LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 13. Sitzung des Sozialausschusses
am 06.03.2012 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Kleefisch, Peter für: Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Böll, Thomas für: Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin für Beck, Corinna
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Boos, Regina für: Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Dr. Seel Fachbereichsleitung 61
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Herr Dr. Schartmann Leiter MPD
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Herr Tischmacher MPD
Frau Fuß 71.10
Herr Adam Personalrat 7
Frau Hermes 70.10
Herr van Bahlen Abteilungsleiter 71.40
Herr Bräuning 21.10
Frau Butz MPD
Frau Lenzen Abteilungsleiterin 72.10
Frau Stephan-Gellrich Abteilungsleiterin 73.50
Herr Dillmann Abteilungsleiter 71.30
Frau Bühler Praktikantin 71.30
Herr Asmar Praktikant 71.30
Herr Fonck 72.30
Gäste:
Frau Steier-Mecklenburg Geschäftsführerin BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH
Herr Schweden Einrichtungsleiter
Herr Schlappal Diözesan Caritasverband

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 17.01.2012

 

3.
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

 

3.1.
Vortrag von Frau Steier-Mecklenburg (Geschäftsführerin des Beruflichen Trainingszentrums Köln, BTZ)

 

3.2.
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

 

4.
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: abschließende Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und weitere Vorschläge für die Bereitstellung von Beschäftigungsangeboten

 

5.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

6.
Tagesgestaltende Leistungen

 

7.
Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

8.
Junge Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen

 

9.
Übertragung der Aufgabe des Ausgleichsverfahrens in der Altenpflegefachkraftausbildung

 

10.
Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg

 

11.
Beschlusskontrolle

 

12.
Mitteilungen der Verwaltung

 

13.
Anträge der Fraktionen

 

13.1.
Anfragen: Leistungsbezug von "systemfremden" Personen in LVR-Einrichtungen

 

13.2.
Anfragen: Benchmarking von Kosten im Sozialbereich

 

13.3.
Anfragen und Anträge: Dringlichkeitsanfrage Hausmeistergehilfen

 

14.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
15.
Auszeichnung behindertenfreundlicher Arbeitgeber - Aktion 2011
13/1830

 

16.
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: Vergabe des Auftrages zur Evaluation des Modellprojektes
13/1958

 

17.
Beschlusskontrolle

 

18.
Mitteilungen der Verwaltung

 

19.
Anträge der Fraktionen

 

20.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:25 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:35 AM Uhr
Die Anfragen 13/30, 13/31 und 13/32 werden als Tischvorlage verteilt.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.
Die Anfragen 13/30, 13/31 und 13/32, die als Tischvorlagen ausgeteilt wurden, werden unter TOP 13 behandelt.


Punkt 2
Niederschrift über die 12. Sitzung vom 17.01.2012

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen


Punkt 3.1
Vortrag von Frau Steier-Mecklenburg (Geschäftsführerin des Beruflichen Trainingszentrums Köln, BTZ)

Die Vorsitzende begrüßt Frau Steier-Mecklenburg, deren Vortrag zu dem Thema „Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen, Schwerpunkt: psychisch behinderte Menschen“ als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Frau Berten und Frau Hoffmann-Badache bitten um Mitteilung, wie hoch die Abbrecherquote sei, wieviel Personen die Prüfung nicht bestehen und wieviel Personen jährlich an der Qualifizierung teilnehmen. Wie ist das Verhältnis Frauen/Männer? Ist die Weiterbildungsquote bei Fachkräften aus Werkstätten für Menschen mit geistig und psychischer Behinderung gleich?

Frau Janicki fragt nach, ob es Planungen gebe, auf diese Fortbildung aufzubauen und noch tiefer gehende Qualifizierungen anzubieten.

Frau Daun ist der Auffassung, dass jede Person in einer WfbM die Struktur vorfinden solle, die zu ihr/ihm passt, unabhängig davon, ob eine geistige oder psychische Beeinträchtigung vorliege.

Frau Steier-Mecklenburg berichtet, dass es ca. 200 Prüfungen von allen Anbietern pro Jahr in Zusammenarbeit mit dem LVR gebe. Bei den Prüfungen ist immer ein Mitarbeiter des LVR anwesend. Durchschnittlich besteht ein Prüfling pro Prüfung nicht. Zensuren sind nach der Verordnung vorgeschrieben, es wird mit Schulnoten bewertet. Im Rheinland haben sich die WfbM selbst verpflichtet, diese Ausbildung für Ihre Fachkräfte anzubieten und für die Prüfung zu werben. Die Weiterbildung umfasst 800 Unterrichtsstunden, die neben reinen Unterrichtsstunden auch Lerngruppen, Praktika und Werkstattprojekte umfasst. Themenschwerpunkte sind der personenzentrierte Ansatz, Wertschätzung, klare Kommunikation, Transparenz der Organisation, unabhängig davon, ob die Fachkraft in einer WfbM für geistig oder psychisch behinderte Menschen arbeitet. Die Ausbildung wird insgesamt von mehr Männern als Frauen besucht.

Herr Wörmann bittet darum, Beispiele für die berufliche Vorqualifizierung der Fachkräfte zu benennen. Außerdem bittet er um Mitteilung, ob es noch zeitgemäß sei, eine Fachkraft so vielfältig wie beschrieben zu qualifizieren.

Frau Zsack-Möllmann fragt nach Erfahrungen mit integrativen Arbeitsplätzen.

Frau Steier-Mecklenburg berichtet ergänzend, dass die Vorqualifikationen in der Regel ein kaufmännischer oder handwerklicher Beruf auf dem ersten Arbeitsmarkt seien. Zudem hätten die Fachkräfte normalerweise auch auf dem ersten Arbeitsmarkt Berufserfahrung gesammelt. Sie stimmt Herrn Wörmann zu, dass es sich um eine breit gefächerte Qualifikation mit einer Grundlagenausbildung für alle Bereiche handele.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Steier-Mecklenburg für den ausführlichen Bericht und die Beantwortung der Fragen.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Frau Steier-Mecklenburg zur Kenntnis.


Punkt 3.2
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
Vorlage 13/1866

Frau Lapp teilt ergänzend zu den unter 3.1 gestellten Fragen mit, dass die Verwaltung die rheinlandweiten Daten recherchieren und im Protokoll aufnehmen wird. Die Begleitung am Arbeitsplatz bei betriebsintegrierten Arbeitsplätzen sei weiterhin Aufgabe der WfbM. Der LVR erwartet zudem, dass es im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Zielvereinbarungen mit den WfbM gelingt, die Anzahl der betriebsintegrierten Arbeitplätze in Zukunft zu erhöhen.

Frau Hoffmann-Badache berichtet für den Bereich der Integrationsunternehmen, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsunternehmen qualifizierte Tagungen und Fortbildungsangebote anbieten. Hierzu könne die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage berichten. Die WfbM sind gehalten, laufend berufsbegleitende Fortbildungen zu spezifischen Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzubieten.

Im Nachgang zur Sitzung wurden folgende Daten protokolliert:

In 2011 wurden im Rheinland insgesamt 178 Prüfungen durchgeführt. Die Zahl ist steigend, für 2012 kann mit rund 200 Prüfungen gerechnet werden. Der Anteil der nicht bestandenen Prüfungen liegt zwischen 5 und 10%, der Anteil der Männer an den Prüfungen liegt bei ca. 67%. Die Durchschnittsnote für die schriftliche Prüfungsarbeit liegt bei 2,55; für der Projektarbeit bei 2,63.

Der Bericht der Verwaltung zur Gebührenordnung sowie Abbildung behinderungsspezifischer Bedarfe im Curriculum der Fortbildung wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: abschließende Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und weitere Vorschläge für die Bereitstellung von Beschäftigungsangeboten
Vorlage 13/1924

Frau Hoffmann-Badache berichtet auf Nachfrage von Frau Berten, dass das Integrationsamt bei den Arbeitgebern für die Beschäftigungsangebote als Zuverdienst in der ZB Zeitschrift: "Behinderte Menschen im Beruf" mit einer Extra-Beilage geworben habe. Sie hofft, nach der Modellphase mehr gewerbliche Arbeitgeber für den Zuverdienst zu gewinnen, so dass den behinderten Menschen ein breites Betätigungsfeld ermöglicht werden könne.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Der Finanzierung der Beschäftigungsangebote als Zuverdienst in den von der Verwaltung vorgeschlagenen Unternehmen wird gemäß Vorlage Nr. 13/1924 zugestimmt."


Punkt 5
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/1917

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/1917 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 6
Tagesgestaltende Leistungen
Vorlage 13/1957

Herr Dr. Grumbach ist der Ansicht, dass die Vergleichsgruppe mit tagesgestaltenden Leistungen (TGL) immer noch teurer sei wie die Vergleichsgruppe ohne TGL. Er sieht daher keine Grundlage, dieses Projekt weiter zu verfolgen, wenn eine der zentralen Forderungen der Kostenneutralität nicht erfüllt sei. Zudem bittet er um Mitteilung, woran es liege, dass nur 5% der Berechtigten diese Leistung in Anspruch nehmen.

Herr Kresse betont den sozialpolitischen Anspruch, die Angleichung von ambulanten und stationären Leistungen zu erreichen.

Herr Tischmacher verweist auf Punkt 3.2. der Vorlage und erläutert, dass mit der vorgenommenen Berechnung gezeigt werden könne, dass die Gewährung von TGL in der Untersuchungsgruppe insgesamt kostenneutral erfolgte. Die zusätzlich durch TGL anfallenden Kosten konnten durch den Rückgang der Aufwendungen für Fachleistungsstunden mehr als kompensiert werden. Die in der Vorlage unter Punkt 3.3 enthaltene Berechnung vergleiche hingegen die Entwicklung des Gesamthilfeumfangs von Personengruppen, deren Bedarf mit bzw. ohne TGL gedeckt würde. Die Entwicklung in den beiden Gruppen unterscheide sich, dennoch sei auch hier keine Kostensteigerung aufgrund des Einsatzes von TGL erkennbar.

Herr Flemming ergänzt, dass man sich die Frage stellen müsse, was bei der Gruppe passiert wäre, wenn sie die TGL nicht erhalten hätten. Diese Frage sei auch wichtig bei den ambulanten Unterstützungsleistungen, um zielgenauer die Bedarfe decken zu können. Daher sollen die Leistungen weiter erprobt werden. Zudem sind die TGL das einzige Modul außer dem Persönlichen Budget, das direkt in Geldleistungen ausgezahlt werde. Er hält dies für einen sehr wichtigen Ansatz, den es gilt, weiter zu beobachten.

Frau Daun sieht in den TGL die Möglichkeit, für Menschen mit Behinderung passgenaue und individuelle Hilfen anzubieten. Im Hilfeplangespräch sei diese passgenaue Hilfe herauszuarbeiten unabhängig davon, wie teuer sie im Einzelfall sei.

Herr Wörmann ist der Auffassung, dass das persönliche Budget mit der Verantwortung jedes Einzelnen für den bewilligten Geldbetrag eher geeignet sei als einzelne kleinere Leistungsmodule. Er bittet um Mitteilung, wie weit die Einführung der Leistungsmodule Hintergrunddienste und serviceorientierte Dienstleistungen sei, da die beiden Module deutlich dazu beitragen würden, ambulant vor stationär zu fördern. Zur Erprobung wird seine Fraktion der Vorlage mit der Verlängerung der TGL bis 2013 jedoch zustimmen. Hierzu bittet er die Verwaltung mitzuteilen, wie hoch die prozentuale Beanspruchung sei und welche Behinderungsarten vertreten sind.

Frau Berten bittet bei den 17 erfolgten Befragungen um Mitteilung, wie viele Interviews notwendig sind, damit grundsätzliche Aussagen getroffen werden können.

Herr Pohl betont, dass es Ziel des Sozialausschusses sei, den gemeinsamen Weg hin zu mehr Verantwortung und Freiheit des Einzelnen bei der Gestaltung des eigenen Lebens zu gehen. Im Moment hält er eine fiskalische Diskussion für verfrüht.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass bis zum Ende der Erprobung weitere Erkenntnisse über die Wirkung der TGL vorliegen werden und inwieweit die TGL dazu beitragen, ambulant vor stationär zu fördern. Der Erprobungszeitraum solle genutzt werden, um die Erkenntnisse weiter unter diesen Aspekten auszuwerten. Zu den Hintergrunddiensten und den serviceorientierten Dienstleistungen wird im nächsten Sozialausschuss berichtet.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig bei Enthaltung der Freien Wähler / Deine Freunde folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Landschaftsauschuss nimmt den Bericht über die Tagesgestaltenden Leistungen gemäß Vorlage 13/1957 zur Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Erprobung bis zum 31.12.2013.


Punkt 7
Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/1972

Frau Hoffmann-Badache berichtet über die Beratung im Ältestenrat. Die Vorlage sei dort vor allem unter strategischen Aspekten diskutiert worden. Die Zusammenarbeit der Landschaftsverbände mit den kommunalen Spitzenverbänden sei sehr zu begrüßen. Der erste Teil der Vorlage mache deutlich, welche finanzielle Last im Moment ausschließlich auf den Kommunen liege und beinhaltet die Forderung an Bund und Land, dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und sich an den Kosten der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der fachlichen und finanziellen Steuerung und zeigt 9 Ziele auf, um die Steuerungspotentiale zu optimieren. Das Papier wird allen Sozialausschüssen der 5 Verbände bis Mitte April vorgelegt. Bei den kommunalen Spitzenverbänden ist vorgesehen, das Papier dann auch in die jeweiligen Präsidien und Vorstände einzubringen. Der Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes hat das Papier bereits beraten und einstimmig befürwortet.

Herr Wörmann fragt nach, ob beabsichtigt sei, dieses Papier auch mit den Anbietern zu diskutieren und hier eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Weiterhin fordert er die Landesregierung im Rahmen des Aktionsplans des Landes NRW zu der UN- Behindertenrechtskonvention auf, die Kosten für Integrationshelfer in Regelschulen zeitnah zu übernehmen. Er bittet die Verwaltung, dem Sozialausschuss einen Benchmark über die kommunale Belastung der Eingliederungshilfe der einzelnen Bundesländer vorzulegen.

Frau Berten hält es für sehr wichtig, dass alle Beteiligte einen gemeinsamen Nenner gefunden haben.

Herr Kresse führt aus, dass das Land in der Verantwortung sei, in integrativen Schulen mehr Lehrkräfte einzusetzen. Integrationshelfer hingegen seien seitens des örtlichen Sozialhilfeträgers zu finanzieren, er erwarte hierzu auch keine Änderung der Zuständigkeit.

Frau Zsack-Möllmann bittet um Mitteilung, ob es zu diesem Papier Bündnispartner in anderen Bundesländern gebe und ob es Überlegungen gibt, das Papier entsprechend zu streuen?

Die Vorsitzende betont, dass es sich bei diesem Papier um einen ersten gemeinsamen Nenner handelt, der Grundlage für weitere Entwicklungen sein solle.

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass es bereits ein Gespräch mit der LAG Freie Wohlfahrtspflege gegeben habe. Nach Abschluß der Beratungen in der kommunalen Familie werde nochmals mit den Spitzenverbänden der Freie Wohlfahrtspflege über das Papier beraten. Frau Lubek hat zudem vorgeschlagen, das Papier bei der nächsten Mitgliederversammlung der Höheren Kommunalverbände, bei der alle Bundesländer vertreten sind, zu beraten und diese Initiative eventuell gemeinsam mit anderen Bundesländern auszuweiten.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Das der Vorlage Nr. 13/1972 beigefügte Papier „Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ wird begrüßt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Papier in die Beratungen zur Erarbeitung des LVR-Aktionsplanes Inklusion einzubeziehen.



Punkt 8
Junge Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen
Vorlage 13/1915

Herr Wörmann hält es für wichtig, dieses Thema aufzugreifen.

Herr Dr. Grumbach hat einen Bericht gelesen über ein Heim in Berlin, in dem junge pflegebedürftige Menschen eine Heimat gefunden haben. Er schlägt vor, dass die Verwaltung recherchiere, ob dies eventuell eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit für junge Menschen mit Pflegebedürftigkeit darstelle.

Herr Dr. Schartmann weist auf die morgige Fachtagung „Teilhabe und Pflege - zwischen Lebenslauf und Sozialraumorientierung“ hin, die auf Anregung des Sozialausschusses stattfindet. Die Tagung war sehr schnell ausgebucht, was den großen Bedarf zeige, dieses Thema ausführlich zu diskutieren. Über den Verlauf der Fachtagung wird dem Sozialausschuss berichtet. Weiterhin soll untersucht werden, warum die Zahlen im Oberbergischen Kreis von denen in Duisburg so stark abweichen. Außerdem soll anhand von Daten untersucht werden, warum im gesamten Rheinland Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen leben, aber Leistungen zum Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten. Dabei soll vor allem der Grund der Aufnahme und die Perspektive der dort untergebrachten Menschen genauer beleuchtet werden.

Frau Berten weist darauf hin, dass der Wechsel in eine Pflegeeinrichtung in einigen Fällen direkt aus einer Klinik erfolgt sei. Darauf sei in den Krankenhausausschüssen und vor Ort in den Kliniken zu achten.

Die Vorsitzende schlägt vor, eine Pflegeeinrichtung für junge Menschen mit Behinderung zu besuchen, der Sozialausschuss stimmt zu.

Die in der Vorlage 13/1915 dargestellten Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Übertragung der Aufgabe des Ausgleichsverfahrens in der Altenpflegefachkraftausbildung
Vorlage 13/1925

Frau Fankhaenel berichtet, dass der LVR die Aufgaben zwischenzeitlich übernommen hat. Im Moment erfolgt das Registrierungsverfahren aller Anbieter im stationären und ambulanten Bereich. Darüber hinaus nimmt der LVR an Informationsveranstaltungen der ambulanten und stationären Anbieter teil, um das Verfahren eingehend zu erläutern. Das Verfahren soll DV-gesteuert erfolgen, um es möglichst verwaltungsökonomisch zu gestalten. Nach einem Jahr wird die Verwaltung über die Erfahrungen berichten.

Der Bericht zur Übertragung der Aufgabe des Ausgleichsverfahrens in der Altenpflegefachkraftausbildung wird gemäß Vorlage Nr. 13/1925 zur Kenntnis genommen.


Punkt 10
Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg
Vorlage 13/1956

Frau Hoffmann-Badache weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass die Entscheidung, an einer Ausschussreise teilzunehmen, dem jeweiligen Ausschußmitglied im Rahmen seiner Mandatsausübung obliegt. Die Verwaltung würde sich freuen, wenn alle Mitglieder des Sozialausschusses an der Reise nach Hamburg teilnehmen würden. Wenn der Landschaftsausschuss am 30.03.2012 die Durchführung der Reise beschließt, wird anschließend jedes Ausschußmitglied angeschrieben mit der Bitte, verbindlich mitzuteilen, ob er bzw. sie an der Reise teilnehmen möchte. Wenn alle 26 Mitglieder des Sozialausschusses an der Reise teilnehmen, entstehen Aufwendungen von ca. 27.000 €.

Herr Wörmann teilt die Position der CDU-Fraktion mit, die diese Fahrten aus grundsätzlichen finanziellen Erwägungen ablehnt.

Herr Dr. Grumbach teilt mit, dass auch die Fraktion Freie Wähler / Deine Freunde grundsätzlich aus ähnlichen Gründen an der Fahrt nicht teilnehmen wird.

Die Vorsitzende ergänzt, dass das Thema Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderung beim Sozialausschuss sehr stark im Fokus steht und hofft, dass so viele Mitglieder wie möglich an der Informationsreise teilnehmen werden. Als Termin wird der 27.-30.08.2012 vorgeschlagen. Der am 28.08.2012 geplante Termin für die Sitzung des Sozialausschusses müßte dann verschoben werden, vorgeschlagen hier wird der 05.09.2012.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass alle Fraktionen bzgl. des Termins der Reise und des Ersatztermins per Mail angeschrieben wurden.

Frau Eckenbach teilt mit, dass der Ersatztermin nicht an sie weitergeleitet wurde und bittet, die Entscheidung hierüber zu verschieben.

Die Vorsitzende bittet, bis zur nächsten Sitzung zu prüfen, ob die Verlegung auf den 05.09.12 möglich wäre.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich mit 15 Stimmen der Fraktionen SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen 9 Stimmen der CDU und der Freien Wähler/ Deine Freunde bei 2 Enthaltungen der CDU folgenden empfehlenden Beschluss:

"Der Studien- und Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg in 2012 wird gemäß Vorlage 13/1956 unter Berücksichtigung der Ausführungen von LR 7 zugestimmt."


Punkt 11
Beschlusskontrolle

keine Wortmeldung.


Punkt 12
Mitteilungen der Verwaltung

NRW-Modellprojekt zur Schaffung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass das MAIS beabsichtigt, ein Modellprojekt NRW-weit zur Förderung der Schaffung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen von WfbM- Beschäftigten vorrangig an Schulen und in öffentlichen Verwaltungen einzurichten. Es wurde seitens des MAIS der Wunsch geäußert, dass die beiden Landschaftsverbände die Durchführung dieses Projekts übernehmen. Das Projekt wird voraussichtlich im Sommer diesen Jahres beginnen.
Bezüglich des am 31.01.2012 ausgelaufenen Hausmeisterprojekts an Kölner Schulen hat die Stadt Köln zugesagt, die Finanzierung des Übergangszeitraums bis zum 30.04.2012 zu übernehmen.



Bundesprogramm "Initiative Inklusion"

Frau Dr. Seel berichtet, dass der LVR mit der Umsetzung der Handlungsfelder „Berufliches Orientierungsverfahrens für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ und "Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungsplätze" beauftragt wird. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen MAIS, Schulministerium, Regionaldirektion und Landschaftsverbänden wird in Kürze unterschrieben. Der Text der Verwaltungsvereinbarung wird dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.


Fachkongress für Integrationsunternehmen

Frau Dr. Seel teilt mit, dass in 2013 ein Fachkongress für Integrationsunternehmen und fachlich Interessierte in der Messe Köln geplant ist. Dieser Fachkongress soll eine Ergänzung zur Messe des LWL für Integrationsunternehmen am 22.03.2012 in Münster ("Unternehmen tun Gutes- Inklusiv arbeiten!") sein. Damit ergänzen sich LWL und LVR und stärken die Position von NRW als Förderer von Integrationsunternehmen. Genauere Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.


Referentenentwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG)

Frau Fankhaenel berichtet, dass sich in dem Referentenentwurf erstmals unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Pflegebedarf finden. Eine Stärkung der Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren durch verbindliche Richtlinien soll erfolgen. Wohn- und Betreuungsformen neuer Art sollen gestärkt werden. Die Betreuung von Demenzkranken, vor allem hinsichtlich der Alltagskompetenzen, soll verbessert werden. Eine erweiterte Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgt jedoch nicht.

Herr Flemming berichtet zum Referentenentwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes, dass Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften von den neuen Leistungen der häuslichen Pflege ausgeschlossen werden. Dies ist für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung, die u.a. auch darauf abzielt, Leistungen der Pflegeversicherung in selbständigen Wohnformen von Menschen mit Behinderung zu erschließen, als Rückschritt zu werten.


Eckpunkte der Landesregierung NRW zur Weiterentwicklung des Landespflegegesetzes

Frau Fankhaenel erläutert, dass die Reform einen Paradigmenwechsel vorsieht: hin zu quartiersbezogenen kleineren Wohn- und Pflegearrangements. Eine Anlaufstelle nach Gewalterlebnissen in der Pflege soll eingerichtet werden. Das Pflegewohngeld soll beibehalten werden, allerdings mit notwendigen Änderungen.

Herr Flemming berichtet, dass es beim Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) einen Reformprozess gebe, zu dem die Landesregierung Anfang Februar die Eckpunkte vorgelegt hat. Quartiers- und sozialraumbezogene Ansätze unter Betonung ambulanter Angebote sollen vorangebracht werden. Neue Wohnformen sollen ausdifferenziert und vom WTG erfasst werden. Der Schutzzweck des Gesetzes stellt nicht mehr ausschließlich auf die strukturelle Abhängigkeit der Menschen durch die Anbieter, sondern auch auf den individuellen Unterstützungsbedarf ab. Im Vorfeld zu diesen Eckpunkten hat es eine Reihe von Expertengespräche gegeben, bei denen die Landschaftsverbände und die Anbieter vertreten waren. Dabei ist der Eindruck entstanden, dass der Fokus des Gesetzes immer noch auf dem Bereich der Pflege liegt. Die Landschaftsverbände haben ausdrücklich die Persönlichkeitsrechte der Menschen mit Behinderung betont.

Herr Wörmann bittet die Mitglieder aller Fraktionen, in ihren Parteien dafür Sorge zu tragen, dass die negativen Tendenzen, die die Verwaltung aufgezeigt hat, nicht eintreten werden. Die Selbstbestimmung behinderter Menschen vor allem auch im ambulanten Bereich müsse bestehen bleiben.

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass die Landschaftsverbände im Rahmen der Anhörung eines Referentenentwurfs beteiligt werden.


Punkt 13
Anträge der Fraktionen


Punkt 13.1
Anfragen: Leistungsbezug von "systemfremden" Personen in LVR-Einrichtungen
Anfrage 13/30 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

Da die Anfrage nicht fristgerecht eingegangen ist, wird sie auf die nächste Sitzung verschoben.


Punkt 13.2
Anfragen: Benchmarking von Kosten im Sozialbereich
Anfrage 13/31 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

Da die Anfrage nicht fristgerecht eingegangen ist, wird sie auf die nächste Sitzung verschoben.


Punkt 13.3
Anfragen und Anträge: Dringlichkeitsanfrage Hausmeistergehilfen
Anfrage 13/32 Die Linke.

Da die Anfrage nicht fristgerecht eingegangen ist, wird sie auf die nächste Sitzung verschoben.


Punkt 14
Verschiedenes

keine Wortmeldung.


Köln, den 14.04.2012

Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende



Schmerbach
Köln, den 04.04.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

Hoffmann-Badache

Anlagen: