LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die 24. Sitzung des Unterausschusses Tageseinrichtungen für Kinder
am 22.04.2009 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Ibe, Peter
Jüttner, Therese
SPD
Benninghaus, Walburga Vorsitzende
Schmerbach, Cornelia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Petring, Jens für Bahr, Lorenz
FDP
Vogel, Ilse für Hafke, Marcel
Wohlfahrtsverbände/Jugendverbände
Foerster, Sibrand
Heimlich, Gunder
Dr. Lange, Rudolf
Lotzwy, Dorette
Verwaltung:
LVR-FBLeiterin Kinder und Familie Dr. Schneider
LVR-Fachbereich 42 Clever
Hachen (zu TOP 3)
Schönberger (zu TOP 5)
Senger
Westkamp (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 23. Sitzung vom 22.01.2009

 

3.
Ausbau U 3

 

3.1.
Investitionskostenförderung U 3;
hier: Aktueller Sachstand

 

3.2.
Ausbau U 3;
hier: Ausbaubericht der Bundesregierung 2009 nach § 24 a SGB VIII zur Kindertagesbetreuung (U 3-Betreuung) für das Berichtsjahr 2008
12/4178

 

4.
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung

 

5.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
hier: Urteil des OVG Hamburg (4 Bf 104/06) vom 22.04.2008

 

6.
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe im Bereich Früher Hilfen

 

7.
Beschlusskontrolle

 

8.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:11:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:01:05 PM Uhr
Ende der Sitzung:01:05 PM Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Herr Foerster mit, dass er auf Grund einer veränderten Zuständigkeit seiner dienstlichen Tätigkeiten nicht mehr als beratendes Mitglied im LJHA und demzufolge auch nicht mehr im UA TE sein kann. Die Mitglieder des Unterausschusses nehmen dies mit Bedauern zur Kenntnis und äußern den Wunsch und die Bitte, Herrn Foerster bis zum Ende der Legislaturperiode im Ausschuss weiterhin als Gast begrüßen zu dürfen. Herr Foerster wird den Nachfolgekommentar zum GTK jetzt auch für das KiBiz auf den Weg bringen.





Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 23. Sitzung vom 22.01.2009

Es gibt keine Anmerkungen.


Punkt 3
Ausbau U 3


Punkt 3.1
Investitionskostenförderung U 3;
hier: Aktueller Sachstand
Vorlage 12/4172

Frau Dr. Schneider weist darauf hin, dass die in der Vorlage aufgeführten Angaben über die Anzahl der erteilten Zuwendungsbescheide und die Höhe der Bewilligungssumme nach oben korrigiert werden müssen, da täglich neue Zuwendungsbescheide erteilt werden. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung bestehen Probleme, die bedingt sind durch
- Unvollständige Anträge
- Rücknahme/Zurückstellung von Anträgen und Rückgabe von Zuwendungsbescheiden, auch wegen des Konjunkturpaketes II
- Beteiligung der Bezirksregierung (Kommunalaufsicht) vor der Bewilligung an Kommunen mit
Haushaltssicherungskonzept
- Zögerlichen Mittelabfluss aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben und mangelnder Erfüllung der
Abrufvoraussetzungen

Am 23.04.2009 findet eine Veranstaltung zur Erörterung der Problemlage "Mittelabfluß der vom LJA bewilligten Mittel" mit Vertretern aus dem Arbeitskreis KJHG statt.

Herr Hachen teilt mit, dass die im Jahr 2008 zur Verfügung gestellten und in das Jahr 2009 übertragenen Bundesmittel am Ende des Haushaltsjahres 2009 verfallen, wenn diese nicht rechtzeitig abgerufen werden. Darauf hat das MGFFI mit Erlass vom 19.03.3009 hingewiesen. Die Jugendämter wurden durch Rundschreiben über diesen Erlass informiert. Er versichert, dass das LVR-Landesjugendamt weiterhin mit allen verfügbaren Ressourcen das Bewilligungsverfahren so zügig wie möglich durchführen wird.

Durch die Besetzung von 4 zusätzlichen Stellen im Bereich der Fachaufsicht und den Einsatz von 3 Inspektoren im Bereich der Investitionen wird die dringend erforderliche personelle Unterstützung in absehbarer Zeit realisiert.

Der UA TE bittet um eine Rückmeldung, wie die Kommunen mit den vom LJHA beschlossenen LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen umgehen. Zwischenzeitlich wurden die LVR-Empfehlungen in der aktualisierten Fassung den Kommunen im Rheinland bekannt gegeben.

Die Ausführungen zum aktuellen Sachstand des Investitionsprogramms zum Ausbau U 3 gemäß Vorlage-Nr. 12/4172 werden zur Kenntnis genommen.


Punkt 3.2
Ausbau U 3;
hier: Ausbaubericht der Bundesregierung 2009 nach § 24 a SGB VIII zur Kindertagesbetreuung (U 3-Betreuung) für das Berichtsjahr 2008
Vorlage 12/4178

Die Zahlen für NRW im Ländervergleich verdeutlichen, warum der Ausbau U 3 mit Nachdruck vorangetrieben wird.

Das Rundschreiben 171/2009 des Deutschen Landkreistages und der Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (Berichtsjahr 2008) werden gemäß Vorlage-Nr. 12/4178 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Bericht aus dem Ständigen Arbeitskreis Kindertagesbetreuung

Frau Dr. Schneider berichtet aus der Sitzung des Ständigen Arbeitskreises Kindertagesbetreuung am 27.03.2009. Themen der Sitzung waren
- Ausbau U 3 (Stand)
- Zukunftsorientiertes Raumprogramm
- Ergebnis der Abfrage von November 2008
(Inwieweit weicht die Anmeldung der Pauschale von der tatsächlichen Buchung ab?)
Die Abfrage ergab, dass Inanspruchnahme und Buchung identisch sind.
- Kosten für Altersteilzeit in der Freizeitphase
Eine Refinanzierung ist weder im Rahmen von KiBiz noch im Rahmen der Schlussabrechnung von GTK möglich
- Negativrücklage

Die nächste Sitzung findet bereits am 27.04.2009 statt.

Der mündliche Bericht von Frau Dr. Schneider wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
hier: Urteil des OVG Hamburg (4 Bf 104/06) vom 22.04.2008
Vorlage 12/4221

Frau Benninghaus erinnert daran, dass der Unterausschuss sich auf ihre Anregung im LJHA hin, mit dem Urteil befassen sollte.

Wegen des Umfangs des Urteils wurde darauf verzichtet, dies dem UA TE zur Verfügung zu stellen.
Herr Schönberger erläutert den Inhalt des Urteils, in dem es um die Anerkennung einer privatgewerblichen GmbH als Trägerin der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII geht. Zentrale Aussage ist, dass die für die Anerkennung erforderliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nur vorliegt, wenn der Träger selbstlos handelt, wie es auch im Steuerrecht für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gefordert wird.

Im Ergebnis steht die Regelung im Gesellschaftsvertrag über die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der Gemeinnützigkeit entgegen. Dies bedeutet nicht, dass jeder GmbH die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe verweigert werden kann.

Das Urteil ist für den Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland nicht direkt bindend, da das OVG Hamburg örtlich nicht zuständig ist. Es bleibt abzuwarten, wie das OVG Münster und ggf. das Bundesverwaltungsgericht in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden werden.

Die Stellungnahme zum Urteil des OVG Hamburg (4 Bf 104/06) gemäß Vorlage-Nr. 12/4221 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe im Bereich Früher Hilfen
Vorlage 12/4110

Herr Dr. Lange unterstützt, dass als Grundlage für die Erstellung einer Arbeitshilfe zur Umsetzung eines wirksamen Frühwarnsystems die Erkenntnisse der auf Bundesebene durchgeführten Umfrage genutzt werden.

Für die nächste Sitzung des UA TE könnte ein Zwischenergebnis mitgeteilt werden.

Die Ausführungen zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Bereich früher Hilfen gemäß Vorlage Nr. 12/4110 werden zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Beschlusskontrolle

Die Beschlusskontrolle wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Verschiedenes

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen


Düsseldorf, 23.05.2009
Die Vorsitzende



B e n n i n g h a u s
Köln, 11.05.2009
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag


D r. S c h n e i d e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden