LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 5. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 21.09.2005 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Ausschuss: | | CDU | |
Dr. Ammermann, Gert | |
Einmahl, Rolf | |
Frielingsdorf, Konrad | |
Jülich, Urban-Josef | |
Schavier, Karl | |
Schittges, Winfried | Vorsitzender |
Stricker, Günter | |
Stump, Werner | |
Tschepe, Heidemarie | (für Kühn) |
Wolff, Helmut | |
SPD | |
Heidemann, Gerd | |
Holzhauer, Albert | |
Joebges,Heinz | (für Dr. Klose bis Punkt 5) |
Keil, Karl-Josef | |
Dr. Klose, Hans | (ab Punkt 6) |
Kösling, Klaus | |
Müller, Peter-Ralf | |
Soloch, Barbara | |
Walter, Karl-Heinz | |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | |
Bahr, Lorenz | |
Herlitzius, Bettina Margret | |
FDP | |
Dr. Jansen-Winkeln, Anno | |
Runkler, Hans-Otto | |
Berichterstatter | |
Dr. Rolle, Jürgen | (zu TOP 16.2) |
Verwaltung: | | Voigtsberger | (ELR) |
Hoffmann-Badache | (Landesrätin 7) |
Kruse | (Büro ELR) |
Hofenbitzer | (Kämmerei) |
van Bahlen | (Kämmerei) |
Pfaff | (Kämmerei, Protokoll) |
Lepke | (Leiter Kasse) |
Masuth | (Kasse) |
Forstreuter | (Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement) |
van Brederode | (Amt für Planung und Förderung) |
Steinkrüger | (Presseamt) |
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung
2.1.
Niederschrift über die 3. Sitzung vom 04.05.2005
2.2.
Niederschrift über die 4. Sitzung vom 22.06.2005
3.
Änderung von Sondervermögen
3.1.
Änderung des Sondervermögens der Rheinischen Kliniken Langenfeld
3.2.
Änderung des Sondervermögens der Rheinischen Kliniken Köln
3.3.
Änderungen der Sondervermögen der Rheinischen Kliniken Viersen,
der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen und
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen
4.
Erfassung des Anlagevermögens Servicebetrieb Viersen
5.
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Ausgleichsabgabe
6.
Anreizprogramm zur Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Grundsatzes des Vorrangs offener Hilfen
7.
Forschungsprojekt "Gründe für die Kostenunterschiede im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe"
8.
Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen
9.
Zivildienst
Auswirkungen der Verkürzung des Zivildienstes auf die Pflegesituation in den Rheinischen Schulen
12/733
10.
Neufassung einer Betriebssatzung
10.1.
Neufassung der Betriebssatzung für die Rhein. Heilpädagogischen Heime
10.2.
Neufassung der Betriebssatzung für die Rhein. Heilpädagogischen Heime
11.
Schuldenmanagement beim LVR:
hier: Bildung einer "Zinsausgleichsrücklage"
12/802
12.
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2005
12.1.
Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Einzelplan 2 - Schulen - für das Haushaltsjahr 2005
12.2.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Haushalt der Sozialhilfe; Einzelplan 4A
14.
Vorlagen zur Information
14.1.
Haushaltssatzung 2005
hier: Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen
Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW bzw. § 28 GemHVO alt
12/821
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
15.1.
Niederschrift über die 3. Sitzung vom 04.05.2005
15.2.
Niederschrift über die 4.Sitzung vom 22.06.2005
16.
Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding am 20.09.2005
16.1.
Tagesordnung der Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding vom 20.09.2005
12/728
16.2.
Berichterstattung über die Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding vom 20.09.2005
17.
Gesellschafterversammlung der Rheinland Kultur GmbH am 08.11.2005
12/803
18.
Berichterstattung über das Umlaufverfahren der Gewährträgerversammlung der NRW.BANK vom 23.08.2005
19.
Psychiatrische Versorgung der Stadt Köln
hier: Tagesklinik Alteburger Straße
12/737
20.
Lapidarium Altenberg
12/666
21.
Verkauf von zwei Wohnhäusern in Pulheim- Brauweiler, Ehrenfriedstraße 3 u. 5
12/765
22.
Verkauf des ehemaligen Schwesternwohnheimes in 51491 Overath, An der Ringmauer 18
12/807
Vor Beginn der Sitzung wurde die Pressemitteilung der WestLB AG vom 15.09.2005 an die Ausschussmitglieder verteilt.
Beginn der Sitzung: | 09:30 AM Uhr |
Ende öffentlicher Teil: | 10:20 AM Uhr |
Ende der Sitzung: | 10:50 AM Uhr |
Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung
Zu Punkt 10 (Neufassung einer Betriebssatzung) wird entgegen der in der Einladung vorgesehenen Reihenfolge für die Beratung und Beschlussfassung einvernehmlich folgende Reihenfolge festgelegt:
1. Punkt 10.1: Antrag 12/82
2. Punkt 10.2: Vorlage 12/735.
Entsprechend der Bitte der Verwaltung ist der Finanz- und Wirtschaftsausschuss aufgrund des Vertagungsbeschlusses des Kulturausschusses einvernehmlich einverstanden, Punkt 20 (Lapidarium Altenberg) lediglich zu beraten.
Punkt 2
Niederschriften
Punkt 2.1
Niederschrift über die 3. Sitzung vom 04.05.2005
Einwände werden nicht erhoben.
Punkt 2.2
Niederschrift über die 4. Sitzung vom 22.06.2005
Einwände werden nicht erhoben.
Punkt 3
Änderung von Sondervermögen
Punkt 3.1
Änderung des Sondervermögens der Rheinischen Kliniken Langenfeld
Vorlage 12/598
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt entsprechend dem Beschlussvorschlag einstimmig.
"Das Grundstück in Solingen, Frankenstraße 31a, Gemarkung Wald, Flur 59, Flurstück 18, groß 2.009qm, wird aus dem allgemeinen Grundvermögen des Landschaftsverbandes Rheinland herausgenommen und dem Sondervermögen der Rheinischen Kliniken Langenfeld zugewiesen."
Punkt 3.2
Änderung des Sondervermögens der Rheinischen Kliniken Köln
Vorlage 12/600
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt entsprechend dem Beschlussvorschlag einstimmig.
"Das Grundstück in Köln, Merianstraße, Gemarkung Longerich , Flur 93, Flurstück 172 und Gemarkung Worringen , Flur 46, Flurstücke 1032 und 1036, groß 4.895qm, wird aus dem allgemeinen Grundvermögen des Landschaftsverbandes Rheinland herausgenommen und dem Sondervermögen der Rheinischen Kliniken Köln zugewiesen."
Punkt 3.3
Änderungen der Sondervermögen der Rheinischen Kliniken Viersen,
der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen und
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen
Vorlage 12/556
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt entsprechend dem Beschlussvorschlag einstimmig.
Aus den Sondervermögen der Rheinischen Kliniken Viersen, Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen und des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen werden rückwirkend zum 01.07.2004 Teilflächen, insgesamt 52.480 qm, herausgenommen und in das allgemeine Grundvermögen des Landschaftsverbandes Rheinland zurückgeführt.
Punkt 4
Erfassung des Anlagevermögens Servicebetrieb Viersen
Vorlage 12/759
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt entsprechend dem Beschlussvorschlag einstimmig.
Aus dem allgemeinen Grundvermögen des Landschaftsverbandes Rheinland werden rückwirkend zum 01.07.2004 Teilflächen, insgesamt 54.155 qm, herausgenommen und das Sondervermögen des Servicebetriebes Viersen gebildet.
Punkt 5
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Ausgleichsabgabe
Vorlage 12/729
Herr Dr. Ammermann weist darauf hin, dass durch diese Vorlage deutlich werde, wie sich die aktuelle Arbeitsmarktsituation auf die Rücklage der Ausgleichsabgabe auswirke. Er halte eine Kontrolle in finanzieller Hinsicht für erforderlich.
Für Herrn Keil macht diese Vorlage auch deutlich, dass Leistungen zum Teil nicht so wie bisher aufrechterhalten werden können. Er fragt, ob neue Anträge vorsichtiger bewilligt werden können und ob eine Kontrolle der geförderten Arbeitsplätze erfolge. Außerdem regt er eine erneute Vorlage in einem Jahr an.
Frau Hoffmnann-Badache weist darauf hin, dass die Verwaltung vorsichtig und zielorientiert arbeite. Aufgrund der aktuellen Situation sei allerdings eine Gegensteuerung zu einer Ausgabereduzierung hin erforderlich. So werde bereits geprüft, ob eine Änderung der Förderpraxis möglich sei. Im Grundsatz handele es sich bei der Förderung um eine Ermessensleistung des Integrationsamtes. Ob die angesprochene Bindungsfrist für bewilligte Förderungen eingehalten werde, kontrolliere die jeweilige Sachbearbeitung des Interagtionsamtes. Frau Hoffmann-Badache stellt eine weitere Vorlage noch für dieses Jahr in Aussicht.
Der Bericht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Ausgleichsabgabe wird gemäß Vorlage Nr. 12/729 zur Kenntnis genommen.
Punkt 6
Anreizprogramm zur Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Grundsatzes des Vorrangs offener Hilfen
Vorlage 12/439
Frau Hoffmann-Badache erläutert diese Vorlage und weist besonders auf die inhaltliche Verbindung der Punkte 7 bis 9 hin. So steige die Inanspruchnahme ambulanter Maßnahmen an; die für stationäre Maßnahmen gehe zurück. Zur Zielerreichung seien trotzdem weitere Anreize an Träger von Einrichtungen erforderlich. Das vorgeschlagene Programm gelte auch für die eigenen Einrichtungen des LVR.
Herr Keil weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage inhaltlich folge. Er fragt nach dem Ergebnis der Beratung des Sozialausschusses und ob es Erfahrungen über die Bereitschaft der Träger zur angestrebten Änderung gebe.
Die CDU-Fraktion trage laut Herr Dr. Ammermann die Vorlage aus haushaltswirtschaftlichen Gründen, vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden Bedarfes an stationären Plätzen aber nicht in konzeptioneller HInsicht.
Herr Runkler weist darauf hin, dass sich die Heilpädagogischen Heime der Herausforderung stellen würden. Er sehe, dass es auch in Zukunft weiterhin Bedarf für stationäre Plätze geben würde; bestehen würde aber auch der Bedarf an ambulanten Plätzen.
Frau Hoffmann-Badache äußert, dass es viele Aspekte zu beachten gelte, wie z.B. die Fallzahlentwicklung. Sie stellt die Vorteile des Verbundsystems heraus. Das vorgeschlagene Konzept sehe eine finanzielle Vereinbarung mit den Leistungsanbietern vor, welche den Leistungsanbietern eine längerfristige finanzielle Planung ermöglicht. Sie habe bereits diverse Anfragen erhalten; es bestehe also großes Interesse seitens der Anbieterseite; sanfte Übergänge bei der Umsetzung des Konzeptes seien aber erforderlich. Die Regelung in Verbindung mit den Entgeltverhandlungen werde wohl positiv aufgenommen.
Nach den Ausführungen von Herrn Keil zu den Zuwachsraten fragt Herr Dr. Ammermann, ob bereits Anträge von Trägern vorlägen, ob Mittel bereits 2005 fließen würden oder ob nicht eine Finanzierung ab 2006 ausreichend sei.
Frau Hoffmann-Badache antwortet, dass zwar noch keine Anträge vorlägen. Es lägen aber Anfragen vor, die einen Mittelabfluss bereits in 2005 möglich erscheinen lassen.
Herr Voigtsberger ergänzt, dass nicht bekannt sei, wieviel Mittel in 2005 konkret abfließen könnten. Er weist auf seine auch für diese Mittel geltende haushaltswirtschaftliche Sperre hin; diese würde ggf. aufgehoben.
Einstimmig beschließt der Finanz- und Wirtschaftsausschuss entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, die gegenüber dem Beschlussvorschlag einen zusätzlichen Absatz hinsichtlich der außerplanmäßigen Abwicklung der Rate für das Haushaltsjahr 2005 beinhaltet.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept gemäß Vorlage Nr. 12/439 umzusetzen und ein Anreizprogramm entsprechend der Vorlage zu schaffen.
Im Haushalt 2005 sind dafür 0,5 Mio. €, in den Haushalten der Jahre 2006, 2007 und 2008 je 1 Mio. € vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine haushaltsrechtliche Umsetzung unter Berücksichtigung der NKF-Bedingungen vorzunehmen.
Im Haushalt 2005 wird ein Betrag von 0,5 Mio Euro außerplanmäßig im Einzelplan 4 A, UA 4700 (neue Finanzposition 4700.718.143000 - Anreizprogramm für Träger von Wohnheimen zum Abbau von Heimplätzen und zur Flexibilisierung von Wohnangeboten -) bereit gestellt. Deckung wird aus Minderausgaben bei der Finanzposition 4127.741.100000 - Unmittelbare Leistungen für Hilfeempfänger in fremden Einrichtungen - angeboten.
Punkt 7
Forschungsprojekt "Gründe für die Kostenunterschiede im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe"
Vorlage 12/721
Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass u.a. aufgrund des Berichtes seitens der Verwaltung sämtliche Vergütungsvereinbarungen mit Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen gekündigt wurden. Die Verwaltung werde dabei gestuft tätig. In einem ersten Schritt werde mit 118 Träger verhandelt, deren Vergütungen deutlich über dem rheinlandweiten Durchschnitt liegen. Hintergrund der Kündigung seien letztlich die von der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellten Kostenunterschiede des LVR zum LWL.
Herr Keil bittet, die Liste der 118 Träger den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Herr Dr. Jansen-Winklen fragt, ob es bereits Umsteuerungsmaßnahmen und Zielpunkte für die Verhandlungen mit den Trägern gebe.
Herr Dr. Ammermann bittet um Mitteilung, ob das Verfahren auch für die LVR-eigenen Einrichtungen gelte und ob es bereits Reaktionen der angeschriebenen 118 Träger gebe.
Frau Herlitzius gibt zu bedenken, dass es bei der Thematik nicht alleine nur um Kostenreduzierung gehe; es gehe letztlich um die Pflege von Menschen.
Frau Hoffmann-Badache greift diesen auch für sie sehr wichtigen Aspekt auf; die Gemeindeprüfungsanstalt habe allein die Kosten problematisiert, allerdings nicht die Qualität der im Gebiet des LVR erbrachten Leistungen. Die Verwaltung werde im nächsten Monat mit dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege für den Bereich des Rheinlandes sprechen. Im November stehe ein solches Gespräch mit dem Vorstand für den Bereich von NRW mit dem LWL an. Auf die Fragen von Herrn Dr. Ammermann antwortet sie, dass zunächst Gespräche mit den Einrichtungen des LVR beabsichtigt seien; eine Reaktion der angeschriebenen Träger gäbe es noch nicht.
Die Vorlage Nr. 12/721 wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 8
Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen
Vorlage 12/797
Die Vorlage Nr. 12/797 zur Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 9
Zivildienst
Auswirkungen der Verkürzung des Zivildienstes auf die Pflegesituation in den Rheinischen Schulen
Vorlage 12/733
Der Bericht über die Auswirkungen der Verkürzung des Zivildienstes auf die Pflegesituation in den Rheinischen Schulen im Schuljahr 2005/2006 wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 10
Neufassung einer Betriebssatzung
Punkt 10.1
Neufassung der Betriebssatzung für die Rhein. Heilpädagogischen Heime
Antrag 12/82 FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Herr Dr. Ammermann weist auf die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zum Antrag hin und bittet, über Antrag 12/82 und Vorlage 12/735 getrennt abzustimmen.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich:
Die Beschlussempfehlung zur Neufassung der Betriebssatzung für die Rhein. Heilpädagogischen Heime wird wie folgt geändert:
.
1. Es wird neu eingefügt als § 9 Abs. 4: Die Betriebsleitung legt dem Betriebsausschuss vierteljährlich eine Übersicht über getätigte Vergaben ab einer Summe von 10.000 € vor.
2. § 9 Abs. 4 wird Abs. 5 und lautet neu: Die Mitglieder des Betriebsausschusses haften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Punkt 10.2
Neufassung der Betriebssatzung für die Rhein. Heilpädagogischen Heime
Vorlage 12/735
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt hinsichtlich der sich ergebenden Änderungen auf Grund des Antrages 12/82 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich, ansonsten einstimmig.
Die Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime - jetzt "Betriebssatzung für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des LVR - HPH-Netz" wird vorbehaltlich des Abschlusses des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens gemäß Vorlage Nr. 12/735 beschlossen.
Punkt 11
Schuldenmanagement beim LVR:
hier: Bildung einer "Zinsausgleichsrücklage"
Vorlage 12/802
Herr Dr. Ammermann weist darauf hin, dass die finanziellen Vorteile in den allgemeinen Haushalt fließen sollten; eine besondere Rückstellung halte er für nicht erforderlich.
Herr Keil begrüßt die Vorlage, die aus seiner Sicht den Grundsätzen von Kostenklarheit und Kostenwahrheit entspreche und stellt desweiteren die aus seiner Sicht bestehenden Vorteile der Rückstellung dar, deren Höhe allerdings begrenzt werden sollte.
Herr Runkler begrüßt, dass die Verwaltung mit dieser Vorlage eine Äußerung von Herrn Dr. Jansen-Winkeln zur Abdeckung eines Risikos in der zurückliegenden Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses aufgegriffen habe.
Frau Herlitzius begrüßt diese Vorlage. Das Anliegen von Herrn Dr. Ammermann hinsichtlich der Abwicklung von Zinsvorteilen im allgemeinen Haushalt sei verständlich. Sie halte die Zinsaugsleichsrücklage aus Gründen der Sicherheit für wichtig.
Herr Dr. Ammermann äußert, dass der Finanz- und Wirtschaftsausschuss regelmäßig über die aktuelle Zinssituation informiert werden könnte; eine Abwicklung über den allgemeinen Haushalt sei aus seiner Sicht ausreichend.
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Landschaftsausschuss stimmt der Bildung einer "Zinsausgleichsrücklage" zu und genehmigt die dezidiert aufgeführten außerplanmäßigen Buchungen gemäß Vorlage Nr. 12/802.
Punkt 12
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2005
Punkt 12.1
Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Einzelplan 2 - Schulen - für das Haushaltsjahr 2005
Vorlage 12/623
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt entsprechend dem Beschlussvorschlag einstimmig.
Der Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Einzelplan 2 - Schulen - im Unterabschnitt 2730 Gruppierungsziffer 935.300000 in Höhe von 106.533,00 € für das Jahr 2005 wird zugestimmt.
Punkt 12.2
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Haushalt der Sozialhilfe; Einzelplan 4A
Vorlage 12/641
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt entsprechend dem Beschlussvorschlag einstimmig.
Im Einzelplan 4A werden gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 369.372 Euro bei Finanzposition 4127.745.050000 genehmigt.
Punkt 13
Verschiedenes
Keine Wortmeldungen.
Punkt 14
Vorlagen zur Information
Punkt 14.1
Haushaltssatzung 2005
hier: Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen
Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW bzw. § 28 GemHVO alt
Vorlage 12/821
Herr Dr. Ammermann bietet um Darstellung der weiteren Entwicklung zum Haushalt 2005.
Herr Voigtsberger äußert, dass die Verwaltung von dem - um die Vorstellungen des Innenministriums zu einer Konsolidisierungsvereinbarung angereicherten - Genehmigungserlass des Innenministeriums überrascht gewesen sei. Mit dem Innenminsterium sei gesprochen worden; die Führung von jährlich zwei Haushaltsstrukturgesprächen wurde vereinbart. Die Konsolidisierungsvereinbarung sei aus seiner Sicht kein Thema mehr. Das nächste Gespräch mit dem Innenministerium stehe im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2006 an. Er ergänzt seine Ausführungen um den Hinweis, dass hinsichtlich seiner haushaltswirtschaftlichen Sperre eine Bezifferung zur Zeit nicht möglich sei.
Es schließt sich eine Diskussion unter Beteiligung der Herren Holzhauer, Dr. Ammermann und Runkler zur Rolle des Innenministeriums im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung an.
Der Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2005 sowie die haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW bzw. § 28 GemHVO alt werden zur Kenntnis genommen.
Krefeld, 13.10.2005
Der Vorsitzende
S c h i t t g e s
Köln, 05.10.2005
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung
V o i g t s b e r g e r