LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 25. Sitzung des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder
am 20.08.2009 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium: | | CDU | |
Fenninger, Georg | für Dünner, Johannes |
Rohde, Klaus | für Jüttner, Therese |
SPD | |
Benninghaus, Walburga | Vorsitzende/-r |
Schmerbach, Cornelia | |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Bahr, Lorenz | |
FDP | |
Vogel, Ilse | für Hafke, Marcel |
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände | |
Heimlich, Gunder | |
Lotzwy, Dorette | |
Wieja, Elke | |
Verwaltung: | | LVR-FBLeiterin Kinder und Familie | Dr. Schneider |
LVR-Fachbereich 42 | Clever |
| Hachen (zu TOP 3) |
| Bayer (zu TOP 4) |
| Adrat (zu TOP 5) |
| Dix (zu TOP 7) |
| Nieling (zu TOP 8) |
| Senger (Protokoll) |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung
2.
Niederschrift über die 24. Sitzung vom 22.04.2009
3.
Investitionsprogramm U 3;
hier: Aktueller Sachstand
12/4527
4.
Neue Vereinbarung über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in Tageseinrichtungen für Kinder
5.
Aktionsprogramm "Kindertagespflege" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend;
hier: Säule II
6.
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung
7.
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe im Bereich Früher Hilfen; hier: Zwischenbericht
8.
Bericht über die 15. Rheinische Jugendhilfekonferenz am 23.06.2009
Beginn der Sitzung: | 09:30 AM Uhr |
Ende öffentlicher Teil: | 10:45 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 10:45 AM Uhr |
Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedet die Vorsitzende Frau Benninghaus die bisherige Ausschussbetreuerin des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, Frau Westkamp und
überreicht ihr ein Geschenk. Frau Westkamp bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
Anschließend heißt Frau Benninghaus die neue Ausschussbetreuerin des Unterausschusses, Frau Senger, willkommen.
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird anerkannt.
Punkt 2
Niederschrift über die 24. Sitzung vom 22.04.2009
Es gibt keine Anmerkungen.
Punkt 3
Investitionsprogramm U 3;
hier: Aktueller Sachstand
Vorlage 12/4527
Herr Hachen informiert die Mitglieder des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder über den aktuellen Sachstand zum U 3 Investitionsprogramm.
Er teilt mit, dass von den seit Beginn des Sonderprogramms beim Landesjugendamt Rheinland eingegangenen ca. 3500 Anträgen zum Stichtag 31.07.2009 1.866 Anträge für 10.876 zusätzliche U 3 Plätze mit einem Fördervolumen von 67 Mio. Euro bewilligt wurden. Davon wurden bisher 11,2 Mio. Euro an Landes- und Bundesmitteln ausgezahlt. Nordrhein-Westfalen nimmt laut Auskunft des Bundesfamilienministeriums im bundesweiten Vergleich mittlerweile einen Spitzenplatz ein.
Der Fachbereich rechnet damit, dass bis zum Jahresende 2009 insgesamt etwa 4000 U 3 - Anträge vorliegen werden.
Herr Hachen berichtet weiterhin, dass zum 01.09.2009 drei Inspektorinnen und Inspektoren eingestellt werden, um den Fachbereich Kinder und Familie bei der Prüfung und Bewilligung der Anträge personell zu verstärken. Die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll bis Ende des Jahres erfolgen.
Der aktuelle Sachstand zum U 3 Investitionsprogramm gemäß Vorlage Nr. 12/4527 wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 4
Neue Vereinbarung über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage 12/4487
Frau Bayer informiert den Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder über die im Juli 2009 verabschiedete neue ergänzende Vereinbarung über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in Tageseinrichtungen für Kinder. Diese neue Vereinbarung enthält schwer-
punktmässig die Verlängerung von Übergangsfristen vom 31.07.2011 zum 31.07.2013.
Sie hebt hervor, dass diese neue Vereinbarung nun eine Härtefall-Regelung für die Weiterbe-
schäftigung von Ergänzungskräfte vorsieht, die mindestens 15 Jahre Berufserfahrung haben
und am 15.03.2008 in der Kindertageseinrichtung beschäftigt waren, ohne dass sich diese weiter qualifizieren müssen. Die Regelung sieht jedoch vor, dass diese Ergänzungskräfte eine 160 Stunden umfassende Fortbildung absolvieren.
Die Zuständigkeit für diese Härtefall-Regelung wurde auf die örtliche Ebene verlagert, so dass die Jugendämter selbst die inhaltliche Auslegung des Begriffs "Härtefall" und die konzeptionelle Ge-
staltung der entsprechenden Fortbildungen festlegen können. Daher werden sich möglicherweise
sehr unterschiedliche Qualitätsmaßstäbe in den Jugendämtern entwickeln.
Frau Lotzwy bedauert außerordentlich, dass die Zuständigkeit für diese "Härtefall-Regelung" nicht in die Zuständigkeit der Landesjugendämter gegeben wurde. Sie wertet dies als erstes deutliches Signal der bewussten Verlagerung der Aufsicht über Tageseinrichtungen für Kinder - zumindest in diesen Punkt - auf die örtliche Ebene.
Frau Dr. Schneider verweist auf die Diskussion zu dieser neuen Vereinbarung im Ständigen Arbeits-
kreis. Die Zuständigkeit der Landesjugendämter in dieser Frage konnte leider nicht durchgesetzt werden.
Allerdings konnte sie erreichen, dass in der Präambel zu der Vereinbarung ausdrücklich festgelegt wurde, dass die Voraussetzungen des § 45 SGB VIII erfüllt werden müssen. Die Landesjugendämter haben dadurch eine Option einzugreifen, wenn auf örtlicher Ebene gegen den § 45 SGB VIII ver-
stoßen wird.
Die Ausführungen zur neuen Vereinbarung über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß Vorlage Nr. 12/4487 werden zur
Kenntnis genommen.
Punkt 5
Aktionsprogramm "Kindertagespflege" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend;
hier: Säule II
Vorlage 12/4505
Frau Adrat informiert den Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder über den aktuellen Sachstand zum Aktionsprogramm "Kindertagespflege", hier insbesondere zum Stand der Gütesiegelvergabe. Im Rahmen des Aktionsprogramms übernehmen die Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen die Aufgabe der Zertifizierungsstelle für Bildungsträger, die sich an der Qualifizierung von Tagespflegepersonen beteiligen wollen.
Im Moment werden die konkreten Kriterien für die Vergabe des Gütesiegels noch auf der Grundlage der im Auftrag der Bundesregierung vom Deutschen Jugendinstitut erstellten Matrix erarbeitet. Diese Matrix enthält die Praxisindikatoren, die die Bildungsträger nachweisen müssen, um die Voraus-
setzungen für die Erteilung des Gütesiegels zu erfüllen. Um die Auswertung dieser Praxisindikatoren zu verbessern, wird zur Zeit eine ergänzende Dokumentenliste erarbeitet.
Frau Benninghaus bittet um Vorlage dieser Matrix inklusive der Dokumentenliste im Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder, sobald diese abschließend erstellt ist.
Frau Clever weist darauf hin, dass neben der Abstimmung dieser Matrix mit dem MGFFI und dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe noch geklärt werden muss, auf welcher rechtlichen Grundlage seitens der Landesjugendämter eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 300 Euro für die Erteilung des Gütesiegels erhoben werden kann.
Frau Dr. Schneider ergänzt, dass die Erstellung der Qualitätskriterien für das Gütesiegel dadurch erschwert wird, dass die Regiestelle auf Bundesebene nur sehr wenig konkrete Vorgaben macht und vieles auf die örtliche Ebene delegiert. Dadurch wird es kein einheitliches bundesweites Verfahren geben.
Sie ergänzt, dass die Handreichung zur Tagespflege vom MGFFI erstellt wird.
Herr Bahr weist in diesem Kontext darauf hin, dass der Unterausschuss sich einvernehmlich darauf verständigt hatte, das Thema "Mindeststandards" in diesem Jahr aufzugreifen. Er regt an, dieses Thema nach den Kommunalwahlen auf die Tagesordnung zu setzen.
Frau Lotzwy weist im Zusammenhang mit dem Gütesiegel darauf hin, dass im Rahmen der europäischen Gesetzgebung die Bundesrepublik verpflichtet ist, bis zum Jahr 2012 einen deutschen Qualifikationsrahmen zur Vergleichbarkeit der beruflichen Fortbildung in Europa zu verabschieden. Ab dem Jahr 2012 müssen alle Zeugnisse im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung ein Referenzniveau ausweisen. Sie regt an, dies bei der Erstellung des Gütesiegels für die Kindertagespflege zu berücksichtigen.
Frau Clever sagt zu, dies im entsprechenden Arbeitskreis im Ministerium zu thematisieren.
Die Ausführungen zum Aktionsprogramm "Kindertagespflege" des BMFSFJ gemäß Vorlage-Nr. 12/4505 werden zur Kenntnis genommen.
Punkt 6
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung
Frau Dr. Schneider berichtet aus der Sitzung des Ständigen Arbeitskreises Kindertagesbetreuung am 09.06.2009. Die folgenden Themen waren Gegenstand der Diskussion:
- Investitionsprogramm U 3 -
Es gibt ein Schreiben von der Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen an einen Landtags-
abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen zum Thema U3 Investitionen, das dem Unterausschuss als Vorlage für die nächste Sitzung nachgereicht wird. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass die von den Landesjugendämtern im Jahr 2008 bewilligten Mittel, die ins Jahr 2009 übertragen wurden, nun doch nicht verfallen sollen. Dies wird aber noch vom MGFFI geprüft bzw. bestätigt.
- Personalvereinbarung über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in
Tageseinrichtungen für Kinder -
Die Endfassung der Vereinbarung liegt nun vor und wird dem Unterausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben. Laut dem MGFFI wollen von den ca. 10.000 zur Zeit beschäftigten Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, die die Weiterbildung zur Fachkraft anstreben, nur etwa 4.000 diese Qualifizierung tatsächlich in Anspruch nehmen. Laut einer Abfrage im Ständigen Arbeitskreis erwarten die kommunalen Spitzenverbände und die Freie Wohlfahrtspflege daher auch keinen Lehrermangel.
- Arbeitsgruppe "Soziale Brennpunkte" -
Es wurde eine Arbeitsgruppe "Soziale Brennpunkte" eingerichtet, die nach den Sommerferien die Arbeit aufnehmen soll. Durch das KiBiz ist die Definition der "sozialen Brennpunkte" auf die örtliche Ebene delegiert worden. Dies hat in manchen Kommunen zu einer enormen Zunahme der "sozialen Brennpunkte" geführt. Das MGFFI beabsichtigt daher bestimmte "Grundkriterien" vorzugeben.
- Betriebskosten für Tageseinrichtungen für Kinder nach KiBiz -
Es ist ein 15-seitiges Rundschreiben an die Jugendämter zum Abrechnungsverfahren Betriebskosten in Vorbereitung. Vor allem die Jugendämter stehen unter einem enormen Zeitdruck, weil sämtliche GTK-Mittel bis Ende 2009 abgerechnet sein müssen. Ab dem Jahr 2010 wird das MGFFI nur noch KiBiz-Mittel zur Verfügung stellen.
Die nächste Sitzung fand zeitgleich zur Sitzung des Unterausschusses am 20.08.2009 statt.
Der mündliche Bericht von Frau Dr. Schneider wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 7
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe im Bereich Früher Hilfen; hier: Zwischenbericht
Frau Dix informiert den Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder über den ersten Zwischen-
bericht einer bundesweiten Umfrage des Deutschen Instituts für Urbanistik zu "Kooperationsformen im Bereich Früher Hilfen". Der Auftraggeber für diese Umfrage ist das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen". Sie richtet sich an alle Jugendämter und Sozialämter in der Bundesrepublik Deutschland und wird gefördert durch das "Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend" sowie das Deutsche Jugendinstitut.
Der Unterausschuss hatte bereits im Jahr 2007 den Beschluss gefasst, eine Befragung der Jugendämter und Gesundheitsämter im Rheinland zu Kooperationen im Bereich Früher Hilfen durchzuführen. Diese Umfrage wurde zurückgestellt, weil man die bundesweite Bestandserhebung abwarten wollte.
Der nunmehr vorliegende Zwischenbericht stellt die Ergebnisse einer ersten Befragung zusammen, die von November 2008 bis Januar 2009 durchgeführt wurde. Ziel dieser Befragung ist bzw. war die Erfassung von Kooperationsformen, der Angebotsstruktur und der Instrumente im Bereich Früher Hilfen.
In einer zweiten Runde, die bis September 2009 durchgeführt wird, sollen dann die konkreten Projekte der Jugendämter und Gesundheitsämter abgefragt werden, um nach dem Abschluss der Befragung eine Arbeitshilfe zu erstellen. Diese wird voraussichtlich im April 2010 vorliegen.
Folgende Ergebnisse ergeben sich aus dem Bericht:
Es gab ein großes Interesse am Thema Frühe Hilfen und eine hohe Teilnahmebereitschaft an dem Projekt bei den befragten 582 Jugendämtern und 385 Gesundheitsämtern (Rücklauf ca. 60%).
Bei 89 % der teilnehmenden Ämter gibt es eigene Aktivitäten im Bereich Früher Hilfen (bei den Jugendämtern 96 %, davon 72,6 % in Netzwerken; bei den Gesundheitsämtern 78,9%, davon 58,5% in Netzwerken).
Die Koordinierung der Frühen Hilfen liegt meistens bei den Jugendämtern (72 %), nur bei 20% der Befragten sind Jugend- und Gesundheitsamt gemeinsam in der Pflicht.
Auslöser für die Aktivitäten im Bereich Früher Hilfen sind in erster Linie die aktuelle Fachdiskussion, in zweiter Linie Initiativen von örtlichen Fachkräften und als Drittes die Novellierung des § 8a SGB VIII.
Nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten hauptverantwortlich im Bereich Früher Hilfen; es fehlt hier insbesondere an der personellen Ressource.
Einen weiteren Unterstützungs- bzw. Beratungsbedarf sehen die Jugendämter mehrheitlich bei Fragen der Finanzierung, die Gesundheitsämter überwiegend in Fragen des Datenschutzes. Einig sind sich beide in der Notwendigkeit, dass Mitarbeiter weiter qualifiziert werden müssen.
Es gibt überwiegend unverbindliche Kooperationsformen zwischen Jugendämtern und Gesundheits-
ämtern, wobei die Gesundheitsämter für die Netzwerkarbeit viel stärker an einer Zusammenarbeit mit den Jugendämtern interessiert sind als umgekehrt.
Frau Clever regt auf Nachfrage aus dem Unterausschuss an, die Daten für Nordrhein-Westfalen bzw. für das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland beim Deutschen Institut für Urbanistik nach Abschluss des Projektes abzufragen.
Frau Benninghaus regt an, dass zum Thema Kinderarmut/Frühe Hilfen eine gemeinsame Sitzung der beiden Unterausschüsse des Landesjugendhilfeausschusses stattfinden könnte, da das Thema sowohl den Fachbereich Kinder und Familie als auch den Fachbereich Jugend betrifft.
Der mündliche Bericht von Frau Dix wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 8
Bericht über die 15. Rheinische Jugendhilfekonferenz am 23.06.2009
Frau Nieling informiert den Unterausschuss über die am 23.06.2009 veranstaltete 15. Rheinische Jugendhilfekonferenz unter dem Thema "Weiterentwicklung der Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderung - Modell zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor dem dritten Lebensjahr".
Diese Jugendhilfekonferenz diente als Auftaktveranstaltung für die Politik und gleichzeitig als Erfahrungsaustausch über das erste Jahr des Modells.
In seiner Begrüßung ist Herr Prof. Dr. Rolle besonders auf die Bedeutung der frühen Aufnahme und Begleitung von Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen für Kinder eingegangen mit dem Ziel der Integration zur Inklusion hin.
Herr Dr. Strätz vom SPI ist in seinem Vortrag besonders auf die konzeptionelle Herausforderungen für den Träger eingegangen, die sich in der täglichen Praxis in der Betreuung von besonders jungen Kindern mit Behinderungen ergeben. Besonders wichtig bei der Erstellung der Konzeption sind die folgenden Punkte:
- Dokumentation der Förderung und Entwicklung des Kindes
- Teambildung zwischen Therapeuten und Erziehern
- Zusammenarbeit mit den Eltern
Im Anschluss hat Herr Mertens die Sicht und Position des Landesjugendamtes vorgestellt. Als besondere Stolpersteine haben sich im ersten Modelljahr erwiesen:
- notwendiger Um-/Ausbau der Tageseinrichtungen
- Fluss der Investitionen
- Erarbeitung von Konzeptionen
- die nicht ausreichende Finanzierung des notwendigen Personals durch das KiBiz
Nach den bisherigen Erfahrungen kann festgestellt werden, dass die geplanten 500 Plätze für Kinder mit Behinderungen vor dem dritten Lebensjahr nicht benötigt werden. Es haben sich im ersten Jahr insgesamt 29 Tageseinrichtungen an dem Modell beteiligt, im zweiten Jahr nehmen 32 Tages-
einrichtungen teil. Für das dritte Jahr liegen bereits fünf Anmeldungen vor.
In der Praxis ergeben sich für viele Jugendämter und Träger Schwierigkeiten dadurch, dass noch nicht genügend Plätze für Kinder mit Behinderung ab dem dritten Lebensjahr zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist es daher besonders schwierig, Plätze für noch jüngere Kinder zu schaffen.
Ergänzend zu der Jugendhilfekonferenz gab es einen Markt der Möglichkeiten, auf dem sich sieben Träger mit ihren Konzepten und Modellen präsentierten. Dieses Informationsangebot wurde von den über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr stark nachgefragt.
Der Vortrag von Herr Dr. Strätz und weitere Informationen zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen vor dem dritten Lebensjahr können auf der Homepage des Sozialpädagogischen Instituts unter "spi.nrw.de" abgerufen werden.
Der mündliche Vortrag von Frau Nieling wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 9
Verschiedenes
Es gibt keine Wortmeldungen.
Düsseldorf, 09.09.2009
Die Vorsitzende
B e n n i n g h a u s
Köln, 27.08.2009
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag
D r. S c h n e i d e r