LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal und allgemeine Verwaltung
am 04.04.2011 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Boss, Frank
Fenninger, Georg Vorsitzender
Petrauschke, Hans-Jürgen
Dr. Schlieben, Nils Helge
Schmitz, Ellen
Zimball, Wolfgang
SPD
Bröker M.A., Jens
Holzhauer, Albert
Schulz Margret für Kösling, Klaus
Schulz, Ursula
Wucherpfennig, Brigitte
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Peil, Stefan
Peters, Anna
FDP
Runkler, Hans-Otto für Effertz, Lars Oliver
Paßmann, Bernd
Die Linke.
Zierus, Jürgen für Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schmitz, Heinz beratendes Mitglied
Von den Fraktionsgeschäftsstellen:
Klemm, Ralf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schulte, Felix DIE LINKE
Verwaltung:
vom Scheidt, Frank LVR-Dezernent 1
Berg, Frithjof Leiter LVR-FB 12
Deibler, Otto Leiter LVR-FB 11
Duldhardt, Ulrich LVR-FB 14
Schwamborn, Axel Leiter LVR-Institut TBE (10.01)
Mäckle, Verena Leiterin Stab GGM
Beuel, Stefan 10.10 (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 7. Sitzung vom 14.02.2011

 

3.
Anträge der Fraktionen

 

3.1.
Aussetzung des Zivildienstes -
Auswirkungen auf die LVR-Schulen
13/117 CDU

 

4.
Aussetzung des Zivildienstes -
Auswirkungen auf die LVR-Schulen

 

5.
Einrichtung einer neuen Außendienststelle beim LVR für die Aufgaben des Vollzuges der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)

 

6.
Vertrag über die Verpachtung der Kantine und der Shops der Zentralverwaltung

 

7.
Beschlusskontrolle

 

8.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
9.
Niederschrift über die 7. Sitzung vom 14.02.2011

 

10.
Anträge der Fraktionen

 

11.
Wiederbestellung zum Stellvertreter der Kaufmännischen Direktion als Kaufmännische Betriebsleitung in der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes West des LVR-Heilpädagogischen Netzwerkes
13/1054

 

12.
Wiederbestellung zur Stellvertreterin der Fachlichen Direktion als Erste Betriebsleitung in der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Niederrhein des LVR-Heilpädagogischen Netzwerkes
13/1052

 

13.
Wiederbestellung zum Kaufmännischen Direktor als Kaufmännischer Betriebsleiter in der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Niederrhein des LVR-Heilpädagogischen Netzwerkes
13/1087

 

14.
Wiederbestellung zur Stellvertreterin der Kaufmännischen Direktion als Kaufmännische Betriebsleitung in der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Ost des LVR-Heilpädagogischen Netzwerkes
13/1089

 

15.
Abberufung einer Prüferin des LVR-Fachbereiches Rechnungsprüfung
13/1169

 

16.
Personalmaßnahmen;
hier: Zuständigkeit des Ausschusses für Personal und allgemeine Verwaltung
13/1196

 

17.
Personalmaßnahmen;
hier: Zuständigkeit des Landschaftsausschusses
13/1197

 

18.
Beschlusskontrolle

 

19.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:10:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:10:45 AM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Bedenken.


Punkt 2
Niederschrift über die 7. Sitzung vom 14.02.2011

Gegen die Niederschrift bestehen keine Bedenken.


Punkt 3
Anträge der Fraktionen


Punkt 3.1
Aussetzung des Zivildienstes -
Auswirkungen auf die LVR-Schulen
Antrag 13/117 CDU

Der Vorsitzende verweist auf den Antrag Nr. 13/117 der CDU-Fraktion, der heute vor der Sitzung an alle Ausschussmitglieder verteilt wurde. Er regt an, diesen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit der Vorlage Nr. 13/1156 (siehe TOP 4) zu beraten.

Es besteht Einvernehmen im Ausschuss entsprechend der Anregung des Vorsitzenden zu verfahren. Insoweit wird bezüglich des o. a. Antrags auf die Ausführungen zu TOP 4 verwiesen.


Punkt 4
Aussetzung des Zivildienstes -
Auswirkungen auf die LVR-Schulen
Vorlage 13/1156

Frau Peters bedankt sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Vorlage bereits jetzt eingebracht wird, obwohl die abschließenden Auswirkungen noch unklar seien. Insofern könne man sich auch nur auf eine Regelung für das Schuljahr 2011/2012 verständigen, damit alle LVR-Schulen handlungsfähig blieben. Dabei favorisiere sie bzw. ihre Fraktion das in der Vorlage aufgezeigte Modell 3. Alles weitere müsse nach Inkrafttreten des Bundesfreiwilligengesetzes und dem Vorliegen erster Erfahrungen aus dem nächsten Schuljahr geregelt werden. Die Verwaltung sollte zu gegebener Zeit eine neue Vorlage erstellen. In diesem Zusammenhang müsse dann auch geprüft werden, welche und wie viele der bisherigen Stellen für Zivildienstleistende tatsächlich benötigt werden. Zum Antrag der CDU-Fraktion merkt Frau Peters an, dass dieser in einem interfraktionellen Arbeitskreis am letzten Freitag nicht vorgelegt und diskutiert wurde. Hierüber äußert sie ihre Verwunderung. Sie wolle den Antrag deshalb hier und heute nicht kommentieren.

Herr Boss erklärt, dass er die Ausführungen von Frau Peters zu der Vorlage dem Grunde nach begrüße. Der Entwurf des Bundesfreiwilligengesetzes liege seit wenigen Tagen vor. Wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet werde, müsse die kommunale Familie noch viel leisten bzw. umsetzen. Insofern könne sich die Vorlage nur auf das Schuljahr 2011/2012 beziehen. Es gelte, einen reibungslosen Start zur Betreuung der dem LVR anvertrauten Kinder sicherzustellen. Dies trage die CDU-Fraktion ausdrücklich mit. Danach gehe es aber weiter um das gesamte Bild, nicht nur an den LVR-Schulen, sondern auch den sonstigen Einrichtungen des LVR. Dabei sei richtigerweise auch der tatsächliche Bedarf genau zu betrachten. Der Arbeitskreis PA der CDU-Fraktion habe sich intensiv mit der Thematik befasst und besprochen, was in diesem Gesamtkontext noch zu berücksichtigen sein könnte. Dabei habe man auch Überlegungen angestellt, besondere Anreize, wie in dem CDU-Antrag dargestellt, mit aufzunehmen. Herr Boss äußert sich verwundert, dass der Antrag nicht in dem interfraktionellen Arbeitskreis thematisiert worden sein soll, da er von seinen Fraktionsmitgliedern andere Informationen erhalten habe. Ungeachtet dessen mache der Antrag aber Sinn, da er die Prüfung von weiteren Möglichkeiten zur Personalgewinnung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beinhalte. Vor dem Hintergrund der Kurzfristigkeit des Antrags sei seine Fraktion auch bereit, den Antrag in den Landschaftsausschuss oder die nächste Sitzungsrunde zu schieben.

Herr Runkler merkt zu der Vorlage an, dass in diesem Zusammenhang das Wort Bedarf in Anführungszeichen zu setzen sei, da es hier eher um Aufgaben gehe, die außerhalb des Begriffes Bedarf zu sehen seien. Die Vorlage befasse ich nur mit einem Teilbereich der Plätze, die hier angesprochen seien (ca. 250 von 400) und gehe, anders als im Jugend- oder Kulturbereich, auf die sog. Pflegehilfskräfte ein. Die Vorlage ziele auf die Verbesserung von Pflege und Therapie in den LVR-Schulen ab. Für die Bereiche Jugend und Kultur müsse die Verwaltung die Auswirkungen der Aussetzung des Zivildienstes zu gegebener Zeit gesondert darstellen. Die FDP unterstütze den Weg, möglichst viele Freiwillige für den LVR und seine Schulen zu begeistern und den Rest für ein Jahr über den Pool für Pflegehilfskräfte abzudecken. Dazu gehöre auch, allen beteiligten Fachausschüssen zu berichten, wie die Verwaltung um Personal werben wolle. Hier sei auch die Überlegung der CDU einzubeziehen, ob die Freiwilligen bevorzugt, vergleichbar interner Bewerberinnen/Bewerber, behandelt werden sollten. Auch wenn seine Fraktion über den Antrag nicht habe beraten können, erscheine es spontan schwierig, bei diesen Menschen (rund 150 pro Jahr) den Eindruck zu erwecken, dass es in entsprechendem Umfang zu besetzenden Stellen in der Verwaltung gebe. Herr Runkler hält diese Größenordnung für nicht realistisch. Dazu brauche man auch keinen Antrag zu beschließen. Dies sei vielmehr Teil der Berichterstattung der Verwaltung. Abschließend stellt Herr Runkler fest, dass wohl alle Indizien dafür sprächen, dass der CDU-Antrag in der interfraktionellen Arbeitskreissitzung zumindest nicht mit Nachdruck vorgetragen worden sei.

Herr Peil und Herr Holzhauer äußern vor dem Hintergrund der Bestenauslese rechtliche Bedenken gegen den CDU-Antrag, der falsche Hoffnungen wecke.

Herr Schmitz erklärt, dass jede Idee zur Personalgewinnung zu begrüßen sei, da es vermutlich nicht genug Freiwillige geben werde. Zum Entwurf des Bundesfreiwilligengesetzes merkt er an, dass dies keine Aussage zur Konnexität treffe und insoweit mit inakzeptablen Auswirkungen für die kommunale Familie zu rechnen sei.

Herr Boss räumt ein, dass der Antrag viele Fragen beinhalte. Er stellt nochmals klar, dass der Antrag nur die Bitte an die Verwaltung beinhalte, Möglichkeiten zu prüfen. Insofern würde er es bedauern, wenn der Antrag nicht mitgetragen werde. Die CDU-Fraktion halte dies für einen guten, richtigen Weg.

Für die Fraktion DIE LINKE verweist Herr Zierus auf die Bedeutung der Vorlage, die deshalb so schnell wie möglich beschlossen werden sollte. Es gehe darum, eine wichtige Aufgabe zu Gunsten der dem LVR anvertrauten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Bei der Personalauswahl solle auf das besondere soziale Engagement der Bewerberinnen und Bewerber geachtet werden. Auch die Entlohnung müsse im Auge behalten werden, um einen gewissen Anreiz zu schaffen.

Herr vom Scheidt macht deutlich, dass die Verwaltung ein großes Interesse habe, so viel Freiwillige wie möglich zu werben. Diese hätten bei einer späteren Bewerbung, z. B. um einen Ausbildungsplatz, sicher insoweit einen Vorteil, als sie zum Auswahlverfahren zugelassen würden. Eine Ausbildungsplatzgarantie könne hieraus selbstverständlich nicht abgeleitet werden. Dies werde man auch in künftigen Vorlagen zu diesem Themenkomplex herausstellen.

Der Antrag Nr. 13/117 der CDU-Faktion wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stellenpool für Pflegehilfskräfte auf der Basis der Vorlage Nr. 13/1156 einzurichten."


Punkt 5
Einrichtung einer neuen Außendienststelle beim LVR für die Aufgaben des Vollzuges der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)
Vorlage 13/1183

Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"Der Einrichtung einer neuen Außendienststelle des LVR in Oberhausen für die Aufgaben des Vollzuges der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) wird gemäß der Vorlage Nr. 13/1183 zugestimmt."


Punkt 6
Vertrag über die Verpachtung der Kantine und der Shops der Zentralverwaltung
Vorlage 13/1195

Herr vom Scheidt verdeutlicht das Ziel der Verwaltung, die Kantine der Zentralverwaltung als Integrationsbetrieb aufzustellen und den Vertrag auf dieser Basis in zwei Jahren neu ausschreiben zu wollen.

Herr Boss verweist auf die Diskussion zur Vertragsgestaltung/-verlängerung im Rechnungsprüfungsausschuss am 28.01.2011. Hier sei sehr deutlich geäußert worden, dass ein neuer Vertrag bzw. eine neue Ausschreibung zwingend sei. Auch wenn die CDU-Fraktion die Bestrebungen zur Umstellung auf einen Integrationsbetrieb ausdrücklich und uneingeschränkt unterstütze, sei die Ausschreibung zeitnah fällig. Schließlich sei seit 15 Jahren nicht mehr ausgeschrieben worden. Dem müsse Rechnung getragen werden. Insoweit müsse ein Kompromiss möglich sein.

Herr Schmitz äußert vergaberechtliche Bedenken an der nochmaligen 2-jährigen Verlängerung. Deshalb könne er den Standpunkt der CDU nur unterstützen. Er bittet im Rahmen der Niederschrift darzustellen, warum nach den vergaberechtlichen Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausschreibung nicht erforderlich sei.

Herr Klemm weist für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN darauf hin, dass der Ausschuss die Vorlage lediglich zur Kenntnis nehmen solle. Insofern gehe er davon aus, dass die Verwaltung die rechtlichen Aspekte geprüft habe. Deshalb könne seine Fraktion der Vorlage so folgen. Er bittet, die Vorlage auch dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben, weil die Umstellung der Kantine auf einen Integrationsbetrieb dort ausgelöst worden sei.

Herr vom Scheidt erklärt, dass eine rechtliche Prüfung selbstverständlich stattgefunden habe und hiernach keine Pflicht bestehe, den Vertrag jetzt auszuschreiben. Unabhängig davon werde die von Herrn Schmitz gewünschte rechtliche Darstellung zur Niederschrift genommen (siehe beigefügte Anlage 1 des Protokolls). In dem oben genannten Rechnungsprüfungsausschuss seien Vorschläge zum weiteren Vorgehen geäußert worden. Ungeachtet dessen, fühle sich die Verwaltung an die in der Vorlage getätigten Aussagen selbstverständlich gebunden. Dies gelte auch für den Zeitplan, der mit Blick auf die Umstellung auf einen Integrationsbetrieb wohl überlegt sei.

Herr Boss vermag sich der Einschätzung von Herrn vom Scheidt, dass es sich bei den Aussagen des Rechnungsprüfungsausschusses um Vorschläge gehandelt habe, nicht anzuschließen. Deshalb stellt er für die CDU-Fraktion den Antrag, den Vertrag über die Verpachtung der Kantine und der Shops der Zentralverwaltung nicht wie vorgesehen um zwei, sondern lediglich um ein Jahr zu verlängern und innerhalb dieses Jahres neu auszuschreiben.

Herr Runkler weist darauf hin, dass der Sozialausschuss beschlossen habe, das Integrationsprojekt auf den Weg zu bringen. In dem angesprochenen Rechnungsprüfungsausschuss sei kein Rechtsverstoß gerügt worden. Er macht deutlich, dass die Tätigkeit der Rechnungsprüfung nicht die politische Willensbildung außer Kraft setze und seine Fraktion die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Fachbereichs Rechnungsprüfung sehr kritisch sehe.

Herr vom Scheidt weist darauf hin, dass bei dem von der CDU-Fraktion beantragten Vorgehen der Integrationsbetrieb Kantine gefährdet sei.

Herr Boss verdeutlicht, dass die CDU ihren Antrag aufrecht erhalte, auch wenn man die Umstellung auf einen Integrationsbetrieb wie bereits eingangs erwähnt ausdrücklich befürworte. Dies dürfe man aber nicht gegeneinander aushebeln.

Herr Zimball bemängelt mit Blick auf die lange Vertragslaufzeit, dass die Frage der Kostentransparenz und Qualität hier offensichtlich keine Rolle zu spielen scheine. Er bedauert, dass hier kein gemeinsamer Weg möglich erscheint.

Herr Peil hält dem entgegen, dass man zwei Ziele verfolge. Zum einen Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen, zum anderen den Vertrag neu auszuschreiben. Beiden Zielen werde die Vorlage gerecht. Die Frist von zwei Jahren scheine zur Erreichung beider Ziele angemessen. Deshalb werde seine Fraktion die Vorlage so mittragen.

Herr Schulte erklärt, dass die Fraktion DIE LINKE die Vorlage unterstütze. Er fragt aber nach den Kriterien, wann ein Betrieb als Integrationsbetrieb gelte und wünscht, dass in Ergänzung dieser Vorlage der Umstieg auf den Integrationsbetrieb dem Sozialausschuss vorgelegt werde.

Herr Deibler führt aus, dass ein Betrieb dann als Integrationsbetrieb gelte, wenn er mindestens 25% Schwerbehinderte beschäftige. Dieses Kriterium sei im Fall der Firma Dussmann erfüllt, wenn die schwerbehinderten Zeitvertragskräfte unbefristet übernommen würden. Herr vom Scheidt ergänzt, dass sich die Firma Dussmann unmittelbar nach dem Hinweis aus dem Sozialausschuss im Jahr 2009 auf den Weg gemacht habe, einen Integrationsbetrieb zu gründen. Zu diesem Zeitpunkt sei von der Prüfung des Fachbereichs Rechnungsprüfung noch gar keine Rede gewesen.

Herr Holzhauer merkt an, dass in der Vorlage davon die Rede sei, dass die Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt ungerecht wäre, gegenüber den Betroffenen, aber auch gegenüber der Firma Dussmann. Er bittet hierzu um Erläuterung.

Herr vom Scheidt erklärt, dass sich die Firma Dussmann auf den Weg zum Integrationsbetrieb gemacht habe. Wenn die Verwaltung den Vertrag jetzt ausschreibe, könne dieser Weg nicht zu Ende gegangen werden und die Zeitverträge würden dann nicht in unbefristete Verträge umgewandelt. Dies empfinde die Verwaltung als ungerecht.

Herr Boss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob durch das in der Vorlage beschriebene Vorgehen nicht Fakten geschaffen werden, dass in 2 Jahren ein nach den Regeln vorgeschriebenes Ausschreibungsverfahren gar nicht auf den Weg gebracht werden kann.

Herr vom Scheidt stellt klar, dass die Verwaltung wie in der Vorlage beschrieben die Kantine mit der Forderung ausschreiben werde, diese als Integrationsbetrieb zu führen.

Der Vorsitzende hält das Beratungsergebnis wie folgt fest:

1) Herr Klemm bittet die Vorlage auch dem Sozialausschuss vorzulegen.
2) Herr Schmitz bittet im Rahmen der Niederschrift darzustellen, warum nach den vergaberechtlichen Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausschreibung nicht erforderlich sei.
3) Herr Boss beantragt für die CDU-Fraktion, den Vertrag über die Verpachtung der Kantine und der Shops der Zentralverwaltung nicht wie vorgesehen um zwei, sondern lediglich um ein Jahr zu verlängern und innerhalb dieses Jahres neu auszuschreiben.
4) Herr Schulte bittet, dass in Ergänzung dieser Vorlage der Umstieg auf den Integrationsbetrieb dem Sozialausschuss vorgelegt werde.

Die Verwaltung sagt die Punkte 1, 2 und 4 zu.


"Der Antrag der CDU-Fraktion, den Vertrag über die Verpachtung der Kantine und der Shops der Zentralverwaltung nicht wie vorgesehen um zwei, sondern lediglich um ein Jahr zu verlängern und innerhalb dieses Jahres neu auszuschreiben, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt."

"Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung nimmt gemäß Vorlage Nr. 13/1195 zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach Umstellung des Kantinenbetriebes auf einen Integrationsbetrieb durch den jetzigen Pächter nach 2 Betriebsjahren die Dienstleistungskonzession in Form eines Integrationsbetriebes neu ausschreiben wird."


Punkt 7
Beschlusskontrolle

Herr Boss erklärt, dass sich die CDU-Fraktion bereits in der Vergangenheit intensiv mit der Beschlusskontrolle befasst habe. Im Arbeitskreis habe man aktuell über die Unterteilung in offene und erledigte Beschlüsse diskutiert. Ggf. komme man nach Abschluss der internen Diskussion auf die Verwaltung mit der Bitte zu, das Verfahren zur Beschlusskontrolle zu überdenken.

Herr Klemm nimmt Bezug auf die Beschlusskontrolle zum Antrag 12/390 "Der LVR stellt sich seiner Geschichte" der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD. Unter Buchstabe a) der Beschlussausführung sei davon die Rede, dass ein Konzept erarbeitet wurde. Dieses Konzept sei ihm nicht bekannt. Deshalb bittet er, dies dem Kulturausschuss einmal vorzulegen.

Die Beschlusskontrolle wird mit den vorstehenden mündlichen Ergänzungen zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Verschiedenes

Zu diesem TOP gibt es keine Wortmeldungen.


Bonn, den 19.04.2011

Der Vorsitzende





F e n n i n g e r
Köln, den 12.04.2011

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung



v o m S c h e i d t

Anlagen: