen.

2.11 LVR-Servicebetrieb Viersen
Der LVR-Servicebetrieb Viersen hat zum 31.12.2010 seine Tätigkeit eingestellt. Sämtliche Vermögenswerte (Aktiva und Passiva, einschließlich Jahresüberschuss in Höhe von € 3.209,62) sind gemäß Beschlusslage an die LVR-Klinik Viersen zum 01.01.2011 übertragen worden.

2.12 LVR-Krankenhauszentralwäscherei
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 8.998,96, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 182.053,94, wird ein Betrag in Höhe von € 150.000,00 in die zweckgebundene Rücklage für die Ausstattung der LVR-Kliniken mit neuer Wäsche zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 41.052,90 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Krankenhausausschüsse
Den Mitgliedern der Krankenhausausschüsse 1 – 4 wird Entlastung erteilt."



Punkt 6
Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 der LVR-HPH-Netze und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sowie die Entlastung des Betriebsausschusses
Vorlage 13/1630

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 der LVR-HPH-Netze werden entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2010 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2010 festgestellt.

2. Gewinnverwendung- und Verlustbehandlung
Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung soll bei den einzelnen LVR-HPH-Netzen wie folgt erfolgen:

2.1 LVR-HPH-Netz Niederrhein
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.371.051,64, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 51.998,89, wird ein Betrag in Höhe von € 1.400.000,00 zur Dotierung der Investitionsrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag von € 34.585,80 entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das aus Gewinnrücklagen finanzierte Anlagevermögen entnommen. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 57.636,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 LVR-HPH-Netz Ost
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 272.952,79, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 182.714,73, wird ein Betrag in Höhe von 345.000,00 zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 110.667,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3 LVR-HPH-Netz West
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 714.362,12, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 140.750,47, wird ein Betrag in Höhe von € 2.639,74 zur Anpassung der Versorgungsrücklage (EFOG) an das entsprechende Deckungskapital entnommen. Zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage wird ein Betrag in Höhe von € 810.000,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 42.472,85 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung des Betriebsausschusses
Dem Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen wird gemäß § 7 Abs. 1 Nummer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt."



Punkt 7
Tagesordnung für die 7. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 12.10.2011
Vorlage 13/1487

Keine Anmerkungen

"Die Tagesordnung der 7. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 12.10.2011 wird gemäß Vorlage 13/1487 zur Kenntnis genommen."


Punkt 8
Vorgesehene Tagesordnungspunkte für die 8. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 14.12.2011
Vorlage 13/1501

Der Vorsitzende erklärt, der Ältestenrat empfehle, zum vorgesehenen Tagesordnungspunkt "Inklusion" Repräsentanten der Landesregierung sowie Wissenschafter einzuladen. Im Anschluss an die Vorträge sollte die Landschaftsversammlung ein "politisches Produkt", z.B. eine Resolution verabschieden.

"Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die 8. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 14.12.2011 werden gemäß Vorlage Nr. 13/1501 zur Kenntnis genommen."


Punkt 9
Erstellung eines Konzeptes "Sicherstellung eines permanenten Innovationsprozesses innerhalb der Verwaltung"
Antrag 13/94 CDU

Herr Einmahl begründet den Antrag Nr. 13/94 der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion halte es für erforderlich, dass in einer großen Organisation wie dem LVR ein permanenter Innovationsprozess innerhalb der Verwaltung sichergestellt werden müsse. Dass einzelne Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LVR umgesetzt worden seien, sei der Fraktion bekannt. Es sei jedoch erforderlich, dass die Verwaltungsführung in einem Konzept die Innovationsfelder und Effizienzreserven gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstelle.

Der Innovationsprozess sollte in einem geschlossenen Konzept dargestellt werden.

Herr Prof. Dr. Rolle erklärt, die SPD-Fraktion werde den Antrag ablehnen. Er regt an, die Verwaltung solle darüber nachdenken, evtl. einen Fachkongress zum Thema "Innovation" durchzuführen.

Herr Peil berichtet über die Beratungen im Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung. Dort habe die Verwaltung dargestellt, in welchen Fällen sie bereits innovativ tätig sei. Er verweist z.B. auf die Vorlage zur Demographie im Personalmanagement und hält einen Beschluss über den Antrag für überflüssig.

Frau Detjen weist darauf hin, dass die Verwaltung in ihrem Handeln gesetzlich gebunden sei.

Frau Lubek sagt zu, die Verwaltung werde darstellen, wie sie bereits heute systematisch innovativ handele.

Der Antrag Nr. 13/94 wird mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke. gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.


Punkt 10
Investitionsprogramm 2011 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage 13/1494

Keine Wortbeiträge

"Der Bericht über das Investitionsprogramm 2011 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen wird gemäß Vorlage Nr. 13/1494 zur Kenntnis genommen."


Punkt 11
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken


Punkt 11.1
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess
Antrag 13/125 CDU

Herr Einmahl erklärt, die CDU-Fraktion habe den Antrag mit dem Ziel gestellt, dass bei der Umsetzung des Investitions- und Sanierungsprogramms in den LVR-Kliniken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess beteiligt werden. Das Wissen der Mitarbeiterschaft aus der täglichen Arbeit solle genutzt werden. Dies sollte unbürokratisch geschehen. Mit dem Änderungsantrag Nr. 13/129 der Fraktionen von SPD, Grüne und FDP, der sich lediglich durch einen Halbsatz vom ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion unterscheide, werde zusätzliche Bürokratie aufgebaut, die völlig überflüssig sei.

Herr Effertz verdeutlicht, dass die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP die Grundidee der CDU-Fraktion begrüßen und diese durch den Änderungsantrag ergänzen, wodurch ein ständiger Innovationsprozess deutlich werde. Die Beschlussfassung sei bereits im zuständigen Gesundheitsausschuss erfolgt. Der Landschaftsausschuss solle heute den Antrag Nr. 13/129 lediglich zur Kenntnis nehmen.

Herr Boss erinnert an die zum Teil unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse in den Krankenhausausschüssen.

Der Antrag Nr. 13/125 wird mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke. gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.


Punkt 11.2
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess
hier: Änderungsantrag zu Antrag-Nr. 13/125 der CDU-Fraktion
Antrag 13/129 FDP, SPD, GRÜNE

Keine Anmerkungen

"Der Landschaftsausschuss nimmt den Antrag Nr. 13/129 zur Kenntnis."


Punkt 11.3
Investitions- und Sanierungssprogramm in den Kliniken;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung
Vorlage 13/1644

Der Vorsitzende weist auf eine Änderung in der Begründung der Vorlage (Beschluss des Gesundheitsausschusses) hin. Der erste Satz "Der Beschlussvorschlag für den Antrag Nr. 13/125 der CDU-Fraktion wird wie folgt neu gefasst:" ist zu streichen.

Der Landschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke. gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss stimmt dem Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 16.09.2011 zum Thema 'Investitions- und Sanierungssprogramm in den Kliniken' gemäß Vorlage Nr. 13/1644 einschließlich der vom Vorsitzenden vorgetragenen Änderung zu."


Punkt 12
Finanzielle Beteiligung des LVR am Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder
Vorlage 13/1590/1

Der Vorsitzende weist darauf hin, der Ältestenrat habe deutlich gemacht, der LVR solle sich am Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder beteiligen, der Personalkostenanteil dürfe jedoch nicht zu einer Reduzierung des Betrages führen.

Frau Hötte verweist auf die Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Es sei bislang völlig unklar, ob und in welcher Höhe Mittel aus dem Entschädigungsfonds abfließen werden. Sie habe zugesagt, im Finanz- und Wirtschaftsausschuss in einem halben Jahr erneut zu berichten und den politischen Willen zu berücksichtigen, das Budget des Fonds nicht durch die Personalkosten für den eigentlichen Zweck zu reduzieren.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der LVR ist bereit, anteilig die Lasten der finanziellen Ausstattung einer 'Heimkinderstiftung' stellvertretend für die gesamte kommunale Familie im Rheinland gemäß Vorlage Nr. 13/1590/1 zu tragen und als Anlauf- und Beratungsstelle zu fungieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zweck insgesamt 1,5 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen, davon eine erste Rate von 0,5 Mio. Euro in den Haushalt 2012 (Veränderungsnachweis) sowie weitere Raten von je 0,5 Mio. Euro in den Haushaltjahren 2013 und 2014. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Anlauf- und Beratungsstelle für das Rheinland unter Beteiligung der rheinischen Organisation ehemaliger Heimkinder in geeigneter Form zu realisieren."



Punkt 13
"einfach machen". Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/1548

Keine Wortbeiträge

"Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung (Kabinettbeschluss 15.06.2011) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird zur Kenntnis genommen."


Punkt 14
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Vorlage 13/1535

Herr Peil begrüßt die Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Er hofft, dass die Verwaltung in der Umsetzung der Zielvereinbarung erfolgreich sein werde, d.h. in den nächsten Jahren eine Reduzierung der Entgelte um 2 % erreiche.

"Die Rahmenvereinbarung "Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern" zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW wird mit der Vorlage 13/1535 zur Kenntnis genommen."


Punkt 15
Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/1597

Keine Wortbeiträge

Der Bericht der Verwaltung sowie die abgeschlossene Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 13/1597 zur Kenntnis genommen.


Punkt 16
Finanzierung weiterer ambulanter Wohnangebote gemäß § 67 SGB XII
Vorlage 13/1448

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Den Fördervorschlägen gemäß Tabelle 1 der Vorlage 13/1448 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird um Umsetzung gebeten."


Punkt 17
Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen;
Gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2011
hier: Schreiben des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011
hier: Schulträgerstruktur für die verbleibenden Förderschulen rechtzeitig klären!
Antrag 13/127 CDU

Vertagt


Punkt 18
Archäologische Zone und Jüdisches Museum Köln
Vorlage 13/1536/1

Der Vorsitzende weist auf die ergänzende Beschlussempfehlung des Kulturausschusses hin.

Herr Prof. Patt erläutert, warum sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung im Kulturausschuss enthalten habe und somit zu einem einstimmigen Beschluss beigetragen habe. Die CDU-Fraktion wollte sich nicht von vorn herein gegen die Archäologische Zone und das Jüdische Museum aussprechen, sondern vor ihrer Entscheidung Aussagen von der Kämmerin des LVR zum finanziellen Rahmen haben. Er verweist auf die Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin und bezweifelt, dass in analoger Anwendung der Vorgaben einer vorläufigen Haushaltsführung Auszahlungen und Aufwendungen für eine Beteiligung an der Archäologischen Zone geleistet werden dürfen. Insoweit müsse heute eindeutig der Verhandlungsrahmen - auch im Interesse der Verwaltung - festgelegt werden.

Frau Hötte bestätigt, sie habe in der Bewirtschaftungsverfügung für das Jahr 2011 verfügt, dass die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung weiterhin gelten. Danach dürfen Aufwendungen und Auszahlungen nur geleistet werden, zu denen der LVR gesetzlich verpflichtet sei. Die landschaftliche Kulturpflege sei eine Pflichtaufgabe der Landschaftsverbände. Insoweit dürfe die Verwaltung nach einem heutigen Beschluss des Landschaftsausschusses Verhandlungen mit der Stadt Köln führen und dadurch Personalaufwand einsetzen.
Für das Jahr 2012 habe sie keine Veranlassung gesehen, Mittel in den Haushaltsentwurf einzuplanen, da bislang nicht erkennbar sei, ob und was auf den LVR zukomme. Zunächst müsse die inhaltlich-konzeptionelle Ausrichtung geklärt werden, bevor über baulich-funktionale und betrieblich-finanzielle Aspekte verhandelt werde. Deshalb sei es aus ihrer Sicht unverantwortlich, bereits heute Mittel im Haushaltsentwurf 2012 einzuplanen, deren Höhe nicht bekannt sei. Sie weist darauf hin, dass auch für das Jahr 2012 GFG-Mittel für kulturelle Zwecke angekündigt worden seien. Diese könnten ggfs. auch für die Beteiligung an der Archäologischen Zone eingesetzt werden.

Herr Peil begrüßt die Vorlage und den Beschlussvorschlag ausdrücklich. Die Archäologische Zone und das Jüdische Museum seien ein bedeutendes archäologisches und kulturpolitisches Projekt, das im Rahmen der Bodendenkmalpflege zu den Aufgaben des LVR zähle. Er hält es für dringend erforderlich, die Kompetenz des LVR in dieses Projekt einzubringen. Heute soll der Auftrag an die Verwaltung erteilt werden, mit der Stadt Köln offiziell zu verhandeln. Der LVR soll gestaltend tätig werden. Es werde mit der Beschlussfassung heute kein Verhandlungsergebnis vorweggenommen. Über das Ergebnis der Verhandlungen müssen die politischen Gremien des LVR entscheiden. Heute seien finanzielle Konsequenzen noch nicht absehbar.

Herr Einmahl erklärt, die Bewirtschaftungsverfügung diene dazu, den Haushalt zu konsolidieren. Er verweist auf die Veranstaltung zum Haushalt 2012 mit den Mitgliedkörperschaften. Dort sei von der Kämmerin angekündigt worden, den Umlagesatz bei 17,0 %-Punkte zu belassen, was wegen der Verbesserung der Umlagegrundlagen faktisch mehr Geld für den LVR bedeute. Ob dieses auch der mittelfristigen Finanzplanung entspreche, sei fragwürdig. Nach der Gemeindeordnung müsse die Verwaltung frühzeitig zu Beginn großer Projekte Aussagen über zukünftige Belastungen machen. Der Rat entscheide dann, ob das Projekt realisiert werden soll. Bei dem Vorhaben "Archäologischen Zone" tappe die Verwaltung aber völlig im Dunklen. Für die CDU-Fraktion stelle sich die Frage, ob der LVR diese Maßnahmen über die Umlage finanzieren wolle, während die Mitgliedskörperschaften in ähnlichen Fällen ihre Ausgaben reduziert hätten. Wenn die Stadt Köln sich für die "Archäologischen Zone" entschieden habe, müsse sie auch die finanziellen Risiken tragen. Für den LVR wäre es unverantwortlich, ein nicht überschaubares finanzielles Risiko einzugehen. Er verweist auf zwei Ausgrabungen in Aachen, an denen die Stadt Aachen sich nicht an den LVR gewandt habe und warnt davor, sich an allen Ausgrabungen im gesamten Rheinland im Rahmen der Bodendenkmalpflege zu beteiligen.

Herr Effertz betont, mit dem heutigen Beschluss solle in die Verhandlungen mit der Stadt Köln eingetreten werden. Es könne noch keine Prognose über den finanziellen Rahmen gemacht werden. Dieses sei erst nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses möglich. Erst dann werde ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich, ob der LVR sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an dem Projekt beteilige.

Herr Prof. Dr. Rolle erklärt, wenn in der Vergangenheit immer gesagt worden wäre, ein bestimmtes Vorhaben sei Angelegenheit der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, dann wären viele Vorhaben nicht umgesetzt worden. In allen Stellungnahmen sei deutlich geworden, dass es sich um eines der herausragenden kulturpolitischen Projekte in Europa handele, an dem sich das Land NRW, der LVR und die Stadt Köln beteiligen müssen. Wenn erwartet werde, dass die Kämmerin bereits heute Zahlen in den Haushaltsentwurf einbringe, sei dies seriös gar nicht möglich. Er schlägt vor, die Beratungen abzuwarten und im Anschluss daran eine Entscheidung zu treffen.

Herr Dr. Ammermann stellt klar, dass die heutige Diskussion immer davon ausgehe, dass der LVR ergebnisoffen mit der Stadt Köln verhandeln könne. Der Presse sei jedoch bereits zu entnehmen gewesen, die Stadt Köln erwarte, dass der LVR in das Projekt einsteige. Mit einer heutigen Beschlussfassung werde ggü. der Stadt Köln ein Vertrauenstatbestand geschaffen. Dass die Kämmerin keinen Betrag in den Haushaltsentwurf eingestellt habe, sei völlig klar. Er verweist auf die Vorlagen der Stadt Köln, in denen von Kosten in einer Größenordnung von 5 Mio. € gesprochen werde. Er halte die Kostenschätzung für realistisch und betont, die Mehrbelastungen durch eine Beteiligung an der Archäologischen Zone seien umlagerelevant. Die Mitgliedskörperschaften müssten im Jahr 2012 ca. 200 Mio. € mehr an Umlagevolumen aufbringen als im Jahr 2011. Er halte angesichts der Perspektive einer dauerhaften Mehrbelastung von ca. 3 - 5 Mio. € als freiwillige Aufgabe eine Beteiligung nicht für verantwortbar. Darüber hinaus müsse auch die politische Dimension gesehen werden. Die Beteiligung des LVR an diesem Projekt könne in den Augen der anderen Mitgliedskörperschaften das Ansehen des LVR beschädigen.

Herr Prof. Patt verweist auf die Presse, in der bereits veröffentlicht sei, der LVR übernehme die Betriebskosten. Er betont, dass losgelöst vom konkreten Fall immer von der gesetzlichen Verpflichtung der Landschaftsverbände gesprochen werde. Die Gesetzeslage in Köln, "lex colonia", sehe vor, dass das Römisch Germanische Museum als Obere Denkmalbehörde gesetzlich zuständig sei.

Herr Runkler erklärt, bei der grundsätzlichen Frage, ob der LVR es sich erlauben könne, ambitionierte überregional bedeutsame Projekte zu ermöglichen und zu unterstützen, müsse der Stellenwert der Kulturprojekte berücksichtigt werden. Er stellt heraus, dass der Kulturetat beim LWL 3,3 % und beim LVR 2,6 % des Gesamthaushaltes betrage und dass der LWL 10 Mio. € mehr Mittel für den Kulturbereich ausgebe als der LVR.

Der Landschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke. gegen die Stimmen der CDU-Fraktion entsprechend der Empfehlung des Kulturausschusses vom 05.10.2011 folgenden Beschluss:

"In Anbetracht der kulturpolitischen Bedeutung des Projektes wird die Verwaltung beauftragt, in die Verhandlungen mit der Stadt Köln einzutreten, mit dem Ziel
- einer zumindest mehrheitlichen Beteiligung an einer künftigen Konstruktion "Archäologische Zone/Jüdisches Museum"
- sowie einer maximalen Steuerung in den drei genannten Handlungsfeldern (inhaltlich-konzeptionell, baulich-funktional, betrieblich-finanziell), wenn die Verhandlungsergebnisse mit den Möglichkeiten des LVR vereinbar sind."



Punkt 19
LVR-Archäologischer Park Xanten/LVR-RömerMuseum
Maßnahmen 2011 aus der Entwicklungskonzeption
- Anpassung des Zeit- und Kostenplanes
Vorlage 13/1482

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"1. Die Darstellung zur Entwicklungskonzeption wird gemäß Vorlage Nr. 13/1482 zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Vorlage Nr. 12/1004 beschlossenen Maßnahmen der Entwicklungskonzeption und Agenda 2010 entsprechend der mit Vorlage 13/1482 dargestellten Modifizierungen umzusetzen."



Punkt 20
LVR-Freilichtmuseum Kommern,
Beseitigung von Brandschutzmängeln und museale Anpassung der Ausstellungspavillons I-III;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
Vorlage 13/1418

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Planung und den Kosten in Höhe von 5.095.000,00 € für die Beseitigung von Brandschutzmängeln und musealer Anpassung der Ausstellungspavillons I-III für das LVR-Freilichtmuseum Kommern wird gemäß Vorlage-Nr. 13/1418 zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt."


Punkt 21
Das Stiftungsengagement des LVR im Überblick
Vorlage 13/1583

Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die ausführlichen Informationen.

"Der Bericht zum Stiftungsengagement des LVR wird gemäß Vorlage 13/1583 zur Kenntnis genommen."


Punkt 22
Haushalt 2011


Punkt 22.1
Haushaltserlass 2011
Vorlage 13/1642

Keine Wortbeiträge

"Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zum LVR-Haushalt 2011 und das dazu erstellte Informationsschreiben der Verwaltung vom 20.09.2011 wird gemäß Vorlage 13/1642 zur Kenntnis genommen."


Punkt 22.2
Haushalt 2011
hier: Bewirtschaftungsverfügung der Ersten Landesrätin und Kämmerin zum Haushalt 2011 des LVR
Vorlage 13/1664

Keine Wortbeiträge

"Die Bewirtschaftungsverfügung der Ersten Landesrätin und Kämmerin zum Haushalt 2011 des LVR wird gemäß Vorlage Nr. 13/1664 zur Kenntnis genommen."


Punkt 23
Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 auf den LVR
Vorlage 13/1570

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"Die Landschaftsversammlung nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis und beschließt, die Mitgliedskörperschaften bei der Zahlung der Landschaftsumalge 2011 gemäß Vorlage 13/1570 zu entlasten. Der Entlastungsanteil soll bei den Festsetzungsbescheiden über die Zahlung der Landschaftsumlage 2011 abgesetzt werden."


Punkt 24
Nachhaltigkeitsfonds
Vorlage 13/1366

Keine Anmerkungen

"Der Bericht der Verwaltung wird gemäß Vorlage 13/1366 zur Kenntnis genommen."


Punkt 25
Rheinland Kultur GmbH (RKG)
hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage 13/1628

Vertagt


Punkt 26
Stiftung Zollverein
hier: Einvernehmliche Bestellung von Kuratoriumsmitgliedern zwischen Land NRW, Stadt Essen und LVR
Vorlage 13/1414

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"1. Der Landschaftsausschuss stimmt den Vorschlägen des Landes NRW zu den im Einvernehmen zwischen Land NRW, Stadt Essen und LVR zu bestellenden Kuratoriumsmitgliedern zu.
2. Der Landschaftsausschuss stimmt dem Vorschlag des Landes NRW zu, die gemeinsamen Bestellungen der Kuratoriumsmitglieder künftig in der Regel amts-/funktionsbezogen vorzunehmen."



Punkt 27
Berufung von LVR-Direktorin Ulrike Lubek in den Beirat der NRW.BANK zum 01. August 2011
Vorlage 13/1518

Keine Anmerkungen

"Die Berufung von Frau LVR-Direktorin Ulrike Lubek in den Beirat der NRW.BANK durch die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, mit Wirkung zum 01. August 2011 wird zur Kenntnis genommen."


Punkt 28
Anfragen und Anträge

Es liegen keine Anfragen und Anträge vor.


Punkt 29
Beschlüsse der Fachausschüsse

Keine Anmerkungen


Punkt 30
Besondere Vorkommnisse

1. Suizide
Frau Lubek berichtet, seit der letzten turnusmäßigen Sitzung des Landschaftsausschusses hätte es in 5 LVR-Kliniken 6 Suizide gegeben. Fachaufsichtliche Intervention sei nicht erforderlich gewesen.

2. Jugendhilfeeinrichtung in Hellenthal-Reifferscheid
Herr Elzer erinnert an seine Berichterstattung im Landschaftsausschuss am 14.07.2011 über die Schließung der Jugendhilfeeinrichtung in Hellenthal-Reifferscheid. Über den aktuellen Stand habe er im Landesjugendhilfeausschuss berichtet (Anmerkung der Verwaltung: siehe Vorlage Nr. 13/1584).
Der Träger habe nun einen Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis gestellt, der zur Zeit geprüft werde. Zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle habe der Träger einer Ombudschaft durch den Deutschen Kinderschutzbund stattgegeben.
Über die Rechtmäßigkeit der Schließung der Jugendhilfeeinrichtung müsse das Verwaltungsgericht Aachen noch in der Hauptsache entscheiden.
Die Mitarbeiter, die durch Vorwürfe der unangemessenen Erziehungsmethoden belastet worden seien, seien nicht mehr in der Jugendhilfeeinrichtung tätig.
Er betont, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht ließen sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen nicht entmutigen, auch zukünftig Einrichtungen der Jugendhilfe kritisch zu beobachten.

Herr Prof. Dr. Rolle weist darauf hin, dass der Träger der Einrichtung ein Bauunternehmen sei. Für das operative Geschäft in der Jugendhilfeeinrichtung sei ein pädagogischer Leiter verantwortlich. Die Berichterstattung in der Presse sei auch für den Träger nicht positiv gewesen. Nach seiner Information halte sich der Träger an die Vorgaben der Heimaufsicht. Er betont, auch wenn das Gerichtsurteil nicht positiv für den LVR gewesen sei, habe das sofortige Eingreifen des Landesjugendamtes doch etwas bewirkt.

"Die Berichte über die Besonderen Vorkommnisse werden zur Kenntnis genommen."


Punkt 31
Verschiedenes

1. Zentrum für verfemte Künste Solingen
Frau Lubek erklärt, die Aussagen in den heutigen Ausgaben der Solinger Morgenpost und des Solinger Tagesblattes, der LVR verzichte auf eine Garantieerklärung hinsichtlich des Zentrums für verfemte Künste in Solingen, seien falsch. Vielmehr seien in einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Solingen und Vertretern des Ministeriums für Inneres und Kommunales mögliche Alternativen zur Garantieerklärung entwickelt worden. Das Ergebnis der Prüfung dieser Alternativen sowie eine Liste der aus Sicht des LVR unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse notwendigen Schritte habe zeitlich dem Oberbürgermeister Solingen und den Fraktionen im LVR mit Schreiben vom 06.10.2011 vorgelegen.

2. Maßregelvollzug
Frau Lubek berichtet, das Land NRW beabsichtige, weitere 650 Plätze für Maßregelvollzugspatienten schaffen zu wollen. Wo diese Plätze eingerichtet werden sollen, werde in einem offenen und transparenten Verfahren mit den in Frage kommenden Kommunen erörtert. Der LVR werde sich im engen Schulterschluss mit den Mitgliedskörperschaften konstruktiv in den Prozess einbringen.

3. Vorlagengestaltung
Herr Prof. Dr. Rolle lobt die Gestaltung der Vorlagen hinsichtlich des Feldes "Zusammenfassung".

"Die Berichte werden zur Kenntnis genommen."


Köln, 21.11.2011

Der Vorsitzende




P r o f. D r. W i l h e l m
Köln, 16.11.2011

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland



L u b e k

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden