LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Unterausschusses Struktur und Planung der Jugendhilfe
am 06.03.2007 in Köln, Landeshaus, Raum Eifel
Anwesend vom Ausschuss: | | CDU | |
Hilsenbeck, Hans-Josef | |
Natus-Can M.A., Astrid | von 10.03 Uhr bis 11.28 Uhr |
Tondorf, Bernd | Vorsitzender |
SPD | |
Joebges, Heinz | bis 11.25 Uhr |
Latak, Helmut | |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Bahr, Lorenz | für Petring, Jens |
FDP | |
Hafke, Marcel | |
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände | |
Dr. Bernhauser, Johannes | für Lemken, Volker |
Surek, Gabriele | |
Werthmanns-Reppekus, Ulrike | |
Verwaltung: | | Amtsleiter 41 | Hastenrath |
Amt 41 | Stoppel |
Amtsleiter 43 | Amoneit |
Amt 43 | Göbel |
| Pütz (Protokoll) |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung
2.
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 06.02.2007
3.
Erziehungshilfe unter freiheitsbeschränkenden und - entziehenden Bedingungen
- Ergebnis der Expertenhearings im UASPJ am 5.12.2006 und 6.2.2007 -
4.
Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit
hier:Grenzen und Möglichkleiten eines dritten Arbeitsmarktes
5.
Kinderschutz als umfassende Aufgabe der Jugendhilfe
Beginn der Sitzung: | 09:50 AM Uhr |
Ende öffentlicher Teil: | 11:35 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 11:35 AM Uhr |
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird anerkannt.
Punkt 2
Niederschrift über die 11. Sitzung vom 06.02.2007
Keine Anmerkungen.
Punkt 3
Erziehungshilfe unter freiheitsbeschränkenden und - entziehenden Bedingungen
- Ergebnis der Expertenhearings im UASPJ am 5.12.2006 und 6.2.2007 -
Vorlage 12/2169
Nach kurzer Diskussion wird Einvernehmen erzielt, dass im 2. Leitsatz das Wort "sollte" in "soll" konkretisiert und das Wort "idealerweise" gestrichen wird.
Ferner legen die Mitglieder des Unterausschusses Wert darauf, dass es im Rahmen des 5. Leitsatzes, Satz 3, dem Minderjährigen möglich sein muss, sich jederzeit und ungehindert an eine Person seines Vertrauens zu wenden. Dies soll selbstverständlich sein, ohne den Leitsatz selbst zu ändern.
Generell wird in den erarbeiteten Leitsätzen eine Grundlage gesehen, sich auf allen politischen Ebenen gegen ein reines Wegschließen von Jugendlichen zur Wehr zu setzen. Die zusammen mit Juristen (Staatsanwälte, Richter) und Pädagogen erarbeiteten Leitsätze, ergänzt um die "Rheinische Erklärung", machen deutlich, wieviel Pädagogik in Jugendstrafvollzugsanstalten notwendig ist.
Die Mitglieder des Unterausschusses Struktur und Planung der Jugendhilfe empfehlen dem Landesjugendhilfeausschuss einstimmig den nachstehenden Beschluss:
1. Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt auf Empfehlung des Unterausschusses Struktur und Planung die in zwei Expertenanhörungen entwickelten Leitsätze zur Erziehungshilfe unter freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Bedingungen gemäß Anlage 1 zur Vorlage Nr. 12/2169 mit der Änderung im 2. Leitsatz: Statt "sollte" setze "soll" und streiche das Wort "idealerweise".
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Leitsätze wie folgt umzusetzen:
- Die Leitsätze werden dem Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration (MGFFI) und dem Ministerium für Justiz (JM) vorgestellt und zugleich eine die dortige Entwicklung einheitlicher Betreuungsstandards begleitende Beratung des Landesjugendamts angeboten.
- Den Jugendämtern und Einrichtungen werden auf der Grundlage der Leitsätze Beratung und Fortbildung angeboten.
Punkt 4
Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit
hier:Grenzen und Möglichkleiten eines dritten Arbeitsmarktes
Vorlage 12/2070
Dem mündlichen Bericht von Herrn Göbel folgt eine intensive Diskussion, an der sich fast alle Mitglieder des Unterausschusses beteiligen. Neben anderen Gesichtspunkten werden besonders die Jugendlichen von der Arbeitslosigkeit als besonders betroffen angesehen, die zwischen der Förderung für Behinderte und Regelschulabsolventen angesiedelt sind, weil ihr Behinderungsgrad nicht ausreicht, um sie diesbezüglich zu fördern und gleichzeitig ihre Vermittlung am Arbeitsmarkt nahezu aussichtlos ist.
Die Vorlage Nr. 12/2070 wird zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Unterausschusses empfehlen dem Landesjugendhilfeausschuss einstimmig, vor weiteren Aktivitäten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von 100.000 schwer Vermittelbaren daraufhin abzuwarten, inwieweit der Personenkreis der unter 25-jährigen berücksichtigt wird. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Vorlage Nr. 12/2070 den Jugendämtern und den für Wirtschaftsförderung zuständigen Stellen in den Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Punkt 5
Kinderschutz als umfassende Aufgabe der Jugendhilfe
Herr Amoneit erläutert das Vorhaben der Verwaltung, eine einheitliche Position des Landesjugendamtes zum Thema aus allen Arbeitsbereichen der Verwaltung zu erarbeiten. Dabei sollen in einem weiteren Schritt Experten, wie z.B. Richter, Vertreter der Schule, Verbändevertreter, Vertreter der Jugendämter usw., eingebunden werden.
Er weist auf die Jugendhilfekonferenz am 25. April 2007 hin, die sich ab 10.30 Uhr dieser Thematik widmet.
In der Diskussion wird deutlich, dass der Minderjährigenschutz sowohl über Prävention als auch über die Wächterrolle des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe statt findet. Zwischen diesen beiden Ansätzen solle deutlich unterschieden werden.
Der Bericht von Herrn Amoneit wird zur Kenntnis genommen. Über die weitere Beratung soll nach der Jugendhilfekonferenz, die am 25.04.2007 statt findet, entschieden werden.
Punkt 6
Verschiedenes
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Unterausschusses am 17.04.2007 im Rheinischen Jugendheim Halfeshof im Rahmen der Begleitung der "Gruppe Haftvermeidung" statt findet.
Velbert, den 05.04.2007
Der Vorsitzende
T o n d o r f
Köln, den 27.03.2007
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung
A m o n e i t