LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 4. Sitzung des Gesundheitsausschusses
am 17.06.2005 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss:
CDU
Bündgens, Willi (ab TOP 5)
Eckenbach, Jutta
Heidrich, Paul
Herbrecht, Wilhelm
Holländer, Hildburg
Kölzer, Martha Helene
Loepp, Helga
Meies, Fritz
Schiefer, Ursula
Serafim, Eugen (ab TOP 5)
SPD
Benninghaus, Walburga
Berten, Monika
Holzhauer, Albert
Dr. Rolle, Jürgen
Schnitzler, Stephan
Schulz, Margret
Wiesemann, Karin
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Asch, Andrea Ursula (Vorsitzende)
Peil, Stefan
FDP
Paßmann, Bernd
Dr. Schreiber, Susanna
Verwaltung:
van Brederode, Leiter des Amtes für Planung und Förderung
Freund, Leiter des Maßregelvollzugsamtes
Groeters (Protokoll)
Heister, Leiter des Amtes für Kliniken
Höhmann, Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes der
Rheinischen Kliniken Langenfeld (zu TOP 11)
Kukla, Landesrat des Dezernates Gesundheit, Heilpädagogische Heime
Dr. Leidinger, Stabsstelle im Dezernat Gesundheit, Heilpädagogische Heime
Steinhoff, Gleichstellungsamt
Steinkrüger, Presseamt

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

1.1.
Neue Wege für alte Menschen

 

2.
Niederschrift über die 3. Sitzung vom 15.04.2005

 

3.
Zielplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen

 

4.
Kinder- und Jugendpsychiatrie der Rheinischen Kliniken Viersen

 

4.1.
Änderungsantrag zur Vorlage 12/250
Neubauplanung Jugendpsychiatrie Viersen

 

4.2.
Rheinische Kliniken Viersen
Neubau der Aufnahmeklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie
12/250/2

 

5.
Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken

 

5.1.
Zukünftige Ausrichtung der Kliniken des LVR

 

5.2.
Zukunft der Rheinischen Kliniken sichern

 

6.
Rheinische Kliniken Köln
hier: Errichtung einer Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie und eines Gerontopsychiatrischen Zentrums in Köln-Chorweiler, Merianstraße
12/450

 

7.
Betriebssatzung

 

7.1.
Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des LVR

 

7.2.
Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des LVR

 

8.
Abschlussdokumentation über das Mentoring-Programm für Ärztinnen in den Rheinischen Kliniken

 

9.
Mitteilung der Verwaltung

 

10.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
11.
Rheinische Kliniken Langenfeld;
Verlagerung der Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie in Langenfeld, Kölner Straße 137 zum St.-Josef-Krankenhaus in Hilden
12/475

 

12.
Mitteilung der Verwaltung

 

13.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:10:40 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:45 AM Uhr


Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert die Vorsitzende ganz herzlich im Namen des Gesundheitsausschusses Frau Steinhoff zu ihrem heutigen Geburtstag.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Vorsitzende weist auf den vorliegenden Antrag Nr. 12/62 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD zur Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des Landschaftsverbandes Rheinland hin.

Der Tagesordnung für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 17.06.2005 wird zugestimmt.

Punkt 1.1
Neue Wege für alte Menschen
Antrag 12/61 CDU

Frau Eckenbach führt aus, der Antrag Nr. 12/61 CDU "Neue Wege für alte Menschen" werde in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses eingebracht. Er solle in den Sitzungen der Krankenhausausschüsse und des Gesundheitsausschusses im September beraten und beschlossen werden.

Der Gesundheitsausschuss stimmt dem zu.


Punkt 2
Niederschrift über die 3. Sitzung vom 15.04.2005

Gegen die Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.


Punkt 3
Zielplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen
Vorlage 12/300/1

Die Vorsitzende weist darauf hin, die Zielplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen sei bereits in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15.04.2005 ausführlich diskutiert worden.

Frau Eckenbach weist darauf hin, aus Sicht der CDU-Fraktion hätte der Zielplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen bereits in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15.04.2005 zugestimmt werden können. Eine frühzeitigere Entscheidung hätte den Rheinischen Kliniken Viersen mehr Planungssicherheit gegeben.

Herr Peil antwortet, bei den Entscheidungen zur Zielplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen seien alle Fristen gewahrt worden. Wenn eine Fraktion noch Beratungsbedarf habe, sei es guter parlamentarischer Brauch, diesem Antrag auch zu folgen.

Die Zielplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen wird gemäß der Ergänzungsvorlage Nr. 12/300/1 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Kinder- und Jugendpsychiatrie der Rheinischen Kliniken Viersen

Punkt 4.1
Änderungsantrag zur Vorlage 12/250
Neubauplanung Jugendpsychiatrie Viersen
Antrag 12/58 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Herr Peil begründet den Antrag Nr. 12/58 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD. Durch den Neubau der Aufnahmeklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Rheinischen Kliniken Viersen würden qualitative Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten erreicht. Die kurzen Wege seien sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Kliniken Viersen von großem Vorteil. Daneben werde die Verwaltung beauftragt, weitere Schritte einzuleiten, um die ortsnahe stationäre Versorgung im Rheinkreis Neuss zu verbessern. Damit werde die Möglichkeit gegeben, die weiterhin sanierungsbedürftige Unterbringungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu mildern. Vorrangig sei zu prüfen, ob dann das Areal des Fanny-Zahn-Geländes aufgegeben werden könne.

Frau Eckenbach weist darauf hin, der Neubauplanung der Aufnahmeklinik für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Rheinischen Kliniken Viersen hätte bereits in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15.04.2005 seitens der CDU-Fraktion zugestimmt werden können. Für die Rheinischen Kliniken Viersen hätte mehr Planungssicherheit bestanden, wenn eher die Entscheidung über den Neubau der Aufnahmeklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie getroffen worden wäre.

Frau Benninghaus hebt nochmals hervor, bisher sei im Gesundheitsausschuss immer Anträgen entsprochen worden, wenn eine Fraktion Beratungsbedarf hatte. Um differenzierte Anträge erarbeiten und vorlegen zu können, sei ein gewisser parlamentarischer Vorlauf erforderlich.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

1. Der Neubauplanung wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritten einzuleiten, um die ortsnahe stationäre Versorgung im Rheinkreis Neuss zu verbessern. Damit wird die Möglichkeit gegeben, die weiterhin sanierungsbedürftige Unterbringungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu mildern. Vorrangig wäre zu prüfen, ob dann das Areal des Fanny-Zahn-Geländes aufgegeben werden kann.


Punkt 4.2
Rheinische Kliniken Viersen
Neubau der Aufnahmeklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Vorlage 12/250/2

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

Dem Neubau der Aufnahmeklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Rheinischen Kliniken Viersen wird gemäß Vorlage Nr. 12/250/2 zugestimmt.


Punkt 5
Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken

Die Vorsitzende schlägt vor, die Anträge Nr. 12/45 CDU "Zukünftige Ausrichtung der Kliniken des LVR" und Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD "Zukunft der Rheinischen Kliniken sichern" gemeinsam zu beraten.

Der Gesundheitsausschuss stimmt dem zu.

Punkt 5.1
Zukünftige Ausrichtung der Kliniken des LVR
Antrag 12/45 CDU

Punkt 5.2
Zukunft der Rheinischen Kliniken sichern
Antrag 12/59 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Frau Eckenbach führt aus, die CDU-Fraktion habe ihren Antrag Nr. 12/45 bereits in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses eingebracht, weil bereits Anfang 2004 die konzeptionelle Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken diskutiert worden sei. Ergebnis sei gewesen, die Rheinischen Kliniken zu so genannten Kompetenzzentren weiter zu entwickeln. Die Rheinischen Kliniken sollten berichten, wie sie sich ihre zukünftigen Entwicklungen vorstellten. Nach Meinung der CDU-Fraktion solle dieser Prozess fortgeführt werden. Die Entwicklung der Rheinischen Kliniken zu Kompetenzzentren beinhalte wirtschaftliche und konzeptionelle Weiterentwicklungen, die Integration medizinischer, pflegerischer und sozialer Hilfsangebote sowie u. a. die Einbeziehung psychiatrischer Hilfsgemeinschaften und ehrenamtlicher Hilfe. Beide vorliegenden Anträge sollten als Arbeitsaufträge an die Verwaltung gegeben und die Verwaltung beauftragt werden, in einer Synopse darzustellen, welche Auswirkungen die einzelnen von den Fraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen haben.

Frau Benninghaus hebt hervor, es sei auch eine Aufgabe der politischen Vertretung, Eckpunkte für die zukünftige Entwicklung der psychiatrischen Versorgung festzusetzen. Die in dem Antrag Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD formulierten fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Ziele seien das Ergebnis der Beratungen der letzten Jahre im Gesundheitsausschuss. Aufbauend auf dem Konzept "Klinik im Wandel" seien ambulante, teilstationäre und stationäre Dienstleistungen durchlässig zu gestalten, so dass der Wandel von einer betten-/stationszentrierten hin zu einer behandlungszentrierten Klinikorganisation vollzogen werde. Dabei hätten ambulante Angebote Vorrang vor stationären Angeboten, wie auch bereits in der Vergangenheit im Gesundheitsausschuss diskutiert. Die Organisation der Rheinischen Kliniken sowie der Trägerverwaltung solle mit dem Ziel klarer Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche, kurzer Entscheidungs- und Verwaltungswege und schlanker Verwaltungsstrukturen weiterentwickelt werden.

Herr Paßmann und Frau Dr. Schreiber fügen hinzu, Ziel sei es, die Zukunft der Rheinischen Kliniken in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland abzusichern. Es sollen psychiatrische Angebote für die Patientinnen und Patienten der Rheinischen Kliniken weiterentwickelt sowie Arbeitsplätze und öffentliches Vermögen erhalten werden. Dafür seien Umstrukturierungen in den Rheinischen Kliniken erforderlich. In diese Überlegungen müsse einbezogen werden, welche Zukunft die Bereiche Rehabilitation und Pflege der Rheinischen Kliniken haben. Es sei zu prüfen, wie die unterschiedlichen Patientengruppen der Rheinischen Kliniken am besten versorgt werden können. Dabei sei ein besonderes Augenmerk auf die Schnittstellenproblematik zu legen.

Herr Serafim gibt zu bedenken, in der somatischen Medizin würden bei der Versorgung vermehrt Schwerpunkte gebildet. Es müsse überlegt werden, inwieweit auch eine Schwerpunktbildung in der Psychiatrie erforderlich sei.

Frau Eckenbach hebt hervor, über den Grundsatz ambulant vor stationär bestehe Einigkeit. Die CDU-Fraktion halte an dem Grundsatz fest, wie in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 19.03.2004 formuliert, dass das Krankenhaus der Zukunft im Sinne eines Kompetenzzentrums unterschiedliche Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen regional vernetzt vorhalten solle. Es werde die Gefahr gesehen, wenn öffentliche Träger nachrangig auf dem Gebiet der Vernetzung arbeiteten, dass die wirtschaftliche Absicherung der Rheinischen Kliniken nicht gegeben sei.

Herr Dr. Rolle hebt hervor, die ersten beiden Sätze der Anträge Nr. 12/45 CDU und Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD würden sich entsprechen. Bei der Entwicklung von zusätzlichen, nicht klinisch-stationären Versorgungsangeboten sei an den sozialrechtlichen Grundsatz der Nachrangigkeit öffentlicher Träger gegenüber freigemeinnützigen Trägern anzuknüpfen. Dabei sollen die Kliniken die Verantwortung übernehmen, die regional-psychiatrische Versorgung sicherzustellen.

Die Vorsitzende betont, es werde eine Zukunftsaufgabe sein, gemeindenahe Angebote für die Patientinnen und Patienten der Rheinischen Kliniken zu schaffen und gleichzeitig notwendige Differenzierungen für einzelne Krankheitsbilder in der Psychiatrie vorzuhalten.

Frau Dr. Schreiber und Herr Peil weisen darauf hin, mit dem Antrag Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD erhalte die Verwaltung einen spezifizierten Arbeitsauftrag. Die Rahmenkonzeption solle:


Frau Eckenbach und Herr Heidrich führen aus, die Verwaltung solle Vor- und Nachteile von verschiedenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken auflisten, ohne dass vorab bereits Ziele durch die politische Vertretung festgelegt werden. Unter Umständen könnten bereits vorgegebene Ziele der wirtschaftlichen Sicherung der Rheinischen Kliniken zuwider laufen. Das Subsidiaritätsprinzip müsse dort seine Grenzen finden, wo Angebote der Rheinischen Kliniken nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden könnten.

Frau Benninghaus und Herr Dr. Rolle heben hervor, die Eckpunkte aus dem Antrag Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD seien ein zukunftssichernder Bestandteil für die Rheinischen Kliniken. Die Verwaltung werde die Ziele bei der Ausarbeitung der Rahmenkonzeption zur Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken berücksichtigen und differenziert prüfen. Die Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken in der Zukunft werde nicht einfach sein und müsse mit vereinten Kräften durchgeführt werden. Ein wichtiges Kriterium sei, die Arbeitsplätze in der rheinischen Psychiatrie zu erhalten und zu sichern. Von daher komme der Aus- und Fortbildung weiterhin ein hoher Stellenwert zu.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig bei 10 Enthaltungen CDU über den Antrag Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenkonzeption zur Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken vorzulegen.
Ziel der Rahmenkonzeption ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsleistungen der Rheinischen Kliniken unter den veränderten finanziellen, wettbewerblichen Rahmenbedingungen.

Für die zukünftige Entwicklung der Rheinischen Kliniken sollen folgende fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Ziele vorrangig Berücksichtigung finden:

• Die Behandlung in den Rheinischen Kliniken für Psychiatrie orientiert sich am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten und fördert die soziale Integration durch familien- und beziehungsorientierte Behandlungskonzepte.

• Differenzierte und zielgruppengerechte Behandlungs- und Versorgungsangebote (geschlechtsspezifische Differenzierung, kultursensible Angebote etc.) werden sichergestellt.

• Die Kliniken übernehmen die Verantwortung, die regionalpsychiatrische Versorgung sicherzustellen.

• Aufbauend auf dem Konzept „Klinik im Wandel“ sind ambulante, teilstationäre und stationäre Dienstleistungen durchlässig zu gestalten, so dass der Wandel von einer betten-/stationszentrierten hin zu einer behandlungszentrierten Klinikorganisation vollzogen wird.

• Die Integration ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistungen wird durch die Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken von einer vorrangig stationsbasierten zu einer primär funktionsorientierten Struktur verbessert.

• Um eine wohnortnahe Versorgung zu verbessern, sollen sich die Kliniken mit gemeindenahen Versorgungsangeboten stärker vernetzen.

• Bei der Entwicklung von zusätzlichen, nicht klinisch-stationären Versorgungsangeboten ist an den sozialrechtlichen Grundsatz der Nachrangigkeit öffentlicher Träger gegenüber freigemeinnützigen Trägern anzuknüpfen. Kooperationen sowie Leistungsverträge, auch mit privaten Trägern, sind zu verstärken.

• Die Ertrags- und Kostensituation der Rheinischen Kliniken wird verbessert.

• Die Organisation der Rheinischen Kliniken sowie der Trägerverwaltung wird mit dem Ziel klarer Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche, kurzer Entscheidungs- und Verwaltungswege und schlanker Verwaltungsstrukturen weiterentwickelt.

• Zur Zukunfts- und Qualitätssicherung der Kliniken und ihrer Kooperationspartner muss der Aus- und Fortbildung weiterhin ein hoher Stellenwert zukommen.

• Ziel ist es, die Arbeitsplätze in der rheinischen Psychiatrie zu erhalten und zu sichern.

Die Rahmenkonzeption soll:
• Stärken und Schwächen der Kliniken aufzeigen
• aktuelle und zukünftige - strategische und operative - Risiken benennen
• Konzepte der integrierten Versorgung gemäß §§ 140 a SGB V darzustellen
• differenzierte Angebote für die Personen, die im Bereich der Eingliederungshilfe nicht ausreichend versorgt werden können bzw. aus anderen Gründen dort nicht untergebracht werden können, entwickeln.

Die Rahmenkonzeption soll Auskunft auf die folgenden Fragestellungen geben:
• Durch welche Organisations- und Steuerungsmodelle kann die Leistungsfähigkeit der Rheinischen Kliniken weiter verbessert werden?
• Wie können Synergieeffekte zwischen den einzelnen Standorten optimiert werden?
• Welche Anforderungen sind an die zukünftige Rechtsform der Rheinischen Kliniken zu stellen bzw. welche Rechtsform wird den zukünftigen Anforderungen am besten gerecht?
• Wie kann die kommunalpolitische Steuerung unter den Voraussetzungen einer veränderten Rechtsform sichergestellt werden?

Es erfolgt keine Abstimmung mehr über den Antrag Nr. 12/45 CDU, da der Antrag Nr. 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD der weitergehende Antrag ist.


Punkt 6
Rheinische Kliniken Köln
hier: Errichtung einer Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie und eines Gerontopsychiatrischen Zentrums in Köln-Chorweiler, Merianstraße
Vorlage 12/450

Frau Wiesemann bittet, bei der Planung der Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie und eines Gerontopsychiatrischen Zentrums in Köln-Chorweiler, Merianstraße zu prüfen, ob in das Projekt eine Migrationssprechstunde integriert werden könne.

Frau Eckenbach bittet darum, hierbei auch die anfallenden Kosten zu berücksichtigen.

Die Verwaltung sagt zu, das Anliegen im Rahmen der weiteren Planungen entsprechend zu prüfen.

Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig.

Die Verwaltung wird mit der Planung einer Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie und, unter dem Vorbehalt der Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes NRW, einer Tagesklinik für Gerontopsychiatrie in Köln-Chorweiler, Merianstraße auf Grundlage der Raumprogramme gemäß der Vorlage Nr. 12/450 beauftragt.


Punkt 7
Betriebssatzung

Punkt 7.1
Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des LVR
Antrag 12/62 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD

Frau Eckenbach berichtet, der Antrag Nr. 12/62 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD sei umfassend in den Sitzungen der Krankenhausausschüsse diskutiert worden. Die Wertgrenzen unter den Ziffern 1 - 3 des Antrages beruhten nicht auf empirischen Werten. Insbesondere könne die CDU-Fraktion Ziffer 4 des Antrages nicht zustimmen. Durch die Vorlage der vierteljährlichen Übersicht über getätigte Vergaben ab einer Summe von 10.000,-- Euro werde anstatt Transparenz nur mehr Bürokratie erzeugt. Die CDU-Fraktion würde stattdessen vorschlagen, das Berichtswesen in den Rheinischen Kliniken sachgerecht weiter zu entwickeln. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Haftungsrecht im kommunalen Bereich seien noch nicht abschließend diskutiert. In der Neufassung der Betriebssatzung würden mehrere gesetzliche Vorgaben, die aus anderen Gesetzen resultierten, umgesetzt. Die CDU-Fraktion hätte sich gewünscht, dass diese Umsetzung schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt wäre.

Herr Holzhauer und Frau Dr. Schreiber führen aus, dass zusammen mit der seinerzeitigen Wertgrenzenerhöhung im Zuge der Euro-Umstellung durch die jetzt vogeschlagene weitere Erhöhung eine enorme Stärkung der Eigenverantwortung der Kliniken erreicht werde. Es sei erforderlich, den Verantwortlichen für Vergaben auch eine gewisse Sicherheit zu geben. Die Vergaben der letzten Monate in den Krankenhausausschüssen hätten gezeigt, dass Kontrolle notwendig und erforderlich sei. Der Aufwand für die Erstellung der Übersicht über getätigte Vergaben ab einer Summe von 10.000,-- Euro sei nicht so groß, da entsprechende Listen von den Rheinischen Kliniken sowieso geführt werden müssten.

Frau Eckenbach und Herr Heidrich weisen darauf hin, dass die CDU-Fraktion der Vorlage Nr. 12/538 in der vorliegenden Fassung zugestimmt hätte.

Der Gesundheitsausschuss beschließt mehrheitlich mit 11 Stimmen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD gegen 10 Stimmen CDU.

Der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie des LVR gemäß Vorlage Nr. 12/538 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

1. In § 9, Abs. 2, Nr. 10: Statt 1.000.000 € jetzt 750.000 €

2. In § 11, Abs. 2 , Nr. 10 (alte Fassung der Betriebssatzung) : Wird nicht gestrichen . Die Summe von 100.000 € wird ersetzt durch
150.000 €. Die Nummerierungen ändern sich entsprechend.

3. In § 11, Abs. 2, Nr. 9 (neue Fassung der Betriebsatzung ): Statt 200.000 € jetzt 150.000 € sowie 750.000 € statt 1.000.000 €.

4. Es wird neu eingefügt als § 11, Abs. 3 : Die Betriebsleitung legt dem Krankenhausausschuss vierteljährlich eine Übersicht über getätigte Vergaben ab einer Summe von 10.000 € vor.

5. In § 11, Abs 3 (Neufassung der Betriebssatzung ) lautet als neuer Abs. 4: Die Mitglieder des Krankenhausauschusses haften entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Punkt 7.2
Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des LVR
Vorlage 12/538

Es erfolgt keine Abstimmung über die Vorlage Nr. 12/538 mehr, da der Antrag Nr. 12/62 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD weitergehender ist.

Punkt 8
Abschlussdokumentation über das Mentoring-Programm für Ärztinnen in den Rheinischen Kliniken
Vorlage 12/524

Die Vorsitzende berichtet, die Krankenhausausschüsse hätten in ihren Sitzungen im Juni die Vorlage Nr. 12/524 "Abschlussdokumentation über das Mentoring-Programm für Ärztinnen in den Rheinischen Kliniken" für ihre Sitzungen im September auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Beratung über die Vorlage Nr. 12/524 wird auf die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses am 16.09.2005 vertagt.

Punkt 9
Mitteilung der Verwaltung

Herr Kukla berichtet, der Landschaftsverband Rheinland habe sich mit der Bewerbung "Qualitätsentwicklung im Zusammenwirken des Landschaftsverbandes Rheinland mit seinen Kliniken und Heilpädagogischen Heimen für das Themenfeld "Qualitität in der Verwaltung" an dem 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb" beteiligt. Mit den in der Bewerbung beschriebenen Aktivitäten im Qualitätsmanagement solle für die Bürgerinnen und Bürger im Rheinland die Qualität von psychiatrischer Behandlung, heilpädagogischer Betreuung und Förderung langfristig auch unter restriktiveren Bedingungen der Leistungsfinanzierung gesichert und weiterentwickelt werden. Die Umsetzung zeichne sich durch ein sehr komplexes und trotzdem differenziertes Vorgehen aus, welches die verschiedenen Anforderungen der drei Bereiche Kliniken, Heilpädagogische Heime und Verwaltung berücksichtige und zusammenführe. Die entsprechende Bewerbung sei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses mit Schreiben vom 03.06.2005 zur Kenntnis gegeben worden. Mittlerweile sei der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Projekt in die engere Auswahl gekommen. Heute finde eine Visitation der Auswahlkommission im Dezernat 8 statt.

Punkt 10
Verschiedenes

Die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses findet am Freitag, 17.09.2005, 9.30 Uhr, in Köln, Landeshaus, statt.


Köln, 20.07.2005

Die Vorsitzende



A s c h
Köln, 12.07.2005

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

K u k l a

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden